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Geschrieben von: Gast, 29.04.2015, 16:55, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

Hallo,

ich mache im kommenden Jahr mein Abitur und denke darüber nach, anschließend eine Ausbildung oder ein Studium für den Öffentlichen Dienst zu absolvieren. Zum Beispiel Verwaltungsfachangestellte, Beamtin bei der Stadt oder Lehrerin.

Nun habe ich gehört, dass im Öffentlichen Dienst vor Einstellung oder Verbeamtung stets eine Gesundheitsuntersuchung beim Amtsarzt erfolgt. Ist das richtig ?

Ich besitze von Geburt an eine kleine Fehlbildung an einem inneren Organ. Diese wurde nicht operiert und hat mein Leben bisher in keinster Weise eingeschränkt (ich spiele z.B. Handball) und wird es nach Prognose meiner Ärzte wohl auch zukünftig nicht einschränken.

Aber die Fehlbildung ist halt da und ein Amtsarzt würde das Risiko vielleicht anders einschätzen. Das weiß ich nicht.

Nun möchte ich mich nicht auf einen Beruf im Öffentlichen Dienst vorbereiten, wenn ich anschließend eh eine Enttäuschung beim Amtsarzt befürchten muss. Erst recht will ich natürlich nicht eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren und anschließend arbeitslos sein....

Kann mir hier jemand im Forum Auskunft dazu geben, inwieweit bei der öffentlichen Hand amtsärztliche Untersuchungen erfolgen ? Und vielleicht auch, wie streng diese in Bezug auf die Prognosen sind ?

LG
Lena

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Geschrieben von: Klea983, 28.04.2015, 16:52, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (3)

Hallo Leute!!!

Ist hier jemand, der bei einer Behörde im Vorstellungsgespräch durchgefallen ist und sich zweites Mal dort beworben hat und beim 2. Anlauf die Ausbildungsstelle bekam?
Bitte teilt eure Erfahrungen und wie es verlief, was man evtl. lieber nicht im Vorstellungsgespräch erwähnen sollte und andere "No-Gos".

Danke!

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Geschrieben von: Gast, 28.04.2015, 14:08, Forum: Fortbildung, Antworten (1)

Hallo liebe Freunde,

ich strebe den ALG 2 Lehrgang an. Ich darf mich jedoch frühestens in 4 Jahren für den ALG II bewerben, daher meine Frage: Kann ich diesen auch privat auf einer Abendschule zum Beispiel machen? Ich würde mich gerne neben meinem Job weiterbilden.

Meine nächste Frage: Wenn ich per Abendschule meinen Bachelor of Laws absolviere, bringt er mir was in meinem Berufsleben? Bin Verwaltungsfachangestellter in der Entgeltgruppe E 8. Könnte ich mich dann mit dem Abschluss für E 12, also den höheren Dienst, direkt bewerben?

Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 27.04.2015, 17:15, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe folgendes Problem und hoffe auf Hilfe von Euch:

Ich bin Kassenleiter und Leiter der Vollstreckung einer kleinen Amtsverwaltung (8600 EW). Eingruppiert bin ich in die Verggr. Vc (EG 8).
In unser Amtskasse nehme ich die Tätigkeiten des Kassenleiters und des Leiters der Vollstreckung wahr.
Nach der Anlage 1 a BAT sowie geltender Rechtssprechung des BAG sind Kassenleiter, die auch gleichzeitig Leiter der Vollstreckungsbehörde sind, in die Vergütungsgruppe V (EG 9) einzugruppieren.
Meine Frage hierzu ist:
Bei der Vergütungsgruppe V b werden meines Wissens 50 Prozent gründliche und umfassende Fachkenntnisse sowie 50 Prozent selbstständige Leistung gefordert.
Spielt es bei der oben genannten Regelung (Kassenleiter+Leiter Vollstreckg.=EG9) keine Rolle wie hoch der Prozensatz an gründlichen und umfassenden Fachkenntnissen sowie selbstständiger Leistung ist???

Lt. meiner Stellenbeschreibung habe ich nämlich nur 47 Prozent gründliche und umfassende Fachkenntnisse sowie selbstständige Leistung für den Vollstreckungsbereich und weiter keine.

Würde dann eine Höhergruppierung in die Vergütungsgruppe V (EG 9) nicht gerechtfertigt sein, auch wenn mann Kassenleiter+Leiter der Vollstreckung ist?

ich hoffe, ihr versteht meine Frage und könnt mir helfen.

Viele Grüße aus dem Norden

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Geschrieben von: Gast, 25.04.2015, 10:12, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo,

ist es richtig, dass die Stelle, die eine Ausschreibung durchführt, nicht auch die Submission durchführen darf?

Sprich bedarf es einer organisatorischen Trennung dieser beiden Tätigkeiten (vermutlich zur Korruptionsvorbeugung) ?

Es wäre super, wenn mir dies -falls es denn zutrifft- jemand mit einem Paragraphen, Urteil, o.ä. belegen könnte.

Hintergrund ist die anstehende europaweite Ausschreibung eines Feuerwehrfahrzeugs in unserer Stadt. Wir haben hier zur Zeit keine zentrale Submissionsstelle.

Danke und Gruß

Ralf

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Geschrieben von: Gast, 24.04.2015, 21:29, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (2)

Hallo ihr lieben Smile

Wurden bei euch im Abschlusslehrgang schon Tipps von Dozenten gegeben, was in den Prüfungen dran kommen könnten?

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Geschrieben von: Gast, 23.04.2015, 07:59, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo,

bei uns wird demnächst eine Software zur elektronischen Aktenführung eingeführt. Wir als Personalrat haben diesbezüglich mit dem Behördenleiter eine DV abgeschlossen um zu regeln welche Themen elektronisch abgelegt werden dürfen, dass keine Verhaltenskontrolle durchgeführt werden darf, etc.

Die Software wird nur von einigen wenigen Beschäftigten im Haus genutzt. Gleichzeitig entsteht nun ein Entwurf einer Hausverfügung bzw. Dienstanweisung für diejenigen Beschäftigten, in der drin steht wer die software zu nutzen hat (Geltungsbereich), warum die eingeführt wird und wie sie zu nutzen ist. Die Hausverfügung steht als Anlage in der DV genannt. Ich bin mir nun nicht sicher ob eine Dienstanweisung gleichzeitig mit einer DV zulässig ist? Einige sagen ja, andere nein aber eine konkrete Erklärung finde ich nicht. Unsere Geschäftstelle argumentiert so, dass die DV nur den rechtlichen Rahmen bildet (sprich was darf gemacht werden und was nicht) und die Hausverfügung die direkte Anweisung an die entsprechenden Beschäftigte darstellt? Stimmt das so? Reicht nicht die DV alleine, da eine Verfügung schließlich ohne Kontrolle des Personalrates erlassen werden kann!?

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Geschrieben von: Gast, 18.04.2015, 23:49, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, - Keine Antworten

Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,
Ich arbeite zur Zeit in einem Klinikum als Reinigungskraft bzw. Servicekraft.
Ich möchte mich im Klinikum um eine Vollzeitstelle bewerben, z.B. als Reinigungskraft oder Servicekraft. In welche Entgeldgruppe werde ich als Reinigungskraft oder Servicekraft eingestuft? Und wieviel würde ich als solche in Vollzeit mit einer Steuerklasse 1 verdienen ?
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas

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Geschrieben von: alexis, 18.04.2015, 21:51, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (1)

Hallo miteinander,

ich stehe kurz vor der Zusage für einen Studienplatz zum Diplom-Verwaltungswirt. Es fehlen jedoch noch einige Unterlagen, das wichtigere davon wäre das amtsärztliche Zeugnis.

Mich würde interessieren, ob und was (!) meine Behörde (Dienstherr) aus der Gesundheitsprüfung erfährt?

Gilt hier die ärztliche Schweigepflicht, oder werden, bei der Untersuchung angegebene Krankheiten, weitergegeben?

Was erfährt konkret die Behörde (also mein zukünftiger Dienstherr)? Nur die Prognose, ob ein vorzeitiges Ausscheiden möglich ist oder auch konkrete Ergebnisse der Gesundheitsprüfung?

Die Frage bezieht sich auf Bayern (staatliche Einstellungsbehörde)

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Geschrieben von: Bremerin, 17.04.2015, 19:06, Forum: Fortbildung, - Keine Antworten

Hallo, ich bin ganz neu hier und habe gleich mal eine Frage zum Aufstiegslehrgang in Bremen. Soweit ich weiß gibt es eine Art "Aufnahmeprüfung, schriftlich und auch mündlich, da es immer mehr Bewerber als Lehrgangsplätze gibt. Ist hier vielleicht jemand, der weiß, was in diesen beiden Prüfungen abgefragt wird? Wie kann man sich darauf vorbereiten? Da ich nicht im öffentl. Dienst gelernt habe, fehlt mir evtl auch etwas "Fachwissen" im Verwaltungsrecht oder wird so etwas nicht angefragt? Kann man irgendwo Prüfungsfragen pauken? Ich wäre echt froh, wenn sich jemand findet, der hierzu etwas weiß! Hab eh immer so Prüfungsangst und möchte mich daher wenigstens bestens vorbereiten....

Viele Grüße aus HB
Bremerin

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Geschrieben von: St74D, 16.04.2015, 14:01, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo zusammen,

zwar ist das Thema schon einmal an anderer Stelle angesprochen worden, jedoch z.T. unter anderen Parametern, somit bin ich gespannt, was Euer Sachverstand hierzu weiß. 2008 wechselte ich zu meinem jetzigen Arbeitgeber, einer Stadt in Baden-Württemberg. Ausgeschrieben war die Stelle wahlweise für TVÖD 10 oder A 11. Zuvor befand ich mich in einem Beschäftigtenverhältnis, jetzt traf ich die Entscheidung für die beamtenrechtliche Laufbahn. Wegen des Grundsatzes, dass alle beamtenrechtlichen Stufen zu durchlaufen seien, startete meine Besoldung mit A 9, eine Höhergruppierung in A 10 erfolgte im August 2012. Im September 2012 wurde eine umfassende Organisationsuntersuchung und Stellenbewertung für die komplette Stadtverwaltung begonnen. Mit der Durchführung wurde eine GmbH für Kommunalberatung beauftragt, nicht die GPA. Mit dem hiesigen Personalrat wurde die Maßnahme ganz grundsätzlich vor Beginn besprochen, offenkundig wurde er jedoch im weiteren Verlauf nie wieder "mit ins Boot geholt". Auffällig war, dass im gängigen Formular die Frage nach den Überstunden fast unmerklich entfernt worden war. Damals hatten manche Kollegen Überstunden in exorbitanter Menge. Nachdem zwischenzeitlich so manches darüber gemunkelt wurde, dass manche Auswertung "stimmig gemacht" worden sei, wurde den Beschäftigten im Herbst 2014 eröffnet, dass sie das Ergebnis (nicht aber irgendwelche Detailangaben) ihrer Stellenbewertungen nun aus einem Ordner herauslesen dürften, Kopien oder sonstige schriftliche Auskünfte jedoch nicht möglich seien. Erst auf der wenig später stattfindenden Personalversammlung wurde nach Anmahnung zugesichert, dass man auch eine detailliertere Auswertung weiterreichen werde. In der kompletten Zwischenzeit ist weder durch das Bewertungsbüro noch meinen Arbeitgeber eine Rücksprache mit mir erfolgt.

Im Februar 2015, also fast 2 1/2 Jahre nach dem Beginn der Maßnahme, erhielt jeder Kollege weitgehend kommentarlos eine 5seitige schriftliche Auswertung des Büros. Ihr war zu entnehmen, dass meine Stelle auf A 10 gewertet worden sei. A 10 wird im Punkteraum zwischen 344-394 vergeben, meine Punktezahl betrug 381. Somit war eine Rückstufung der Stelle von A 11 nach A 10 erfolgt. Die weitere Bewertung erfolgte in den Kapiteln "Schwierigkeitsgrad der Informationsverarbeitung", "Schwierigkeitsgrad der dienstlichen Beziehungen", "Grad der Selbständigkeit", "Grad der Verantwortung", "Grad der Vor- und Ausbildung" und "Grad der Erfahrung". Bei 4 der 6 Themen wurde ich aus meiner Sicht zu niedrig bewertet. Ich habe beschlossen, das nicht einfach so hinzunehmen, zumal gute Gründe dafür sprechen, aktiv zu werden. Seit der letzten Arbeitsplatzbeschreibung im Jahr 2001, bei der mein Amtsvorgänger nach Vergütungsgruppe IVa bewertet worden war und der Neuausschreibung der Stelle 2008 (TVÖD 10/A 11) sind ständig neue anspruchsvolle Aufgaben hinzugekommen, niemals aber etwas vom Aufgabenbestand auf einen anderen Beschäftigten umverteilt oder generell abgegeben worden. Das kann ich auf jeden Fall belegen.

Meine Fragen an Euch: Gibt es so etwas wie einen Bestandsschutz in Bezug auf die Verbindlichkeit einer Eingruppierung in der Stellenausschreibung, wenn nachweislich keine Aufgaben entfallen sind und keine Aufgaben höherer Wertigkeit gegen solche niedrigerer Wertigkeit getauscht wurden? Gibt es hierzu rechtliche Regelungen, die auf den kommunalen Beamtendienst in Baden-Württemberg anwendbar sind? Ist das Vorgehen des Arbeitgebers rechtlich überhaupt zulässig? Welches weitere Vorgehen empfehlt Ihr mir? Da die komplette Maßnahme ein "Gschmäckle" hat: welche Möglichkeiten hat der Personalrat aktiv zu werden? Muss er dem Ergebnis generell zustimmen, damit eine Organisationsuntersuchung oder Stellenbewertung Gültigkeit erlangt? 2001 wurde bei der letzten generellen Stellenbewertung der Arbeitsplätze zwischen Stadtverwaltung und Personalrat eine extra Dienstvereinbarung getroffen, diesmal ist nichts dergleichen erfolgt. Kann er sich im Falle berechtigter Zweifel an der Ordnungsgemäßheit der Abwicklung der Sache Akteneinsicht verschaffen? Welche rechtliche Handhabe hat er generell, wenn eine Organisationsuntersuchung und Stellenbewertung auf das Unverständnis der Mitarbeiter stößt?

Ich freue mich auf Eure Kommentare.
Herzliche Grüße !

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Geschrieben von: Gast, 15.04.2015, 19:12, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (267)

Schon irgendetwas gehört, welche Fächer man dieses Jahr ausschließen kann? Icon_wink

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Geschrieben von: BüroBüro, 15.04.2015, 14:54, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo zusammen,

ab welcher Schülerzahl in Grundschulen, Gymnasien und Berufsschulen (NRW) sollte die Sekretariatsstelle jeweils zu 30, 50 und 100% besetzt werden ?

Es gab irgendwo eine Tabelle, die das aufgelistet hatte - aber jetzt finde ich sie natürlich nicht mehr....

Tausend Dank!

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Geschrieben von: Gast, 14.04.2015, 21:15, Forum: Fortbildung, - Keine Antworten

Hallo,

ich bin Anfang 20, wohne in Bayern und habe den mittleren Bildungsabschluss und bin ausgelernter Verwaltungsfachangestellter.

Im September beginne ich die berufsbegleitende Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt (AL II). Mit dem erfolgreichen Abschluss diesen Angestellenlehrgang II erhalte ich die "allgemeine Hochschulzugangsberechtigung" also quasi Abitur und somit die Voraussetzung für den gehobenen Beamtendienst.

Da man immer wieder hört, dass Beamte soviele Vorteile nicht nur in Sachen Rente/Pension, sondern auch bei der Bezahlung und dem Aufstieg etc. haben, stelle ich mir nun die Frage ob es sich lohnt, im Anschluss die Laufbahn des gehobenen Dienstes zu durchlaufen.
Dies würde 3 Jahre dauern und ich würde mich theoretisch vom Angestellten zum Beamten machen.

Habt ihr diesbezüglich Erfahrungen gesammelt oder könnt Ihr eine Empfehlung aussprechen, ob sich die erneuten 3 Jahre "Ausbildung" lohnen?

Alternativ könnte ich natürlich als Verwaltungsfachwirt (gehobener Dienst "gleichgestellt") weitermachen, wobei sich hier bekanntlich das Weiterkommen deutlich schwieriger gestaltet als bei den Beamten.

Ich hoffe Ihr könnt mir einige Tipps geben


Vielen Dank und viele Grüße

Sebastian

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Geschrieben von: Gast, 14.04.2015, 15:38, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo Miteinander,

ich bin im Januar mit meinem Studium im gehobenen Verwaltungsdienst in Baden-Württemberg fertig und überlege wie es weitergehen soll. Leider bin ich mir überhaupt nicht sicher, was ich darf und bei welchen weiteren Schritten ich meine Bezüge aus dem Studium zurückzahlen muss.

Ich sehe momentan drei unterschiedliche Möglichkeiten für mich:

1. Master-Studium an einem College in Irland

Ist das überhaupt möglich? Theoretisch bin ich ja entlassen und muss mich neu bewerben. Gibt es eine bestimmte Frist, in der ich dann im öffentlichen Dienst wieder anfangen muss oder kann ich zwischendurch ein Jahr in Irland studieren?

2. Studium zum gehobenen Polizeivollzugsdienst
Ist es möglich nach meinem Studium ein Studium des gehobenen Polizeivollzugsdienst zu beginnen? Muss ich dabei meine Bezüge vom Studium zurückzahlen? Ist ja eigentlich auch öffentlicher Dienst und auch im gleichen Bundesland.

3. Wechsel in ein anderes Bundesland
Ich habe gehört, dass man die Pflicht hat mindestens 5 Jahre im gleichen Bundesland zu bleiben. Ansonsten muss man die Bezüge zurückzahlen. Stimmt das oder kann ich direkt nach dem Studium das Bundesland wechseln?

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