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Diskutieren Sie gerne mit und helfen Sie, noch offene Fragen zu beantworten.
Hallo zusammen,
bin jetzt seit 2 Jahren ausgelernte VFA und würde nun gerne den AII beginnen.
Das ist über meinen eigenen Arbeitgeber leider erst in ein paar Jahren möglich, das möchte ich ungern abwarten. Deshalb habe ich etwas geschaut, ob es die Möglichkeit gibt, den AII in Abendform zu machen.
Gefunden habe ich da bisher das Studieninstitut in Duisburg. Meine Frage ist jetzt: Gibt es in NRW noch Alternativen dazu?
Ein Lehrgang, der nicht abends / am Wochenende stattfindet, kommt nicht in Frage, weil ich für eine Weiterbildung wohl nicht vom Dienst freigestellt werden würde...
Vielen Dank schon mal
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Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich Stellenbewertung. In unserer Kommunalverwaltung gab es bisher keine Stellenbewertungen. Nun wurden Bewertungen für die gesamte Verwaltung vorgenommen, da es zwei Anträge auf Anpassung gab, und die Eingruppierung aller Mitarbeiter geprüft und ggf. angepasst (teilw. höher- und teilw. herabgestuft). Soweit gut, aber dabei wurden zwei Stellen ausgelassen, da diese Stellen nur befristet bestehen (aufgrund Sachgrund ca. die nächsten 2-3 Jahre). Müssten diese beiden Stellen nicht nach Gleichbehandlungsgrundsatz ebenfalls bewertet und die Eingruppierung überprüft werden? Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass auch diese zu niedrig eingruppiert wurden. Da diese fast komplett mit einer anderen Stelle übereinstimmen, welche nun höhergruppiert wurde.
Zur Info: auch die Inhaber dieser beiden Stellen haben einen Bogen zur Stellenbewertung ausgefüllt und bei der Personalstelle abgegeben nur ist keine Bewertung erfolgt.
Wie sollten die Inhaber dieser beiden Stellen nun vorgehen bzw. welche Möglichkeiten haben Sie?
Vorab vielen Dank für Ihre Antworten.
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Hallo, ich habe eine Frage an alle Museumsaufsichten mit Kassenerfahrung,
ist es bei Euch auch so, das wenn es ein Kaffee bei Euch gibt, die Dienststellenleitung davon ausgeht oder ausgegangen ist, dass ihr als Aufsicht in der Mittagspausenablösung im Kaffee helfen werdet. Unsere Mitarbeiter von der Aufsicht wurden nicht gefragt, sondern sie erhielten gleich das Formular zum Kurs für das Gesundheitszeugnis. Sicher wird es nicht nur bei der Ablöse bleiben, sondern immer dann wenn es klemmt im Kaffee, werden wir helfen müssen. Die Personaldecke ist nicht sehr üppig. Die Mehrarbeit ist vorprogrammiert. Welche Erfahrung habt ihr in der Praxis gemacht?
Wenn das der Fall ist, würde ich gerne wissen wie ihr eingruppiert seit. Ist es E 3 oder E4
oder noch weniger? Muss der Personalrat darüber informiert werden? Besteht hier ein Mitbestimmungsrecht (eingeschränkt oder uneingeschränkt).
Ich bin aus BW. Freue mich, wenn ihr mir eure Erfahrungen mitteilt.
Gruß Meister
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Hallo ihr Lieben, wollte mal fragen, ob ihr noch Material zu den verschiedenen Lernfeldern habt.
Ich hab gerade meine Ausbildung begonnen, und würde gerne einen kleinen Überblick bekommen, bzw. schon mal grob durchgucken damit ichs im Unterricht nicht ganz so schwer habe.
Egal welche Handschriften, ich kann alles entziffern
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Wo ist die Rechtsgrundlage für die Benutzung von Dienstsiegeln zu finden?
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Die Firma Communal-FM GmbH ist als Komplettanbieter für innovatives IT-gestütztes Facility Management mit Fokus auf kommunale Verwaltungen tätig.
Das Leistungs-Portfolio der Communal-FM GmbH umfasst die Entwicklung und Bereitstellung einer webbasierten CAFM-Lösung (Computer Aided Facility Management), grundlagenschaffende Dienstleistungen (Bestandserfassung, Datenaufbereitung und –integration), sowie Schulungs- und Beratungstätigkeiten hinsichtlich kommunalem Facility Management (Workshops, Systemschulungen, Fachseminare).
Software
Die Software COMMUNALFM® ist speziell auf die Wahrnehmung kommunaler Facility Management-Aufgaben zugeschnitten und berücksichtigt insbesondere die vielseitigen Arbeitsbereiche der unterschiedlichen Anwender und Fachbereiche.
COMMUNALFM® legt verstärktes Augenmerk auf eine transparente Bedienbarkeit und eine entsprechend aufgeräumte Darstellung, so dass die Anwender, abhängig von ihren Rollen und Aufgabenschwerpunkten, auch nur mit denjenigen Funktionen betraut werden, welche für eine zielführende Arbeit notwendig sind.
Anwendungstechnische Hemmnisse wie „das Gebäude vor lauter Tabellen nicht sehen“ oder „ein undurchdringbarer Schaltflächendschungel“ räumt COMMUNALFM® durch eine „von der Basis bis zur Spitze“-Konzeptionierung aus dem Weg, welche ihren Ursprung in der praktischen Umsetzung von tatsächlichen Verwaltungsabläufen nimmt und in einer entsprechend anwenderbezogenen Entwicklung mündet.
Dienstleistungen
Zuverlässige und aktuelle Daten bilden die Grundlage jeglicher Analysen, Entscheidungen und Planungen und damit nicht zuletzt eines erfolgreichen Facility Managements.
Dabei können die Anforderungen an Art und Umfang der Datengrundlage je nach Schwerpunkt der gewählten FM-Strategie differieren, so dass die Erfolgsformel nur lauten kann, die Ziele anhand best-practice-erprobter Erfahrungswerte gemeinsam mit den jeweiligen Entscheidungsträgern zu definieren und die Wege zu deren Erreichung Schritt für Schritt zu begehen.
Das Dienstleistungsangebot der Communal‐FM GmbH stellt das operative Facility Management auf ein belastbares Fundament – von A wie Aufmaß bis Z wie Zuordnung.
Selbstverständlich bieten wir unser Angebot an Dienstleistungen auch anbieterunabhängig für nachgeschaltete Fremdsysteme an.
Schulung / Beratung
Während die Notwendigkeit zur Einführung einer unterstützenden Software für die Wahrnehmung von Facility Management-Aufgaben von immer mehr kommunalen Verwaltungen erkannt wird und entsprechende Schritte eingeleitet werden, bedarf es einem „Blick auf das Ganze“, um bereits vor Projektbeginn die richtige Richtung einzuschlagen, diese über sämtliche Projetphasen beizubehalten und die gesetzten Ziele auf effizientem Wege zu erreichen.
Die Communal-FM GmbH setzt dabei auf einen bewährten Angebotsumfang an Schulungs- und Beratungsleistungen – von initialen und richtungsweisenden Workshops über anwenderbezogene CAFM-Systemschulungen bis hin zu fachspezifischen Seminaren für die kommunalen Entscheidungsträger.
Niederlassung l D-Baden Württemberg l Karlsruhe
Bocksdornweg 62
Tel.: +49 (0) 721 / 942 658 0
Fax: +49 (0) 721 / 942 658 29
Niederlassung l D-Niedersachsen l Hannover
Hildesheimer Straße 265-267
Tel.: +49 (0) 511 87 59 28 43
Fax: +49 (0) 511 87 59 100
E-Mail: info@communal-fm.de
Internet: www.communalfm.de
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Hallo,
ich habe per Mail eine Anfrage an unsere externe Datenschutzbeauftragte gestellt, in der es um Mitarbeiter-Datenschutz ging. Ihre Antwort hat die Datenschutzbeauftragte ohne mich zuvor zu informieren auch direkt an unsere EDV weitergeleitet, die auch zum Bereich des Haupt- und Personalamtes gehört. Ist das ok? Ich hatte gedacht, dass die Antwort erstmal vertraulich behandelt wird.
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Hallo,
in unserer Grundschule war die Zahnärztin vom Gesundheitsamt und hat die Kinder untersucht. Soweit so gut, nur, dass dabei mehrere Kinder gleichzeitig im Untersuchungsraum waren.
Und die ruppige Ärztin hat offenbar Spaß daran, den Kindern (8 J.) die Meinung zu geigen. Schlecht geputzt, schiefe Zähne, usw.
Unsere Tochter musste sich das anhören (obwohl das mit dem Putzen nicht stimmt und eine kieferorthopädische Behandlung noch zu früh wäre) und wurde anschließend von den anderen Kindern gehänselt und war deprimiert.
Ist das eigentlich hinsichtlich des Arztgeheimnisses und des Datenschutzes in Ordnung? Haben die Kleinen gar keine Privatsphäre?
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Ich brauche Hilfe...
Wieviel Arbeitszeit sollte man durchschnittlich angeben, die man als stellvertretender Personalratsvorsitzender benötigt (ca. 130 Mitarbeiter)? Ich bin mir da echt unschlüssig. Der Personalrat wurde erst dieses Jahr neu gewählt (im Juli 2015), alles neue Mitglieder, und ein richtiges System ist noch nicht drin. Mein Vorgesetzter möchte nun wissen, wieviel Stunden pro Woche oder Monat er auf mich verzichten muss. Da wir noch am Anfang stehen, weiß ich naürlich nicht, ob das mit dem Arbeitsumfang weiter so bleibt, sich verringert oder erhöht. Gibt´s eine pauschale Regelung, welche für alle Mitglieder und nicht nur den, der den Vorsitz inne hat, gilt?
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Ein Ratsmitglied ist alleiniger Geschäftsführer einer GmbH. Klar, dass Befangenheit vorliegt, wenn es um Belange der Firma im Rat geht. Nun ist der Schwiegersohn auch im Rat. Ist auch er befangen, wenn Interessen der GmbH berührt werden ? Es kommt hinzu, dass der Schwiegersohn auch noch bei seinem Schwiegervater abhängig beschäftigt ist (nicht in der GmbH). Die Verwaltung geht davon aus, dass keine Befangenheit vorliegt. Ich sehe das anders. Kann man (falls keine Einigung erzielt wird) einfach einen Beschluß herbeiführen, die die Befangenheit feststellt ? Kann sich der Betroffene dagegen wehren ? Kann der Hauptverwaltungsbeamte gegen den Beschluß Einspruch einlegen ?
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Hallo zusammen,
ich habe einen Dp A9 mZ übertragen bekommen und die Bewährungszeit ohne Einschränkungen "überstanden". Nun habe ich wegen meiner Schwerbehinderung (GdB 50) einen Versetzungsantrag aus gesundheitlichen Gründen gestellt, dem auch stattgegeben werden soll. Allerdings nur auf einen Dp A9 m. Ist in diesem Fall nicht die A9 mZ die Höhengleichheit ?
Für alle Antworten bedanke ich mich schon jetzt.
Gruß
hjweiko
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Hallo!
Mein Dienststellenleiter hat 2 Personen eingestellt (Arbeitsvertrag unterschrieben und Arbeitsbeginn 01.09. bzw. 01.10.2015). Es wurde vom Personalrat keine Zustimmung eingeholt. Bewerbungsunterlagen der anderen Bewerber wurden zurückgesandt. Auf die eine Stelle gab es wohl mehrere exakt passende Bewerber, aber es wurde durch den Dienststellenleiter nach "Nase" gewählt und es fand nur mit den 2 Leuten ein Vorstellungsgespräch statt welche dann auch eingestellt wurden. Durch den Personalrat soll eine nachträgliche Zustimmung erfolgen.
Da ich noch nicht so lange Personalratsmitglied bin und auch noch keine Grundlagenschulung hatte, bitte ich Sie mir eine kurze Information zu geben, ob es überhaupt rechtens ist die Zustimmung nachträglich einzuholen.
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Hallo liebe Mitglieder.
Ich brauche Euren Rat bezüglich meines Werdeganges.
Ich bin 18 Jahre jung und bin im 3. Ausbildungsjahr zum VFA. Neben meiner Ausbildung habe ich eine Weiterbildung zum Betriebswirt fast abgeschlossen und befinde mich ab Oktober 2015 in einem Fernstudium zum Dipl. Betriebsorganisator. Danach wurde mir angeboten, einen Master Public Management anzuschließen. Das alles mache ich, um später eine Führungsposition zu übernehmen.
Nun zu meinen Fragen:
Beim VFA stehe ich insgesamt auf 3 und beim Betriebswirt auf 1. Ist der VFA wichtiger in der Verwaltung?
Sollte ich den Master später nachmachen?
Bei welchen Stellen kann ich mich nächstes Jahr bewerben?
Was denkt ihr zu den Weiterbildungen?
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Hallo,
ich habe nun endlich das Glück, demnächst nach längerer Krankheit/Dienstunfähigkeit wieder meinen Dienst antreten zu können. Insofern haben sich bei mir ca. 60 Tage Urlaub und Resturlaub angesammelt. Ist es nun sinnvoller, den Urlaub und Resturlaub vor der Wiedereingliederung oder erst nach dieser zu nehmen? Beides scheint mir irgendwie nicht gerade schlüssig. Mein Chef hat gegenüber Kollegen verlauten lassen, dass ich erstmal meinen Urlaub nehmen müsste (um dann Weihnachten als einziger arbeiten zu können). Was meint ihr dazu?
PS.: Eine betriebliche Wiedereingliederung gibt es bei uns nicht und mit den Beschäftigten wird generell etwas schikanös umgegangen.
Viele Grüße
Hans-Peter
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Hallo,
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, ich suche nun schon seit ein paar Stunden nach einer Antwort aber ich finde einfach nicht das richtige.
Es geht um die Aufwandsentschädigungen einer Verwaltungsgemeinschaft. Der Vorsitzende (in diesem Fall hauptamtlicher Vorsitzender) bekommt laut ThürDaufEV sowieso eine Aufwandsentschädigung, wie sieht es jedoch mit seinem von der Gemeinschaftsversammlung gewählten Vertreter aus? Man findet ja allgemein die Normen für ehrenamtliche Bürgermeister, Beigeordnete etc. jedoch finde ich nichts handfestes für die Gemeinschaftsversammlung. Ich habe jetzt in vielen Hauptsatzungen oder Aufwandsentschädigungssatzungen einer VG gelesen, dass die Gemeinschaftsversammlungs-Mitglieder auch eine Entschädigung bekommen, aber aufgrund welcher rechtlichen Grundlage? Außerdem wurde gesagt, wenn ein Mitglied ein Bürgermeister ist (was ja normaler Weise immer von der jeweiligen Mitgliedsgemeinde der Fall ist) derjenige keine Aufwandsentschädigung bekommt. Wie sieht es mit den Gemeinderatsmitgliedern aus die auch Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung sind?
Es ist eventuell etwas konfus, ich hoffe dennoch, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Vielen Dank im Voraus
Anta
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