Befangenheit/Mitwirkungsverbot
#1

Hallo
Bin neu im K-Forum und beginne gleich mit folgender Frage hinsichtlich Niedersachsen.
Hier NKOMVG Mitwirkungsverbot.

Darf ein dauerhaft Beschäftigter eines e.V.(eingetragener Verein), der sich wirtschaftlich betätigt, die Sitzung als Bauausschußvorsitzender leiten und sogar mit abstimmen?

Hier Aufstellungsbeschluß der Teilkommune auf Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Samtgemeinde zu Gunsten des e.V. ( Erweiterung des Vereinsgeländes in ein Landschaftsschutzgebiet hinein ).

Der Vorteil in diesem Fall wäre ein auf Jahre gesicherter Arbeitsplatz durch seinen Arbeitgeber dem e.V.

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Uwe50
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#2

Ich gehe davon aus, dass bei diesem Sachverhalt eine Befangenheit vorliegt und die betreffende Person zu diesem Punkt die Sitzung weder leiten noch abstimmen darf.

Sollte dies doch erfolgt sein, muss der BM/LR den Beschluss beanstanden. Ggfls. muss die Kommunalaufsicht tätig werden. Näheres sollte in der Gemeindeordnung, Kreisordnung bzw. Geschäftsordnung des Rates geregelt sein.
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