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Geschrieben von: Gast, 15.10.2018, 18:54, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Hallo und guten Tag...
es geht um die Eingruppierung als Fahrer. Ich arbeite jetzt seit über 6 Jahren im Öffentlichen Dienst ( Bauhof ) bei einer Gemeinde. Im Frühjahr war eine interne Fahrerstelle ausgeschrieben, auf die ich mich auch beworben habe und leider eine Absage bekommen habe. Die Stelle wurde dann auch öffentlich ausgeschrieben und natürlich wurde ein anderer auf die Fahrerstelle gesetzt. Jetzt meine Frage, ich werde fast täglich auf LKW's eingeteilt zum Fahren unter anderem auch sehr häufig auf die Müllabfuhr. Ab wann muss mein Arbeitgeber mich höher eingruppieren, oder ab wieviel Prozent als Fahrertätigkeit im Jahr? Im voraus schon mal vielen Dank.

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Geschrieben von: Gast, 15.10.2018, 13:12, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Frage:
Bei uns ist eine neue Situation entstanden. Meine Kollegin (3/4-Stelle) und ich (VZ) haben sich bisher gegenseitig vertreten (also zu zweit) was auch immer gut geklappt hat. Nun soll ich ab 2019 noch eine andere Kollegin (VZ) vertreten, sodass schon jetzt die Urlaubsplanung für 2019 schwierig wird. Die lt. meinem Chef 2019 zu vertretende Kollegin hatte vorher eine andere Vertretung und ihre Urlaubskarte ist schon abgezeichnet worden (die Vertretung wurde allerdings auf einen anderen neuen Arbeitsplatz gesetzt). Sie möchte bald buchen. Muss ich plötzlich die Vertretung für 2 Kolleginnen machen?

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Geschrieben von: Gast, 14.10.2018, 19:18, Forum: TVöD, Antworten (4)

Ich werde voraussichtlich meine jetzige Stelle kündigen und in eine andere Kommune wechseln, wenn das anstehende Vorstellungsgespräch gut verläuft. 

Momentan bin ich in Entgeltgruppe 6 Stufe 3 eingruppiert. Die neue Stelle ist in 9a eingruppiert. Wie verhält sich das nun mit der Eingruppierung? Würde ich in Stufe 1 zurückfallen, obwohl ich schon seit vier Jahren im öffentlichen Dienst tätig bin? Oder bleibe ich in Stufe 3, nur die Stufenlaufzeit fällt auf null zurück?

Vielen Dank schon mal für aussagekräftige Antworten.

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Geschrieben von: Gast, 12.10.2018, 20:14, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (4)

Hallo, meine Lieben!
Ich habe demnächst einen Einstellungstest für die Ausbildung zur VFA. Ich bereite mich seit einigen Wochen vor, bin jedoch immer noch unsicher. Ich komme aus Schleswig-Holstein. Lübeck, um genau zu sein.
Hat jemand von euch diesen stets bereits geschrieben, worauf sollte ich beim Lernen mein Hauptaugenmerk legen?
Ich wäre um jede hilfreiche Antwort froh!
Ich bin Alleinerziehende Mama, habe mein Studium abgebrochen, und nun einen super tollen neuen beruflichen Weg für mich gefunden, der sowohl anspruchsvoll erscheint als auch vereinbar mit meinem Sohn ist (da in Teilzeit möglich). Ich möchte diesen Platz unbedingt!
Danke vorab und liebe Grüße!

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Geschrieben von: Gast, 12.10.2018, 11:05, Forum: TVöD, Antworten (3)

Liebe Mitglieder,

ich werde voraussichtlich bei einer Kommune im Verwaltungsbereich in der Entgeltgruppe 6 (Sekretariat- und Empfangsarbeiten) angestellt. Die von mir verlangten Tätigkeiten (Postbearbeitung, Schriftverkehr, AKtenführung, Bewirtung etc.) sind meine täglichen Aufgaben in meinem jetzigen Beruf (Rechtsanwaltsfachangestellte). Ich habe daher bereits 15 Jahre Berufserfahrung. In welcher Stufe kann man mich daher eingruppieren?

So wie ich das System verstanden habe, kann meine Berufserfahrung, welche ich nicht im öffentlichen Dienst erworben habe, angerechnet werden. Ist dies richtig so?

Viele Grüße

ReFa

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Geschrieben von: Gast, 12.10.2018, 08:41, Forum: TV-L, Antworten (1)

Hallo,

bei mir um die Ecke gibt es

https://www.lzn.niedersachsen.de/service...55489.html

Soll nur beispielhaft sein. Davon gibt es ja mehrere.

Handelt es sich dabei um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts? Bezahlt wird, in diesem Fall, ja nach TVL. Ist also das Land Niedersachsen der Arbeitgeber?

Gruß

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Geschrieben von: Gast, 11.10.2018, 11:26, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (3)

Hallo zusammen,

habe ich das richtig verstanden, dass der Tarifbeschluss 2018 nur für Beamte des Bundes gilt?
Wo bleiben wir als Kommunalbeamte? Icon_cry

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Geschrieben von: Gast, 10.10.2018, 18:17, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Guten Tag, ich bin in einem Schulsekretariat beschäftigt. Bis Juli 2018 hatte ich eine wöchentliche Arbeitszeit von knapp 21 Stunden. Seit August wurde meine wöchentliche Arbeitszeit auf Grund der Schülerzahl auf 13,36 Stunden reduziert. Der Arbeitsaufwand ist gleich geblieben. Das bedeutet, dass ich die anfallenden Aufgaben nicht bewältigen kann. Vieles bleibt liegen, wie z.B. Anlage. Vieles erledige ich auf die "schnelle". Ständig muss ich meine Arbeit unterbrechen wegen z.B. Telefon, Kinder mit Anliegen, Postbote etc...jetzt hatte ich ein unangemeldetes Mitarbeitergespräch. Mit Rektor und Konrektor, da wurden mir viele Dinge vorgeworfen. U.a.das ist jetzt so mit den wenigen Stunden, aber die Arbeit muss erledigt werden. Ja, super...Wie soll ich das verstehen? Aufforderung zur Mehrarbeit? Auch möchte ich wissen, ob ein unangemeldetes Mitarbeitergespräch zulässig ist. Ich benötige Unterstützung. Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 10.10.2018, 16:08, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo,
unser Personalrat wurde per Listenwahl gewählt (Wir sind in Brandenburg). Es wurden 5 Listen abgegeben, der Personalrat hat sich konstituiert und besteht aus 9 Mitgliedern. Auf jeder Liste sind diverse Ersatzmitglieder...also alles ok.
Nun "droht" eine Liste (die mit den wenigsten Wählern) komplett ihr Amt niederzulegen. Das heißt auch alle Ersatzmitglieder. Muss dann tatsächlich eine Neuwahl stattfinden da der PR unter die vorgeschriebene Anzahl (9 Mitglieder) kommt?
Ich suche noch die gesetzl.Grundlage die mir das Gegenteil sagt...ich kann mir einfach nicht vorstellen dass man so unter Druck gesetzt werden darf von einer Liste, weil es nicht so läuft wie die sich das vorstellen.
Vielen Dank schon mal im Voraus!

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Geschrieben von: Gast, 10.10.2018, 15:53, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (4)

Hallo zusammen,

kann mir einer erklären, was genau die Schwebeposten sind?
Sie tauchen unter anderem ja auf den Tagesabschluss auf.

Danke.

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Geschrieben von: Gast, 10.10.2018, 10:28, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (8)

Hallo an alle,

 
wir stellen uns gerade die Frage, ob es rechtlich vertretbar ist, wenn der BM anordnet, dass Überstunden bis zu einem bestimmten Termin abzubauen sind.
Diese sind in erster Linie durch angeordnete Mehrarbeit (Wahlen etc.) entstanden.
Hat jemand schon Erfahrung damit gemacht? Sind Urteile zu diesem Thema bekannt? Icon_rolleyes
 
Danke für Eure Rückmeldungen!
 
LG

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Geschrieben von: Gast, 09.10.2018, 13:04, Forum: TVöD, Antworten (1)

Als baufhofmitarbeiter

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Geschrieben von: Gast, 09.10.2018, 09:51, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo zusammen,

leider gibt es bei unserer kleinen Verwaltung z.Z. keinen PR. Dies hat zur Folge, dass der HVB eine Dienstanweisung ohne Zustimmung eines PR erlassen konnte.
Die Dienstanweisung ist mit Bekanntgabe sofort wirksam. Ist dies überhaupt rechtens?
Hat jemand schon Erfahrung damit gemacht und kann Tipps zu Maßnahmen geben? Kann ein neuer PR diese Dienstanweisung wieder kündigen?
Vielen Dank schon im Voraus.

MfG

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Geschrieben von: Gast, 08.10.2018, 21:40, Forum: TVöD, Antworten (1)

Mein Vorgesetzter hat mir im Juni mitgeteilt dass meine Höhergruppierung von E5 auf E6 durch ist,
auf meinen letzten Abrechungen ist immer noch die E5. Auf Nachfrage bekommt man zu hören das kann dauern.
Wie lange soll man denn im Schnitt warten ?

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Geschrieben von: Gast, 08.10.2018, 14:03, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo zusammen,

ich hoffe hier kann mir geholfen werden.
ich bin seit einiger Zeit in der EG 9b im TVÖD Bund angestellt.

Mein Tätigkeitsbereich rechtfertigt eine Eingruppierung in die 9c.
Die Personalabteilung bearbeitet den Fall zur Zeit.

Sollte es zu einer rückwirkenden Eingruppierung in die 9c kommen (Laut
Personalabteilung zum 01.03.2018), so bleibt meine Erfahrungsstufe erhalten.

Die Erfahrungszeit in der Erfahrungsstufe soll nach Aussage der Personalabteilung
nicht erhalten bleiben. Aus meiner Sicht waren die Voraussetzungen zur
Einordnung in die 9c bereits seit Aufnahme meiner Tätigkeit gegeben.

Heißt: die Höhergruppierung erfolgt ohne eine Übernahme von höherwertigen
Tätigkeiten - der Job bleibt der Selbe.

Müsste dann nicht meine Erfahrung in meinem Tätigkeitsfeld - sprich meine Stufen- UND Stufenlaufzeit -
erhalten bleiben?

ich glaube bei der Einführung der 9b war es ähnlich.


Vielen Dank für eure Hilfe.

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