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Geschrieben von: Bergmann, 02.07.2015, 17:20, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (2)

Gemeinderatsmitglieder bekommen die Protokolle der Gemeinderatssitzungen zur Verfügung gestellt. Bei uns stehen sie im internen Netz.

1. Ist es üblich, dass die Gemeinderäte die Protokolle der Verwaltungsgemeinschaft und des Abwasserverbandes ihrer Gemeinde nicht bekommen? Oder gehen dieses Protokolle wirklich nur an die jeweiligen Sitzungsmitglieder?

2. Ist es zwingend erforderlich, dass die Gemeinderäte die Protokolle der Sitzung mit Unterschrift gekommen? Unsere Protokolle stehen im internen Netz als gescannte PDFs. Sie sind nicht durchsuchbar (aber unterschrieben). Wir würden es begrüßen, wenn die Protokolle als text-lesbare PDF-Dokumente abgespeichert werden (eventuell dann ohne Unterschrift).

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Geschrieben von: uwe50, 28.06.2015, 08:49, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (1)

Hallo
Bin neu im K-Forum und beginne gleich mit folgender Frage hinsichtlich Niedersachsen.
Hier NKOMVG Mitwirkungsverbot.

Darf ein dauerhaft Beschäftigter eines e.V.(eingetragener Verein), der sich wirtschaftlich betätigt, die Sitzung als Bauausschußvorsitzender leiten und sogar mit abstimmen?

Hier Aufstellungsbeschluß der Teilkommune auf Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Samtgemeinde zu Gunsten des e.V. ( Erweiterung des Vereinsgeländes in ein Landschaftsschutzgebiet hinein ).

Der Vorteil in diesem Fall wäre ein auf Jahre gesicherter Arbeitsplatz durch seinen Arbeitgeber dem e.V.

Bitte um Antworten
Uwe50

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Geschrieben von: Ben123, 25.06.2015, 21:20, Forum: Fortbildung, Antworten (1)

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. meiner Weiterbildung.
Gerne möchte ich neben meiner Tätigkeit in einer Verwaltung ein Studium aufnehmen.

Meine Frage lautet: Welche Studiengänge werden als Zugangsberechtigung für den gehobenen Dienst in der Kommunalverwaltung anerkannt ?

Freue mich auf eure Antworten. Falls Kosten anfallen, am besten gleich auch nennen... Danke

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Geschrieben von: Gast, 24.06.2015, 21:37, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

O030 Der Beamtenvertreter und PR Vorsitzende legte sein Amt nieder. Gewählt wurde in gemeinsamer Wahl (Beamte und Arbeitnehmer). Zusammensetzung: 4 Arbeitnehmer, 1 Beamter. Der nun ausgeschiedene Beamte stand als einziger Beamter zur Wahl. Tritt in diesem Fall ein Arbeitnehmer als Ersatzmitglied ein?
Und gilt nach der gemeinsamen Wahl das Gruppenprinzip nicht mehr?

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Geschrieben von: Helga Gabbey, 24.06.2015, 19:30, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo,
ich habe eine Frage zur Personalratsarbeit, den Zustand der Arbeitsplätze betreffend. In unserer Verwaltung sollen einige Mitarbeiter umgesetzt werden, um den Raum zu einem neuen Büro zu gestalten.
Als Ersatz soll ein Kellerraum hergerichtet werden. Könnte einige Antworten dazu gebrauchen. Können Kellerräume überhaupt als Arbeitsplätze zugelassen werden?
Danke

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Geschrieben von: Gast, 24.06.2015, 10:09, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

In wie weit darf dieses Grundrecht aus dem Grundgesetz für Angestellte im ö.D. eingeschränkt werden?

Ein Rundschreiben als Dienstanweisung deklariert (ohne Beteiligung des Personalrats) untersagt jedwede Äußerung gegenüber allen Pressevertretern.

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Geschrieben von: Gast, 23.06.2015, 16:17, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (2)

Hallihallo Smile.

Kurze Frage, kann ich während der Ausbildung (gd) die Kommune und die Fh wechseln ?

Würde gerne mit meinem Freund zusammenziehen, da uns eine Fernbeziehung zu stressig ist und wüsste gerne, ob die Möglichkeit besteht zu ihm zu ziehen Wink.

Falls ja, könnt ihr mir auch helfen wie genau das dann ablaufen würde? Und wann der Wechsel am Besten geschehen sollte?

LG

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Geschrieben von: Gast, 23.06.2015, 12:11, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Einem Kommunalbeamten soll im Rahmen einer genehmigten Nebentätigkeit eine weitere Beschäftigung für die Gemeinde übertragen werden. Diese Nebentätigkeit soll über ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis als Minijob vergütet werden.

Seitens der Minijob-Zentrale wurde allerdings mitgeteilt, dass eine Anmeldung des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses für den Beamten nicht möglich ist. Hintergrund der Ablehnung sei das Vorliegen eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses.

Die Minijob-Zentrale wurde schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass zwar ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt, die sozialversicherungsrechtlichen Folgen allerdings differenziert zu betrachten seien. Zitat: " Insoweit zieht das Vorliegen eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses bei den in Rede stehenden Personen keine unmittelbaren versicherungsrechtlichen Folgen nach sich. Der Beamte wird in seiner Tätigkeit als Arbeitnehmer grundsätzlich wie ein Arbeitnehmer behandelt, der eine geringfügig auf Dauer angelegte Alleinbeschäftigung ausübt. Dies bedeutet, dass die Beschäftigten in der Kranken-/Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind. In der Rentenversicherung besteht dagegen Versicherungspflicht; der Beschäftigte kann sich aber auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Darauf ist die Minijob-Zentrale aber nicht eingegangen und lehnt die Anmeldung weiterhin ab!

Gib es diesbezügliche Erfahrungswerte bzw. Tipps wie die Nebentätigkeit des Beamten ansonsten vergütet werden kann???

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Geschrieben von: Gast, 22.06.2015, 10:44, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

Hallo miteinander!

Problem Reisekostenabrechnung. Vor zwei Jahren wurde meiner Kollegin gesagt, das gäbe es gar nicht und ob sie jetzt auch noch da Geld verdienen wolle etc. Es geht um Reisen zu befreundeten Städten.

Sie hat daraufhin keine Abrechnung mehr gemacht. Sehe ich gar nicht ein. Ich möchte mich aber jetzt mal kundig machen, weil eine "unschöne" Diskussion zu erwarten ist.

Antrag und Abrechnung ging über den Computer. Ich habe keine weiteren Kosten angegeben, das wurde alles vom Rechner ausgerechnet. Ich war sogar privat untergebracht, also keine Hotelkosten o.ä.

Rechtsanspruch oder nicht? Das System errechnete mir für die paar Tage einen Betrag von 130 Euro. Wie gesagt, alle Angaben habe ich korrekt gemacht und ich hatte da auch keinen weiteren Einfluß auf die Ausrechnung.

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Geschrieben von: Gast, 19.06.2015, 17:21, Forum: Verwaltungsfachangestellte, - Keine Antworten

Hallo ihr Lieben Smile ,

ich habe nächste Woche meine praktische Prüfung (Sachsen) und würde gerne mal paar Erfahrungsberichte wissen.

Was kam so bei euch dran?

Was könnt ihr mir so empfehlen, was ich mir noch mal besonders anschauen soll?

Vielen lieben Dank schon mal im Voraus!

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Geschrieben von: Gast, 18.06.2015, 14:38, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Guten Tag,
ich habe wahrscheinlich am Ende des Jahres die Möglichkeit eine Stelle im benachbarten (meinem Wohnort um einiges näher gelegenen) Landratsamt anzutreten, die meiner jetzigen voll entspricht.

Meine Fragen dazu sind:
Muss ich Kündigungsfristen beachten? Behalte ich meine bisher erreichte Stufe (5)?

Ich möchte mich vorbereiten, bevor ich auf das Angebot eingehe.

Vielen Dank im Voraus.

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Geschrieben von: Gast, 18.06.2015, 12:52, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Wir machen einen Betriebsausflug und ich habe meine Teilnahme zugesagt.
Jetzt habe ich aber erfahren, dass für diesen Tag ein Tag Urlaub abgezogen werden soll.
Darf der AG dies? Ist dies rechtens?
Meines Wissens nach, da dies ja eine betriebl. Veranstaltung ist, ist dies ja auch Arbeitszeit oder etwa nicht?

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Geschrieben von: Gast, 18.06.2015, 10:45, Forum: Bildung, Kunst, Kultur, - Keine Antworten

Moin,

weiß jemand ob man sich, wenn man als Verwaltungsangestellter bei einer Landesbehörde arbeitet, an eine kvhs in kommunaler Trägerschaft abordnen lassen kann?

Gruß

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Geschrieben von: Gast, 17.06.2015, 14:04, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo,
mir stellt sich zurzeit die Frage, ob ein Beamter der Besoldungsgruppe A 11 sich auf eine ausgeschriebene Planstelle nach A 10 bewerben kann. M. E. ist eine solche Besetzung aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich, da die Planstelle im Stellenplan (also A 10) ja die Ermächtigungsgrundlage für meine personelle Ausgabe darstellt. Für A 11 besteht keine Ermächtigung. Dennoch gibt es bei uns Konstellationen, in denen auf einer A 10 er Stelle eine Kollegin mit der A 12 aus organisatorischen Gründen (eine andere A 12er Stelle war nicht vakant) sitzt. Vielleicht kann mir jemand helfen?
Besten Dank vorab!

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Geschrieben von: Gast, 17.06.2015, 09:01, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Wenn das Amt den Bewährungsaufstieg nicht vollzieht, wie lange habe ich ein Recht auf Nachzahlung?

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