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Geschrieben von: dr`hiesige, 19.05.2015, 13:43, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Ich hab einen Grad der Schwerbehinderung von 100%, befristet bis zum 31.12.2016.

Ab dem Juni 2015 kann ich, meinem Jahrgang entsprechend 60 Jahre plus 8 Monate, eine "Versetzung in den Ruhestand auf Antrag" (ich glaub so heißt das)in Anspruch nehmen.

Meine Frage nun, wie läuft dies in der Praxis ab? Sind Fristen einzuhalten, kann der Arbeitgeber widersprechen?

Kann mir da jemand weiterhelfen ?

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Geschrieben von: Was Tun?, 17.05.2015, 23:47, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Guten Abend,

mein "kleines" Problem ist folgendes:

Ich bin unbefristet seit grad mal 1,5 Jahren im öD beschäftigt, und schwer krank geworden, wodurch sich mein GdB von 50 auf 100 erhöht hat.
Krankgeschrieben bin ich noch bis ca. Oktober, dann läuft mein Krankengeld aus.

Ich habe dann folgende Möglichkeiten:
-Beginn des Hamburger Modells als Wiedereingliederung oder
- befristete Erwerbsunfähigkeitsrente
(-erneute Reha, ist aber nicht mein primäres Ziel)

Was passiert eigentlich mit meinem Arbeitsplatz, wenn ich zB die befr. EU-Rente in Anspruch nehme? Wird er solange frei gehalten?
Kann ich anschließend auch das Hamburger Modell beginnen?

Eigentlich macht man ja das HM nach dem Krankengeldbezug und zielt drauf ab, wieder voll arbeiten zu können. Das trau ich mir mit meiner Krankheit aber nicht zu bzw weiß jetzt schon, dass ich nur max. 5h täglich schaffe. Später (in 3-4 Jahren) kann ich mir wieder Vollzeit vorstellen)
Und das HM ggf. abbrechen, kommt bestimmt auch nicht gut.

Was soll ich tun?
Ich habe Angst um meinen Arbeitsplatz - berechtigt?

Vielen Dank für eure Meinungen!
LG

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Geschrieben von: brokermaus, 13.05.2015, 20:07, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Liebes Forum,
ich bin seit 25 Jahren in einem Unternehmen im ÖD tätig. In den letzten 15 Jahren wurde mir in einer Geschäftsstelle unseres Hauses das Leben sehr schwer gemacht. Eine Kollegin, welche durch Herabstufungen innerhalb des Hauses sowie auch persönliche Probleme (Ehescheidung), terrorisierte durch Kleinigkeiten mich bei den Kollegen. Hierzu muss erwähnt werden, dass ich selbst durch Beförderungen der 2. Chef dieser Kollegin wurde. Ich musste mich arrangieren um an diesem Klima nicht kaputt zu gehen. Mein direkter Chef und ich hatte in den Jahren viele, kam gegen diese Frau nicht an. Auch seitens der Geschäftsleitung wurde nichts unternommen, obgleich bekannt war! Vor ca. 5 Jahren als ich den letzten Chefwechsel hatte, wandte ich mich an den Personalrat. Genau an eine Kollegin, welche ich mein Vertrauen schenkte, da ich sie auch gewählt hatte. Ich kannte diese Kollegin seit vielen Jahren und da wir auch Fahrgemeinschaften zu einigen Seminaren bildeten, vertraute ich ihr in den Jahren immer mal wieder einiges an. Gab jedoch auch immer wieder den Hinweis, "das bleibt aber unter uns". Da die Kollegin PR und meine "LieblingsKollegin" aus dem selben Ort sind, wurde alles was ich erzählte weiter getragen. Dies bekam ich mit, als an einem Tag als bei uns in der Geschäftsstelle Krisensitzung war, meine "Lieblingskollegin" im O-Ton einen Satz zitierte, welchen ich nur der PR Kollegin sagte! Ich habe mich mittlerweile auf eine andere Stelle in unserem Haus beworben und mir geht es besser. Ich treffe jedoch hin und wieder auf beide Kolleginnen. Ich überlege nun, ob ich dem PR Vorstand das anzeige und ein Misstrauensantrag stelle.
1. Sollte ich das tun? wofür brauchen wir denn einen PR wenn wir MA diesem nicht vertrauen können?
2. was sollte ich dringend beachten?
3. sollte ich lieber gar nichts machen?
über eine Rückantwort würde ich mich freuen.
Freundliche Grüße

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Geschrieben von: Donnerpferd, 12.05.2015, 09:00, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), - Keine Antworten

Hallo zusammen,

ich bin neu im öffentlichen Dienst und habe nun mehrere Ämter inne, da unsere Gemeinde sehr klein ist.
Wir haben einen Beamten (der Bürgermeister) und 6 Mitarbeiter öffentlicher Dienst (Verwaltung und Bauhofmitarbeiter).
Die Revision hat bei meinem Vorgänger die Personalakten, Stundenzettelaufbewahrung etc. bemängelt - will ich jetzt nicht bewerten.
Wie lege ich denn ordnungsgemäß was an?
Kann ich die Lohnzettel (der Teil, der bei mir bleibt) in einem Leitz-Ordner durch Trennblätter getrennt aufbewahren?
Wo müssen Krankmeldungen, Urlaubsmeldungen, Stundenzettel etc. aufbewahrt werden?
Ist halt für mich völlig neu - ich danke für eure Hilfe. D020

P.S.

Ich brauche kein Gesülze darüber, was heute für Leute eingestellt werden etc.... Icon_wink

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Geschrieben von: Gast, 08.05.2015, 11:10, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo, 

Ich brauche unbedingt mal eure Hilfe. Unser Arbeitgeber will eine seit 25 Jahren bestehende Regelung zur Marktreinigung und zur Mülltonnenleerung am Wochenende ändern zum Nachteil der Mitarbeiter. Leider hat unser alter Personalrat immer verpasst Dienstvereinbarungen abzuschließen. 

Und zwar geht es um folgenden Fall: 
 
Die Mitarbeiter erhalten gerade für die An- und Abfahrt zur Arbeit jeweils eine halbe Stunde An und Abfahrtszeit vergütet. Jede angefangene Arbeitsstunde wird auf eine volle Stunde aufgerundet. Maximal 2 Stunden gibt es dafür.

Also gibt es 3 Stunden für unsere Mitarbeiter.  

Neue Regelung soll sich nach dem TVöd richten. Also keine An- und Abfahrtszeit vergütet und nur die tatsächliche Arbeitszeit (Minuten genau ).

Im Grunde heißt das für die Mitarbeiter sie haben zum Teil 1,5 Stunden Wegezeit zur Firma und zurück, die nicht mehr bezahlt wird und das für nur eine Stunde Arbeit. Das steht in keinem Verhältnis.  

Wie können wir dagegen argumentieren bzw eine andere Lösung herbeiführen?

Wir sind für jegliche Hilfe dankbar

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Geschrieben von: Gast, 08.05.2015, 09:51, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,
ich arbeite seit über 20 Jahren bei einem Arbeitgeber als Erzieherin (ev.Träger). Nun überlege ich mich wo anders zu bewerben.
Ich habe eine Stelle gefunden die mich interessieren würde. Nun ist für mich natürlich das Finanzielle eine Frage und ich steige durch die Tarifrechner nicht durch. Evtl. kann mir hier ja jemand helfen.
Also, ich arbeite als Erzieherin mit 35 Std.Bezahlt nach TVL TG8 STF05.
Ich könnte auf einer anderen Stelle anfangen mit 30 Std. und die Bezahlung fängt an mit TVÖD S6.
Ich möchte hier nicht angeben wieviel ich verdiene, aber wie groß wäre etwa der Unterschied? Den Gehaltsrechner verstehe ich nicht bzw. habe den Eindruck, dass der finanzielle Unterschied nicht stimmen kann, da er zu groß erscheint. Ich hätte ja einen Verlust von ca. 400€.
Kann man dann im Vorstellungsgespräch auch darüber diskutieren, ob eine höhere Einstufung möglich ist? Meine ehemalige Kollegin hat ihre ganzen Einstufungen auf ihre neue Stelle mitnehmen können. Sie war aber auch nur 6 Jahre bei uns. Also noch nicht sehr hoch eingestuft und auch noch nicht soviel Berufserfahrung.
Ich muss dazu sagen, dass ich überhaupt keine Erfahrung mit Vorstellungsgesprächen, Gehaltsverhandlungen usw. habe. Ich bin immer noch bei meinem ersten Arbeitgeber und will nun einfach weg....

Gibt es sonst eine Stelle wo man anrufen kann, um solche konkreten Fragen zu stellen? Ich kann ja schlecht bei meinem jetzigen Arbeitgeber oder bei dem evtl. zukünftigen nachfragen :-)

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Geschrieben von: Gast, 07.05.2015, 13:19, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (3)

Hallo,

ich bin gerade Beamter auf Lebenszeit geworden.

Nun wollen wir unserer Familie ein Haus bauen und denken als erstes darüber nach, wo ?

Viele Kollegen haben mir geraten, in einer anderen Stadt oder Gemeinde zu bauen, also nicht in der Stadt, in der ich arbeite. Dies, um in der Freizeit ungestört zu sein und nicht ständig Kollegen oder "Kunden" über den Weg zu laufen und auf dienstliche Dinge angesprochen zu werden.

Ich vermute aber, dass es für die Karriere von Vorteil ist, in der Stadt zu wohnen, für die ich arbeite. Oder?

Wie seht Ihr das ? Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht?

LG

Nicolas

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Geschrieben von: Talax, 07.05.2015, 08:42, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Servus

Wenn das Innenministerium eine Richtlinie heraus gibt, wie ist diese für Behörden zu sehen?

Bindend?
Eine grobe Richtungsvorgabe?
Ein Vorschlag?

Wie haben die Behörden damit um zu gehen?


Grüße
Marcus

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Geschrieben von: Gast, 06.05.2015, 18:09, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Hallo folgendes Problem besteht: Alle 14 Tage ist Personalratssitzung im Rathaus, 14:00 Uhr
Wir 2 Kollegen vom Bauhof Mitglieder des Personalrat haben folgendes Problem.
Bis jetzt immer bis 12:00 Uhr unsere Arbeit gemacht. Von 12:00-12:30 Pause.
12:30 habe ich mich auf dem Bauhof umgezogen und frisch gemacht, circa 12:50 bin ich dann zum Rathaus gefahren und habe mich dann mit dem Kollegen auf die Sitzung vorbereitet.14:00 Personalratsitzung. Unser Chef meint es würde reichen, wenn wir um 13:00 Uhr uns fertig machen würden und dann zum Rathaus fahren.
Für uns ist das Behinderung der Personalratsarbeit!!! Bis dato würde nichts gesagt, seit über 3 Jahren haben wir ab 12:30 uns abgemeldet für Personalratsarbeit.
Der Vorsitzende hält sich bedeckt, keine Hilfe. Wer kann helfen? Arbeitsplatz in NRW

Danke im voraus.........

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Geschrieben von: Ramonika, 05.05.2015, 11:10, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Wohin werden Anschaffungs- und Herstellungskosten für die Neu- Erschließung eines Gewerbegebietes gebucht?

Die Erschließung von Grundstücken für ein künftiges Gewerbegebiet wurde gefördert. Die Kosten der Medienträger würden von der Kommune übernommen. Der Leitungsbestand ging in den Besitz der Medienträger (eigene Kosten dafür).
Die Kosten für die Erschließung der Grundstücke, also die AHK, wurden auf die Grundstücke gebucht mit der Begründung, dass das Grundstück mehr wert ist.
Das Grundstück ist mehr wert (was aber auch nicht dem Wert der AHK entsprechen muss....). Wie sind die Kosten für die Erschließung im doppischen Haushalt abzubilden? Erschließungskosten, Aufwand, auf Grundstück und wie ist vor allem mit den Fördermitteln umzugehen (ca 80% der AHK)?

Ich hoffe uns kann geholfen werden. Danke im Voraus

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Geschrieben von: Gast, 04.05.2015, 16:35, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,
ich habe folgende Frage zur Höhergruppierung und dem Garantiebetrag:

Was ist wenn der Garantiebetrag nicht erreicht ist?

- Erfolgt die Eingruppierung dann in die nächsthöhere Stufe oder
- Erfolgt die Eingruppierung in die entsprechende Stufe + Unterschied zum Garantiebetrag?

Beispiel: EG 6 -> EG 7 (Garantiebetrag 56,28 €)

EG 6 Stufe 5 = 2.774,66 €
EG 7 Stufe 4 =2.786,48 €

kommt man somit in EG 7 Stufe 5 (2.875,10 €) oder erhält man EG 7 Stufe 4 + Garantiebetrag (2.786,48 € + 56,28 € = 2.842,76 €)


Vielen Dank für Eure Hilfe


Beste Grüße
Sebastian

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Geschrieben von: Gast, 03.05.2015, 16:16, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo Leute,

nach einiger Recherchen bin ich dennoch ratlos. Tathergang
(ich war es nicht Icon_mrgreen ):

--> 15.10.2015---- Ordnungswidrigkeit nach § 111 OWiG
--> 02.05.2015---- Erhalt Bußgeldbescheid per PZU (Verwaltungsbehörde der Gemeinde)

Soweit ich weiß, liegt eine Unterbrechung nicht vor.

Laut § 31 Abs. 2 Nr. 4 OWiG verjährt eine solche Ordnungswidrigkeit nach 6 Monaten.
Aber § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG verwirrt mich sehr:

"Die Verjährung wird unterbrochen durch...den Erlaß des Bußgeldbescheides, sofern er binnen zwei Wochen zugestellt wird, ansonsten durch die Zustellung"

Ist die Tat nun wirklich verjährt? Oder beginnt die Frist mit Zustellung des Bescheides?

Ist es eine Unterbrechung, wenn z.B. ein Anhörungsbogen Anfang Dezember 2014 vom Beklagten ignoriert worden wäre?

Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

LG

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Geschrieben von: hjweiko, 30.04.2015, 12:29, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (8)

Hallo zusammen.
Meine Frage lautet :
Ist die Amtszulage ( A9 mZ) eine Beförderung und muß ich die zwei Jahre Wartezeit
einhalten, um diese mit in die Pension zu nehmen ?

Schon jetzt vielen Dank für die Antworten.

MfG
hjweiko

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Geschrieben von: curious, 30.04.2015, 09:30, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo,

hat jemand Erfahrungen mit einer Ausnahmegenehmigung gem. § 108 Abs. 1 GO NRW?
Demnach müssen kommunale Beteiligungen einen Jahresabschluss nach den Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften machen.

Unser Energieversorger hat viele kleine Projektgesellschaften und um den jährlichen Aufwand bzgl. der Jahresabschlüsse zu minimieren, prüfen wir eine mögliche Ausnahmegenehmigung.

Hat jemand Tipps für eine Begründung, neben Kosteneinsparung und Reduzierung von Aufwand?

Grüße aus Aachen

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Geschrieben von: Gast, 29.04.2015, 23:09, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (5)

Hallo,

mir ist aufgefallen, dass kaum noch Aktenvermerke und interne Schreiben in Papierform an andere Ämter aufgesetzt werden. Diese sind in unserer Verwaltung schon fast verpönt. Stattdessen werden Mails an Vorgesetzte und die Mitarbeiter anderer Ämter geschrieben.

Sicherlich sind Mails einfacher und schneller, aber es fehlt dann auch der klassische Lesevermerk (das Handzeichen) des Vorgesetzten und es fehlt dieses Papierstück in der Akte...

Mails werden - zumindest bei uns - weniger gut dokumentiert, meist verschwinden sie im persönlichen Ordner des Verfassers oder werden gelöscht, da man Speicherkapazität sparen muss. Es fehlt der Nachweis, dass die Mail gelesen wurde (die Outlook-Option ist bei allen unterdrückt).

Letztlich ist es also nach Jahren in kritischen Fällen (ich meine Fälle, in denen etwas schief gegangen ist und natürlich Schuldige gesucht werden) gar nicht mehr leicht nachzuweisen, ob der Vorgesetzte informiert war, das problematische Vorgehen vielleicht auch angeordnet hat oder der Sachbearbeiter eigenmächtig gehandelt hat. Ich glaube daher, dass die Umstellung auf Mails letztlich zulasten der Dokumentation der Verantwortlichkeiten geht.

Ein paar Fragen dazu: Wie seht Ihr das ? Schreibt Ihr noch Vermerke ? Wie dokumentiert Ihr mails? Wieviel GB Speicherplatz stehen Euch für Mails zur Verfügung? Ich bin auch über weitere Tipps zum Thema Dokumentation dankbar.

Viele Grüße
Stefan

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