Freilaufende Hunde
#1

Hallo,
wir haben einen Bürger, der seine drei Hunde laufend frei herumstreunen läßt. Diese laufen u.a. auf der Ortsdurchfahrt herum, wodurch Fahrzeuge zum Abbremsen bis hin zum Stillstand gezwungen sind. Der Halter hat bisher keine Einsicht trotz schriftlichen Hinweises auf unsere Polizeiverordnung und Androhung von Bußgeldern (die auch daher keine Wirkung haben, weil der Halter mittellos ist). Welche Maßnahmen würden die Kollegen vorschlagen?
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#2

Hallo,
dazu müsste man das Bundesland wissen.
Nach dem LHundG in NRW besitzt nicht die erforderliche Zuverlässigkeit zur Hundehaltung, wer wiederholt oder schwerwiegend gegen Vorschriften des Gesetzes verstößt.
Gruß
Tom
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#3

Nach LHundG oder nach POG Maßnahmen ergreifen. Gefahr für öffentl. Sicherheit und Ordnung. Auflage, Bußgeldfestsetzung. Ist ja schon grob fahrlässig - von beiden Seiten (da ja offensichtlich schon Autos etc. abbremsen müssen; das ist eine tickende Zeitbombe).

Dann hoffen wir mal, dass der gute Herr auch eine gute Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
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#4

Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens im Sinne der landesrechtlichen Verordnung zur Hundehaltung,
Informationen des Tierschutzdienstes
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