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Geschrieben von: Gast, 10.11.2015, 14:29, Forum: Fortbildung, Antworten (1)

Hat jemand Erfahrung in der Tätigkeit einer Ausländerbehörde?

Mich interessieren hauptsächlich sinnvolle Fortbildungsmöglichkeiten. Interessant wären auch Angebote, die man nebenberuflich besuchen kann, um sich hier weitere Kompetenzen anzueignen.

Kennt sich jemand damit aus?

MfG
Thilo

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Geschrieben von: auge006, 10.11.2015, 08:59, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (4)

Hallo, habe mal wieder eine Frage !

Bin Sachbearbeiter im Außendienst in einer Großstadt und laut Arbeitsvertrag muss die Bereitschaft bestehen, das Privat-KFZ dienstlich einzusetzen. Was so erstmal nicht das Problem war. Aber nun stellte sich heraus, dass ich im Jahr ca 5000Km im Stadtverkehr zurück lege und dieses für mich mit wirtschaftlichen Nachteilen verbunden ist, da unter anderem höhere Wartungskosten als bei normalen Gebrauch des Fahrzeugs anfallen usw., mal abgesehen von der Tatsache, dass wir für die Ausübung unserer Kontrollen auch noch einiges an Materialien mitzuführen wie zB. Spaten, Werkzeugkoffer, Erdnägel, usw. 
Wie sieht es da mit der Stellung von Dienstfahrzeugg aus, da es außer mir auch noch 9 weitere Kollegen in unserer Abteilung betrifft und im Bereich bestimmt 30? Doch unsere Bereichsleitung sich weigert, da aus deren Sicht nicht erforderlich, da so eirtschaftlicher für Amt zum Nachteil der Beschäftigten. Unser PR sagt Pech gehabt. Ist das wirklich so oder will er sich nur nicht mit denen anlegen? Der PR selbst ist nicht auf das Fahrzeug angewiesen und bekommt EG 10, die dies betrifft EG 5.

Danke schonmal für Info P033 D020

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Geschrieben von: Gast, 09.11.2015, 13:07, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (1)

Was passiert eigentlich wenn der Stadtdirektor einer Gemeinde zurücktritt, weil ihm die Entlastung verweigert wurde ?
Wer führt dann die lfd.Geschäfte ?

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Geschrieben von: Meister, 08.11.2015, 13:58, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

Hallo,

unsere Eingangshalle wurde umgebaut. Vorher hatten wir 50dB bis 85 dB Dauerbeschallung (ich kämpfe seit über 2 Jahren dafür, den Geräuschpegel zu verbessern). Jetzt durchschnittlich 60 dB bis 90 und mehr.

Ich habe es der Geschäftsleitung mitgeteilt, dass ich nicht mehr gewillt bin, an diesem Arbeitsplatz weiter zu arbeiten und bat darum, kurzfristig Schilder aufzustellen. Das wurde verweigert. Man möchte keine Verbote!
Unser Personalrat ist auch informiert.
Der langwierige Weg wird eine Dienststellenbegehung mit Dienststellenleitung/ Betriebsarzt und Arbeitssicherheit sein.

Hat jemand Erfahrung mit Lärmbelästigung am Arbeitsplatz??? Und hat eine kurzfristige Lösung, bis alles fachmännisch gelöst wird? Wie würdet ihr vorgehen?

Danke für Eure Antworten.
Meister

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Geschrieben von: Gast, 06.11.2015, 17:51, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo, Icon_biggrin
 
unsere Chefin weigert sich vehement, einzelne Punkte (zb. Arbeitszeit und Ruheübergänge) aus dem geltenden TV einzuhalten.
Die BR-Vorsitzende hält nicht zu uns und verteidigt die Vorgehensweise der Chefin, da sie hierdurch ihre eigenen Bedürfnisse besser befriedigen kann.
Sie braucht viele Arbeiten nicht zu erledigen, bekommt regelmäßig zusätzliches frei, usw...
Jetzt werdet Ihr schreiben, wir sollen den BR auflösen, aber uns fehlt leider die 25 % Mehrheit.
Viele Kolleginnen halten sich einfach raus, nehmen alle Schikanen einfach so hin, weil sie Angst haben......den Job zu verlieren oder genauso gemobbt zu werden wie wir usw......
Nach etlichen Gesprächen räumte unsere Chefin in der letzten Dienstversammlung Fehler Ihrerseits ein, will aber keine Änderungen durchführen.
Wem das nicht passt, der kann sich ja neue Arbeit suchen, so ihre Aussage. D015
 
Auch von Seitens der Gewerkschaft Verdi werden wir im Stich gelassen.
Wir wären in der Beweispflicht, was auch zur Genüge vorhanden ist, aber trotzdem finden die Verantwortlichen von Verdi immer wieder Ausreden, warum sie uns nicht helfen können.
Es sind schon viele Kolleginnen aus der Gewerkschaft deshalb ausgetreten. Icon_cry
Wozu brauche ich eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, wenn man keinerlei Hilfe bekommt und auch der erstreikte TV nicht eingehalten werden muss?
Wir (einzelne BR -Mitglieder und normale AN) wissen nicht mehr weiter, dabei wollen wir doch nichts unmögliches.
Bleibt uns nur noch der Weg zum Arbeitsgericht, um unser Recht zu bekommen?
Hat vielleicht einer von Euch noch eine Idee, wir sind im Moment völlig ohnmächtig der ganzen Sache gegenüber.
 
Vielen Dank 

Janina

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Geschrieben von: Gast, 05.11.2015, 23:37, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo zusammen,

ich bin Angestellter in einer kleinen (< 5.000 Einwohner) Gemeinde in der Nähe von Nürnberg (Bayern).

Dort arbeite ich seit letztem Jahr im Bauamt als Verwaltungsfachangestellter. Eingestellt wurde ich in der Entgeltgruppe 5.

Nach nun gut einem Jahr in dieser Abteilung bin ich nun der Meinung, dass meine Aufgaben und somit meine Tätigkeiten "höherwertiger" sind als EG 5.

Zu diesem gehören unter anderen:

  • Gebührenbescheide
  • Herstellungsbeiträge Wasserversorgung/Entwässerung
  • Liegenschaftsverwaltung
  • Vermietung/Verpachtung
Diese Tätigkeiten sind die "größeren" Punkte, hinzu kommen viele weitere kleinere Tätigkeiten, die im Geschäftsverteilungsplan festgeschrieben sind. Außerdem fallen viele weitere Aufgaben an, welche unregelmäßig und so verschieden sind, dass diese nicht im o. g. Geschäftsverteilungsplan stehen.


Für meine Stelle gibt es keine Arbeitsplatz- bzw. Stellenbeschreibung.
Außerdem kann ich selbst auf Grund von fehlenden Wissen und Erfahrung nicht sagen, welche Entgeltgruppe meine Tätigkeiten rechtfertigen. Mit den Tätigkeitsmerkmalen des TVöD -> siehe BAT kann ich nicht besonders viel anfangen (gründliche, vielseitige Fachkenntnisse, selbstständige Leistung, ...).


Hätte ein Antrag auf Höhergruppierung generell eine Chance bzw. wie kann ich in Erfahrung bringen, welche Eingruppierung bei o. g. Aufgaben grundsätzlich angebracht oder üblich ist?


Für jede hilfreiche Antwort, Ratschläge und Tipps bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße
Bastian

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Geschrieben von: Engagiert, 03.11.2015, 23:08, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (3)

Mein Fall ist ein mittlerweile nachgewiesener Fall von Mobbing gegen Schwerbehindertenvertrauensvertreter. Ich hatte nach diesem Mobbing 1999 ein Burnout Syndrom. Schon damals wollte man die Zwangspensionierung, doch der ärztliche Gutachter stellte Dienstfähigkeit fest. Danach kam eine 1 1/2 jährige Mobilität, die echte gute Beurteilung brachte. Als letztes organisierte ich eine große Tagung mit allem Drum und dran, bin Beamtin A8. Nach dieser guten Arbeit kam die Zwangspensionierung. Der Widerspruch und das Gerichtsverfahren dauerten 8 Jahre. 2012 gewann ich in allen Punkten und sollte wiedereingliedert werden. Doch auch wie schon wurde seitens der Behörde gegen gesteuert.
Passende Stellen wurden blockiert und alles andere immer wieder kaputtgemacht.
Jetzt will man mich völlig gesund und natürlich mit Körperbehinderung (trotz positiven Dienstfähigkeitsgutachten des Amtsarztes) mit einer Erklärung dienstunfähig erklären und wieder pensionieren.
Klar ist, dass nachweislich natürlich die ganze Zeit Ziel gewesen, vor allen Dingen mich nicht wieder arbeiten zu lassen.
Es gibt die Einschränkung nicht wieder in die alte Behörde zurück zu dürfen, allerdings ist das Land, für das ich arbeite, groß.......
Meine Frage ist: Kann der Dienstvorgesetzte mich einfach dienstunfähig erklären, auch wenn er nachweislich die Fehler und Gesetzesverstöße begangen hat?
Ich weiß, dass der ganze Fall ein Skandal ist. Bin gut drauf und gesund.

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Geschrieben von: Gast, 03.11.2015, 12:33, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (1)

Hallo,

ich mache zurzeit noch eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten in Baden Württemberg. Ab März möchte ich nach München gehen und mich dort bewerben. Wird meine Ausbildung dort anerkannt?

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Geschrieben von: Gast, 03.11.2015, 08:54, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (6)

Guten morgen,
ich hätte auch mal eine Frage: 
Bin seit 2009 in der kommunalen Verkehrsüberwachung in einer bayerischen Stadt tätig.
Seit kurzem bewerbe ich mich auf ein paar intern ausgeschriebene Stellen und bekomme Absagen, weil ich angeblich die Voraussetzungen für die Eingruppierung in EGr. 6 nicht erfülle.... Zur Zeit habe ich E5.
Ich möchte gerne wissen was die Voraussetzungen sind, vielleicht weiß das ja jemand.
Vielen Dank im voraus

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Geschrieben von: Gast, 02.11.2015, 17:55, Forum: Fortbildung, Antworten (3)

Hallo...

Ich bin Verwaltungsfachangestellter, arbeite mittlerweile seit über 12 Jahren in einer Kommune. Nun wurde es mir durch meinen Arbeitgeber ermöglicht, demnächst am dienstbegleitenden Fortbildungslehrgang zum Verwaltungsfachwirt teilzunehmen. Da meine Ausbildung nun schon über 12 Jahre zurückliegt, möchte ich an dieser Stelle anfragen, ob mir jemand evtl. ein paar Tipp´s geben kann, wie ich mich auf diesen Fortbildungslehrgang vorbereiten könnte.

12 Jahre zurückliegende Schule sind eine lange Zeit, da würde ich nicht gern komplett unvorbereitet starten wollen und mein Wissen vorher etwas auffrischen. Icon_wink 

Ich habe zwar im Internet schon recherchiert, so richtig aber nichts Passendes finden können. Ich würde mich daher über ein paar Empfehlungen zu passender Lektüre freuen.

Vielen Dank vorab!  Icon_smile

Gruß

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Geschrieben von: Gast, 01.11.2015, 17:04, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (4)

Hallo,

ich bin seit 1. Dezember 2014 bei einer Kommune in Bayern angestellt und habe erfahren, dass es für 2015 eine Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro geben soll.

Die Kommune ist Mitglied beim Verband der kommunalen Arbeitgeber und trotzdem habe ich mit dem Oktoberentgelt keine Auszahlung erhalten.

Nach telefonischer Nachfrage in der Personalabteilung wurde mir mitgeteilt, dass davon nichts bekannt sei.


Wie sollte ich nun weiter verfahren? Was mache ich wenn mir, im Fall der Fälle, der einmalige Betrag erst Ende November etc ausgezahlt wird? Kann ich so etwas wie Zinsen verlangen?


Danke
Barbara M.

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Geschrieben von: paul, 30.10.2015, 11:27, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo,
wir sind noch nicht lange im PR und durchschauen einiges leider noch nicht so klar.
Antworten auf unsere Fragen erhalten wir auch keine oder unbefriedigende.

Folgendes: Wir haben ein Jahresbudget im PR, deren Rechnungen stets auch vom Amtsleiter der Kämmerei/ Zentrale Dienste unterschrieben werden. Sind diese Unterschriften zulässig oder eher eine Kontrolle des Arbeitgebers?
Wenn es ein Budget gibt, muss es doch auch eine schriftliche Vereinbarung zwischen AG und PR darüber geben, was genau von dem Budget bezahlt werden muss, oder? Im groben wissen wir nur, dass Schulungen o.ä. vom AG bezahlt werden und z.B. Kosten der Personalversammlung von dem PR Budget. Auch hier will oder kann man uns keine genau Auskunft geben, außer: "Das war eben immer so."
Die hinterlassenen Unterlagen der früheren PR sind leider so unsortiert und unvollständig, dass wir dort nichts finden konnten, was uns weitergeholfen hätte.

Wir arbeiten mit dem LPVG-BW. Dort konnten wir darüber keine klare Definition finden. Kann uns jemand hier im Forum darauf antworten? Das wäre sehr nett!

Gruß, Paul

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Geschrieben von: Gast, 28.10.2015, 18:23, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo,

Wir erarbeiten gerade neue Leitlinien zum Stellenbesetzungsverfahren. Meine Frage lautet:
Ist der Personalrat schon im Auswahlverfahren des Bewerbungseingangs zu beteiligen? Soll oder muss er die Unterlagen vor Einladung an den Bewerbenden sichten?
Unsere Dienststelle unterliegt dem HPVG.

Vorab schon mal eine Danke an alle, die antworten werden.
Gruß Stefanie

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Geschrieben von: Gast, 27.10.2015, 23:08, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Gemäß Paragr. 10 Abs. 1 S. 3 NLVO kann die Erprobungszeit eines Beamten zur Feststellung der Eignung für das höhere Amt im Einzelfall verlängert werden.

Stellt die Verlängerung der Erprobungszeit einen Verwaltungsakt dar, für die zuvor eine Anhörung des beteiligten Beamten gemäß Paragr. 28 VwVfG erforderlich ist?

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Geschrieben von: Gast, 26.10.2015, 13:33, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

S10347 Ich bin Quereinsteiger und in der 6/3 eingruppiert - seit 07/2012. Eigentlich hätte doch seit 07/2015 die Eingruppierung in die Stufe 4 erfolgen müssen, oder ? Wie sieht eigentlich meine Chance auf eine Höhergruppierung in die 8 aus .... gibt es da Zugangsvoraussetzungen ? Hab mal gehört, daß für die 8 unbedingt der al1 absolviert werden muß - das finde ich aber nirgends niedergeschrieben.

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