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Geschrieben von: Gast, 16.06.2012, 21:55, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (6)

Hallo, werde den Vorsitz im PR übernehmen. War aber vorher kein PR-Mitglied. Die erste PR-Sitzung steht an. Habe eine Frage zu den Personalmaßnahmen, man hat mir gesagt, dass diese einzeln vorgelesen werden müssen. Weil über jede einzelne Maßnahme abgestimmt werden muss. Wie macht Ihr das?

Danke für Eure Hilfe




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Geschrieben von: Tippse, 15.06.2012, 12:31, Forum: TVöD, Antworten (59)

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Ich bin eine Schulsekretärin in Niedersachsen. Wir kämpfen gerade um eine Höhergruppierung oder wenigstens den Bewährungsaufstieg nach TVöD 6.

Ich bitte darum, dass sich Schulsekretärinnen (egal welches Bundesland), die nach Entgeltgruppe 6 TVöD bezahlt werden oder nach einem Bewährungsaufstieg Entgeltgruppe 6 TVöD bekommen sich mit mir in Verbindung setzen.

Danke Icon_confused

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Geschrieben von: OhMann, 14.06.2012, 15:45, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Habe vor einigen Jahren meine Vordienstzeiten bestimmen und gleichzeitig mein vorläufiges Ruhegehalt mit 65 Jahren berechnen lassen. Damals wurde meine Ausbildung als Vordienstzeit von dem Bearbeiter der Pensionsbezüge anerkannt. Mit einer kleinen Rente, die mir aufgrund meiner Tätigkeit in der Privatwirtschaft zusteht und der berechneten Pension erreiche ich mit 65 Jahren die maximale Höhe meines Ruhegehaltes. In der nun endgültigen Pensionsberechnung durch einen anderen Bearbeiter wird meine Ausbildung nicht mehr anerkannt. Hierbei wird sich auf eine Verordnung bezogen, die während meiner Studienzeit angeblich gültig war. Ich habe dadurch einen Verlust von einigen hundert Euro, weil evtl. der erste Bearbeiter meine Ausbildungszeit falsch bewertet hat. Als Beamter habe ich gelernt, dass ich mich auf die Aussagen eines anderen Beamten verlassen muss (Vertrauensschutz). Stellt diese Falschinformation eine Amtspflichtverletzung, ein Dienstvergehen oder etwas anderes dar und welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, dagegen vorzugehen?

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Geschrieben von: frage61, 14.06.2012, 13:17, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Guten Tag,

hat jemand eine Vorstellung davon, wie ein Arbeitsvermittler in der Kommunalverwaltung zu besolden ist. Es handelt sich um eine sog. Optionskommune, die die Aufgaben nach dem SGB II selbst mit eigenem Personal durchführt.

Viele Grüße

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Geschrieben von: Gast, 13.06.2012, 16:38, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, - Keine Antworten

Hallo,

wer hat ein GPS-System im Bauhof im Einsatz und wie sind die Erfahrungen ?

Dankeschön
M. Walter

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Geschrieben von: skateroetzi, 12.06.2012, 22:02, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo und Guten Abend zusammen,
ich habe mit einem Kollegen zusammen für die vergangene Personalratswahl im Mai eine freie Liste erstellt. Beide wurden wir in den Personalrat, der aus 8 Mitgliedern besteht, gewählt.
Ich selber bin schon seit 30 Jahren Mitglied in einer Gewerkschaft, die allerdings in meiner jetzigen Behörde kaum noch vertreten ist.
Da ich von der Personalratsarbeit noch nicht all zu viel Ahnung habe, hat der Personalrat mein Ansinnen nach einem Einführungsseminar befürwortet und auch beschlossen.
Von meinem Dienstherr wurde unter Bezugnahme eines BMI Rundschreiben vom 24.04.08 dieses Seminar verwehrt. Begründung: der Personalrat ist gehalten, in sparsamer Verwendung öffentlicher Mittel das kostengünstigste Seminar auszuwählen. Das gleiche Seminar wird von einer anderen Gewerkschaft kostengünstiger angeboten.

Frage: Kann der Dienstherr verlangen, dass ich ein Seminar einer anderen Gewerkschaft besuche, wo ich gar nicht Mitglied bin?
Danke im voraus.Icon_razz

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Geschrieben von: Gast, 12.06.2012, 12:43, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,

unsere Verwaltung macht demnächst einen ganztägigen Betriebsausflug. Ich selbst arbeite in Teilzeit einen Tag in der Woche und zwar normalerweise an diesem Wochentag. An dem Ausflug möchte ich nicht teilnehmen - unser Arbeitsklima gefällt mir nicht und es passt mir auch wegen meiner Kinder nicht.

Nun soll es offenbar so laufen, dass das Rathaus an dem Tag ganz geschlossen wird. Den Teilnehmern wird die Arbeitszeit gutgeschrieben. Jeder, der nicht teilnimmt, soll Urlaub oder Dienstbefreiung nehmen. Das sehe ich eigentlich nicht ein, ich habe eh nur so wenige Urlaubstage. Ich möchte viel lieber meinen normalen Dienst leisten - Arbeit habe ich auch ohne Publikumsverkehr genügend...

Meine Frage ist nun, ob ich nach TVÖD bzw. Arbeitsrecht gezwungen werden kann, Urlaub einzureichen oder ob ich ein "Recht auf Arbeit" habe.

Viele Grüße
Saskia

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Geschrieben von: Gast, 10.06.2012, 12:11, Forum: Bürgerfragen, Antworten (4)

Hallo, ich wollte fragen ob es möglich ist ohne "eigenes Einkommen" mit 21 auszuziehen?

Ich schildere anbei mal kurz meine Situation.
Seit meinem elften Lebensjahr hab ich mit ständiger häuslicher Gewalt durch meinen Alkohol kranken Vater zu tun. Er versucht immer meine Mutter zu schlagen und ich steh quasi dazwischen und dies in der Regel ca alle 3 Wochen aufs neue.
Ich absolviere zur Zeit das Freiwillige Soziale Jahr im Rettungsdienst und würde danach auch gerne eine Ausbildung im Rettungsdienst anfangen. Im Freiwilligen Sozialen Jahr verdiene ich 330 Euro im Monat. Dies reicht also auf keinen Fall um mir selbst eine eigene Wohnung + Essen usw. finanzieren zu können.
Dadurch das sich die häusliche Situation aber immer weiter verschlimmert halte ich es keine Sekunde mehr zu Hause aus. Die berufliche Belastung im Rettungsdienst und die Belastung zu Hause zusammen sind einfach viel zu groß. Aufgrund der Tatsache, dass meine Schwester in unserem Hause getrennt von ihrem Ex Freund lebt und diese 2 kleine Kinder hat , kann ich nicht auf dem Amt zugeben, das ich unter häuslicher Gewalt leide aus Angst, dass das Amt den Umgang der Kinder überprüft und so vielleicht auf die Idee kommt, die Kinder meiner Schwester wegzunehmen.

Jetzt wollte ich einfach mal fragen, ob es irgendwie möglich ist, eine 1 Zimmer Wohnung finanziert zu bekommen?

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Geschrieben von: Gast, 06.06.2012, 21:57, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Hallo, ich bin 16 Jahre alt und wohne in Bayern, fange jedoch am 01.08.12 meine Ausbildung in Hamburg an. Ich habe vor, zu meinem Freund zu ziehen. Ich habe natürlich schon viele negativen Antworten bekommen, doch diese sind mir egal, da ich am besten weiß, was ich momentan möchte. Erst war es so geplant, dass ich zu meinem Freund ziehe und seiner Mutter 400 Euro (meine Mutter zahlt die Hälfte) für Essen und Verpflegung gebe. Leider haben sich unsere Familien zerstritten und ich darf nicht mehr bei ihnen einziehen. Deshalb habe ich daran gedacht, mir eine WG oder eine Wohnung für mich zu suchen. Finanziell wäre das soweit kein Problem. Doch da meine Mutter dagegen ist, habe ich eine Frage. Darf ich mit Hilfe des Jugendamtes eine eigene Wohnung haben? Ich habe ja keinen der dort für mich aufpasst, auch wenn die Familie meines Freundes zu mir hält und mir sagt, dass sie mich unterstützen wird.
Danke im Voraus!

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Geschrieben von: TJPK, 05.06.2012, 10:57, Forum: Bürgerfragen, Antworten (7)

Hallo !!!

zunächst möchte ich mich entschuldigen, dass es ein wohl etwas längerer Text wird...

Ich arbeite in einen Hotel also Allrounder, sprich ich kümmer mich um die Gartenpflege, kleinere Reparaturen, ich begrüsse die angereisten Gäste und zeige ihnen ihr Zimmer.


Die Nacht von Freitag auf Samstag bekam ich immer schlechter Luft und hatte tierische Brustschmerzen. Kurz gesagt ging es ins Samstag morgen per RTW ibs KKH mit mir..

Nach Blutabnahme und EKG wurde ein Herzinfarkt ausgeschlossen ,doch leichte Brustschmerzen und schweres Luft holen ist geblieben . Aber mein Zustand hatte sich so gebessert, dass ich nach 8 std kkh entlassen wurden bin und eine Krankschreibung bis Sonntag bekam und mich am Montag morgen an meinen Hausarzt wenden sollte ...


Meine Eltern holten mich ab und brachten für mich auch die Krankmeldung vom Krankenhaus zu meinem AG . Wobei meine Eltern sagten, dass ich bei ihnen wäre und dort auch übernachte weil sie sich Sorgen machten .
Am Sonntag kam mein AG zu meinen Eltern und behaupteten, dass sie im Kkh angrufen hätten und dass nichts bei mir wäre .

Erste Frage ...
Darf der Arbeitgeber im kkh anrufen ?? Bzw darf das KKh Informationen an meinen AG geben ??? Oder unterliegt das dem Datenschutz ?

Nun bin ich wieder zuhause ( das problem ist wo ich arbeite wohne ich auch, heißt AG=Vermieter)

Nun klingelt das Telefon ..aber da ich schwer sprechen kann wegen meiner Luft gehe ich nicht ans Telefon ..die Nummer ist von meinen AG ... die wissen aber das ich schwer Luft bekomme

2 Frage ...
..bin ich verpflichtet ans Telefon zu gehen ????


Ich befürchte aber auch, dass ich bald eine Kündigung für Wohnung und Arbeit erhalten werde ...

3 Frage ...

Darf er mich im Krankheitsfall kündigen ??


Bin ehrlich hätte nichts gegen die Kündigung weil das nachstellen bei meinen Eltern und der Kontrollwahn im Moment sogar meine Psyche angreift und das ganz klar auch wieder auf meinen körperlichen Zustand auswirkt


Ich bedanke mich im voraus für die Antworten

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Geschrieben von: Fränklin, 05.06.2012, 09:15, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hi,
kann mir jemand schreiben, wie oft die Erklärung, dass die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG aufgrund einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht bereits in einem anderen Dienst- oder Auftragsverhältnis berücksichtigt worden ist oder berücksichtigt wird, vorgelegt werden sollte.
Vielen Dank
Grüße Fränklin

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Geschrieben von: Gast, 02.06.2012, 13:30, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (14)

Hallo,
ich (Beamter) bin seit ca. 7 Monaten arbeitsunfähig wegen Depressionen und wohl in der nächsten Zeit noch nicht arbeitsfähig. Jedoch haben wir schon letztes Jahr unseren Jahresurlaub (Flugreise) geplant und auch gebucht.
Nun meine Frage: Muss ich bei meinem Arbeitgeber die Erlaubnis einholen, um in den Urlaub zu fliegen oder reicht es aus, diesen nur beim Arbeitsgeber anzumelden? Mein Arzt befürwortet den Urlaub. Er ist hilfreich für meine Genesung, dies habe ich auch schriftlich.
Hat jemand Erfahrung damit oder war auch schon in dieser Lage?
Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhilfen könnte.
Herzliche Grüße, Uli

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Geschrieben von: frage61, 02.06.2012, 11:14, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (7)

Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen, ob sich diese Zulage nach der speziellen Stelle richtet, die man innehat und ob man die Zulage dann bei einem Stellenwechsel wieder verlieren kann.

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Geschrieben von: Gast, 01.06.2012, 18:39, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (2)

Hallo, stehe vor der schwierigen beruflichen Entscheidung, mich jetzt schon für mein ganzes Berufsleben festlegen zu müssen.
Welche Vor- und Nachteile hat ein Studium als Beamtenanwärter im gehobenen Dienst?
Sollte man diese Chance nutzen, da nach dem Studium eine Verbeamtung mit Besoldung in A10 zur Aussicht steht? Oder ist ein "normales" Studium besser? Welche Möglichkeiten hat man nach der Verbeamtung vom gehobenen in den höheren Dienst aufzusteigen? Kann man mit der Besoldung überhaupt in München finanziell über die Runden kommen? Der Verdienst ist ja doch um einiges niedriger als in der freien Wirtschaft, wenn man noch die Pkv vom Netto abzieht. Wenn es mir in München nicht gefallen sollte, habe ich die Chance, zu einer anderen Behörde in einer anderen Stadt zu wechseln? Geld steht zwar für mich nicht an erster Stelle, eher die Aussicht auf einen sicheren Arbeitsplatz und vor allem die Tätigkeit.
Ich möchte halt einfach alle Vor- und Nachteile abwägen, um nicht die falsche Entscheidung zu treffen.


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Geschrieben von: Gast, 01.06.2012, 10:16, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (1)

HUHUU
Hat irgendjemand ''Lösungen'' oder weiß, was bei den Klausuren rauskommt/rauskommen muss?? Speziell bei den Klausuren Abgabenrecht und Recht der Gefahrenabwehr.

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