
Der Beamtenvertreter und PR Vorsitzende legte sein Amt nieder. Gewählt wurde in gemeinsamer Wahl (Beamte und Arbeitnehmer). Zusammensetzung: 4 Arbeitnehmer, 1 Beamter. Der nun ausgeschiedene Beamte stand als einziger Beamter zur Wahl. Tritt in diesem Fall ein Arbeitnehmer als Ersatzmitglied ein?
Und gilt nach der gemeinsamen Wahl das Gruppenprinzip nicht mehr?