Neue Themen
Diskutieren Sie gerne mit und helfen Sie, noch offene Fragen zu beantworten.
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage im Zusammenhang mit Drohverlustrückstellungen:
Auf der gesetzlichen Grundlage des § 36 Abs. 5 GemHVO NRW müssen Rückstellungen angesetzt werden, wenn aus schwebenden Geschäften bzw. aus laufenden Verfahren Verluste drohen, deren voraussichtlicher Verlust nicht geringfügig (bei uns > 10.000 €) ist.
Die Rückstellungen für Drohverluste aus Rechtsstreitigkeiten beinhalten dabei den jeweiligen Streitwert zzgl. Prozesskosten.
Die Zuführung zu diesen Rückstellungen ist Aufwand in der Ergebnisrechnung.
Die Inanspruchnahme in einem späteren Jahr ist ergebnisneutral, da die Erträge aus der Auflösung den Aufwand im Folgejahr decken.
Nun stellt sich für uns das Problem, dass in einem großen Tiefbauprojekt ebenfalls Gerichtsverfahren anhängig sind, für die nach oben beschriebenem Verfahren eigentlich eine Rückstellung in Frage kommt, die sowohl den Streitwert als auch die Prozesskosten beinhaltet.
Jedoch werden sämtliche Mittel für das Projekt (Investition) investiv gebucht und spielen sich somit lediglich in der Finanzrechnung ab. Darf in einem solchen Fall überhaupt eine Drohverlustrückstellung eingebucht werden? Die Zuführung ist Aufwand obwohl der Streitwert niemals Aufwand darstellen wird. Dahingegen sind die Prozesskosten immer Aufwand. Dürften also nur Rückstellungen in Höhe der Prozesskosten angesetzt werden?
Wir sind für jede Anregung oder Idee dankbar.
Viele Grüße
Bettina K.
Jetzt beantworten / kommentieren!
,
aufgrund der Ergebnisse einer Betriebsprüfung und Lohnsteuer-Außenprüfung durch Finanzamt und Rentenversicherung müssen wir zukünftig für rund 40 Kräfte im Jahr Minijobs anmelden.
Kann jemand grob einschätzen, wie viel Zeit und Stellenanteile dies in Anspruch nimmt, wenn man so etwas von Null aufbauen muss?
Ich sehe bei uns weder fachlich noch zeitlich jemanden, der diese Aufgabe noch nebenher schultern kann; denn wir sind eine Nebenstelle und nehmen sonst keinerlei Aufgaben einer Personalverwaltung wahr.
Jetzt beantworten / kommentieren!
Guten Morgen,
kann mir jemand behilflich sein und mir sagen, wie man i. d. R. eingruppiert ist, wenn man u. a. das Gefahrenhundegesetz GefHuG und Sondernutzungen bearbeitet (Bescheiderstellung, Erlaubnis, Versagung, Anordnung Wesenstest etc.)?
Danke!
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo! Wir nutzen für ca. 1000 MA seit 2009 das BEM und sind auf der Suche nach einer hierfür geeigneten Software (Datenbank+Dokumentenverwaltung, möglichst ein Tool) um die Datenflut besser beherrschen zu können. Gibt es hier Erfahrungen?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
ich habe 2 Fragen zum neuen Ausbildungsberuf “Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement“:
1.) Wer weiß, wie die neuen Kaufleute für Büromanagement nach der Ausbildung üblicherweise eingestuft werden? Je nach Stelle in Entgeltgruppe 5 bis 8 TVöD wie Verwaltungsfachangestellte? Oder erfolgt dies noch unter der EG 5?
2) Brauchen Kaufleute für Büromanagement eigentlich auch noch den Angestelltenlehrgang 1 und 2, wenn sie in gehobene Stellen oberhalb der EG 8 gelangen wollen, oder gelten hier andere Regeln als für die früheren Bürokauffrauen / Bürokaufmänner?
LG
Pia
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ich bin seit 2001 auf einem Mischarbeitsplatz (E8). Dieser beinhaltet zur Hälfte Schreibtätigkeit, zur Hälfte Sachbearbeitung mit hälftiger (25%) Vorzimmervertretung. Das funktioniert in den letzten 2 Jahren nicht mehr so wirklich, da sich die Vorzimmervertretung durch Krankheit (fast) verdoppelt hat. Meine Frage wäre nun, welche Möglichkeit es gibt, eine Zulage oder einen Ausgleich zu bekommen. Das Vorzimmer ist ebenfalls mit E8 bezahlt; von daher gibt es hier keine Differenz zu meiner Vergütungsgruppe. Hätte ich E6, würde ich den Ausgleich zu E8 bekommen; so aber nicht, da ich eine gleichwertige Stelle habe. Zum einen ist diese Vertretung sehr stressig und anstrengend - mit Überstunden natürlich - und ich komme halt auch ins Schleudern, da ich meinen eigenen Arbeitsplatz nicht mehr richtig geregelt bekomme, weil ich ständig Vorzimmervertretung machen muss. Eine Vertretung für meinen Arbeitsplatz ist schwierig; daher frage ich auch explizit nach einer Möglichkeit, diese "Mehrarbeit" irgendwie vergütet zu bekommen.
Vielen Dank !
Havi
Jetzt beantworten / kommentieren!
Ein Bürger hat ein öffentliches Grundstück gekauft, welches als Parkplatz genutzt wurde.
Im Kaufvertrag wurde vergessen, zu vereinbaren, dass das Grundstück entwidmet wird.
Eine gleichwohl durchgeführte Entwidmung hat sich jetzt als rechtswidrig herausgestellt.
Das Grundstück wurde auch nach Kauf bis heute als öffentlicher Parkplatz genutzt.
Hat der Bürger jetzt noch (nach über 10 Jahren) einen Anspruch auf Entwidmung ?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Gibt es eine Stellenbeschreibung für Bauzeichner im öffentlichen Dienst?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Moin,
ich habe eine Frage zur Befangenheit: In einer Gemeinde soll demnächst ein Antrag auf Ausweisung eines Sondergebietes Windenergie im Flächennutzungsplan (also eine Änderung des Flächennutzungsplanes) entschieden werden. Die Fläche steht eindeutig aufgrund einer zu Grunde gelegten Standortpotentialanalyse fest. Ein Ratsmitglied hat einen Bruder, der in der o.a. Fläche über Eigentumsflächen verfügt und somit durch die Ausweisung des Sondergebietes finanzielle Vorteile hat. Darf dieses Ratsmitglied an der Entscheidung mitwirken oder sollte eine Befangenheit unterstellt werden?
Bin gespannt, bedanke mich bereits jetzt!
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo Leute,
wir sind Studierende aus der Uni-Landau und führen gerade eine Umfrage zum Thema Arbeitszufriedenheit durch.
Vielleicht hat der ein oder die andere Lust bei unserer Umfrage mitzumachen?
Das Ganze ist für eine Seminararbeit und würde uns stark weiterhelfen! (Wir haben keine kommerziellen Interessen und die Umfrage läuft völlig anonym).
Vielen Dank und hier ist der Link zur Umfrage:
https://umfrage.uni-landau.de/limesurvey...48?lang=de
Eure Studis
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo zusammen,
während die Verkürzung der Ruhezeit bei Arbeitnehmern über §§ 5 und 7 ArbZG, Tarifvertrag sowie Dienstvereinbarung möglich ist, ist für Beamte § 5 AZVO (NRW) maßgeblich.
Hiernach können Ausnahmen durch den Dienstvorgesetzten in besonderen Tätigkeitsbereichen zugelassen werden, sofern zwingende dienstliche Belange dies erfordern und ein angemessener Gesundheitsschutz gewährleistet wird.
Leider kann ich nichts finden, was in Richtung Kommentierung zur AZVO NRW oder einer analogen Anwendung/Übertragung des ArbZG geht.
Fraglich ist also insbesondere, wie weit (1) die Ruhezeit für Beamte auf dieser Rechtsgrundlage verkürzt werden kann, welche Ausgleichszeiträume (2) ggf. geboten sind, welche Anforderungen an den "besonderen" Tätigkeitsbereich (3) bzw. die "zwingenden" dienstliche Belange (4) zu stellen sind und was unter die Gewährleistung eines "angemessenen" Gesundheitsschutzes (5) fällt.
Vielen Dank vorab für Infos, Hinweise oder Anregungen.
FS
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo Forenmitglieder!
Hab da mal eine "bescheidene" Anfrage:
In unserer Stadt wird ein ehemaliges Fabrikgebäude durch bzw. für Vereine/Institutionen und diverse kleine Firmen genutzt. Eine Umwidmung von der bisherigen Nutzung als große Metallbaufirma in die jetzige erfolgte nicht. Auch eine Nutzungsänderung wurde bisher nicht beantragt. Z.Bsp. gibt es zu mehreren Räumen keinen zweiten Fluchtweg. Eine Nutzung wie in der früheren Form (Metallbau) findet schon seit mehreren Jahren nicht mehr statt.
Da der Eigentümer sich sehr gut mit hohen Amtsträgern aus der Politik versteht, könnte man mutmaßen, dass dies absichtlich von oben her geduldet wird.
Habt ihr einen Tipp, wie man vorgehen könnte, um den Eigentümer zur Beantragung einer Genehmigung zu bewegen?
Wer wäre denn eurer Meinung nach im Schadensfall (Brand etc.) mit verantwortlich (Sachbearbeiter, Amtsleiter, Bürgermeister etc.), wenn dies weiter so geduldet werden würde?
Vielen Dank!
Jetzt beantworten / kommentieren!
Konnen sich gemeindliche Bauhöfe an öffentlichen Ausschreibungen, wie z.B. Winterdienst, nach thüringer Kommunalrecht beteiligen?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo zusammen,
bei den Versorgungsabschlägen in NRW gibt es ja die unterschiedlichsten Regelungen und auch einige Ausnahmen.
Folgenden Fall kann ich aber nirgends finden:
Wenn jemand 45 Dienstjahre vollendet hat und auf Antrag mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen will, werden die Abschläge dann nur bis zum 65. Lebensjahr oder bis zur Regelaltersgrenze berechnet?
Vielleicht kann jemand helfen?
Vielen Dank
Jetzt beantworten / kommentieren!
Welche Voraussetzungen sind für die Stelle des Kassenverwalters nötig und wie hoch fällt sein Gehalt aus?
Danke
Jetzt beantworten / kommentieren!
Frage stellen

