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Hallo,
ich bewerbe mich gerade auf eine Stelle, wo ich eine Frage zu habe:
Für Angestellte steht in der Ausschreibung: E9
Für Beamte aber: Bis A11
Wieso ist die Differenz hier bei gleicher Tätigkeit so hoch? Meiner Aufassung nach wäre nur eine Gehaltsstufe/Besoldungsstufe als Abweichung bei selber Stellenanforderung angemessen.
Nun stellt sich mir noch eine Frage:
Ich habe seit 2002 ununterbrochen im mD gearbeitet, bewerbe mich nun mit Studium auf eine Stelle. Würde ich in Erfahrungsstufe I eingestellt werden? Ich frage nur, weil ich dann nämlich ob der langen Berufstätigkeit im ersten Jahr ein Minus machen würde gehaltstechnisch.
Wie ist das mit den Erfahrungsstufen, wenn man schon lange da gearbeitet hat, wäre ein Einstieg in Erfahrungsstufe II nicht auch möglich?
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Schönen juten Abend zusammen,
vorgestellt hab ich mich gerade schon .. und schon komm ich zu einer Frage an die Gemeinde:
Ich bin seit 15 Jahren als Sachbearbeiter in der freien Wirtschaft tätig, habe nach der Realschule noch das Fachabi gemacht und nebenberuflich den staatl. gepr. Betriebswirt.
Summa sumarum also (relativ) viel Aus- und Weiterbildung.
Jetzt habe ich gelesen, dass es im ÖD demnächst eine große Personalnachfrage geben soll/wird ...
Da müsste ich doch eigentlich ein "interessanter" Bewerber sein, oder?
Berufserfahrung + Weiterbildung ....
Was meint Ihr?
Gruß
Pixelcowboy
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Mein Name ist Eileen Philipps ich studiere Psychologie an der Universität Bielefeld. Im Rahmen meiner Bachelorarbeit führe ich eine wissenschaftliche Studie zur Wahrnehmung von Beruf und Gesundheit durch und darf Sie um Ihre Erfahrungen bitten.
Ihre Antworten werden natürlich absolut vertraulich und anonym behandelt. Die Beantwortung der Fragen wird ca. 10-15 Minuten in Anspruch nehmen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen per Mail (ephilipps@uni-bielefeld.de) gerne zur Verfügung.
Link: http://ww3.unipark.de/uc/CMLFWiSe13/7f3c/
Vielen Dank für Ihre Teilnahme im Voraus!
Eileen Philipps
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Hallo zusammen,
ich stelle mir zur Zeit folgende Frage:
Ich bin Verwaltungsfachangestellter in der Kommunalverwaltung und habe anschließend den Angestelltenlehrgang II absolviert. Ich bin in Entgeltgruppe 6 eingruppiert mit Aussicht auf eine Sachgebietsleiter - Stelle mit EG 9 in ca. 3 Jahren
Nun frage ich mich, ob es sich lohnt quasi erneut eine "Ausbildung" zu machen und zwar die Laufbahn des gehobenen Dienstes (3 Jahre).
Hat jemand Erfahrungen mit diesem Ablauf (Vfak, AL II, Beamter)? Wie sieht ihr es?
Danke Gruß Sebastian
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Hallo,
gibt es eine gesetzliche Vorschrift die verbietet, dass für in Folge von Festumzügen (Fasching etc.) gesperrte Straßen Eintrittsgelder erhoben werden?
Bei den öffentlich gewidmeten Straßen handelt es sich nicht nur um eine einzige Straße bzw. einen Platz, sondern um mehrere zusammenhängende Straßenzüge. Ein Durchkommen von A nach B ist nur mit Eintritt möglich.
Begründet wird dies z.B. mit den Kosten für den Reinigungsaufwand (Konfetti etc.), obwohl die Kommune sicher keinen finanziellen Verlust macht.
Vom Eintrittsgeld werden auch die "Kontrolleure", meist Vereine, anteilig bezahlt, was wieder an eine Art Vereinsförderung grenzt.
Könnt ihr mir rechtlich fundierte Auskünfte geben?
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Ich habe da mal folgende Frage:
In unserer kleinen Stadt ist demnächst geplant, ein großes Stadtfest auszurichten. Neben einem großen Umzug sind auch verschiedene Veranstaltungen geplant.
Der Bürgermeister hat nun festgelegt, dass die gesamte Verwaltung sowie der Bauhof bis zum Fest 14 Tage Urlaubssperre "genießen" dürfen. Es gibt wohl keine Ausnahmen. Ebenso werden alle Beschäftigten der Verwaltung dazu "verpflichtet", bei den Veranstaltungen die Gäste an einem Informationsstand zu informieren, Eintrittsgelder zu kassieren oder sonstige Tätigkeiten auszuführen.
Mit dem Personalrat gab es offenbar bisher keine Abstimmungen hierzu. Dies ist auch seitens der "Obrigkeit" auch nicht gewünscht. Auch die Frage hinsichtlich Bezahlung oder Freizeitausgleich für die Arbeitszeit auf dem Fest ist nicht geklärt und wird wahrscheinlich auch nicht.
Habt ihr einen Tipp wie wir uns verhalten könnten? Wie sieht es rechtlich aus?
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Moin Moin,
ich bin seit 1987 beim Bund als Zivilangestellter in der Verwaltung beschäftigt. Momentan sitze ich mit der Entgeltgruppe E5 auf einem Dienstposten der Entgeltgruppe E3 in 55 km Entfernung von meinem Wohnort. Jetzt tun sich mehrere Probleme auf. Aufgrund einer "berechtigten" Beschwerde sollte ich nach 9 Jahren endlich heimatnah (8 km!) versetzt werden und zwar auf einen Dienstposten der Entgeltgruppe E5. In dem Protokoll des Personalgespäches wurde dieses festgehalten und auch der Hinweis, dass ich mit einer Herabgruppierung nicht einverstanden bin. Jetzt habe ich die Abordnung bekommen und sollte letzte Woche eine "Einverständniserklärung zur Herabgruppierung in E4" unterschreiben, inkl. dem Hinweis der Bestandssicherung (soll durch Ausgleichszahlungen jeden Monat das gleiche Gehalt mit E4 haben, wie mit der dann vorherigen E5). Ich habe mich geweigert, das zu unterschreiben, weil ich da psychisch einfach ein Problem mit habe, denn es stellt für mich eine Degradierung und persönliche Herabsetzung dar. Das würde man mit keinem Beamten oder Soldaten machen. Durch Zufall habe ich jetzt auch herausgefunden warum ich unterschreiben sollte. Durch einen neuen Stellenplan wurde ein Großteil der Angestelltenstellen herabgruppiert, gleichzeitig aber neue Beamten- u. Soldatenstellen geschaffen. Die wenigen verbliebenen E5-Stellen werden an die eigenen gegeben, nicht an neu zu versetzte Fremde. Bin der Auffassung, dass ich dann von vornerein ja eigentlich gar keine Chance auf einen E5-Posten habe.
Gleichzeitig wird mir indirekt angedroht, dass mit der nächsten Strukturreform 2017 ich auch an meiner jetzigen Dienststelle in die E3 abrutschen kann (oder sogar muß?) oder die Kündigung droht, wenn ich mich weigere. Bin entsetzt, dass man nach fast 30 Jahren Dienstzeit wie der letzte Dreck behandelt wird.
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Ab Sommer diesen Jahres soll ich eine höherwertige Tätigkeit
ausüben die mit A9/E9 TVöD bewertet ist.
Ich habe eine Berufsausbildung im öD absolviert und werde derzeit nach E8 Stufe 3 bezahlt. Ab Sommer soll ich in die Stufe 4 aufsteigen.
Mit Übertragung der höherwertigen Tätigkeit, welche ich vorerst nur vorübergehend ausüben soll, wurde mir eine Zulage nach E9b in Aussicht gestellt.
Nun habe ich gelesen, dass es die Zulage gibt, wenn man die Tätigkeit vorübergehend ausübt; wenn man diese längerfristig ausübt müsse eingruppiert werden.
Nun ist es so, dass ich keine Fortbildung absolviert habe und ich nur deswegen diese Tätigkeit ausüben werde, weil bei uns für diese Tätigkeit Personalmangel herrscht und unser Arbeitgeber die Fortbildung trotzdem nicht anbieten wi(ll)rd.
Ich frage mich nun, wie man das mit dem "vorübergehend" definiert.
Wann ist etwas vorübergehend und ab wann wird von einer dauerhaften Ausübung ausgegangen?
Ferner wurde mir in Aussicht gestellt, dass ich voraussichtlich von EG 8 in die EG 9a höhergruppiert werde, weil diese Möglichkeit anscheinend mit TVöD wieder geschaffen wurde; die Möglichkeit gab es ja nach Abschaffung des BAT nicht mehr...
Gruß
Justus Jonas
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Hallo,
derzeit bin ich freiwillig privat bei der Allianz versichert, überlege aber, zur Debeka oder zur DBV zu wechseln. Kennt sich jemand mit den Vor- und Nachteilen der beiden Krankenkassen aus?
Lg
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Hallo zusammen,
ich würde gerne Beamter in der Kommunalverwaltung werden.
Wie läuft so etwas ab? Suche ich mir einen Arbeitgeber aus und wenn dieser mich ausbilden würde nehme ich am Beamtentest Teil?
Ich würde nämlich gern zu einer bestimmten Kommune.
Bin für jede ernst gemeinten Tipps und Ratschläge dankbar.
Viele Grüße
Seb.
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Guten Morgen zusammen,
ich habe vor einigen Jahren die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten abgeschlossen. Schon während der 3 Jahre habe ich gemerkt, dass mich Bereiche, die mit Personal und Wirtschaft zu tun haben, sehr interessieren. Aufgrund dessen habe ich nach der Ausbildung dazu entschieden, mich weiterzubilden und bin samstags zur Schule gegangen, um den Betriebswirt zu erreichen.
Nun ist dies abgeschlossen und ich würde gern noch studieren. Ich arbeite nach wie vor in der Verwaltung, in der ich auch meine Ausbildung gemacht habe, und möchte hier auch während des Studiums bleiben, da ich auf das Geld angewiesen bin und nicht wieder zu meinen Eltern ziehen möchte.
Als Studienfach habe ich mich für Wirtschaftspsychologie entschieden. Beworben habe ich mich noch nicht, da ich mich erst umhören wollte, ob man mit diesem Studium im öffentlichen Dienst irgendwo eine Stelle finden würde.. Vielleicht bei größeren Kommunen oder beim Bund im Personalbereich? Hat da jemand Erfahrung?
An erster Stelle steht für mich, im öffentlichen Dienst zu bleiben, daher die Frage. Falls die Chancen darauf nicht sonderlich rosig sind, möchte ich mir das mit dem Studium noch genau überlegen und mich dann in der privaten Wirtschaft umhören, ob da vielleicht was im Rahmen Personalbereich / Unternehmensberatung, vielleicht auch international, möglich wäre.
Aber das gehört hier nicht wirklich hin, vorrangig ist für mich eben der öffentliche Dienst 
Ich würde mich wirklich sehr über Antworten freuen!! Nicht, dass das Geld umsonst rausfliegt für das Studium..
Vielen dank schon mal
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Hallo,
ich bin relativ neu in einer kleinen (4000 EW) bayerischen Gemeinde und arbeite dort im Bauamt.
Zurzeit bin ich in EG 5 mit Aussicht auf EG 6.
Was gibt es denn speziell im Bauamt für Aufgaben die eine EG 8 rechtfertigen würden wenn ich nicht gleichzeitig Sachgebietsleiter bin.
Ich mache z. B. schon Beitrags- und Gebührenbescheide - nur eben nicht über 50 %.
Danke und viele Grüße
Johannes
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Hallo,
gibt es beim Angestelltenlehrgang 2 ein Höchstalter, bis zu dem man den Kurs beginnen darf ?
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Hallo!
Ich bin seit 2008 Angestellter in einem Krankenhaus und werde nach TVÖD bezahlt. Seit 2010 habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Würde ich mit meinem erlernten Beruf (Medizinischer Dokumentationsassistent) in der freien Wirtschaft arbeiten, würde ich bestimmt mehr Gehalt bekommen. Jeder sagt jedoch, ein unbefristeter Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst wäre wie ein Sechser im Lotto, vor allem der sichere Arbeitsplatz. Ist das wirklich so?
Gruß Carsten
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Hat jemand ein Aufbauschema vom gewährenden VA?
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