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Hallo zusammen,
ich setze mich gerade mit dem Thema "Höherwertige Tätigkeit dauerhaft übertragen " aus und schildere mal kurz meine Situation:
Ich arbeite bei einer Stadtverwaltung die dem VKA angeschlossen ist.
September 2001: vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, meine Lohngruppe 6b nach BAT, die der höherwertigen 4b/4a nach BAT.
Differenzbetrag zwischen 6b und 4b wird gezahlt.
Mai 2002: dauerhafte Übertragung der höherwertigen Tätigkeit.
Differenzbetrag von 6b zu 4b wird als Zulage weiter gezahlt.
Oktober 2005: Überleitung von BAT nach TVÖD und zwar in E8, da die Hälfte meines Bewährungsaufstieges vorbei war.
Die Zulage nach § 24 BAT wird als Besitzstandzulage weitergezahlt.
Oktober 2007: Höhergruppiert in E 9, da ich mich für die Tätigkeit bewährt habe.
Januar 2015: Einsicht in meine Personalakte, Schriftverkehr zwischen dem Personalamt und dem Fachamt.
Aus diesen Schreiben geht raus hervor, dass es ein Versehen war und ich die Stelle -die neubesetzt wurde, nie übertragen bekommen habe, sondern eine andere Stelle und zwar die mit der Stellenplannummer ……. die allerdings mit 4a/3 BAT Vergütet wird.
Fazit:
Seit 14 Jahren mache ich eine höherwertige Tätigkeit nach BAT 4a/3 (heute E 11) und nicht wie mir damals mitgeteilt wurde nach 4b/4a, für welche ich aber die Zulage erhielt.
Meiner Personalakte nach ist eine regelrechte Stellenplanschieberei zu entnehmen, welche enorme Auswirkung auf meine Vergütung in der Vergangenheit hatte und auch zukünftig haben wird.
Nun zu meinen Fragen:
•Ich habe schriftlich, dass ich die höherwertige Tätigkeit mit der Stellenplannummer ……. 4a/3 dauerhaft übertragen bekommen habe, steht mir nicht auch die Vergütung nach E 11 (BAT 3) zu?
•Übertragen ist doch übertragen, und zwar zu den Konditionen der Stellenplannummer oder etwa nicht?
•Wofür ist der Stellenplan da, dürfen Mitarbeiter von einer Stellenplannummer auf die andere geschoben werden?
•Wie ist das allgemein mit der dauerhaften Übertragung einer Höherwertigen Tätigkeit und der daraus resultierenden Vergütung?
Über zahlreiche Anregungen, Tipps, Ratschläge und Hinweise zu Rechtssprechungen würde ich mich freuen.
Vielen Dank schon mal im Voraus!
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Hallo,
meine Frage ist, ob es als Bauhofmitarbeiter also im öffentlichen Dienst eine Führerscheinsonderregelung gibt in der Hinsicht für die Unimogs und Fahrzeuge die schwerer sind als 3,5 Tonnen? Denn ich habe den Führerschein Klasse BE und T für den Schlepper. Da der aber die Schwarze Nummer drauf hat, darf ich ihn auch nicht fahren. Und jetzt möchte ich einfach wissen, ob es eine Sonderregelung gibt (nur geschäftlich natürlich) für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gewicht.
So wie bei Feuerwehren es schon teilweise eine Regelung gibt, dass man auch ohne LKW-Führerschein die großen Autos fahren darf.
Denn ich möchte eigentlich den LKW-Führerschein nicht machen, weil ich da ein bisschen Schiss habe davor; weiß nich warum ist aber so. Vielleicht weiß der eine oder andere ein Rat für mich.
Vielen Dank im Voraus!
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Guten Morgen, demnächst würde ein 25 Jähriges Dienstjubiläum anstehen - meiner Meinung nach. Leider wurde von der Personalabteilung die Meinung vertreten, dass eine vorherige Tätigkeit im öD nicht angerechnet werden würde. Zum Vorgang: 7 Jahre bei der Stadt (dort selbst gekündigt) - dann zwei Jahre Unterbrechung in der freien Wirtschaft - dann Anfang beim Landkreis wieder öD.
Ist die Aussage von der Personalabteilung richtig?
Viele Grüße
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Guten Abend,
ich arbeite seit 1 Jahr in einer kleinen Kommune und bin in EG 6 eingruppiert.
Zu meinen Aufgaben (Bauamt) zählen das erstellen von Bescheiden, Rechnungen und einige "einfache Tätigkeiten".
Nach langem überlegen bin ich mittlerweile der Meinung, dass die Eingruppierung zu niedrig ist.
Ist es richtig, dass es für Angestellte die Entgeltgruppe 7 nicht gibt?
Muss ich für den Fall, das EG 8 nicht gerechtfertigt ist in meiner jetzigen bleiben oder gibt es irgendeine Zwischenstufe im Sinne von Zulagen etc.?
Wie kann ich herausfinden (lassen) ob mir eine höhere Bezahlung zusteht?
Zur weiteren Info - eine Stellenbeschreibung oder ähnliches gibt es für diese Stelle nicht. Die Aufgaben sind lediglich im Geschäftsverteilungsplan festgehalten und ggf. nicht aufgeführte Arbeiten werden vom Vorgesetzten zugeteilt.
Ich verbleibe mit Dank und besten Grüßen
Renate B.
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Hallo,
bei uns in der Kommune stehen neuerdings Arbeitsplatz- bzw. Stellenbeschreibungen an.
Bisher wurden wir nicht auf Grundlage einer solchen Beschreibung eingruppiert.
Nun sollen wir sowohl einen Zeitanteil festlegen wie auch die Tätigkeit an sich detailliert beschreiben.
Desweiteren ist es so, dass sich in den einzelnen Abteilungen die Aufgaben ziemlich stark verschoben haben (ohne dass darüber nachgedacht wurde, ob dies Auswirkungen auf das Entgelt hat).
Meine Fragen sind nun folgende:
Wer sollte normalerweise die Auswertung der Beschreibungen durchführen und somit bestimmen welche Entgeltgruppe der Mitarbeiter bekommt???
Ist es möglich, dass ich auf Grund Aufgabenverschiebungen nun nicht mehr die Tätigkeitsmerkmale erfülle und deshalb eine oder mehrere Entgeltgruppen heruntergestuft werde - obwohl ich in diese seit Jahrzehnten eingruppiert bin???
Ich freue mich über eure Antworten und sage bereits jetzt danke
Viele Grüße
Claudia
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Hallo zusammen.
Ich habe da mal eine Frage an euch.
Zur meiner Situation :
Ich bin ein gelernter FBK und derzeit in E6 (Kommune) eingruppiert. Im HaushaltsPlan ist die Stelle mit E8 angegeben. Jetzt wechsele ich demnächst auf eine Stelle die mit E9 bewertet ist. Um auch die Voraussetzungen für E9 zu erfüllen, fange ich noch dieses Jahr den VFW-Lehrgang an. In der Stellenausschreibung stand, dass die Stelle mit E9 dotiert ist. Wie mir jetzt aber mitgeteilt wurde, soll die Eingruppierung nach E9 erst dann erfolgen, wenn die VFW-Fortbildung erfolgreich abgeschlossen wurde. Damit mir aber keine großen Nachteile entstehen wenn ich den neuen Posten antrete, werde ich wohl spätestens zum 01.01.2016 nach E8 eingruppiert werden.
Jetzt meine Frage :
Darf der Arbeitgeber mich auf eine E9 Stelle setzen und nur E6 bzw. E8 zahlen weil ich diesen VFW-Lehrgang noch nicht absolviert habe. Ich bin ja ganz froh, dass ich überhaupt die Möglichkeit bekomme diese Fortbildung zu machen, nur interessiert es mich einfach ob das alles so richtig ist.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten
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Hallo,
es wird immer viel geredet über Fachkräftemangel und demographischen Wandel. Trotzdem gab es in meinem Bundesland kaum gute Stellen und bei vielen Stellen sind die Arbeitgeber so wählerisch, dass man keine Chance hat, eine Stelle zu kriegen.
Wie kann es eine derart große Diskrepanz zwischen Behauptungen, z.B. in Medien und der Politik und der Realität geben?
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Müssen Tagesordnungen von öffentlichen Sitzungen eines Zweckverbandes (z. B. Abwasserzweckverband) genau wie bei Gemeinderatssitzungen ortsüblich bekannt gemacht werden?
Ich interpretiere den Art. 32 (4) des KommZG Bayern so:
Zitat:(4) Die Vorschriften der Gemeindeordnung über die Öffentlichkeit gelten entsprechend, soweit nicht nach Maßgabe von Art. 26 Abs. 1 Sätze 2 und 3 die Vorschriften für die Landkreise oder die Bezirke anzuwenden sind.
Nach meinem Verständnis würde das außerdem bedeuten, dass die ortsübliche Bekanntgabe jeweils für alle Mitgliedsgemeinden der Zweckverbandes gilt.
Sehe ich das richtig?
Peter
Als Mitarbeiter einer kleinen Kommune obliegt mir auch der Personalbereich - sagenhafte 7 Mitarbeiter.
Eigentlich alles bei uns läuft in Papierform, was ich aber ändern möchte. Was kann ich alles digitalisieren und muss es nicht mehr als Papier aufheben?
Hat da jemand Erfahrung?
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Huhu,
bin nun seit drei Monaten bei einer kleinen Kommune und mein Privathandy ist nun schlicht ein Diensthandy, was auch kein Problem darstellt.
Unser Bürgermeister hat mir angeboten, dass die monatlichen 35 Taler Flatratekosten durch die Gemeinde übernommen werden. Muss ich das nun beim Finanzamt als irgendeinen Privatvorteil angeben oder reicht es, wenn der Rechnungsempfänger beim Mobilfunkbetreiber auf Gemeinde geändert wird - ich aber weiterhin Vertragsinhaber bleibe?
Der Hansel bei T-Mobile meinte, dass es so reichen würde - wäre gängige Praxis, dass die Rechnung zum Arbeitgeber geschickt wird und das Finanzamt hier keinen geldwerten Vorteil sieht.
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Guten Tag!
der Verkäufer meines neuen Autos hat am 24.06. (während Post-Streiks) per Einwurfeinschreiben meinen Fahrzeugbrief + Tüv-Unterlagen verschickt. Diese sind nun
verloren gegangen! Wie lange dauert das Aussstellen neuer Papiere normalerweise?
Bin nervlich am Ende und muss deswegn seit Wochen einen Mietwagen nutzen den mir keiner zahlt!
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Hallo,
wir haben folgende Situation:
wegen einer dreimonatigen Umbauphase nehmen die Mitarbeiter in den Monaten August bis Oktober hauptsächlich Urlaub. Jetzt sollen die Mitarbeiter (Urlauber) an verschiedenen Tagen auf Abruf stehen (Mitarbeiter, die nicht verreisen) für den Fall, dass jemand fehlt.
Meines Wissens ist das nicht rechtens.
Nach § 70 LPVG BW ist das auch mitbestimmungspflichtig beim Personalrat. Auch die Arbeitszeiten Anfangszeit und Wochentage werden sich in diesem Zeitraum verändern. Muss hier nicht eine Vertragsänderung stattfinden?
Wer kann mir hierzu Antworten geben. ?
Wer hat mit diesem Thema "Urlaub auf Abruf" schon Erfahrung?
Danke für die Antworten
Meister
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Hallo zusammen,
ich möchte hier im Rahmen des Forums erstmalig als Benutzer eine Frage stellen, die das Eingruppierungsrecht gem. TVÖD VKA betrifft.
Ausgangslage ist die Stelle einer Bibliothekarin einer Stadtbücherei, die seit 2008 dort als Leiterin eingesetzt ist. Die Bibliothek umfasst einen Bestand von ca. 18000 Medieneinheiten und 52000 Entleihungen, sowie selbständig organisierte mehrmalige jährliche Projekte und Veranstaltungen.
Die Kollegin ist gem. Arbeitsvertrag in Vergütungsgruppe EG6 TVÖD VKA eingruppiert!!!
Sie besitzt einen Abschluss als Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Bibliothek. (Fachhochschulstudiumsabschluss als Dipl.Bibliothekarin hat sie
nicht).
Sie ist der Auffassung, dass sie als Alleinverantwortliche (noch mit drei Teilzeitmitarbeiterinnen) die gleiche Arbeitsleistung erbringt, die von einer Hochschulabsolventin verlangt wird. Wäre die Stelle so besetzt (Bachelor/Master) würde die Eingruppierung EG9 TVÖD betragen.
Da die Kollegin bei Verdi Mitglied ist, wurde ihr Fall von der Gewerkschaft geprüft und als falsch eingruppiert bewertet:
"Dem nicht vorhandenen Fachhochschulstudium kommt insofern keine übergeordnete Bedeutung zu, da das Tätigkeitsmerkmal der geforderten Eingruppierung auch für Angestellte gilt, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrung (seit 2008 Leitung) entsprechende Tätigkeiten ausüben."
Arbeitgeber lehnt natürlich die Höhergruppierung strikt ab, somit ist ein Arbeitsgerichtsprozess zu erwarten......
was meint ihr?......
Pera
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Guten Morgen!
Fragen zum lästigen Thema Reisekostenabrechnung:
01. Im System ist ein Programm für die Abrechnung hinterlegt, aber das, was errechnet wird, wird vom Arbeitgeber nicht anerkannt. Ich habe alle erforderlichen Daten angegeben, also auch, wann eine Essenseinladung war o.ä., trotzdem wurden aus den per System errechneten rund 100 Euro auf einmal 14 Euro!
Die im Flugzeug (Kurzstreckenflug) gereichten Chips wurden als vollwertige Mahlzeit vom Pauschalbetrag abgezogen. Das ist m. M. nach nicht statthaft. Das BMF sieht es seit Mai 2015 auch wie ich
Auf mein Hinweis auf die erfolgte Systemabrechnung hieß es, das System sei für solche Sonderfälle gar nicht ausgelegt!
02. Berücksichtigung der Wochenendarbeit bei der monatlichen Abrechnung erfolgte auch nicht.
Inwiefern ist ein System, das ja nich auf meinem Mist gewachsen ist, sondern vom Arbeitgeber installiert wurde, verlässlich bzw. kann man sich darauf berufen?
Ich will da ja nichts, was mir nicht zusteht, aber so wie es im Moment aussieht, zahle ich bei solchen Aktionen jetzt auch noch drauf. Und das kann ja so auch nicht sein.
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Hallo,
ich habe es geschafft und ich wurde als Bauingenieur (Master of Engineering) im Bereich Tiefbau in einer kleinen Stadt eingestellt. Im Arbeitsvertrag steht, dass ich in EG 10 eingruppiert wurde. Jetzt hatte mir ein Kommilitone gesagt, dass ich darauf achten soll, dass ich auch die "Techniker-Zulage" bekomme. Ich fragte im Personalamt nach und die gaben mir keine verständliche Antwort. Irgendwas mit BAT (ich dachte das Ding wäre vom TVÖD abgelöst?).
Ich bin neu eingestellt und habe noch keinen Gehaltsnachweis erhalten und kann deshalb auch nicht nachsehen...
Kann mir jemand erklären, ob ich als Ingenieur einen Anspruch auf Zulage habe?
Vielen Dank für Eure Hilfe
??Fragezeichen??
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