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Hallo,
ich arbeite in einer kleinen Gemeinde in NRW. In meinem Amt ist wochenweise eine Rufbereitschaft wahrzunehmen. Dafür erhalte ich zu 1/8 Freizeitausgleich. Da wir nur 5 Kollegen sind und 2 davon krankheitsbedingt häufig ausfallen, muss ich mindestens alle 3-4 Wochen die Rufbereitschaft übernehmen, in manchen Phasen auch alle 2 Wochen. Mittlerweile nervt es mich ziemlich, in diesen Wochen der Rufbereitschaft auf private Dinge wie Ausflüge mit dem Fahrrad, Tanzabende, o.ä. verzichten zu müssen. Kann mir daher jemand sagen, ob diese Häufigkeit der Rufbereitschaft zumutbar ist ?
VG
Fabian
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Guten Morgen !
Ich habe eine Frage für eine Freundin. Und zwar ist diese Freundin 21 und wird dieses Jahr noch 22. Sie hat eine 2 Jahre alte Tochter und bekommt Unterstützung von der Arge. Durch viele Probleme ist sie damals in eine andere Stadt gezogen zu ihrem jetzt Ex-Freund direkt um die Ecke.
Jetzt lebt sie schon länger da und die Bude ist das letzte Loch. Ein Problemteil der Stadt. Es gibt mit der Wohnung viele Probleme - mal hat sie kein Heißwasser, dann ein Rohrbruch am Spühlbecken was dann ziemlich übel gerochen hat. Aber das Hauptproblem ist der Schimmel in der Wohnung.
Da jetzt vieles sich geändert hat, würde sie halt gerne wieder in ihre alte Stadt ziehen, da auch hier ihre Freunde sind. Das alles eben auch wegen dieser Wohnung. Es waren schon mehrere Leute da wegen des Schimmels und immer sagte man, ja das geht so nicht. Leider sieht die Arge das wohl anders und will ihr den Umzug nicht bezahlen. Obwohl schon Leute vor Ort waren um zu messen wie stark das ist und alles auch positiv ist.
Fakt ist mit einem kleinen Kind in so einer Bude hocken geht nicht.
Frage: Was kann sie tun um aus dieser Bude rauszukommen? Dass es endlich mal ein Ende hat? Und könnte sie einfach in ihre alte Stadt ziehen?
Wäre das Jugendamt als Unterstützung hilfreich?
mfg Thomas
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Hallo zusammen,
Ich werde nach TVöD bezahlt.
Für die Einsatzleitung im Winterdienst bekomme ich nur die Rufbereitschaft gesondert vergütet, Einsatzzeiten laufen auf das Gleitzeitkonto, zuzüglich Nacht- und Feiertags-/Wochenendzulagen.
Die Übernahme der Einsatzverantwortung wird nicht vergütet. Die Aufgabe ist im Arbeitsvertrag beschrieben, NICHT jedoch in der Stellenbeschreibung!
Gibt es Möglichkeiten über Leistugszulagen o.ä.?
Gruß - ein Gast
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Hallo zusammen,
ich bin auf der Suche nach Kennzahlen für die städt. Unterhaltungs-Grünpflege (Personalbedarf), aufgabenbezogen; Friedhöfe, Spielplätze, Rasenflächen, Dauerpflanzungen, etc
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Hallo Kolleginnen und Kollegen,
auf der HP des Kämmereiverbandes ist ein interessanter Vortrag von Robert Spinderl abrufbar:
http://www.kaemmererverband.de/attachmen...g_2012.pdf
Interessant insbesondere wg. dem praktischen Bezug.
Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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Hallo. Ich wurde gerade auf eine andere Stelle gesetzt und soll nun auch geringer bezahlt werden. Ist das rechtens?
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Seit 3 Monaten bin ich wegen mehreren Bandscheibenvorfällen, Arthrose, Osteoporose
und Beschwerden mit der Halwirbelsäule krankgeschrieben.
Alles Folgeschäden von Contergan, bin zu 90% schwerbehindert. Da mein Arzt mir keine Hoffnung auf Besserung macht, habe ich mir überlegt, ob ich die Frühpensionierung
wegen Dienstunfähigkeit selbst beantrage?
Wie muss ich vorgehen?
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Hallo zusammen,
in unserer Gemeinde (10.000 Einwohner) mit ca. 100 Beschäftigten besteht der Personalrat aus 5 Mitgliedern. Eine Kollegin hat gekündigt und ich möchte mein Amt als Vorsitzende niederlegen. Somit würden Neuwahlen stattfinden.
Es ist jetzt schon sehr sicher, dass kein neuer Personalrat zustande kommen wird. Gibt es Kommunen, bei denen es keinen Personalrat gibt? Wohin wenden sich dann die Beschäftigten bei Fragen? Ich fühle mich auf der einen Seite verpflichtet, das Amt weiterhin auszuführen, aber mit den jetzigen PR-Kollegen und der schlechten Kommunikation zwischen Personalabteilung, Bürgermeister und Geschäftsleitung kann ich mit gutem Gewissen so nicht weiterarbeiten.
Ich bin für jede Antwort dankbar.
Grüße, Martina
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Gibt es bei einem Jubiläum noch eine Sonderzahlung oder Sonderurlaub ?
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Hallo,
ich bin Verwaltungsfachangestellte und im Vollstreckungsinnendienst tätig.
Vor meiner Elternzeit wurde ich in EG 5 (damals BAT 7) eingruppiert. Nun, da sich meine Tätigkeit total verändert hat, möchte ich eine Arbeitsplatzbeschreibung abgeben.
Meine Arbeit hat nichts mit dem "normalen" Kassendienst zu tun. Pfändungen u.ä. bestimmen meinem Alltag.
Nun meine Frage: Im Kommentar des BATs gab es §§ die die Eingruppierung der Kassenbediensteten begründeten. Gibt es auch §§ für den Vollstreckungsinnendienst?
Gruß Michi
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Ich hab die ausbildung am 1.8 begonnen und ich muss wirklich sagen, dass die ausbildung übelst langweilig ist.
Und der interne Untericht ist einfach nur trocken -.- Und die Dozenten sind komisch drauf.
Wo bin ich gelandet
Bin wirklich am überlegen, die Ausbildung abzubrechen
(((
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Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob eine schwangere Mitarbeiterin weiter im Sozialamt beschäftigt werden darf.
Vielen Dank !
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Hallo Zusammen,
ich hoffe ich finde hier ein paar Antworten ....In Stichworten:
- bin Bundesbeamtin ( grosse Behörde )
- seit März 2010 aufgrund Kindererziehung beurlaubt
- im Januar 2012 Antrag auf Teilzeit ( 16-20 Stunden) gestellt zum 01.09.2012
- am 23.08.12 fernmündlich mitgeteilt bekommen, dass keine Planstelle vorhanden wäre und ich doch bitte meine Beurlaubung bis 04/13 verlängern sollte, da erst dann wieder ein neuer Stellenplan kommt....
Frage :
- Hab ich einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung ? ( hab´noch zwei minderjährige Kinder)
- Bis zu welcher Entfernung vom Wohnort wäre mir eine Beschäftigung zumutbar?
- Muss mir das ganze nicht auch schriftlich mitgeteilt werden ?
Ich hoffe hier sind ein paar kompetente Leser die mir helfen können.
Vielen Dank
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Können Sie mir helfen - oder einen Hinweis geben, wo ich Informationen finde:
Es geht darum, welche Bestimmungen gelten für die Änderung einer Tagesordnung (GemO Ba-Wü) während einer laufenden Beratung einer Gemeinderatssitzung. D. h. der Bürgermeister hat die Tagesordnung aufgestellt, vor Eintritt in die Tagesordnung kann der Rat die Tagesordnung ändern - oder akzeptieren, dann wird die Tagesordnung festgestellt, dann erfolgt Eintritt in Beratung und Beschlussfassung durch Aufruf des TOP 1. Und dann die Frage: wie und unter welchen Voraussetzung kann/oder nicht die sodann festgestellte Tagesordnung -nochmals - geändert werden, also während einer laufenden Sitzung/Beratung/Beschlussfassung..
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Hallo Zusammen,
im Zusammenhang mit einigen Anträgen auf Altersteilzeit treten folgende Fragen auf:
Wie weit gehen die Beteiligungsrechte des Personalrates (Bayern) bei der Genehmigung von Altersteilzeit?
Muß der Personalrat bei der Bewilligung oder nur bei der Ablehnung beteiligt werden?
Steht es dem Personalrat zu, die Auswahlkriterien (bei mehreren Anträgen) festzulegen?
Herzlichen Dank für die Beantwortung
"Neu hier"
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