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Geschrieben von: Gast, 03.12.2015, 18:27, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo zusammen,

ich arbeite in einer kommunalen Stadtverwaltung seit Mitte 2012 auf einer bisher in Entgeltgruppe 8 ausgewiesenen Stelle.

Meine Stelle wurde, wie die anderen Stellen innerhalb meiner Abteilung, nach Umverteilung der Aufgabenbereiche auf Antrag (Januar 2015) neu bewertet. Ich habe im Rahmen der Umverteilung einen kleinen Teil einfacherere Aufgaben abgegeben.

Das Ergebnis laut Bewertung ist die Vergütungsgruppe V b Fallgruppe 1a (kein Bewährungsaufstieg gegeben). Weiter wird die Vergütungsgruppe V b ohne Bewährungsaufstieg gemäß den Überleitungsvorschriften in Entgeltgruppe 9 TVöD übergeleitet.

Da ich mich nun in diesen Belangen nicht so gut auskenne wie in meinem Tätigkeitsbereich stellt sich mir die Frage, in wie fern ich davon jetzt profitieren kann, wenn ich keinen Angestelltenlehrgang II absolviert habe. Die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten habe ich Mitte 2006 abgeschlossen.

Da ich den Tätigkeitsbereich dauerhaft führe kann die Zulage nach § 14 TVöD für eine vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nicht zum tragen kommen.

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Geschrieben von: Gast, 02.12.2015, 16:45, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (1)

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Ich habe in diesem Jahr meine Ausbildung zur VFA erfolgreich bestanden. Ei2324

Nun würde ich mich gerne fortbilden, um auch über EGR. 8 hinaus zu kommen. Gibt es neben dem AII auch noch andere Möglichkeiten, die mich zu einer Eingruppierung in EGR. 9 und höher berechtigen oder durch die ich vielleicht verbeamtet werden könnte, ohne dass ich ein Studium komplett von vorne beginne?

Am liebsten wäre mir etwas Nebendienstliches...... Was kennt ihr so an Fortbildungsmaßnahmen und was habt ihr für Erfahrungen?

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Geschrieben von: Gast, 01.12.2015, 14:35, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (7)

Liebe Forumsmitglieder, 014

vielleicht könnt Ihr mir helfen bzw. einige Tipps geben:

Ich bin kommunale Angestellte. Seit 2007 in EG 8, seit Mitte 2012 mit Zulage nach EG 9. Allerdings nehme ich jetzt schon ca. 2 Jahren Aufgaben nach EG11 wahr. Nach Aussage meines Chefs sowie des Personalamtes soll nach Lehrgangsabschluss II die Höhergruppierung nach EG11 erfolgen. Mit dem Angestelltenlehrgang II bin ich im Frühjahr fertig und der GVP nach EG 11 liegt auch bereits vor.

Nun muss mein Fall noch durch die "Bewertungsrunde" beim Personalrat. In der letzten Woche gab es vorab die Aussage, dass das Überspringen der Entgeltstufen für mich nicht möglich sei, da das "den sozialen Frieden unter den Mitarbeitern" stören würde (?!). Mir sind nach kurzer Nachfrage unter Kollegen bereits 5 Fälle bekannt, bei denen mind. eine Entgeltgruppe übersprungen wurde und das werden ja sicherlich nicht die Einzigen sein ...

Ich bin jetzt etwas ratlos, wie ich mich verhalten soll. Im Rahmen der Gleichbehandlung finde ich es etwas merkwürdig, dass es scheinbar jede Menge solcher Fälle gibt und es bei mir nun ein Problem darstellen soll. Icon_confused

Viele Grüße und danke
J.

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Geschrieben von: Journalist, 30.11.2015, 19:11, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich recherchiere im Auftrag von ARTE für ein Fernsehfeature zur Flüchtlingssituation.

Im Rahmen eines Thementages im Februar wollen wir in unserem Feature auf die Auswirkungen der Flüchtlingssituation auf die Kommunen eingehen und thematisieren, vor welche Herausforderungen sie gestellt sind und wie teilweise von Unternehmen auch versucht wird, aufgrund der Flüchtlingskrise Geschäfte zu machen mit überteuerten Immobilien, teurer Infrastruktur etc. Dazu wechseln wir zwischen konkreten reportagigen Situationen, die als Einzelfallbeispiele dienen, und der Expertenebene, die uns die großen Zusammenhänge erklären.

Hierbei suche ich nach Hinweisen, wo unter Umständen etwas schief läuft und welche Unternehmen unseriös agieren.
Dieser Post soll Ihnen die Möglichkeit geben, mir anonym Informationen oder Dateien zukommen lassen.
Ich garantiere Ihnen hierbei, Sie als Quelle zu schützen und die Informationen vertraulich zu behandeln.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Matthes


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Geschrieben von: vibur, 30.11.2015, 17:12, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo, hallo, ich suche Experten für den Bereich TVöD VKA, die mir bei meinem Problem helfen können.

"Die Anrechnung von förderlichen Zeiten bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs gemäß §16 Abs. 2 Satz 3 TVöD (VKA) liegt im Ermessen des Arbeitgebers."

Dies wurde mir als Begründung gesagt, als ich als Schwerbehinderter mit 25 jähriger Berufserfahrung, die Gleichbehandlung zu einem Kollegen gefordert habe. 
Gibt es Urteile, Kommentare oder Definitionen die Auskunft darüber geben was "förderliche Zeiten" sind und in welcher Form das "Ermessen" ausgeübt werden kann?

Ich freue mich über jede Zuschrift!

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Geschrieben von: kugel, 30.11.2015, 13:39, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Hallo,

ich bin soeben auf diese Seite gestoßen und hoffe ihr könnt mir helfen.

Kurzvorweg, ich bin seit 2 Jahren in der Anlagenbuchhaltung einer Kommune tätig und habe einen Abschluss als Verwaltungsfachangestellte und ein Privatstudium in Verwaltungsbetriebswirtschaft abgeschlossen. Dies liegt allerdings schon ein paar Jährchen zurück  

Da ich noch nicht eine Fortbildung zum Thema Anlagenbuchhaltung hatte und ich mich nur auf dass Wissen meine etwas länger zurückliegenden Ausbildung stützen kann, werfen sich bei mir im Tagesgeschäft einige Fragen auf.

Wie z.B. dieser Fall:

Vor etwa einem Jahr hat unsere Kommune eine Geschwindigkeitstafel geschenkt bekommen (mit diesen Smileys wenn man zu schnell fährt). Diese Tafel wurde bisher mit Akkus betrieben. Es stellte sich nun raus, das der Verbrauch der Batterien/Akkus für diese Tafel sehr hoch ist. Nun wird in Erwägung gezogen Solarpaneelen für diese Tafel anzuschaffen um Kosten zu sparen um nicht ständig Akkus kaufen zu müssen. Meine Frage: Stellen diese Solarpaneelen nachträgliche AHK dar und müssen somit auf das bereits vorhandene aktivierte Anlagengut gebucht werden? Fakt ist ja, dass die Tafel nur mit Hilfe von Akkus oder ähnlichen betrieben werden kann. Die Solarpaneelen werden auch extra nur für diese bestimmt Tafel angeschafft. Der Nutzungszweck wird hier nicht geändert, es tritt ja hier eigentlich nur eine wirtschaftliche Verbesserung für die Kommune ein?

Für Antworten wäre ich sehr dankbarSmile

Vielleicht ist hier auch jemand in der Anlagenbuchhaltung tätig mit dem man Erfahrungen austauschen könnte

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Geschrieben von: macher67, 29.11.2015, 19:28, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (2)

In der Einladung zu der konstituierenden Sitzung (Juni 2014) unseres Gemeinderates stand u. a. 

4. Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses

auf der Tagesordnung.


Auszug aus der Niederschrift dieser Sitzung

4.) Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses 
Es wurden vorgeschlagen Person 1 als Vorsitzender, Person 2 als Schriftführer und Person 3 als Beisitzer. Vertreter wurden keine vorgeschlagen und damit auch nicht gewählt. Der Rat bestätigte einstimmig den Vorschlag von Ortsbürgermeister XY offen abzustimmen und wählte anschließend die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses wie oben dargestellt.

Der Ortsbürgermeister lädt nun (nach 1 1/2 Jahren) zu einer konstituierenden nichtöffentlichen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses ein. 


Tagesordnung:
1. Wahl des/r Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
2. Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 und 2013

Meine Fragen in dem Zusammenhang lauten:

1. Konstituierende Sitzung Juni 2014 war öffentlich; die bevorstehende Sitzung ist nichtöffentlich. Darf eine konstituierende Sitzung oder ein Teil derer nichtöffentlich sein?
2. Per e-Mail wurde der gesamte Gemeinderat zu der nichtöffentlichen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses eingeladen.
3. Ist es nicht so, dass der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses seine Ausschussmitglieder zur RePrü einlädt?
Dieses wiederum setzt voraus, dass der Vorsitzende entsprechende Info (Abschluss Haushaltsjahr) vom Bürgermeister erhält.

Besten Dank für Eure Unterstützung.

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Geschrieben von: Gast, 22.11.2015, 22:41, Forum: AltTZ, Antworten (8)

Hallo,
am 30.11.2015 beende ich meine Dienstzeit (nach ATZ, Freistellungsphase) im öffentlichen Dienst beim Landratsamt und gehe nahtlos in Rente über, ab 1.12.2015.
Von der Personalverwaltung wurde mit mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld 11/12 für 2015 hätte, da mein Dienstverhältnis am 30.11.15 endet.
Entspricht diese Auskunft den Bestimmungen des TVÖD  ? Oder gibt es eine Möglichkeit, noch anteilig Weihnachtsgeld zu bekommen?

Danke für Ihre Antwort
Josef

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Geschrieben von: Gast, 20.11.2015, 18:26, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (1)

Hallo,
habe einen Realschulabschluss und eine Ausbildung zur Industriekauffrau. In diesem Beruf habe ich 14 Jahre gearbeitet. Nun versuche ich eine Stelle in einer öffentlichen Behörde zu bekommen. Besteht dann die Möglichkeit neben meiner normalen Tätigkeit eine Ausbildung zu machen um z. B. in den mittleren Dienst zu kommen?
Oder wäre das dann eine ganz normale Ausbildung? Kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke

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Geschrieben von: Gast, 20.11.2015, 10:46, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

ich hab auch mal ne Frage. Ich arbeite zur Zeit in Niedersachsen bei einer Kommunalbehörde. Bin Beamtin auf Lebenszeit 51 J.
ich habe mich auf eine andere ausgeschriebene Stelle in Schleswig- Holstein beworben. Nun kam die Zusage.
Amtsärztliche Untersuchung alles OK. Habe aber Angst, dass sie die zurück nehmen, wenn sie meine Fehlzeiten sehen.

Bin schwerbehindert.

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Geschrieben von: Gast, 15.11.2015, 16:47, Forum: TVöD, Antworten (4)

014 

Ich habe 2 Fragen zu den Kündigungsfristen im Öffentlichen Dienst.

Zu mir: Ich bin gelernter Verwaltungsfachangestellter und werde seit über 3 Jahren im Bürgeramt eingesetzt. Die Arbeit im Bürgeramt langweilt mich zusehends  (ich fühle mich unterfordert), ebenso nervt mich das schlechte Betriebsklima. Da man mir ferner keine Perspektiven anbietet, möchte ich kündigen und etwas ganz Neues machen, entweder studieren oder eine neue Ausbildung.

Wie muss ich den § 34 TVöD verstehen? Danach beträgt meine Kündigungsfrist ja offenbar 3 Monate (bin inkl. Ausbildung jetzt seit 6 Jahren hier beschäftigt).
Nehmen wir an, dass ich morgen am 16.11.15 per Einschreiben kündige. Endet mein Arbeitsverhältnis dann am 16.2.16? Oder beginnt die Frist erst am Ende des Monats, so dass mein Arbeitsverhältnis am 29.2.16 endet?

Noch eine Frage: Wie ist die Praxis im Öffentlichen Dienst, verzichtet der Arbeitgeber schonmal auf diese Kündigungsfrist, wenn der Arbeitnehmer darum bittet, oder ist diese in Stein gemeißelt? 

Viele Grüße 
Timo

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Geschrieben von: Gast, 13.11.2015, 22:39, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (4)

Hallo  G025234

ich denke darüber nach, eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten zu machen - diese entweder bei einer Stadt oder beim Landkreis (in NRW oder in Niedersachsen). 

Ich würde gerne wissen, was man als Verwaltungsfachangestellte in der Verwaltung später ungefähr verdient. Kann mir jemand das ungefähre Brutto-Gehalt nennen? Gerne würde ich im sozialen Bereich arbeiten, vielleicht im Jobcenter oder im Jugendamt.

Liebe Grüße

Lisa

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Geschrieben von: Meister, 13.11.2015, 16:42, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Hallo,

im Jahr 2016 geht die Urlaubszeit wieder los. Hierzu hätte ich folgende Fragen:

1. Wie plant ihr in eurer Dienststelle den Urlaub? Liegt oder hängt eine Liste z.B aus, wo  alle Beschäftigten ihre Urlaubswünsche  eintragen können?

2. Wie lange liegt die Liste aus und in welchem Zeitraum wird der Urlaub vom Personalchef genehmigt?

3. Seit ihr der Meinung, die Urlaubsliste sollte nicht im Aufenthaltsraum aushängen, aus datenschutzrechtlichen Gründen?

Sicher wundert ihr euch über diese Fragen, aber bei uns ist es immer ein Kampf Urlaub zu bekommen und es dauert immer mehrere Monate und sogar kurz vor Urlaubsantritt, dass dieser genehmigt wird. Ich glaube nicht, dass das so in Ordnung ist.

Danke im Voraus für Eure Antworten.

Meister

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Geschrieben von: TanjaLara, 13.11.2015, 09:55, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich habe meine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation bei einer Stadtverwaltung absolviert. Ich bin in EG 5 eingruppiert. Dies ist 7 Jahre her. Seit 2014 habe ich einen GVP nach EG 8. Dies bekomme ich aber nicht, da ich laut Arbeitgeber erst einen Angestelltenlehrgang machen muss. Ich bekomme nur eine Zulage nach EG 6. Meine Frage: Kann es richtig sein, dass ich seit 20 Monaten eine Tätigkeit nach EG 8 mache, aber nicht mehr Geld bekomme? 

Vielen Dank im Voraus schon mal

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Geschrieben von: Gast, 10.11.2015, 21:18, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Wie muss ein Standesbeamter in Sachsen eingruppiert sein (Standesamtsbezirk mit 24000 Einwohnern)?

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