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Guten Tag,
ich würde gerne den AL II machen und wollte fragen, wie es denn aktuell bei manchen ausschaut und was für Erfahrungen Sie bis jetzt gemacht haben.
Ich habe meine Ausbildung als Kaufmann für Büromanagement absolviert und habe den Angestelltenlehrgang I erworben.
Ich habe etwas Panik, wenn ich hier so einiges lese, aber andererseits bin ich motiviert und würde die Herausforderung annehmen wollen, auch wenn ich in der Woche lernen muss oder hier und da auf die Freizeit mehr verzichten muss.
Haben hier einige von Euch ein paar Tipps für mich?
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Ich bin seit Jahren in P7 6 eingestuft. Nun habe ich einen 450€ Job angeboten bekommen, allerdings in P7 3. Ist das rechtens? Wenn ja, mit welcher Begründung?
Liebe Grüße Bianca
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Hallo zusammen,
in unserer Dienststelle besteht der Personalrat aus neun Mitgliedern (§ 13 Abs. 3 LPVG NRW), darunter acht Tarifbeschäftigte und nur ein Beamter, da die Gruppe der Beamten in der Dienststelle aus weniger als 51 Personen besteht (§ 14 Abs. 3 LPVG NRW).
Der Beamtenvertreter hat auch keinen Stellvertreter, da er bei der letzten PR-Wahl einziger Kandidat war.
Bisher waren in der Dienststelle knapp weniger als 501 Kolleg*innen beschäftigt, was zu einer Regelfreistellung von einem Personalratsmitglied, nämlich dem Vorsitzenden, führte, der der Gruppe der Tarifbeschäftigten angehört (§ 42 Abs. 4 LPVG NRW).
Durch die Einstellung neuer Kolleg*innen (insbesondere in den KiTa's, aber auch von dringend benötigten Azubi's) wird die Beschäftigtenzahl in absehbarer Zeit wohl auf mehr als 500 Beschäftigte steigen, was eine Regelfreistellung eines zweiten Personalratsmitglieds auslöst.
Meine Frage hierzu:
Soweit ich das verstehe, ist dem (einzigen) Beamtenvertreter im Personalrat die zweite Regelfreistellung zuzusprechen, da die ersten beiden Freistellungen gleichmäßig auf die beiden Beschäftigtengruppen im Personalrat zu verteilen sind (§ 42 Abs. 3 Satz 2 LPVG NRW).
Sehe ich das richtig, dass es sich hier um eine "Muss-Regelung" handelt, von der aus Gründen des Minderheitenschutzes nicht abgewichen werden kann ?
D.h. der Beamtenvertreter könnte sich der ihm zufallenden Regelfreistellung nur ausweichen, indem er sein Amt als Personalratsmitglied niederlegt und danach (da er keinen Stellvertreter hat) der Personalrat aus nur noch acht Mitgliedern besteht ?
Ich denke, in diesem Fall würde dann die zweite zugesprochene Regelfreistellung (da es im PR ja nur noch eine Gruppe gäbe) wieder der Gruppe der Tarifbeschäftigten zufallen, oder ?
Die mir zugängigen Kommentierungen zum LPFV NRW gehen auf diese sehr spezielle Konstellation nicht ein, so dass die Meinung der Foren-Mitglieder für mich recht hilfreich wäre.
Grüße vom Niederrhein,
speedcat
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Hallo zusammen,
ich bin neu auf diesem Gebiet und muss für das Personalamt Rückstellungen Altersteilzeit berechnen und bilden. Hat hier jemand Beispiele, Tipps oder ähnliches für mich?
Herzlichen Dank und einen schönen Mittwoch!
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Hallo an Alle im Forum,
bei uns gab es bis Dezember 2017 die Möglichkeit einen Antrag zu stellen um von der LG9b in die LG9c zu kommen. Waren die entsprechenden Voraussetzungen gegeben wurde der Bewerber auch hochgestuft. Da aber bei der Höhergruppierung Lohnbestandteile wie Meisterzulage und die alte Vergütungsgruppenzulage (eventuell gibts die nur in BW) weggefallen wären, hat sich die Höhergruppierung monetär nicht wirklich gelohnt und so haben einige von uns darauf verzichtet.
Das böse Erwachen kam mit der Tarifverhandlung 2018, die zur Verwunderung aller mal nicht linear ausgefallen ist.
Laut meines Arbeitgebers kann die Höhergruppierung in 9c nicht mehr erfolgen. Kollegen, die den gleichen Arbeitsbereich haben und 2017 den Antrag gestellt haben, sind jedoch in 9c.
Kennt ihr dieses Problem aus den Verwaltungen auch? Glaubt ihr dass es sich lohnt etwas fordernder aufzutreten?
Viele Grüße aus dem Süden
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Hallo,
ein Antrag eines Kollegen wurde abgelehnt, da er weder ein Hochschulstudium hat, noch als sonstiger Beschäftigter gilt. Es wurde nur auf den allgemeinen Teil der Eingruppierungsanforderungen eingegangen.
Für den ITK gibt es aber seit 2017 spezielle Tätigkeitsmerkmale und den 2. Eingruppierungsstrang, der keine Ausbildung erfordert. Hätte dieser nicht geprüft werden müssen?
Stellenbewertung nach E11 Ziffer 2. Anforderung an die Person Hochschulabschluss (unserer Meinung nach, sollte diese Anforderung gemäß dem 2. Eingruppierungsstrang nicht Pflicht sein). Gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten sind vorhanden, sonst könnte der Kollege die Stelle nicht besetzen, richtig?
Nun fragen wir uns ob die Ablehnung rechtens ist oder ob der Kollege den Klageweg beschreiten sollte?
Vielen Dank schon vorab für eure Meinungen, Informationen.
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Hallo,
ich habe im Juli meine Ausbildung in der freien Wirtschaft absolviert und arbeite seither als IT-Organisator, obgleich ich gelernter Bürokaufmann (oder Kaufmann für Büromanagement wie es neuerdings heißt) bin.
Seit geraumer Zeit beschäftige ich mit Möglichkeiten des Einstiegs in den öffentlichen Dienst, weil ich, aufgrund meiner Asperger-Symptomatik, ein spezieller Mensch bin, der die Sicherheit des öffentlichen Dienstes zu schätzen wüsste, um sich vollständig auszuleben.
Nachdem ich während des Abiturs, das ich mit 2,6 mehr schlecht als recht, deutlich unter meinen Möglichkeiten, abschloss, konnte ich, nachdem ich die Problematik teilweise im Griff hatte, die Ausbildung als einer der Besten, deutlich überdurchschnittlich abschließen.
Derzeit absolviere ich eine Weiterbildung zum Finanzbuchhalter und hatte geplant zum Sommersemester zu studieren.
Bevorzugen würde ich, nach reiflicher Überlegung, eine Ausbildung im öffentlichen Dienst, um so die Laufbahnbefähigung zu erlangen und perspektivisch im Bereich Stadtkämmerei/Kommunalhaushalt eine Stelle (auf Lebenszeit) zu erhalten.
Für den ersten Schritt wäre der Ausbildungsberuf nachrangig. Für diese Perspektive würde ich auch ans andere Ende der Welt ziehen.
Gibt es noch Bereiche, Institutionen, Ämter, welche eine Ausbildungsstelle ohne Einstellungstest oder Assessmentcenter, nach einem klassischen Bewerbungsgespräch, anbieten?
Gegen die ersteren beiden sträube ich mich zutiefst, ist mit meiner Persönlichkeit unvereinbar.
Könntet ihr mir Tipps geben, wie dies gelingen kann?
C.
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Hallo,
ich habe hier so einige Problemchen und ich hoffe jemand da draussen kann mich etwas aufklären über meiner Meinung nach desolaten Zustand am Arbeitsplatz.
1) Samstags,-Sonntagsarbeit/Bei Ablehnung teilweise unwichtiger Arbeiten am WE werden dem Arbeiter negative Beurteilungen in den LOB Gesprächen zuteil,d.h Abzug im Punktesystem,also denn weniger Geld. Arbeiter werden auf plumpe Weise bestimmt,keine freundliche Anfrage ob Zeit vorhanden ist. Immerhin liegen diese "Mehrstd." am We um die 6-10Std./
2) Urlaub während Bereitschaftsdienstes Winterdienst,keine Schicht-4Monate durchweg Bereitschaft,Urlaub wird in der Regel genehmigt,dennoch wird "Wert" darauf gelegt dem Arbeitgeber mitzuteilen ob ich Urlaub zuhause oder Urlaub im warmen süden ect. verbringe. Soll heißen,entweder Bereiterklärung zuhause zu bleiben und in Bereitschaft stehen ohne Bereitschaftsgeldabzug,oder auf Urlaub bestehen und aufs Geld verzichten. Zwei Fragen hierzu...wie soll ein Arbeitnehmer sich erholen wenn er trotzdem in Bereitschaft steht (ist Bereitschaft während des Urlaubs nicht generell verboten?) und wie soll ein Arbeitnehmer sich verhalten wenn er trotzdem ohne wenn und aber alarmiert wird? Privatsphäre? Rechenschaft abliefern über das was ich mache im Urlaub?
3) Mitarbeiter werden untereinander ausgestochen seitens vom Vorgesetzten,dadurch Grüppchenbildung,Schlechtredung
4) Perfektes Unterdrücken von Facharbeitern
5) All diese Punkte sorgen dafür das die Angestellten kaum eine eigene Meinung besitzen,sie sich auch nicht trauen sie wieder zugeben.
Bin gespannt auf Antworten die besagen das der Öffentliche Dienst so sein muss oder ob das ein Fake ist....
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Hallo,
ich glaube, ich habe mind. mittelgroßen Mist gebaut und möchte wissen, mit welchen arbeitsrechtlichen Konsequenzen ich zu rechnen habe.
Schwerbehinderte, nicht offensichtlich ungeeignete Bewerberin, hatte sich auf eine ausgeschriebene Stelle beworben.
Die Bewerberin fragte schriftlich direkt bei mir nach, warum sie nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen worden ist, obwohl sie ja schwerbehindert ist und die Anforderungen der Stellenanzeige vollumfänglich erfüllt. Erst da fiel es mir, wie Schuppen von den Augen. Ich hatte die Angabe ihrer Schwerbehinderung im Bewerbungsanschreiben übersehen und sie entsprechend nicht zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen.
Da wir in der Anzeige geschrieben hatten "Gesucht wird ein/e Vfa, wünschenswert ein/e Vfw", "Eingruppierung bis TVöD 9b", habe ich der Bewerberin geantwortet, dass wir vorrangig ein/e Vfw gesucht haben, der/die bereits Berufserfahrung in dem zu besetzenden Bereich hat und darüber hinaus die 9 b nicht an Vfas vergütet werden kann, um nicht wirklich den Verdacht aufkommen zu lassen, dass wir sie vielleicht tatsächlich nur wegen der Schwerbehinderung nicht eingeladen haben.
Lange war Ruhe. Jetzt kam ein Einschreiben mit Rückschein, das über den Tisch des Bürgermeisters lief und ich entsprechend vorsprechen musste.
Mit diesem Schreiben werden Entschädigungsansprüche i. H. v. 3 Bruttomonatsgehältern nach dem AGG geltend gemacht.
Die Bewerberin argumentiert, dass lt. Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 03.04.2014, Az.: 5 Sa 1272/13 "wünschenswert" kein Muss-Kriterium, lt. Entgeltordnung auch natürlich Vfas 9 b erhalten können und wir eine Verfahrensdiskriminierung nach BAG-Urteil vom 16. 2. 2012 – 8 AZR 697/10 Rn 38 begangen hätten. Auch hätten wir in der Stellenanzeige nicht sowas geschrieben, wie "Schwerbehinderte BewerberInnen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt". Und alleine das wäre schon ein sehr starkes Indiz dafür, dass wir keine Schwerbehinderte einstellen möchten und diese damit diskriminieren. Und tatsächlich, haben wir einen solchen Passus nicht in der Anzeige stehen. Hatten wir noch nie.
Nachdem, was ich jetzt so im www gefunden habe, kann es tatsächlich sein, dass vor Gericht der Bewerberin 3 Bruttomonatsgehälter zugesprochen werden. Vor Gericht wollen wir nicht. Wir wollen erst einmal handeln.
Jetzt möchte ich wissen, ob wir uns da doch noch irgendwie rauswinden können oder ob die Bewerberin tatsächlich im schlimmsten Fall 3 Bruttomonatsgehälter erhält!? Die Nichteinladung erfolgte wirklich nicht wegen der Schwerbehinderung! Aber wie argumentiert man, wenn man andererseits einen üblen Verfahrensfehler begangen hat?
Ist das ein fahrlässiger Fehler, ein grob fahrlässiger oder sogar Vorsatz?
Je nachdem, wie das eingeschätzt wird, im schlimmsten Fall dann doch von einem Gericht, wenn wir uns nicht einigen können, habe ich Angst, dass man mir daraus arbeitsrechtlich einen Strick ziehen kann - von Abmahnung bis Kündigung.
Was meint ihr?
Wie groß ist der Fehler, den ich gemacht habe mind. und max. sozusagen? Gibt es dazu Beispiele in der Rechtsprechung bzgl. Entschädigungszahlung und bzgl. arbeitsrechtlicher Konsequenzen?
Freue mich auf eure Antworten.
Vorab besten Dank.
Herzliche Grüße
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Muss ich am anderen Tag um 7 Uhr zum Frühdienst erscheinen?
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Gibt es für Erzieherinnen, die Azubis ausbilden, eine Ausbildungszulage?
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Kann frau nach bestandenem Bachelor of Laws und Übernahme in das Beamtenverhältnis die Prüfung zur Verwaltungsfachangestellte bei der IHK machen?
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Gibt s bei ATZ in der Freitellungsphase auch Weihnachtgeld?
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Ich bin 58 und nur noch teilweise dienstfähig 50 % und Beamter A12 in Hessen. Wenn ich nun nur noch 50 %, also 20 Wochenstunden arbeiten gehen kann, welchen Zuschlag bekomme ich zu meinem Bezügen, die sich ja grundsätzlich nach der Arbeitszeit bemessen? Beamte, die trotz teilweiser Dienstunfähigkeit arbeiten gehen, sollen ja besser gestellt werden als Beamte, die freiwillig halbtags arbeiten. Vielen Dank vorab für Hilfe!
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Hallo,
ich habe mich auf eine 3jährige Ausbildungsstelle für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Kommunalverwaltung beworben und wurde zum Bewerbungstest eingeladen.
Mein Problem ist, dass ich seit wenigen Tagen weiß, dass ich schwanger bin. Da aber noch keine 3 Monate vergangen sind, sodass es auch sein könnte, dass es zu einer Fehlgeburt kommt, möchte ich mir für den Fall der Fälle nicht die Chance auf einen Ausbildungsplatz nehmen lassen.
Wer kennt sich aus? Was wäre, wenn ich genommen werden würde, den Ausbildungsvertrag unterschreibe, und dann kundtuen muss, dass ich schwanger bin? Der Ausbildungsbeginn wäre 3 Monate nach dem Geburtstermin.
Gibt es die Möglichkeit, die Ausbildung zu verschieben? Wann ist der beste Zeitpunkt mit dem Ausbilder darüber zu sprechen?
Dann noch separat die Frage, ob man auf immer im Öffentlichen Dienst "gefangen" wäre, oder ob es auch die Möglichkeit gäbe, sich ggf. einen anderen Arbeitgeber zu suchen.
Danke
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