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Diskutieren Sie gerne mit und helfen Sie, noch offene Fragen zu beantworten.
Hallo,
folgende Situation:
AN A ist in EG 5 eingruppiert. In der Arbeitsplatzbeschreibung steht auch die Vertretung (Urlaub, Krankheit, Frühstück) von Arbeitnehmer B in EG 7.
Darf AN A diese Tätigkeiten ausführen?
Muss er sie ausführen?
Wie sieht es in dem Fall mit einer Zulage aus?
Danke schonmal.
Percy
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Hallo ,wie wird das Weihnachtsgeld berechnet für Beschäftigte in Anlage 2, Vergütungsgruppe AVR 9, Ziffer 3 ?
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Hallo,
eine Stelle als Hausmeister ist von einer Behörde ausgeschrieben.
In der Stellenanzeige steht:
"typische Hausmeistertätigkeiten"
Es bewerben sich viele Schwerbehinderte, die sich entweder per E-Mail beworben haben oder ihre E-Mail-Adresse im Lebenslauf angegeben haben und alle sind anhand der Bewerbung nicht offensichtlich ungeeignet.
Diese werden von der Behörde per E-Mail kontaktiert und es wird explizit nachgefragt, ob diese aufgrund ihrer Schwerbehinderung(en) schwere Tätigkeiten, wie z. B. das Führen von schweren Kehrmaschinen, Schneefresen oder ähnliches ausführen können.
Manche antworten auf diese E-Mail, dass das kein Problem ist. Diese werden auch zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.
Manche anworten nicht auf diese E-Mail und diese werden nicht zu einem Vorstellungsspräch eingeladen.
Manche antworten auf diese E-Mail und teilen mit, dass diese Nachfrage überhaupt nicht erlaubt ist. Diese werden auch nicht eingeladen, da es für die Stelle eben unerlässlich ist, solche Tätigkeiten auszuüben.
Fragen:
1. Hätten auch die eingeladen werden müssen, die nicht geantwortet haben?
2. Sind Bewerber verpflichtet, auf eine solche Nachfrage per E-Mail zu antworten?
3. Ist eine solche Nachfrage tatsächlich nicht erlaubt?
Was meint ihr? Wie ist da die Rechtslage?
Besten Dank vorab.
Herzliche Grüße
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Gängelei innerhalb Kolleginnen in der Personalabteilung. Eine Person muss ständig zum Chef wegen Kleinigkeiten. Nun ist sie deswegen zum Personalrat, der wiederum zum Leiter ging weil er Mobbing ahnt. Nun kommt es wieder zum Personalgespräch. Rädelsführer der Chef, PR, sämtl. Sachbearbeiter und Gleichstellungsbeauftragte.
Problem...außer PR sind alle gleicher Meinung.
Frage...macht das überhaupt Sinn wieder in die Höhle des Löwen zu müssen oder ist es ratsam hier unbeteiligte Personen zu fordern?
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Ich hatte 3 Jahre Sommerurlaub und bin am 01.10. wieder in Vollzeit eingestiegen. 2017 habe ich einen Tag die Woche bis Juli gearbeitet.
Jetzt wurde erklärt, dass die Sonderzahlung aufgrund der Monate 07-09 berechnet wird. Da ich zu dieser Zeit nicht gearbeitet habe, wurde nicht der erste Arbeitsmonat zur Berechnung herangezogen, sondern der letzte Monat aus 2017. Ist das so richtig? Denn mir fehlen jetzt natürlich ein paar 100€.
Danke vielmals für die Hilfe
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Hallo an alle,
ist es möglich dass mich mein Arbeitgeber in Bayern am Samstag zur Arbeit einbestellt? Bzw. auch unter der Woche heimschickt, da an dem Tag nicht gearbeitet werden kann. EDV wird komplett umgestellt!
Wir haben in der Dienstvereinbarung nur die Zeiten von Montag bis Freitag genannt. Eine weitere Regelung gibt es nicht.
Danke für Infos!
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Hallo, habt ihr zufällig eine materielle Rechtsmäßigkeitsprüfung? Ich verstehe zwar die einzelnen Punkte, die zu prüfen sind, aber habe Probleme damit, das in einen schönen Text in einer sinnvollen Reihenfolge zu bringen.
Wir haben leider noch keine komplette Prüfung gemacht...
Danke für eure Hilfe
LG
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Liebe Forums-Gemeinde,
ich habe eine Anstellung im öffentlichen Dienst (Gemeinde) als Sachbearbeiter Vollstreckung in Aussicht. Ich bin gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte mit 15 Jahren Berufserfahrung.
Welche genauen Tätigkeiten umfassen diese Stelle und mit welcher Eingrupperung kann ich rechnen?
Die Stelle ist derzeit noch nicht "freigegeben", da diese durch eine Altersteilzeitstelle "besetzt" ist. Daher habe ich noch keine genaueren Informationen.
Viele Grüße
Refa
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Ich habe vom 1.1.17 bis 31.12.19 ATZ im Blockmodell.
Am 1.7.18 begann meine Freistellungs Phase.
2017 habe ich ein halbes Weihnachtsgeld erhalten, seit dem 1.7.18 wird die andere Hälfte feierlich ausgezahlt.
ICH meine dass mir für 2018 vom 1.1.bis 30.6.noch ein halbes halbes W Geld gezahlt werden müsste und das dann auch noch in gleicher Höhe ratierlich ausgezahlt.
Meine Kommune sagt NEIN.
Kennt sich jemand aus ???
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Hallo an Alle ?
Ich habe eine Frage.
Ich habe zur Zeit die EG 9a Stufe 5 und habe im Dezember 17 einen Antrag auf Überleitung in die 9b gestellt. Das Verfahren hat sich nun bis heute hingezogen. Bei der Prüfung des Antrages hat sich nun herausgestellt, dass meine Stelle eine EG 10 ist. Wie beläuft sich das nun mit der Stufe?
Bei einer Überleitung in die 9b wäre ich Stufengleich höhergruppiert worden.
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Hallo zusammen,
ich würde mich freuen, wenn ihr mir einen Tipp oder Vorschlag unterbreiten könntet. Es geht um einen Antrag auf Höhergruppierung wegen Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit.
Der Sachverhalt:
Vor 4-5 Jahren wurden schleichend Tätigkeiten von A 11 auf EG 6 übergeben (Ordnungsrecht), da besagte A11 krankheitsbedingt Außentermine nicht mehr wahrnehmen konnte/wollte.
Diese Außentermine wurden auch dann von mir mit EG 6 übernommen (eine Höhergruppierung wurde vor 3 Jahren abgelehnt, da die Selbständigkeit fehlt?).
Ich habe viele Fortbildungen in dem Bereich gemacht und mir viel selbst erarbeiten müssen.
Jetzt wurde eine neue Stelle geschaffen, da die besagte A11 überlastet ist.
Die neue Stelle wird ebenfalls mit A 11 bewertet und übernimmt nun wieder die Tätigkeit, die ich bislang zusätzlich ausgeübt habe.
Ich werde jetzt nur noch begleitend tätig (A11 und EG6 - bei Außenterminen).
Meine Frage: Kann ich einen Antrag auf Höhergruppierung stellen, da ich jetzt über Jahre eine Tätigkeit gemacht habe, die jetzt wieder mit A11 ausgeübt wird?
Ich würde mich über Antworten sehr freuen.
liebe Grüße
Andrea
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Hallo,
wenn man Krankengeld erhalten hat, werden diese Zeiten nicht bei der Jahressonderzahlung berücksichtigt?
Danke.
Schöne Grüße
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Folgender Sachverhalt:
bin als Leitung einer zweigruppigen EInrichtung in s9 eingruppiert, da eine Gruppe eine I-Gruppe ist und die andere eine Betriebserlaubnis für 23 Kinder hat. Also maximal 38 Kinder, knapp unter der Grenze zu s 13.
Nun habe ich im TVöd bei den Protokollerklärungen zu den Merkmalen in s13 gelesen, dass die Tätigkeit in einer I-Gruppe zu mindestens 50 % der Arbeitszeit S13 rechtfertigt. Desweiteren habe ich seit 5 Monaten vier Erzieher zu koordinieren.
Möglichkeit a) grundsätzlich falsch eingruppiert wegen I-Gruppe
......Nachzahlung ab Anstellung???
Möglichkeit b) Höhergruppierung wg geänderter Anforderungen (koordinierende Tätigkeit vier Erzieher)
Wer kann mit Antwort geben?
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Guten Tag,
ich habe momentan noch einen befristeten Arbeitsvertrag, aufgrund von Mutterschutz. Bin jetzt aber seit 2,5 Jahren im Betrieb.
Mir wurde aber schriftlich versichert, dass ich um 01.01.2019 einen unbefristeten Vertrag bekommen werde.
Da die Frau für die ich da bin wieder Schwanger ist, hat sie ihren Mutterschutz verlängert.
Wie wären nun meine Kündigungsfristen? Oder könnte ich meinen Vertrag zum 31.12.2018 auslaufen lassen?
Vielen Dank für Antworten.
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Hallo zusammen,
folgende Diskussion ist aufgetaucht... wir haben Mitarbeiter die einen unbefristeten Arbeitsvertrag auf geringfügiger Basis haben. Bezahlt werden diese nach den tatsächlich geleisteten Stunden. Nun ist die Frage bzw. Diskussion entbrannt - wie der Bewertungszeitraum für die Berechnung der Weihnachtszulage ist, da wir ja jetzt noch nicht wissen, ob der Kollege im November und Dezember Arbeitsleistung erbringt. Die Abrechnung der Stunden erfolgt ja immer nachträglich.
Wie wird das gehandhabt?
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