28.10.2012, 22:22
Hallo,
habe eine Frage bezüglich des Aufstiegs in den gehobenen Dienst. Nach meiner Berufsrückkehr bin tätig. Meine Anstrengungen bezüglich einer Aufstiegsfortbildung (Angestelltenprüfung II) vor etwa 2 Jahren wurden durch meine Vorgesetzte blockiert, mit der Aussage "dann verlassen Sie uns". Ich habe damals einen Antrag auf Freistellung für den wöchentlichen Seminartag gestellt; die Kosten hätte ich selbst übernommen. Meine Chefin meinte, ich sollte meine Arbeitszeit auf vier (statt 5 Tage) verlegen und die Fehlzeit für den wöchentlichen Seminartag einarbeiten. Dies war mir aufgrund meiner beiden schulpflichtigen Kinder nicht möglich. Inzwischen bin ich 50 Jahre und ich bereue es, dass mich meine Chefin hier sprichwörtlich im Regen stehen ließ.
Ich frage mich nunmehr, ob in meinem Alter und mit langjähriger Berufserfahrung die Angestelltenprüfung II für den Aufstieg in den gehobenen Dienst unabdingbar ist.
VG
habe eine Frage bezüglich des Aufstiegs in den gehobenen Dienst. Nach meiner Berufsrückkehr bin tätig. Meine Anstrengungen bezüglich einer Aufstiegsfortbildung (Angestelltenprüfung II) vor etwa 2 Jahren wurden durch meine Vorgesetzte blockiert, mit der Aussage "dann verlassen Sie uns". Ich habe damals einen Antrag auf Freistellung für den wöchentlichen Seminartag gestellt; die Kosten hätte ich selbst übernommen. Meine Chefin meinte, ich sollte meine Arbeitszeit auf vier (statt 5 Tage) verlegen und die Fehlzeit für den wöchentlichen Seminartag einarbeiten. Dies war mir aufgrund meiner beiden schulpflichtigen Kinder nicht möglich. Inzwischen bin ich 50 Jahre und ich bereue es, dass mich meine Chefin hier sprichwörtlich im Regen stehen ließ.
Ich frage mich nunmehr, ob in meinem Alter und mit langjähriger Berufserfahrung die Angestelltenprüfung II für den Aufstieg in den gehobenen Dienst unabdingbar ist.
VG