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Hallo an alle,
wir sind eine Kommune in Bayern und haben für Personalangelegenheiten einen Personalausschuss. In diesem Ausschuss werden alle personalrechtlichen Fragen geklärt. Allerdings haben wir nun das Problem, dass wir als Personalrat keine Informationen über die zu beschließenden TOP´s erhalten.
Mein Stichwort wäre vertrauensvolle Zusammenarbeit, Informationsverpflichtung des AG gegenüber dem PR, usw.
Ist es tatsächlich so dass wir diese Informationen nicht bekommen dürfen bzw. diese uns nicht gegeben werden müssen? Hat jemand schon mal eine ablehnende Antwort erhalten?
Danke für die Unterstützung.
Gruß
Peter
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Hallo,
ich habe nächste Woche kurzfristig ein Vorstellungsgespräch bei einem Kirchenkreisamt bekommen.
Es geht um eine Stelle als Personalsachbearbeiter.
Die Voraussetzungen, die in der Stellenanzeige genannt sind, erfülle ich alle:
"- Qualifikation als Verwaltungsfachwirt/in bzw. abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten mit der Bereitschaft zur Fortbildung zur/zum VFW
- gute Kenntnisse der Office-Produkte (Word, Excel, Access)
- Offenheit für neue Aufgaben durch gesetzliche / tarifliche Änderungen
sowie für Sonderprojekte
- Bereitschaft zur umfassenden Fort- und Weiterbildung
- Eigeninitiative, Engagement, Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit"
Es handelt sich um folgende Aufgaben:
"- Bearbeitung des Einstellungsverfahrens von Mitarbeitenden
- Mitwirkung bei der Beendigung und Umwandlung von Arbeitsverhältnissen
- Berechnung der Beschäftigungszeiten und Festsetzung der Dienstjubiläen sowie Stufenzuordnung
- Führung der Personalakten
- Neuanmeldungen und Änderungsmeldungen für die
Gehaltsabrechnung an die ZAPP erstellen und Eingabe in Personal Office
- Erstellen von Stellenplänen und Personalkostenhochrechnungen
- Bearbeitung von Angelegenheiten der Personalfürsorge
- Bearbeitung von Angelegenheiten des MVG.EKD
- Mitarbeit in Arbeitsgruppen zu Fusionen von Kirchengemeinden und Gesamtverbänden, zur Gesundheitsfürsorge und dem betrieblichen
Gesundheitsmanagement,
- Stellenbewertungsverfahren,
- Zusammenarbeit mit der Mitarbeitervertretung,
- Strukturwandel in der Kirchenverwaltung der EKKW u.a.
- Beratung der Anstellungsträger und Mitarbeitenden in arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen sowie Vorbereitung von Beschlussvorlagen."
Von diesen Aufgaben habe ich leider ausnahmslos noch keine Ahnung. Hatte ich noch nie mit zu tun.
In der Stellenausschreibung stand nicht, dass man der Kirche angehören muss. Ich bin auch noch nicht in der Kirche. Könnte das ein Problem werden?
Welche fachlichen Fragen werden auf jeden Fall gestellt und welche Fragen bzgl. der Kirche werden gestellt?
Danke.
MfG
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Hallo, mein Freund hatte einen schweren Dienstunfall mit noch nicht absehbaren Folgen. Weiß jemand wie die Kostenerstattung abgewickelt wird? Beihilfe und private Krankenversicherung greifen hier wohl nicht, sondern eine Art "Dienstfürsorge". Bin für jeden Rat dankbar.
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Hallo,
Ich schreibe nicht so oft in Foren deswegen habt bitte ein wenig Nachsicht mit mir. Ich arbeite seit 19 Jahren im öffentlichen Dienst.
Ich bin als Handwerkshelfer in der Schreinerei tätig und in der EG4 eingruppiert. (TVÖD - VKA ). Bin gelernter Kfz- Mechaniker. Ich habe über die Jahre immer mehr Arbeiten gegenüber meinen anderen Kollegen aufgebrummt gekriegt. Nun habe ich zusammen mit meinem Vorgesetzten eine Stellenbeschreibung erstellt. Es sind über die Jahre folgende Arbeiten dazu gekommen:
LKW mit Kran fahren und bedienen 15 % (selbstständig Fundamente etc laut Plan erstellen usw.)
Hubsteiger fahren und bedienen 20% ( Weihnachtsbeleuchtung aufhängen, Beflaggungen aufhängen etc. Verkehrsschilder aufhängen und so weiter) leider unter 7.5 to aber meiner Meinung nach gehört dazu schon sehr umfangreiche Kenntnisse. Dürfen auch nur 2 Personen bei uns fahren.
Baumaschinen fahren und bedienen (15 Prozent) naja dazu braucht man ja nicht viel erklären außer es werden auch Bagger über 5to. gefahren.
Desweiteren fahre ich noch im Winterdienst aber nur unter 7.5 to. 10 Prozent
40 % Handwerkerarbeiten heraus zu heben wäre da sicherlich das selbständige Anzeichnen der Fundamente laut Plan betonieren und Aufbau von Spielgeräten auf Spielplätzen und Kiga...
Natürlich wurde die Höhergruppierung abgelehnt, da ich laut unserem Personalamt 85 % der Arbeitszeit in Tätigkeiten der EG4 arbeite.
Meine Frage wäre ob ich nach eurer Einschätzung nochmal einen Widerspruch probieren soll???
Hab sicherlich jetzt noch Sachen vergessen aber das sind erstmal die Hauptarbeiten.
Vielen Dank schon mal wenn sich jemand die Arbeit macht und mir zurückschreibt.
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Hallo,
stimmt es, dass es ausreicht, Anspruch auf die Jahressonderzahlung nach TVH zu erhalten, wenn man z. B. nur noch am 1.12. beim aktuellen AG beschäftigt ist und ab dem 2.12. bei einem anderen?
Z. B. wird ein Auflösungsvertrag zum 1.12. geschlossen.
Danke.
Grüße
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Hallo zusammen,
bei uns steht dieses Jahr noch die Personalversammlung an. Gibt es Themen vom Personalrat, die ihr dort vorstellt? Oder wird bei euch nur die Dienststelle tätig? Der Personalrat wurde gefragt, ob er auch ein Thema hat... Was gibt es da für Möglichkeiten?
Herzlichen Dank für Eure Antworten!
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Hallo zusammen,
wir wollen einen neuen Vordruck für die Prüfung der Kassen (Zahlstellen, Handvorschüsse) erarbeiten. Könnt Ihr mir mit Mustern aushelfen? Bevorzugt Niedersachsen 
Viele Grüße
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Hallo brauche mal euren Rat. 2 Städte fusionieren. In der Stadt A gibt es keine Beamten und in der Stadt B insgesamt 4. Es werden neue Stellen, Sachgebietsleiterstellen, geschaffen. Fraglich ist zum einen, ob diese neuen internen Stellen ausgeschrieben werden müssen, da es aktuell keinen Personalrat gibt. Bislang wurde ausgeschrieben, da der Personalrat dies verlangte. Dann ist weiter fraglich, wer für eine Sachgebietsleiterstelle Ordnung und Sicherheit in Frage käme. Es gibt 3 mögliche Bewerber. Die Stelle soll eine Arbeitnehmerstelle mit EG 10 TVÖD werden.
1. Beamtin, welche vorher Leiterin Ordnungsamt mit A12 war und über ein adäquates Studium verfügt.
2. Arbeitnehmer, der in der EG 10 TVöD ist und vorher im Ordnungsbereich gearbeitet hat. Er hat ein Hochschulstudium im Bereich Bau und den Angestelltenlehrgang 1
3. Arbeitnehmer, der vorher als Ausbilder fungierte, den Verwaltungsfachwirt hat und zudem Schwerbehindert ist, aktuell in EG 9b Tvöd, von Ordnung und Sicherheit keine Ahnung.
Meine Meinung:
Ausschreibung ist Pflicht aufgrund betrieblicher Übung und da sich ggf Beamtin bewirbt und es da nach BBG Pflicht ist.
Zur Stellenbesetzung:
Beamtin scheidet aus, da mit A12 zu hoch eingereiht. Man müsste ihr eine Stelle in der Besoldungsgruppe geben bzw entsprechende Aufgaben zuweisen.
Arbeitnehmer mit EG 10 TVÖD scheidet auch aus, da zwar Erfahrung jedoch die Quali im Baubereich und der A1-Lehrgang nicht ausreichen.
Arbeitnehmer mit Fachwirtlehrgang erfüllt die Voraussetzungen und ist zudem als Schwerbehinderter bevorzugt zu berücksichtigen.
Wie ist ihre Rechtsauffassung, gern mit Gesetzlichkeiten. Danke
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Hallo zusammen! Gibt es in eurer Dienststelle BGM-Angebote (Gesundheitsprävention in Form von sportlichen Angeboten, Vorträgen, Gesundheitstage)? Wenn ja würde mich interessieren, wie die dafür genutzte Zeit bei euch geregelt ist: Handelt es sich generell immer um Dienstzeit; gibt es nur bestimmte Angebote im Rahmen der Dienstzeit; gibt es gar keine Dienstzeit für BGM; gibt es ein Jahres-Zeitkontingent für BGM? Ich freue mich über Rückmeldung aus allen möglichen Bereichen und hoffe auf neue Ideen. Vielen Dank im Voraus!
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Hallo Ihr Lieben,
vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich bin kommunale Intensivvermittlerin (Integrationsvermittler) im Jobcenter und erhalte aktuell die 9b.
Antrag auf Höhergruppierung in die 9c habe ich bereits 2017 gestellt.
Mein Arbeitgeber möchte nun eine Arbeitsplatzbeschreibung von mir haben.
Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, wie die aussehen muss.
Neben den normalen Aufgaben eines Arbeitsvermittlers übernehme ich EGZ-Anträge, EQ-Anträge, Kontakt mit Arbeitgebern, Umwandlungszuschuss, Aufnahme Stellenangebot + betreuen, Vermittlungsvorschläge buchen + konsolidieren.
Vielleicht kann mir jemand helfen.
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Hallo zusammen,
da man im Internet viel über den Besuch bei Amtsarzt liest, sich in den letzten Jahren aber scheinbar einiges geändert hat, würde ich gerne wissen, ob man auch mit einem BMI von über 30 Beamter auf Widerruf werden kann.
Falls jemand was Aktuelles weiß, gerne her damit.
Danke und Grüße
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Hallo, bin momentan in E9, Fallgruppe 3 unbefristet beschäftigt.
Ich werde im Februar 2019 in die E9 Fallgruppe 2 in einer anderen Behörde anfangen, jedoch auf 2 Jahre befristet.
Bis dahin werde ich 5 Monate Erfahrung haben (vor 7 Jahren auch im öffentlichen Dienst mal tätig und auch ein Jahr Erfahrung von dieser Zeit bringe ich mit). Bin momentan im sozialamt im Bereich der Hilfe zur Pflege und würde in die Grundsicherung wechseln. Also für mich persönlich eher von der Tätigkeit deutlich "schlanker" und die Programme für die Berechnung würden gleich sein. Es ist also davon auszugehen, dass ich im neuen Bereich deutlich schneller mich orientieren könnte. Der einzige Unterschied würde es sein, dass es publikumsintensiver wäre, was für mich jedoch von Vorteil ist, denn ich habe immer mit Publikum bzw. Kunden gearbeitet.
Nun die Fragen:
Ich kann durch die einschlägige Erfahrung in die Stufe 2 kommen bzw. sogar 3? Meiner Ansicht nach ist meine Tätigkeit deutlich umfangreicher und die Fälle bei der neuen Tätigkeit sehe ich auch oft bei der Bearbeitung (kann sie teilweise auch nachvollziehen, ohne die Arbeitserfahrung) da ich die Akten für die Bearbeitung bzw. Ansicht zu mir hole.
Wie ist es dann mit Probezeit geregelt, denn ich hätte ja fast fünf Monate hinter mir, jedoch ist davon auszugehen, dass ich kündigen müsste bei der alten Behörde. Der Übergang in die neue Tätigkeit wäre auch ohne Unterbrechnungszeit.
Des Weiteren für die Stufe, würde eine Rolle spielen, dass ich einen unbefristeten Vertrag aufgebe und in ein befristetes Verhältnis wechsel?
Vielen Dank für die Informationen.
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Hallo, 
mich beschäftigten folgende Fragen:
Ich bin im öffentlichen Dienst zu 40 % teilzeitbeschäftigt und habe im Aufgabengebiet auch die Teilnahme an der Brennholzversteigerung. Diese wurde nun auf den 29.12. gelegt, dies ist ein Samstag.
Mein Vorgesetzter legte mir den Terminzettel wortlos hin.
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Nun meine Fragen:
1.) Bin ich verpflichtet, an diesem Samstag zu arbeiten? Meine regelmäßig Arbeitszeit ist von Di-Fr.
angesetzt. ![]()
2.) Wenn ja, muss ich mich dann mit Zeitausgleich abspeisen lassen oder kann ich dann wenigstens verlangen, dass man mir einen Urlaubstag hierfür gutschreibt? Bzw., was würde mir zustehen?
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Danke für sachverständige Antworten, finde im TVöD auf die Schnelle nichts passendes.
Viele Grüße
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Wie verhält es sich denn mit den Überstundenzuschlägen in der Verwaltung (hier bei TVÖD 6)? Die Techniker, der Chef und eine angelernte Aushilfskraft bekommen Überstundenzuschläge, die Verwaltungsfachkräfte (Sekretariat) aber nicht. Das kann es doch nicht sein!
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Ich war 17 Jahre Angestellter im öffentlichen dienst, 2015 wurde ich erwerbsunfähig und bekam Rente. Anschließend wurde ich gekündigt. Nun möchte ich eine Versicherung abschließen. Habe ich Anspruch auf Rabatt für den öffentlichen Dienst?
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