Freie Meinungsäußerung
#1

In wie weit darf dieses Grundrecht aus dem Grundgesetz für Angestellte im ö.D. eingeschränkt werden?

Ein Rundschreiben als Dienstanweisung deklariert (ohne Beteiligung des Personalrats) untersagt jedwede Äußerung gegenüber allen Pressevertretern.
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#2

Die persönliche Meinungsfreiheit ist hier nicht berührt.

Aussagen im dienstlichen Zusammenhang sind so zu werten, als hätte sie die Dienststellenleitung (BM, LR, Minister etc. ) getätigt. Das die Dienststellenleitung ausschließen will, dass "Hinz und Kunz" in ihrem Namen öffentlichkeitswirksame "Statements" verbreitet und daher solche Aussagen durch Dienstanwisung zentralisiert, ist doch wohl nachvollziehbar. Das ist allgemein üblich.

Inwieweit eine solche Dienstanweisung aus dem Direktionsrecht heraus möglich ist oder der Zustimmung/Mitwirkung des PR bedarf, ist eine andere Frage.
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