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Beträgt die Kündigungsfrist wenn ich vom Öffentlichen Dienst wieder zum Öffentlichen Dienst wechseln würde auch 6 Monate zum Quartalsende?
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Hallo allerseits,
vielleicht hat ja hier jemand schon Erfahrungen sammeln können und kann sie mit mir teilen.
Ich habe eine abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration und eine mehr als 10-jährige Berufserfahrung als System- und Netzwerkadministrator.
Zudem habe ich eine Weiterbildung zum Technischen Fachwirt IHK und im Anschluss noch zum Technischen Betriebswirt IHK abgeschlossen. Beim Betriebswirt durfte ich mich sogar zu den besten Absolventen in meinem Bundesland zählen.
Aktuell bin ich im Öffentlichen Dienst bei einer Bezirksregierung als E9 - Stufe 3 beschäftigt. Laut DQR, der ja bekanntermaßen vom Bundesministerium für Bildung als Referenz veröffentlicht wurde, steht der Technische Betriebswirt auf Level 8 auf einer Stufe mit einem Master Studium. Der Technische Fachwirt IHK steht auf Level 7 gleichwertig mit einem Bachelor.
Genau das wurde auch bei meiner Einstellung und Eingruppierung in E9 - Stufe 3 so anerkannt.
Jetzt wäre mir aufgrund des Betriebswirtes eine Höhergruppierung nach E10 angeboten werden. Alternativ dazu käme eine Verbeamtung in Frage; in den Mittleren Dienst - A7. Was haltet ihr davon, hat in dieser Richtung schon jemand Erfarungen gemacht?
Bei der Verbeamtung heißt es in den bekannten Gesetzmäßigkeiten klar, dass zur Eingruppierung in den Gehobenen Dienst ein Bachelor oder ein gleichwertiger Abschluss vorausgesetzt ist. Genau dieser liegt ja mit dem Fachwirt / Betriebswirt vor, soll aber an dieser Stelle, anders als bei der Einstellung, nicht gelten.
Ein Start im Mittleren Dienst und mit A7 kommt für micht natürlich nicht infrage. Freue mich auf den Austausch mit euch.
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Hallo an alle,
einem Kollegen wurde mitgeteilt, dass dieser leider keine höhere Besoldung bekommt. Es liegt dazu auch ein externes Gutachten vor, dass dies bestätigen soll. Allerdings darf dies vom Betroffenen nicht eingesehen werden.
Was kann man tun, wenn man dies gerne einsehen möchte? Der Sinn liegt darin dass der Kollege an dem Ergebnis zweifelt und eventuell dagegen vorgehen möchte.
Kann der Kollege dies einsehen bzw. der Personalrat? Was kann man sonst tun? Der Fall spielt in Bayern.
Gruß
Günther
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Einmal pro Monat hat unser PR.-Vorsitzender ein sog.Jour-Fixe mit dem Werkleiter unseres Klinikums. Sind wir als PR verpflichtet diese Themen gegenüber dem Werkleiter im Voraus bekanntzugeben?
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Schönen guten Morgen zusammen,
ich möchte mich erst mal kurz vorstellen, meine Name ist Steven, bin 25 Jahre alt und tätig im öffentlichen Dienst.
Seit Oktober 2018 besuche ich ein berufsbegleitendes Studium um mich für höhere Tätigkeiten zu qualifizieren.
Im Rahmen dieses Studiums muss ich einen Praxisbericht erstellen, der Bezug auf ein Thema aus der Praxis haben muss. Ich habe mich für die "Mitarbeiterzufriedenheit im öffentlichen Dienst" entschieden, diese werde ich analysieren, mit der freien/privaten Wirtschaft vergleichen und ggf. geeignete Maßnahmen erstellen um diese zu erhöhen.
Es ist eine recht kurze Umfrage, da die Praxisarbeit einen kleinen Umfang hat, deswegen würde ich mich sehr freuen, wenn so viele Personen wie möglich aus dem öffentlichen Dienst mit machen.
Anonymität ist gewährleistet!
Anbei der Link zur Umfrage
https://www.umfrageonline.com/s/86f272a
Vielen Dank für eure Hilfe!
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Hallo,
ich benötige Eure Hilfe bzgl. der Berechnung des Fristendes im Mitbestimmungsverfahren. Ich komme aus Niedersachen. Somit findet hier die Zweiwochenfrist des § 68 Abs. 2 NPersVG Anwendung.
Es geht um die Mitbestimmung bei einer Einstellung. Die Einstellungsverfügung ist während der Dienstzeit am Donnerstag den 20.12.18 per E-Mail in unserem Personalratspostfach eingegangen. So wie ich das verstehe beginnt die Frist somit am 21.12.18 zu laufen und würde im Normalfall am 03.01.19 enden.
Von den vielen Feiertagen innerhalb der Frist einmal abgesehen, hatte der gesamte Betrieb am 27. und 28.12.18 angeordneten Betriebsurlaub. Somit hatten wir als PR nur drei Arbeitstage Zeit darauf zu reagieren. Meine Frage ist nun, ob die Feiertage bzw. die Betriebsferien Auswirkungen auf das Ende der Frist haben?
Vielen Dank schon einmal im Voraus!
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Arbeite im Mai 19 6 jahre im Seniorenheim bin noch in der Stufe 3 bei 30 Std.
Wann komme ich höher und was macht das gehaltlich monatlich aus?
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Hallo,
immer mehr ist zu lesen, dass es nicht mehr Einwohnermeldeamt, sondern Bürgerbüro heißt, dass aber das Einwohnermeldemt weiterhin Bestandteil des Bürgerbüros ist. Da man aber heutzutage viel mehr in einem EMA bzw. BüBü macht, heißt es meist BüBü.
Aber ist BÜRGERbüro nicht irgendwie diskriminierend gegenüber Kindern, Jugendlichen, Migranten ..., also gegenüber allen, die keine wahlberechtigten Einwohner = Bürger sind?
Wäre nicht EINWOHNERamt korrekter? Hört sich halt nur schlechter an!?
Oder gibt es da andere Hintergründe, Gedanken ...?
Was meint ihr?
Grüße
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Hallo,
ich hoffe, meine Anfrage ist hier richtig und mir kann man bitte helfen.
Am Fr-Nachmittag neuen Rechner bekommen. Am Sa Dienst gehabt, festgestellt, dass sämtliche Geräte- und Druckereinstellungen fehlen. Gut, Geräte einrichten war kein Problem. Aber die Druckereinstellungen habe ich nicht hinbekommen. Bürger wollte vorläufigen Perso. Ich habe es nicht hinbekommen, diesen korrekt auszudrucken. Unser ITler hat mich an die ekom verwiesen. Die haben mir lediglich per Mail eine Anleitung als pdf zugeschickt, wie man die Geräte einrichtet, nicht aber die Druckeinstellungen. Man könnte mir da auch nicht weiterhelfen, ich müsste eben probieren. Super, ganz toll! Bürger auf Montag vertröstet. Ich habe nach Feierabend noch zig Einstellungen ausprobiert, aber nichts hat gepasst.
Kann mir hier jemand bitte die Einstellungen nennen, die ich bei den ganzen Pässen, Ausweisen in den Druckeinstellungen eintragen muss, damit ich die richtig ausdrucken kann, also ob gedreht, wie vie viele mm ...?!
Danke.
Gruß
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Ich möchte mich gerne als Schulsekretärin für 17 Stunden in der Woche in Rheinland Pfalz bewerben. Ist es möglich. dass ich auch auf 450€ Basis bezahlt werde ?
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Hallo,
bald steht die Verbeamtung auf Probe an. Während der Anwärterzeit wurde allerdings Morbus Bechterew diagnostiziert. Kann ich die weitere Verbeamtung damit vergessen? An sich sind keine Beschwerden da und ich mache mir nun Sorgen.
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Der Arbeitgeber hat von meinem Lohn die LOB die mir von 6 Monate bezahlt wurde, von der letzte Abrechnung (Dezember) abgezogen. Ist das zulässig?
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Ich hatte bei einem kommunalen Arbeitgeber gearbeitet, der über den Büroräumen eine Holzdecke und den Holzdachstuhl hatte. Der Bau war aus den 70 ern und die Hölzer waren wie es der damaligen Norm entsprach im Innenbereich gestrichen. Jedes Holzschutzmittel hatte Lindan und PCP als Bestandteile. Leider reagierte mein Körper auf diese Stoffe höchst allergisch. Sofort bekam ich eine ausgeprägte Sinusitis und ein Asthma der höchsten Stufe. Die Lungenfunktion lag nur noch bei 35%. Nach 5 Jahren waren trotz Cortisonbehandlung bereits 20% des Lungengewebes vernarbt und nicht mehr sauerstoffdurchlässig. Beim Treppensteigen kam ich bereits in akute Atemnot. Auch die Bronchien waren nach 5 Jahren weitgehend irreparabel verhärtet. Mit dem Notfallspray konnte man die Lungenkapazität nur noch um 10% steigern. Nun klage ich auf Anerkennung als Berufskrankheit. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
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Hallo liebes Forum!
Ich arbeite nun seit 10 Jahren in einer städtischen Kita als Erzieher in wechselnden Positionen und bin sehr glücklich damit. Leider haben sich seit ca. 2 Jahren mit neuer neuen Stelle Zweifel bezüglich meiner Arbeitszeiten eingeschlichen, die ich nun mit meinem Vorgesetzten klären möchte.
Also zur Sache - ich arbeite mit 36,5 Stunden als hausinterne Vertretung in einer großen Kita und springe immer dann ein, wenn eine Kollegin krankheitsbedingt/urlaubsbedingt nicht anwesend ist. Leider häufen sich dabei sehr oft viele Minusstunden an, was mich persönlich belastet. Dies gibt mir stets das Gefühl, für eine vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit bezahlt zu werden, die ich aber nie erreiche.
In meinem Arbeitsvertrag steht "Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 36,5 Stunden". Dies ist alles, was dort zu den Stunden zu lesen ist - es existiert also laienhaft gesprochen kein "wenn" und "aber".
Nach meinem empfinden habe ich laut dieser Textpassage ein Recht darauf, wöchentlich mindestens 36,5 Stunden beschäftigt zu werden, was mir bereits viele Freunde und Bekannte bestätigt haben. Leider finde ich dazu keine entsprechende Stelle im TvöD oder in sonst einem Gesetzestext.
Ist also "Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 36,5 Stunden" absolut unmissverständlich - kann ich damit "verlangen", pro Woche mindestens für diese Zeit beschäftigt zu sein - oder bin ich auf dem Holzweg?
Vielen Dank für ihre Hilfe!
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Hallo zusammen,
ich bin seit fast 30 Jahren im öffentlichen Dienst in der gleichen Abteilung und bin aufgrund meiner guten Leistung sowie Fachkenntnisse - ohne mein Zutun (!) und zuletzt aufgrund einer externen Stellenbewertung bis in EG 11 aufgestiegen. Ein Grund ist vermutlich auch, dass ich immer bereit war auch die Verantwortung für mein Handeln zu übernehmen.
Nun wurde mir aber kürzlich von einem neuen Abteilungsleiter (per Mail) mitgeteilt, dass ich div. Bescheide nicht mehr selbst unterschreiben darf (offensichtlich trifft dies auch andere im Haus) obwohl ich auch dieses (sehr schwierige) Aufgabengebiet seit über 10 Jahren innehabe, sämtliche Unstimmigkeiten auf ein gute Ebene gebracht habe und es natürlich sehr ineffektiv und anstrengend wäre, wenn ich nun alles beim ohnehin sehr engen Terminkalender erst mit den Vorgesetzten besprechen und unterschreiben lassen müsste, zumal diese auch nicht bis ins letzte spezialisiert sind.
Die Argumentation lautet: Meine Vorgesetzten (also der Bürgermeister und der Amtsleiter) würden die Verantwortung tragen und für alles herangezogen, das von mir und anderen Mitarbeitern verbescheidet oder an Schriftstücken herausgegeben wird und müssten über jegliche Details informiert sein - außerdem wäre es doch gut, wenn viele Meinungen einfließen würden.
Gespräche hierzu wurden leider eher abgeblockt wobei dies alles vielleicht auch an einer irrtümlichen Rechtsmeinung liegt.
Nun habe ich mal nachgelesen und lt. allg. Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern (Art. 23 Abs. 2) gefunden, dass grundsätzlich die Sachbearbeiter die Verantwortung tragen und vor allem: "Wer mitzeichnet oder unterschreibt, übernimmt im Rahmen seiner Zuständigkeit die Verantwortung für den Inhalt".
Auch Art. 119 AO lässt dies offensichtlich ebenfalls zu und an Verwaltungsschule wird dies ebenfalls so gelehrt !!.
Allerdings bin ich in der Gemeindeordnung, sowie in den Geschäftsordnungen nicht so bewandert, dass ich dies abschließend beurteilen kann. Ist es tatsächlich zwingend erforderlich, dass alles der Bgm. bzw. der Abteilungsleiter unterschreibt - wie sieht es mit der Haftung aus??
Ich sehe für mich, wenn ich dies weiterhin selbst machen könnte - eigentlich kein großes Risiko, da im Worst case ja auch noch die Kassenversicherung eintritt wobei ich das alles beileibe nicht auf die leichte Schulter nehme und mich auch privat abgesichert habe.
Dass eine solche Anordnung natürlich getroffen werden darf und ich dies letztendlich hinnehmen muss (!) ist mir klar - aber ich würde doch gerne nochmal ein Gespräch suchen - einfach weil alles andere die Abläufe sehr erschweren würde. Andererseits akzeptiere ich natürlich - dass meine Vorgesetzten, wenn sie wirklich in der Haftung sind - über alles Bescheid wissen müssen.
Aber wenn ich diese Rechtsvorschriften richtig interpretiere, ist es ja gerade die Haftung, die dann nicht bei meinen Vorgesetzten liegt, wenn sie nicht mit unterschreiben.
Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich ggfs. argumentieren könnte?
Vielen Dank im Voraus
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