24.06.2015, 21:37
Der Beamtenvertreter und PR Vorsitzende legte sein Amt nieder. Gewählt wurde in gemeinsamer Wahl (Beamte und Arbeitnehmer). Zusammensetzung: 4 Arbeitnehmer, 1 Beamter. Der nun ausgeschiedene Beamte stand als einziger Beamter zur Wahl. Tritt in diesem Fall ein Arbeitnehmer als Ersatzmitglied ein?
Und gilt nach der gemeinsamen Wahl das Gruppenprinzip nicht mehr?
Und gilt nach der gemeinsamen Wahl das Gruppenprinzip nicht mehr?