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Geschrieben von: Russel Jack, 16.07.2012, 13:39, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo,

wie Ihr seht, bin ich neu hier und möchte in folgender Sache einen Rat/Tipp bei Euch suchen:

Ich bin als Beamter in einer sächsischen Kommune beschäftigt.
Meine letzte (Regel-)Beurteilung liegt bereits mehrere Jahre zurück. Mein Dienstherr hat es trotz unzähliger Anfragen und Bitten meinerseits erst jetzt für nötig gehalten, in den nächsten Tagen eine Regelbeurteilung mit mir zu besprechen und anzufertigen. Aufgrund des Fehlens der Regelbeurteilung habe ich zum Beispiel nie eine Leistungsprämie etc. erhalten. Personalgespräche hat es leider nie gegeben.
Hinsichtlich der Regelbeurteilung möchte ich gern von Euch wissen, auf was ich besonders acht geben sollte. Da ich meinen Dienstherrn immer wieder mal sagen muss, dass verschiedene Sachen so nicht laufen wie er sich das gerade vorstellt, ich ihm aber im gleichem Atemzug Lösungen gebe, kann es sein, dass meine Beurteilung negativ ausfallen wird. Ich sehe es aber nicht ein, für Dinge "bestraft" zu werden, die für unsere Kommune und somit auch für meine Dienstherren von Vorteil waren.
Ich möchte noch mit ausführen, dass ich seit längerer Zeit Aufgaben erledige, die mir mündlich übertragen bzw. zur Ausführung bestimmt worden sind. So ersetze ich mehrere in den Ruhestand verabschiedete Kollegen, ohne dass dies mal irgendwo honoriert wurde.
Ich habe zu meiner Stelle bis dato weder eine ordnungsgemäße Dienstpostenbeschreibung noch eine Dienstpostenbewertung bekommen. Da ich mir jeweils das Recht rausgenommen habe, die mir "zur Durchsicht" übergebenen Stellenbeschreibungen, Dienstpostenbewertungen und -beschreibungen von einer externen Stelle separat begutachten zu lassen, weiß ich sehr genau, dass diese sehr viele Fehler aufweisen. Auf die Fehler angesprochen, wurden die Beschreibungen und Bewertungen nie "vollendet".
Ich bitte Euch um sachdienliche Hinweise. Vielen Dank!





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Geschrieben von: frage61, 15.07.2012, 09:27, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

die neue Verordnung über Freistellungen etc. in NRW für Beamte ist zu dem Thema etwas unklar formuliert.

Weiß jemand, ob Urlaubstage bei einer Heilkur angerechnet werden ?

Danke und viele Grüße

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Geschrieben von: Gast, 13.07.2012, 20:30, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (6)

Hallo,
nach § 42 Abs. 4 LPVG NRW
"......Von ihrer Dienstlichen Tätigkeit sind nach Abs. 3 ganz freizustellen in Dienststellen mit in der Regel ......
501 bis 900 Beschäftigte zwei Mitglieder".

Handelt es sich hierbei um eine Mussregelung oder Kannregelung?

Danke


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Geschrieben von: Gast, 13.07.2012, 20:08, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Guten Tag,
habt Ihr Bedenken, wenn ein Ersatzmitglied nach dem LPVG NRW als Suchtbeauftragte benannt wird?

Vorab danke für Infos.

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Geschrieben von: Taschentuch, 12.07.2012, 11:20, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Nach meinen Informationen ist für NDS geplant, die sog. "075er" Konten bzw. Sonderposten in Nds. zu streichen. Demnach sollen alle Anschaffungen bis 1.000 € als Aufwand gelten und erst ab 1.000 € soll eine Aktivierung erfolgen.

Interessant wird die Frage, wie es sich bei den Eigenbetrieben nach HGB verhält. Wahrscheinlich muss hier eine entsprechende Konsolidierungsbuchung erfolgen.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael

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Geschrieben von: Gast, 12.07.2012, 10:34, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo!
Man nehme an, dass eine Freistellung für den Vorsitzenden im Personalrat beschlossen wurde und diese auch durch die Dienststelle umgesetzt ist. Natürlich hat der Vorsitzende auch einen bzw. zwei Vertreter. Wie ist die grundsätzliche rechtliche Lage wenn der Vorsitzende Urlaub hat oder krank ist. Überträgt sich diese Freistellung dann auf den Vertreter? Ist die Dienststelle verpflichtet den Vertreter von seiner Arbeit freizustellen? Wir nehmen an, dass es diesen Fall in NRW gibt. Leider konnten wir nichts in Kommentaren zum LPVG finden. Es wäre schön wenn sich jemand dazu äußert und vielleicht sogar ein vergleichbares Urteil liefern könnte.
Beste Grüße

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Geschrieben von: Gast, 11.07.2012, 21:14, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bin mit einigen weiteren Kollegen neu in den Personalrat gewählt (NRW) und habe nun die erste Sitzung hinter mir.
Der PR-Vorsitzende hat alle eindringlich gewarnt, dass absolut keinerlei Inhalte der Sitzung weitergegeben werden dürfen.
In dieser Sitzung hatte ich das Anliegen eines Kollegen vorgebracht, der eine neue Software installiert bekommen hat, aber keine Schulung bekommt, obwohl das nötig wäre. Wir haben das Problem erörtert und ich habe dann gefragt, was ich dem Kollegen als Feedback geben darf. Mit Hinweis auf die o.g. Aussage zur Schweigepflicht sollte ich dem Kollegen aber nur sagen dürfen, welche Aktion wir ihm empfehlen, aber nicht, was der PR plant, zu tun.
Ich habe mir den § 9 des LPVG zur Schweigepflicht und einen Kommentar dazu durchgelesen, bin aber nach wie vor nicht sicher. Was sind "Angelegenheiten oder Tatsachen von Bedeutung" (über die zu schweigen wäre)? Ich dachte da eher an Personalangelegenheiten wie Gehaltsabsprachen, Abmahnungen etc.
Die Auslegung unseres PR würde ja zur Folge haben, dass man über die Aktivitäten des PR nichts nach außen dringen lassen dürfte. Scheint mir nicht im Sinne des Erfinders, ist aber in der Vergangenheit auch schon so gehandhabt worden...
Es wäre schön, wenn ich hier schon mal Hinweise bekäme, denn eine gemeinsame Schulung der Neulinge ist erst für Januar vorgesehen. Danke im Voraus!

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Geschrieben von: Gast, 11.07.2012, 12:02, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (5)

Guten Tag,

ich wüsste sehr gerne, ob es im TVöD die Möglichkeit gibt, einem Beschäftigten, der im öffentlichen Dienst tätig ist und in EG 5 eingruppiert ist und dessen Arbeitsplatzbeschreibung keine Eingruppierung in EG 6 vorsieht, trotzdem freiwillig eine persönlich Zulage zu EG 6 zu zahlen?

Dieser Beschäftigte hat nicht die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten, sondern zum Kaufmann für Bürokommunikation absolviert und aufgrund der fehlenden persönlichen Eignung (Rechts-Teil während der Ausbildung) wurde eine Höhergruppierung in EG 6 abgelehnt.

Ich hoffe, mir kann jemand helfen!

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Geschrieben von: Gast, 11.07.2012, 09:57, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo,

mich beschäftigt eine Frage. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich monatlich 100€ Fahrtgeld bekomme. Nun bekomme ich das Geld jedoch nur, wenn ich einen Beleg einreiche (in meinem Fall monatlich die RMV Fahrkarte). In meinem Vertrag jedoch steht nicht drin, dass ich einen Nachweis erbringen muss. Es ist schon vorgekommen, dass ich das Geld nicht überwiesen bekommen habe, wenn ich vergessen hatte den Beleg ins Büro zu schicken. Stehen mir die 100€ nicht dennoch zu, auch, wenn ich keinen Nachweis erbringe? Schließlich steht davon nichts im Vertrag.
Danke

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Geschrieben von: Gast, 11.07.2012, 08:15, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (6)

Hallo zusammen!

Ich würde gern in den gehobenen Dienst aufsteigen. Als ausgebildete Verwaltungsfachangestellte arbeite ich in einer bayerischen Gemeinde. Die Weiterqualifizierung zum Verwaltungsbetriebswirt habe ich jetzt an der BVS abgeschlossen. Die einfachste Möglichkeit wäre den AL II zu absolvieren um eine mit dem gehobenen Dienst vergleichbare Tätigkeit auszuführen. Mein Arbeitgeber genehmigt mir den AL II nicht. Welcher Weg wäre in meiner Situation üblich bzw. am einfachsten um in den gehobenen Dienst aufzusteigen? Studium ist klar aber muss ich die (Fach)Hochschulreife, das Abitur etc. nachholen oder würde eine "Eignungsprüfung", dementsprechende Berufserfahrung, Ausbildungsstand ausreichen?
Würde mich über Antworten freuen!
Danke!

Schöne Grüße


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Geschrieben von: Fränklin, 10.07.2012, 22:35, Forum: Bildung, Kunst, Kultur, Antworten (4)

Unsere Archivarin fragt nach einem Erschwerniszuschlag, da sie im schmutzigen und verstaubten Keller verschimmelte Akten aufarbeiten soll. Habt Ihr da Erfahrungen?
Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 10.07.2012, 09:44, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo zusammen,

Wie sieht es bei Fahrten aus, die ich (bedingt durch bereits vereinbarte Termine) von zuhause beginne, zur Außenstelle/bzw. Außentermin mit dem privaten PkW zurücklege und im Anschluss entweder in die Dienststelle oder aber weil es im Rahmen meiner Arbeitszeit sich bewegt wieder heim fahre ? Der Arbeitgeber ist der Meinung, dass in allen Fällen pauschal die Fahrt von zu hause zur Dienststelle immer als Fahrtzeit abgezogen werden muss. (Bsp. Zuhaus/Dienststelle betragen 15 Minuten, zuhaus Außenstelle 20 Minuten abzurechnen wären nur 5 Minuten als Arbeitszeit).
Die gefahrenen km sind aber ab zuhaus abzurechnen, irgendwie scheint es mir etwas unlogisch zu sein, wenn es meine dienstliche Aufgabe ist Außentermine zu machen.

Hoffentlich war es nicht zu kompliziert, freue mich auf eine Rückmeldung.


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Geschrieben von: Detlef, 10.07.2012, 07:38, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Hallo,Icon_eek

wir haben Verträge, wo wir Entschädigungszahlungen gestaffelt nach Jahren zahlen müssen.

Er handelt sich um Gebäude auf fremden Grund und Boden.

In den ersten 5 Jahren bekommen die Berechtigten 100,00 Prozent des Verkehrswertes von uns zurück, wenn ein Auflösungsvertrag zwischen den Vertragsparteien geschlossen wird oder wenn der Mietvertrag nicht weiter verlängert wird.

Die Entschädigung mindert sich blockweise alle 5 Jahre um insgesamt 5 Prozent.

Nach 5 Jahren 95 Prozent
Nach 10 Jahren 90 Prozent
Nach 15 Jahren 85 Prozent

Usw.

Bis keine Entschädigung mehr zu zahlen ist.


Wie würdet Ihr die Rückstellung berechnen.

Der Wert der Verkehrswerte wurde insgesamt geschätzt.

Ich würde nach den Prozenten vorgehen wollen und diesen Wert jährlich bzw. alle 5 Jahre anpassen wollen.

Hier habe ich aber das volle Risiko berücksichtigt, welches eintreten könnte.Icon_rolleyes

Gruß

Detlef


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Geschrieben von: Gast, 09.07.2012, 12:22, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Hallo Zusammen, O030

hat jemand einen ähnlichen Fall - vorzugsweise nach S-H-Recht - bereits abgearbeitet?

In einer Gemeinde wurde 1997 für 4.000,00 DM ein Kabel für die Installation einer Straßenbeleuchtung in die Erde eingelassen. Bis heute ist allerdings noch keine Straßenleuchte angeschlossen.

Generell soll das Kabelwerk gemeinsam mit der Straßenbeleuchtung aufgenommen und bewertet werden (Quelle??). Hier stellt sich allerdings für uns die Frage, ob jetzt nur das Kabel aufzunehmen ist. Wenn ja, als Anlagen im Bau? Oder dürften wir das Kabel entsprechend der Nutzungsdauer ab 1997 abschreiben? Es steht nicht fest, ob bzw. wann eine Installation einer Leuchte erfolgt. Demnach liegt das Kabel bereits im Erdreich und verliert m.E. an Wert. Andererseits ist die „Gesamtbeleuchtung“ nicht abgeschlossen und demnach eher Anlage im Bau.

Freundliche Grüße


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Geschrieben von: Gast, 09.07.2012, 08:29, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (15)

Guten Morgen!

Meine Frage bezieht sich auf die Gebühren der Musikschule für das Schulhalbjahr 2012/2013. Dieses geht von 01.08.2012 bis 31.01.2013.
Bei uns gibt es Halbjahreszahler, Quartalszahler und Monatszahler. Fälligkeiten sind immer der 15. eines Monats.
Wie wird das nun gehandhabt?
Wird die Forderung immer als ganzes gebucht, also immer für ein Halbjahr? Oder wird z.B. bei den Monatszahlern jedes Mal eine neue Forderung eröffnet? Muss eine Rechnungsabgrenzung erfolgen?

Bitte helft mir, ich bin ein bisschen ratlos... Vielen Dank!

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