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Wie ist es bei Euch mit den Kursleitern geregelt?
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Hallo Comunity,
ich bin z.Zt. Zeitsoldat in Köln und habe im Anschluss vor, mich als Kommunalbeamter für den mittleren Verwaltungsdienst zu bewerben.
Ich bin gelernter Kfz-Elektriker und Bürokaufmann (Abendschule).
Da ich aber noch ein Jahr Zeit habe bis zum Ausbildungsstart, würde ich mich gerne vorher schon um Wissen kümmern, was mir in der Ausbildung weiterhilft, da ich z.B. in Sachen Recht noch gar keine Vorkenntnisse habe und der Umfang denk ich mal schon recht immens ist.
Je nachdem wo ich eine Anstellung finde, besteht die Möglichkeit, dass ich beim rheinstud (Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung) in Köln theoretisch ausgebildet werde.
Hat jmd Erfahrungen mit dieser und/oder kann mir sagen welche Lehrmaterialien hilfreich wären, um die Zeit bis dahin sinnvoll zu nutzen?
Vielleicht sogar die selben wie sie auch dort genutzt werden...
Vielen Dank im Voraus!
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Hallo,
ich habe ein relativ kleines Einzelbüro und viele Besucher aus sozial schwächeren Schichten...
Immer wieder stört es mich, dass die Bürger ihre teils sehr großen oder gefährlichen Hunde mit ins Rathaus und mein Büro nehmen. Wahrscheinlich ist dies eine Art Machtgehabe bzw. der Versuch, mich einzuschüchtern. Neben der Bedrohung stören mich der Geruch und hygienische Aspekte.
Ich frage mich daher, ob ich die Mitnahme von Hunden akzeptieren muss. Hausintern ist dazu bei uns nichts geregelt. Gibt es irgendwelche allgemeingültigen Regelungen, Urteile, o.ä. zu der Problematik ? Ich würde diese gerne unserem Personalrat zuleiten, damit der das Thema aufgreift.
Gruß
Sonja
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beteiligungsrechte:
in einer kita können alle mitarbeiterinnen nicht mehr mit der leiterin arbeiten ein. supvisor stellte eine weitere zusammenarbeit der über 20 mitarbeiter mit der leiterin für unmöglich fest.
der bgm will jetzt die leiterin der kita austauschen mit einer leiterin in der kommune wo über 20 jahre dies geführt hat in jetzt ihr letztes jahr vor der rente angetreten hat.
in der kleineren einrichtung mit 5 mitarbeiterinnen soll die leiterin aus der großen einrichtung weiterhin e13 bekommen
frage.1 inwieweit hat der personalrat da beteiligungsrechte
2. kann der bgm bei gleicher bezahlung beider sie einfach umsetzen
kann der bgm einfach von seinen delegationsrechten gebrauch machen
3. muss der pr einen beschluss fassen oder nur vom arbeitgeber in kenntnis gesetzt
werden
danke für eure schnelle antworten
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Hallo,
ich bräuchte mal einen Rat.
Die Dienststelle hat für ein paar Teilzeitbeschäftigte
Mehrarbeit angeordnet. Diese Mehrarbeit war abzusehen,
aber eine
Fremdfirma natürlich zu teuer.
Diese Mehrarbeit wurde nun so lange angeordnet, bis die
erkrankte Kollegin wieder gesund ist. De facto pro Kopf
eine Stunde pro Tag mehr.
Die Dienststelle hat uns die Anordnung schriftlich mitgeteilt
und gesagt da es Mehrarbeit wäre und nicht Überstunden,
müssten wir auch nicht beteiligt werden.
Stimmt das?
Danke schön
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Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand hier Auskunft geben.
Ich hatte bis vor kurzem eine Stellenbeschreibung, die aufgrund der besonderen Verantwortung (80%) Tätigkeiten der EG 11 zum Inhalt hatte, die Vergütung erfolgte jedoch nach EG 10 (ich hab mich diesbezüglich nicht beschwert). Nun, ohne vorherige Absprache oder Gespräche zur Stelle ansich, wurde mir eine neue Stellenbeschreibung ausgehändigt, die zwar dieselben Arbeitsabläufe enthält, diese aber derart auseinanderpflückt, dass die besondere Verantwortung auf 35% geschrumpft ist (diese Tätigkeiten entspricht nunmehr tatsächlich der EG 10, was nach der neuen Bewertung auch rauskommen musste/sollte).
Der Chef sagt auf Nachfrage nun, ich soll genauso weiter arbeiten wie bisher, also nichts ändern an meiner Tätigkeit. Das erscheint mir aber komisch, da sich die Stellenbeschreibung durch die Umverteilung immerhin ganz schön verändet hat, da müßte sich doch auch die Tätigkeit ändern.
Was ist Ihre/Eure Meinung dazu? Vorschläge, was zu tun ist?
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Hallo zusammen!
Wenn für eine Renaturierungsmaßnahme eine Sicherheitsleistung als Verwahrgeld einbehalten wird, muss diese bis zur Auszahlung verzinst werden? Oder reicht es aus wenn die Zahlung in der gleichen Höhe - also ohne Zinsen - wieder zurückbezahlt wird?
Weiß jemand wo man zu diesem Thema genaueres nachlesen könnte?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar!
Eine Ratlose
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Hallo ihr Lieben,
ich werde nach meiner Ausbildung im Jobcenter eingesetzt.
Während meiner Ausbildung wurde ich leider nicht dort eingesetzt, jetzt möchte etwas erfahren was mich dort so erwartet. Wie die Arbeit da so ist.
Klar ich weiß, dass es schwieriges Klientel ist. Aber alles andere weiß ich nicht genau ;-)
Vielen Dank schonmal
LG
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Hallo zusammen.
Vor ein paar Monaten wurde bei uns in der Dienststelle ein neuer Personalrat gewählt. Der Personalrat wählte dann den Vorsitzenden. In diesem Personalrat ist auch ein Vertreter der Beamten und wurde zum Stellvertreter gewählt.
Jetzt will dieser Beamte Vorsitzender werden. Geht das so einfach? Und darf dieser Beamte so eingebunden werden? Und wie ist das mit dem Beamteneid?
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Hallo,
mein Arbeitgeber möchte, dass ich vor Beginn des durch den Arbeitgeber finanzierten, insgesamt zweijährigen Lehrgang, eine Vereinbarung unterzeichne, in der ich mich dazu verpflichte, die Kosten des Lehrgangs zu erstatten, sobald ich meinen Arbeitsvertrag binnen von 5 Jahren kündigen sollte.
Ist diese Vereinbarung rechtmäßig?
Ich habe gegenteiliges gehört, jedoch nicht unter Angabe von Rechtsgrundlagen ...
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ich habe mal wieder eine Frage zum Thema Rückstellungen.
Wir haben einen Forstbetrieb. Alle 10 Jahre wird dort eine Waldinventur durch Dritte durchgeführt.
Freiwillige Rückstellungen dürfen wir nach dem HGB bilden.
Ich bin der Meinung
, wir können diese Rückstellung bilden oder sehe ich das falsch.![]()
Gruß
Detlef
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Hallo!
wir haben die Tariferhöhung noch nicht bekommen.
Leider wissen wir auch noch nicht wie es bzgl. der Urlaubstage aussieht.
Angeblich sollen wir mit der nächsten Zahlung die Tariferhöhung bekommen, aber
zu den Urlaubstagen kam keine Äußerung...
Wie ist es bei Euch bzgl der Urlaubstage geregelt worden?
Habt ihr auch welche für das Jahr 2011 erhalten?
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Hallo!
Ich habe als Angestellte im mittleren nicht technischen Fernmeldedienst angefangen.
Normalerweise erfolgte nach 5 Jahren eine Abschlussprüfung als Beamtin im mittleren Fernmeldedienst.
Aufgrund von Veränderungen im Unternehmen wurden diese Prüfungen nicht mehr angeboten.
Kann man eine Prüfung als Verwaltungsfachangestellte ablegen?
Gibt es Fernschulen ?
Für eine Antwort vielen Dank im Voraus.
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Hallo,
in Kürze beginnt für mich der sog. "A2 Lehrgang", d.h. der Aufstiegslehrgang für die Befähigung für den gehobenen Verwaltungsdienst (soweit ich weiß ist dieser nur in Niedersachsen in dieser Form vorgesehen).
Mein Arbeitgeber möchte sich nun mit einer Vereinbarung gegen ein frühzeitiges Verlassen meines Arbeitgebers absichern, in der ich mich verpflichte, einen Teil der Kosten im Falle einer frühzeitigen Kündigung zu erstatten.
Ich habe nun beiläufig gehört, dass eine solche Vereinbarung nicht rechtmäßig ist. Gibt es hierzu Kenntisse, Erfahrung oder evtl. sogar etwas amtliches, z.B. ein Urteil?
Vielen Dank!
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Hallo!
Ich war vor meiner Erkrankung teilzeitbeschäftigt, zwischen 15 und 20,5 Stunden.
Ich arbeite bei einer Stadtverwaltung in NRW.
Seit etwa 2 Jahren bin ich durchgehend krank geschrieben.
2 mal war ich beim Amtsarzt mit dem Ergebnis: derzeit nicht dienstfähig, evtl. später wieder.
Ich hatte vor 2 Monaten eine Wiedereingliederung, die ich aber abbrechen mußte, danach war ich wieder ununterbrochen krank geschrieben.
Nun erhalte ich ein Einschreiben, daß die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand beabsichtigt ist.
Damit bin ich grundsätzlich einverstanden, jedoch nicht mit dem Inhalt:
Hier gibt es doch einen Widerspruch:
"... Aufgrund der Untersuchungen beim Gesundheitsamt und der fehlgeschlagenen Wiedereingliederung stelle ich im Ergebnis fest, dass bei Ihnen derzeit lediglich eine begrenzte Dienstfähigkeit besteht. Dabei erscheint die Wiederherstellung der uneingeschränkten Dienstfähigkeit jedoch eher unwahrscheinlich. Eine erneute Untersuchung beim Gesundheitsamt nach Ablauf von zunächst 12 Monaten ist daher vorgesehen.
Aufgrund des Ergebnisses der o.g. Untersuchung halte ich Sie derzeit für unfähig, Ihre Dienstpfichten weiterhin zu erfüllen. Bei meiner Entscheidung muss ich neben Ihrer gesundheitlichen Verfassung auch die durch Ihre häufigen Erkrankungen auftretenden Auswirkungen auf den Dienstbetrieb berücksichtigen. Es ist deshalb beabsichtigt, Sie einstweilig in den Ruhestand zu versetzen..."
Es wurde nie die eingeschränkte Dienstfähigkeit durch den Amtsarzt festgestellt, sondern die derzeitige Dienstunfähigkeit! ![]()
Was soll das dann mit der eingeschränkten Dienstfähigkeit?
Wurden hier Textbausteine gelangweilt aneinander gereiht?
Wie seht ihr das?
LG
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