Ersatzmitglied
#1

O030 Der Beamtenvertreter und PR Vorsitzende legte sein Amt nieder. Gewählt wurde in gemeinsamer Wahl (Beamte und Arbeitnehmer). Zusammensetzung: 4 Arbeitnehmer, 1 Beamter. Der nun ausgeschiedene Beamte stand als einziger Beamter zur Wahl. Tritt in diesem Fall ein Arbeitnehmer als Ersatzmitglied ein?
Und gilt nach der gemeinsamen Wahl das Gruppenprinzip nicht mehr?
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