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Geschrieben von: Gast, 09.11.2018, 14:21, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (3)

Hallo,

ich habe folgende Frage aus dem Kommunalrecht:
Kann ein Bürger gegen einen Bescheid mit der Begründung Widerspruch einlegen, dass anstelle des zuständigen Rates ein Ausschuss über einen Sachverhalt beschlossen hat? Man nehme an, dass der Bürger damit auch Recht hat, d.h. der Ausschuss war unzuständig. Bundesland ist Baden-Württemberg.

LG
Lisa

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Geschrieben von: Gast, 09.11.2018, 14:04, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Wenn man 7 Monate krank ist und dann im März 2018 eine dreimonatige Wiedereingliederung macht in der Krankengeld gezahlt wird und man innerhalb dieser einen Arbeitsunfall (Bruch des Fusses) erleidet und jetzt wieder nach 4 Monaten zuhause in die Wiedereingliederung startet, die bis Anfang Dezember 2018 geht (in der Zeit wird Verletztengeld gezahlt) bekommt man dann noch anteilig die Sonderzahlung für November ?

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Geschrieben von: Gast, 08.11.2018, 16:06, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (8)

Hallo,
Ihr erhaltet ja mit der Einladung zur nächsten Personalratssitzung die Tagesordnungspunkte (TOPs) genannt.
Wie ist das denn bei Euch geregelt, wenn Ihr zu diesen TOPs Informationen benötigt. Bekommt Ihr diese mündlich, in der Sitzung vom Vorsitzenden, erhaltet Ihr diese schriftlich in Form einer Kopie oder seit Ihr schon so weit, dass Ihr diese Infos auf einer elektronischen Art (z.B. über Tabletts, E-Mails mit Anlage oder andere Weise)?
Oder behält der/die PR-Vorsitzende diese angaben zurück und für sich und sagt Euch nur die Dinge, die er für notwendig hält?
Hier gibt es sicherlich verschiedene Wege oder Informationsmöglichkeiten. Es wäre schön, wenn die bei Euch eingesetzten Wege hier einmal aufgezeigt werden. O030
Wir diskutieren gerade darüber, ob das Gremium (13 Mitglieder) nicht mit einem Tablett ausgestattet werden sollten, um eine schnelle Information für schnelle Entscheidungen zu gewährleisten. 135
Wie weit seit Ihr? Icon_rolleyes

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Geschrieben von: Gast, 08.11.2018, 11:43, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo zusammen,

wir sind auf der Suche nach neuen Büchern, Kommentierungen des TVöD - VKA.

Habt ihr aktuelle Literatur vorliegen? Könnt ihr uns was empfehlen?

Viele Grüße und einen schönen Donnerstag!

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Geschrieben von: Gast, 07.11.2018, 08:54, Forum: TV-L, Antworten (4)

Mein Freund soll in Niedersachsen als Vollzugs- und Vollstreckungsbediensteter in der Landesaufnahmebehörde anfangen. Es sollen Personen dem Vollzug (Abschiebung) zugeführt werden. Bei der Tätigkeit wird eine große körperliche Belastung beschrieben, eine gesundheitliche Gefährdung, auch durch Nachtdienste und lange Dienstfahrten, durch möglichen Infektionskontakt und eine Anwendung unmittelbaren Zwangs. Nach Auskunft der Behörde gibt es hier keinerlei Zulagen. Zudem erfolgt die Eingruppierung nach TVL 6 Stufe 1, was sehr gering angesetzt ist meiner Meinung nach. Gibt es hier Erfahrungswerte? Ich kenne zumindest aus Bremen eine Erschwerniszulage im Justizvollzugsdienst sowie eine Schichtzulage. Und wie ist es bei Übernachtungen? Werden da Spesen abgerechnet? Wie berechnet sich da die Arbeitszeit?

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Geschrieben von: Gast, 06.11.2018, 18:41, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (4)

Hallo, 

ich habe im September ein duales Studium "Bachelor of Laws" in der Kommune angefangen, bei der ich zuvor bereits eine Ausbildung gemacht habe. 

Die Ausbildung habe ich als Angestellter gemacht und auch jetzt nur tariflich beschäftigt. 
Nun bin in an der FHöV und der Einzige, der nicht Beamter auf Widerruf ist. Alle anderen wurden vor Beginn des Studium vor die Wahl gestellt, ob sie Beamte oder Tariflich Beschäftigte sein wollen. Ich hatte so eine Wahl nie gehabt. Mir wurde gesagt, dass sie "es einfach nicht machen". Ich war auf ein paar Homepages von Städten und Gemeinden und wirklich alle haben das duale Studium mit der Beamtenlaufbahn angeboten. 
Außerdem wurde mir gesagt, dass ich nach dem Studium verbeamtet werden könnte, muss aber nicht.

Hätte man mich auch vor die Wahl stellen müssen? Und wenn nein, worauf stützt sich meine Einstellung? Nach dem TVAöD ist mir klar, aber bekomme auch nur einen Durchschnittswert von allen drei Ausbildungsjahren an Gehalt. 

Danke schon einmal Smile

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Geschrieben von: Gast, 05.11.2018, 22:18, Forum: TVöD, Antworten (2)

Ich habe zum 31.12. meinen jetzigen Vertrag TVöD gekündigt. Da ich ja am 1.12. noch in Betrieb von steht mir das Weihnachtsgeld zu? Wenn ich das richtig verstanden habe.

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Geschrieben von: Gast, 05.11.2018, 15:01, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Hallo, seit kurzem wurde unsere Rufbereitschaft im öffentlichen Dienst geändert. Zuvor hatten wir von Freitag 12.30 Uhr bis Montag Morgen 06.30 Uhr Rufbereitschaft und wir wurden entsprechend der Pauschale vergütet. Nun wurde das so geändert, dass wir freitags von 12.30 Uhr bis 18.00 und samstags und sonntags jeweils von 07.00 bis 17.00 Uhr Rufbereitschaft haben. Somit hat man zwar das ganze Wochenende Rufbereitschaft allerdings immer unter 12 h. Ist es richtig, dass man dann stundenweise mit 12,5% des Stundenentgeltes vergütet wird oder müsste man doch nach der Pauschale vergütet werden, da man insgesamt an drei aufeinanderfolgenden Tagen insgesamt mehr als 12 h Rufbereitschaft leistet?

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Geschrieben von: Gast, 04.11.2018, 21:15, Forum: TVöD, Antworten (6)

Im März 2016 haben wir die Höhergruppierung von der kleinen 9 in die große 9 beantragt.
Letzte Woche wurde entschieden dass wir die 9b rückwirkend zum 01.01.2017 erhalten.

Ich habe am 01.01.2017 die 9a Stufe 5 und im August 2017 die Stufe 6 erhalten (10 Jahre Wartezeit - 9 Jahre+ 1 Jahr Elterzeit).

Eingestuft werde ich jetzt in Stufe 5. Verstehe ich ja auch.
Von Januar 17 bis Juli 2017 erhalte ich eine Nachzahlung von 140 Euro Brutto. Ab August 2017 durch Stufenaufstieg in 6 normale Zahlung in Stufe 6 vergleichbar mit Stufe 5 in 9b.
Kein Garantiebeitrag.

Ich mache den Job seit 17 Jahren.

Eine andere Kollegin die seit 3 Jahren bei mir ist.
EG 9a Stufe 4. Wird in 9b Stufe 4 eingestuft und erhält rückwirkend ab 01.01.2017 einen Grantiebetrag von ca 95 Euro obwohl sie erst im August 2018 den Höhergruppierungsantrag gestellt hat. Ich dachte Anträge aus 2018 müssen abgelehnt werden.

Warum bekommen manche einen Garantiebetrag und die, die die Arbeit am längsten machen und die größere Erfahrung haben bekommen nichts?

Kann mir das jemand erklären?
Danke

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Geschrieben von: Gast, 04.11.2018, 01:38, Forum: Fortbildung, Antworten (1)

Hallo,

ich hoffe, meine Anfrage ist hier richtig.

Ich suche Lernunterlagen, -hilfen, Bücher ..., die "idiotensicher" (bitte dieses Wort nicht zu genau nehmen, daher auch die ""!) durch die Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt und zum Personalfachwirt-/kaufmann/-kraft im Öffentlichen Dienst (TVÖD ...) führen.

Klar, muss man schon selbst Gesetze, Tarifverträge ... lesen, verstehen, erklären und anwenden können, aber es wird sicherlich gute Lektüre geben, die einem da behilflich sein können.

Welche könnt ihr mir bitte empfehlen?

Lieben Dank vorab und

LG

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Geschrieben von: Gast, 03.11.2018, 09:56, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Wer ist eigentlich der Ansprechpartner für Personalräte bei der Verwaltung? Wir plagen uns immer mit dem ersten Beigeordneten herum, aber kann man ihn nicht umgehen und nur noch mit dem obersten Dienstherren verhandeln, also dem Bürgermeister?

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Geschrieben von: Gast, 02.11.2018, 21:20, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo,

kann mir jemand mal einfach erklären wie sich die Bezahlung nach TVÖD 9c auswirkt ?

Ich habe über 6 Jahre Berufserfahrung, heißt das gleich Einordnung in Stufe 4 ?

Gibt es Sonderzahlungen, etc?

Ist die Krankenkasse freiwillig ? Weil in diversen TVöD-Rechnern lässt sich diese auf 0 stellen.

Gibt es Zuschüsse ? .... für KK auch wenn Privatversichert?
Familienzuschüsse??

Wo liegen die Vorteile für den Bund zu arbeiten ?

Darf man (nebenbei) eine Selbstständigkeit führen, die die Hauptarbeit nicht tangiert?

Euren Antworten danke ich jetzt schon !!!

Wer vermag es Licht ins Dunkle zu bringen ?

Schönen Gruß,

Daniel

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Geschrieben von: Gast, 02.11.2018, 16:54, Forum: Fortbildung, Antworten (2)

Hallo,
mein Arbeitgeber hat vor, den A1 Lehrgang auszuschreiben. Dieser soll nebendienstlich absolviert werden.

Was bedeutet das genau?
Werden die Fahrtkosten vom Arbeitgeber übernommen?
Werde ich freigestellt für die Lehrgangstage und bekomme mein Gehalt weiter?

Ich überlege noch, ob ich mich bewerbe, da ich keine Verwaltungsausbildung habe.
Danke schon mal für die Rückmeldungen!
LG

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Geschrieben von: Gast, 02.11.2018, 12:52, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo zusammen,

kann man pauschal sagen welche Gründe dazu beitragen, dass jemand in die kleine E9 TVL eingruppiert wird und wann die "normale" E9 Verwendung findet?

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Geschrieben von: Gast, 02.11.2018, 11:20, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Das Rathaus wird wegen des Betriebsausfluges geschlossen. Der Bürgermeister ordnet für die, die nicht mitfahren, Dienstzeitausgleich oder ersatzweise Urlaub an. Begründung: Ein normaler Dienstbetrieb und somit ein ordnungsgemäßer Dienstablauf ist nicht möglich.
Meine Frage ist nun, muss er mir nicht den Zugang zum Arbeitsplatz ermöglichen? Auch wenn das Rathaus geschlossen ist, kann man am Computer arbeiten.

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