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Hallo,
ich bin ausgebildeter Verwaltungsfachangestellter und in der Kommunalverwaltung tätig.
Allerdings erfüllt mich das nicht und ich möchte unbedingt weiterkommen aber im öffentlichen Dienst, im weitesten Sinne in der Verwaltung, bleiben.
Nächstes Jahr werde ich den Angestellenlehrgang II starten. Dieser dauert bei uns in Bayern 2 Jahre bei der Bayerischen Verwaltungsschule und erfolgt neben dem Job.
Dieser berechtigt zum einen für Stellen vergleichbar mit dem gehobenen Dienst (QE 3) und verleiht einem gleichzeitig die allg. Hochschulzugangsberechtigung, also das Abi!
Nun frage ich mich, ob es sich lohnt direkt im Anschluss oder zumindest ohne große Pause ein Studium anzuhängen?
Mir schwebt hier insbesondere das Jurastudium vor. Nach Abschluss des 2. Staatsexamen könnte ich z. B. als Jurist im höheren Dienst arbeiten (Einstiegsgehalt ca. 3900,- brutto als Beamter).
Was haltet ihr davon oder gibt es andere / bessere Möglichkeiten in den höheren Dienst zu kommen, wenn möglich als Beamter?
Vielen Dank und beste Grüße
Johannes!
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Die Altersteilzeit für (Landes- u. Kommunal-) Beamte in NRW ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Soll die Altersteilzeit vom Gesetzgeber verlängert werden ? Falls ja, ändern sich die Konditionen ?
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Hallo zusammen,
als Qualifikation verfüge ich bereits über ein abgeschlossenes Diplomstudium der Verwaltungswissenschaft (Universität).
Momentan bin ich arbeitslos und auf Stellensuche und habe gemerkt, dass mir für viele interessante Stellen im ÖD einfach einige Grundlagen fehlen.
Meine Frage ist nun: Kann ich diese Basics im Rahmen eines Angestelltenlehrgangs II als Externer nachholen?
Gibt es vielleicht ein kurzes Vollzeitprogramm?
Würde ein solcher Kurs mir überhaupt den Zugang zum gehobenen Dienst bzw. einer äquivalenten Stelle als Tarifbeschäftigter eröffnen?
Vielen herzlichen Dank im Voraus.
LG
Max
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Hallo,
zu meinen Aufgaben gehört es, Kostenersatz geltend zu machen. Das Gesetz und unsere Satzung stellen die Erhebung des Kostenersatzes in das Ermessen, aber interne Vorgabe ist, den Kostenersatz immer geltend zu machen: Unsere Stadt ist finanziell nicht auf Rosen gebettet und kann sich nicht erlauben, auf Forderungen zu verzichten.
Die Bürger, Firmen, usw., bei denen ich den Kostenersatz geltend mache, berufen sich aber nicht selten auf das Ermessen. Hat jemand einen Tipp oder noch besser einen Formulierungsvorschlag für den Bescheid, was die Ausübung des Ermessens betrifft?
Ich kann doch nicht schreiben, dass die Stadt auf das Geld angewiesen ist, oder?
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Hallo, weiß jemand ob in Niedersachsen etwas dagegen spricht, wenn sich zwei Familienmitglieder ersten Grades für den Gemeinderat zur Wahl stellen?
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"Durchweg unqualifizierte Drückeberger"
Das ist die Meinung, die in unserer Kommune ein Großteil der Bürger hat und das ist die Ansicht, die zumindest von einigen Kommunalpolitikern öffentlich (im Rahmen unterschiedlicher Veranstaltungen) geäußert wurde.
Obwohl es hierzu natürlich eine Vorgeschichte gibt (die ich zunächst unerwähnt lasse), empfinde ich diese Pauschalverurteilung als diffamierend und beschämend und fühle mich beleidigt, obwohl ich direkt gar nicht betroffen bin. Indirekt schon, da ich als Amtsleiter täglich mit "gefrusteten" und verärgerten Kollegen und Mitarbeitern zusammenarbeiten muss. Die allgemeine negative Stimmung und ständig von allen an den Tag gelegte Verteidigungs- und Rechtfertigungsbereitschaft, verhindert produktive und effiziente Zusammenarbeit und gute Arbeitsergebnisse.
Mich würde interessieren, ob es anderswo ähnliche Erfahrungen oder Zustände gibt und wie dort damit umgegangen wird.
Gruß
Lanix
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Hallo,
ich arbeite bei einem Kommunalen Zweckverband. Als technischer Mitarbeiter muss ich abwechselnd 1 Woche Rufbereitschaft übernehmen. Bei zwei Kollegen also 2mal im Monat. Wenn ein Kollege fehlt (z.B. Urlaub oder krank) läuft die Rufbereitschaft bis zu 4 Wochen hintereinander.
Eigentlich arbeiten wir im 4 Augen-Prinzip, das wird dann aber schnell einmal außer Kraft gesetzt. Jedes zweite Wochenende und Woche stehe ich dann meinem Arbeitgeber zur Verfügung.
Ist das OK? Bei ähnlichen Verbänden arbeiten 4-5 Mann, da wird das auf mehrere Schultern verteilt, aber bei zwei Mitarbeitern...
Gruß Andi
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Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, ein OWI-Verfahren einzuleiten, wenn jemand gegen die TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrstoffe) verstößt?
Wenn ja, wo steht das?
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Hallo!
In nächster Zeit steht bei mir ein Eignungstest (bei der DGP) für den AL 2 an. Den schriftlichen Test habe ich bisher immer gut bestanden. Problematisch ist immer der sich anschließende mündliche Teil.
Also Gruppendiskussion, Gruppenaufgabe und letztlich das Einzelgespräch mit dem Psychologen.
Ich war bisher schon dreimal dabei. Gehakt hat es bei mir wie gesagt im mündlichen Teil:
-Im Einzelgespräch kam immer die Frage zur Motivation (warum den A II?) bzw. ein begründetes Interesse an dem Lehrgang.
-Zudem sollte man konkret darlegen welche Tätigkeit man sich nach dem A II innerhalb der Verwaltung vorstellt und warum (genauer Ablauf einer Tätigkeit als Sachbearbeiter im gehobenen Dienst). Außerdem sollte man begründen warum man sich eine Tätigkeit überhaupt nicht vorstellen kann!
Wer kann mir Tipps geben? (Vielleich auch aus eigener Erfahrung!) Wie verkauft man sich dort am besten?
Vielen Dank!
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Hallo,
folgender fiktiver Fall!
Eine Führungsposition wird ausgeschrieben und es gibt 4 Bewerber! Nach Auswahlgesprächen wird eine Anlassbeurteilung erstellt und ein Bewerberverzeichnis mit Rangfolge nach den Punkten aus der Beurteilung erstellt.
Dieses Bewerberverzeichnis wird dem Personalrat zugeleitet mit der Bitte um Zustimmung für die Auswahl eines Bewerbers, der dann das Amt übertragen bekommen soll und somit auch befördert werden soll.
Ein Bewerber legt aber gegen seine Beurteilung Widerspruch ein und wird sie vor dem Verwaltungsgericht überprüfen lassen. Er wendet sich gleichzeitig an den Personalrat und beantragt, dass der dem Besetzungsvermerk nicht zustimmt, da laut seiner Sicht seine Beurteilung nicht rechtskräftig ist und der PR dementsprechend keine Zustimmung geben kann.
Land NRW
Wie seht Ihr das?
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Hallo
ich habe eine Frage. Die Stadt hat Fördergelder für ein bestimmtes Projekt beantragt und erwartet den Bewilligungsbescheid im Herbst. Nun wird ein Teil der Fördergelder für die Deckung anderer Projekte verwendet, die jedoch nicht mit dem Förderantrag in Zusammenhang stehen. Ist das überhaupt möglich?
Vielen Dank im Voraus
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Unser Personalrat organisiert derzeit die diesjährige Personalversammlung und wir würden gerne zum Thema "Vor- und Nachteile öffentlicher Dienst" einen Beitrag anbieten.
Wer kennt dafür eine gute Adresse, Organisation oder auch Gastredner, die/den man dafür engagieren kann?
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Hallo Leute...bin neu hier, also bitte nehmt mir etwaige "Fehler" nicht übel ![]()
Ich hätte da mal ne Frage in Sachen Vollstreckungsverjährung..es geht um eine Owi im fließenden Verkehr..Verjährung würde eigentlich am 04.02.2017 eintreten (Erzwingungshaft wurde beantragt - soweit alles schon durchlaufen)..am 23.06.2015 wurde eine Ratenzahlung bewilligt (1. Rate am 01.07.2015 fällig). Die Rate wurde nicht bezahlt...somit hat ja die Vollstreckungsverjährung für diese 8 Tage "geruht", oder seh ich das falsch?!
Dann müsste ich jetzt also diese 8 Tage auf den 04.02 2017 anrechnen und die "neue" Vollstreckungsverjährung ist dann der 12.02.2017!?
Ich frag mich warum das Gericht das nicht selber rechnen kann ![]()
LG und schonmal Danke für eure Antworten
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Ich bin Personalrat einer Stadtverwaltung (TVöD). Unser Energieversorger bekommt jetzt den TV-V. Ändert dies etwas an der Zusammensetzung des Personalrats?
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Kann ich als Rentner weiterhin alle Vergünstigungen des Öffentlichen Dienstes nutzen oder muss bei den bestehenden Versicherungen z.B. die Klausel "Öffentlicher Dienst" herausgenommen werden? Kann ich noch neue Versicherungen über den öffentlichen Dienst abschließen?
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