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Hallo, guten Tag.
Ich bin seit ca. 10 Jahren im ÖD bei einer Kreisverwaltung angestellt (tarifbeschäftigt). Bisher im sozialen Bereich, ich hatte auch bereits zwei Episoden längerer Krankheit (ca. drei Monate jeweils) wegen Erschöpfung, Burn-Out etc. und vor knapp zwei Jahren konnte ich seit einer Morddrohung nicht mehr und war seitdem arbeitsunfähig. Mein Arbeitgeber hat um meine Zustimmung zu einer amtsärztlichen Untersuchung gebeten, die ich ja erteilen musste. Meine Bitte, die Untersuchung nicht im Haus durchzuführen, sondern bei anderen Dienststelle, war leider nicht erfolgreich. Die Ärztin sprach nur sehr schlecht Deutsch, hatte keinerlei Vorstellung von meiner Dienststelle und ich hatte den Eindruck, dass auch sie mit der Situation überfordert war. Trotz Schweigepflichtentbindung hat sie keine Berichte von meinem Psychiater angefordert und mir gesagt, ich soll nach einem Jahr wiederkommen. Nächster Termin ähnlich verlaufen und wieder musste ich eine Schweigepflichtentbindung unterschreiben und wieder wurden keine Berichte angefordert. Mein Arzt sagt, die müssen sich an ihn wenden, er kann nicht einfach unaufgefordert Berichte da hinschicken. Das habe ich dann auch bei der Personalstelle reklamiert. Nix passiert. Stattdessen hatte die Amtsärztin wohl bereits einen Tag nach dem Gespräch der Personalstelle mitgeteilt, welche Anforderungen an meinen leidensgerechten Arbeitsplatz gestellt würden.
Mein Arzt schrieb mich dann wieder arbeitsfähig, zwangsläufig, weil das Krankengeld auslief und ich sonst SGB12-Leistungen hätte beantragen müssen. Nun hat mir mein Arbeitgeber vor wenigen Wochen einen neuen Arbeitsplatz angeboten, was sich für mich nun als erhebliches Problem darstellt. Bei der früheren Dienststelle hatte ich bereits Erfahrungen mit Mobbing und vor allem Bossing machen können und ich habe große Angst, dass sich das wiederholt. Ich fühle mich auch degradiert und abgeschoben. Das Zimmer ist das letzte im hintersten Flur. Eigentlich ist es kein Zimmer, sondern eine Halle. Dort sitze ich mit einer Kollegin, die mir auch direkt nach fünf Minuten erklärt hat, das ist alles ihres, das ist ihr Platz, sie sitzt schon immer da und Du bist mein Lakai. Eine Einarbeitung habe ich mangels Personals bisher nicht bekommen, ich muss zusehen, wie ich klar komme. Oder für die freundliche Kollegin die Ablage machen. Sie kann mir nix erklären, weil sie keine Zeit hat und auch erst seit ein paar Monaten da ist. Ich habe den Eindruck, die dachten sich vielleicht, die beiden Psychos setzen wir ganz weit weg, dann stören die niemanden.
Zu allem Übel hatte ich vorhin wieder Theater mit der Kollegin, weil es draußen duster war und ich das Deckenlicht eingeschaltet hab. Sie will aber lieben die Tischleuchten. Damit komme ich nicht zurecht, weil mir da nach ein paar Stunden Bildschirmstarren die Augen tränen. Nach dem Anschiss war ich so am Ende, dass ich zur Toilette wollte, weil ich einen Weinkrampf bekam. Unsere Abteilung hat keine eigenen Toiletten, wir müssen die Besuchertoiletten mitnutzen. Und auf dem Weg dorthin lief mir ein Kunde aus der früheren Dienststelle über den Weg und bis in den Waschraum hinterher. Es ist nichts passiert, aber früher hatte ich schon einige unangenehme Gespräche mit ihm. Das macht mir sehr Angst.
Kurzum, ich kann das nicht mehr aushalten. Ich denke, mit etwas über 50 brauche ich mir auch keine Illusionen mehr zu machen. ÖD ist nichts mehr für mich und wahrscheinlich läuft es früher oder später doch auf Erwerbsunfähigkeit hinaus.
Nach all dem ganzen Geschreibsel nun endlich meine Fragen:
Ich habe ja gelesen, dass man den Arbeitsplatz, den der Arbeitgeber nach Krankenrückkehr anbietet, nicht ablehnen darf. Aber gibt es da eine Frist? Ich habe es in den vergangenen Wochen versucht, es funktioniert nicht. Was passiert, wenn ich jetzt sage, ich kann diesen Arbeitsplatz nicht machen. Werde ich dann automatisch gekündigt?
Inzwischen habe ich Zweifel am Gutachten der Amtsärztin, weil ich den Eindruck habe, die Kollegin hat mangels Bezug zu meiner früheren Dienststelle meine Erkankungen wohl teils falsch gewertet und für mich ist das Gutachten ohne die Arztberichte auch unvollständig.
Habe ich da einen Anspruch auf das amtsärztliche Gutachten, wenn der Arbeitgeber es in Auftrag gibt?
Ein BEM gibt es natürlich im Haus, das wurde mir aber nicht angeboten. Ich hatte die Personalstelle rechtzeitig vorher über das Ende der AU informiert, dann sollte ich ein paar Tage warten und dann von einem Tag zum nächsten in der neuen Dienststelle antreten. Das BEM fiel mir dann erst danach wieder ein, als ich im Intranet davon gelesen hatte. Der Personalrat sagt, jetzt brauch ich auch nicht mehr, das wäre ja jetzt zu spät.
Ihr merkt, ich bin völlig überfordert mit der Situation im Moment und weiß überhaupt nicht mehr, wie ich aus der Nummer rauskomme ohne finanziell völlig bodenlos zu fallen. Daheim habe ich auch noch eine Tochter, die alle paar Tage versucht, sich das Leben zu nehmen und ich will arbeiten, aber ich schaffe es einfach nicht so, wie es im Moment geht 
Daniel
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Ich arbeite in einem Museum, auch an jedem zweiten Wochenende. Meine Frage: Muss für den Sonntag ein Zuschlag bezahlt werden? Die Eingruppierung erfolgt nach TVöD in der Entgeltgruppe 3, Stufe 2 (jetzt im 2. Jahr). Es heißt, mit dieser Eingruppierung sind auch etwaige Zuschläge für Sonn- und Feiertage abgegolten, ist dies rechtens?? DANKE für die Antworten im Voraus.
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Bin seit ca. 1 Jahr auf einer Stelle eingesetzt. Bei Einstellung wurde gesagt, dass die entsprechende Dienstpostenbeschreibung noch folgt. Nach jetzt einem Jahr habe ich immer noch keine. Chef meinte von mir nicht mehr ( scheidet aus) . Wie lange darf sich der Arbeitgeber für Dienstpostenbeschreibungen Zeit lassen ? Was kann ich unternehmen ?
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Dass es für jeden X-Beliebigen der meinen Namen, mein Geburtsdatum und meine (alte) Adresse kennt, möglich ist, eine Auskunft über mich beim Einwohnermeldeamt zu erhalten, weiß ich... und finde ich irgendwie nicht so prickelnd. Aber geschieht das anonym? Das heißt, bekomme ich nicht mal mit, wer nach mir sucht oder werde ich darüber informiert? Und wenn nicht, kann ich eine Auskunftssperre erteilen?
Das Ganze lädt ja irgendwie zum Stalking ein...
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Hallo,
eins vorweg; ich bin technischer Beamter und somit nicht sonderlich im Beamtenrecht bewandert. Aber hier kann bestimmt der ein oder andere helfen!
Im Januar bin ich 55 geworden und habe den Wunsch mit 60 in Pension zu gehen. Seit November letzten Jahres bin ich bis November 2017 zu 60 % als schwerbehindert eingestuft. Ob ich danach weiterhin als Schwerbehinerter eingestuft werde ist fraglich. In kürze werde ich bereits ein Sabbatjahr (2 Jahre Vollzeitbeschäftigug bei 2/3 der Dienstbezüge, anschl. 1 Freistellungsjahr mit 2/3 der Dienstbezüge) beantragen.
Welche Möglichkeiten gibt es meinen vorzeitigen Pensionswunsch ohne Trickserei (z.B. dauernde Krankschreibung o.ä.) zu verwirklichen?
Schon jetzt Danke für eure Hilfe!
Beamten-Jo
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Hallo zusammen,
welche Erfahrungen habt Ihr bei der Einsortierung der Stufen im Zusammenhang mit "einschlägiger Berufserfahrung" gemacht? Wurden Euch Zeiten beruflicher Vortätigkeit anerkannt, auch wenn sie nicht direkt im öffentlichen Dienst stattgefunden haben?
Ich war unter anderem auch beruflich im Erziehungswesen tätig. Wird das von Jugend- und Sozialämtern als Berufserfahrung anerkannt?
Liebe Grüße
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Hallo zusammen,
gibt es eigentlich so etwas wie ein Arbeitgeberdarlehen auch im Öffentlichen Dienst? Beispielsweise, um die Finanzierung einer Immobilie zu unterstützen?
Viele Grüße
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Hallo,
möchte mich mit folgender Frage an Euch wenden:
Ich habe wegen mehrerer gesundheitlicher Beschwerden vom zuständigen Amt einen Feststellungsbescheid über das Vorliegen einer Behinderung und des Grades der Behinderung nach dem SGB 9 erhalten. Der GdB wird hierbei mit 40 angegeben.
Ist es nun ratsam, dass dieser Bescheid bzw. die Steuerbescheinigung dem Dienstherrn vorgelegt werden sollte? Es hat ja sicher auch einiges mit den Aufwendungen des DH für meinen Arbeitsplatz zu tun.
Vielen Dank für Eure Meinungen.
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Kann eine Bürgerinitiative den Antrag im Stadtrat stellen, die Grundstücksgeschäfte der Stadt in öffentlicher Sitzung zu behandeln oder diese im Gemeinde-Mitteilungsblatt zu veröffentlichen?
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Da ich lange Zeit in der Liegenschaftsverwaltung einer Kommune in NRW sowie auch befristet bei der Bundesvermögensverwaltung (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) tätig war, frage ich mich allen Ernstes, weshalb die Behörden und insbesondere die Kommunen ihre Grundstücksgeschäfte ohne Bürgerbeteiligung durchziehen dürfen. Es gibt ja genug problematische Grundstücksgeschäfte wenn ich nur mal an die Chaos-Behörde in NRW, den BLB (Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW) erinnern darf. Die Korruptionsfälle dort sind legendär und gerichtsbekannt.
Ich fände es im Rahmen der direkten Bürgerdemokratie nur Recht, wenn die Städte und sonstigen Behörden ihre Grundstücksgeschäfte öffentlich bekanntmachen müssten. Die datenschutzrechtlichen Bedenken kann man ausschliessen, wenn die beteiligten Erwerber oder Verkäufer nicht namentlich genannt würden.
Die wichtigsten Sachen in den Kommunen und anderen Behörden laufen ohne Wissen der Bürger und sind als sog. lfd. Geschäfte der Verwaltung getarnt und damit nichtöffentlich. Weshalb ist das so? Hat jemand eine Ahnung? Gemeinderecht? Verfassungsrecht?
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Kurz mal zur Situation.
Bin seit vielen Jahren verbeamtet. Nach der Wende als Quereinstieger rein und habe dann dem Angestelltenlehrgang I absolviert. Bis März 2014 war ich im Sozialamt für den örtlichen Träger tätig und habe die Leistungen der Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Bestattungskosten ,Asylbewerberleistungen bearbeitet. Nachdem die Sikosa die Stellen geprüft hat, wurde festgestellt, dass ich die seit ca. 20 Jahren besetzte Stelle nicht mehr behalten darf weil mir ein Kriterium fehlt. Ich bin kein Diplomverwaltungswirt. Auf der Stelle wurde ich mit der A 8 bezahlt, die Stelle ist jedoch als A 10 eingestuft. Alle dienstlichen Beurteilungen waren immer top und mein damaliger Sachgebietsleiter hatte die Umsetzung bedauert.
Nun bin ich auch noch im Sozialamt und bearbeite Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII. Bezahlung A 8 ist geblieben und die Tätigkeit ist zwar anders aber auch nicht so schlecht.
Die alte Stelle war damals (März 2014) öffentlich ausgeschrieben und ein Diplomverwaltungswirt jedoch ohne hinreichende Kenntnisse im SGB XII ist da tätig.
Nach gut einem Jahr hat man sich nun entschlossen die Stelle erneut zu besetzen, da der jetzige Inhaber nicht in der Lage ist die geforderten Anforderungen zu erfüllen. Das Wissen und die Bereitschaft sich dieses anzueignen fehlen.
Nun hatte ich mir überlegt mich einfach zu bewerben, aber den Dioplomverwaltungswirt habe ich nicht und in der Stelle ist dies gefordert. Ich bin durchaus bereit zeitnah den entsprechenden Lehrgang (B II) zu absolvieren. Was soll ich machen? Ist es wirklich so dass ein Abschluss als Diplomverwaltungswirt mehr zählt als die Erfahrung und die fachlichen Fähigkeiten? Zu vielen meiner Leistungsberechtigten habe ich noch Kontakt und alle hoffen, dass ich zurück komme. Auch die Kollegen aus dem alten Bereich fragen immer ob ich nicht wieder meine alte Arbeit machen will.
Ich denke wenn ich mich bewerbe, könnte ich mich lächerlich machen, da ich doch weiß, dass ich eine Voraussetzung nicht habe.
Was soll ich machen ??????
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Hallo!
Mir liegt ein Arbeitsvertrag eines kommunalen Energieversorgers vor, in dem die Höhergruppierungsautomatik ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Ich googel mir einen Wolf, finde dazu aber nichts.
Ist so ein Ausschluss der Tarifautomatik denn überhaupt rechtens?
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Hey,
ich bin gerade nach einer langen Krankheitsphase dabei, sämtlichen Schulstoff aus der Berufsschule nachzuholen. Wie kann ich mich am Besten auf den VAL bzw. die Prüfung vorbereiten? Hat da jemand irgendwelche Tipps für mich?
Worauf muss ich mich bei der praktischen Prüfung einstellen oder vorbereiten?
Da meine Verwaltung mich nicht übernehmen kann und keine Stellen in meiner Umgebung ausgeschrieben sind, würde ich euch gern mal fragen, auf welche Berufe man sich mit der Ausbildung als Verwaltungsfachangestellten in der Kommunalverwaltung noch so bewerben kann. Würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen
)
LG Jenny
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Hallo,
ich muss einen Vortrag halten, ob die intergenerative Gerechtigkeit ausreichend genug im NKF verankert ist und was ggfls. anders/besser gemacht werden könnte.
Ich möchte erst kurz NKF/Unterschiede zur Kameralistik erläutern (Geldverbrauch/Ressourcenverbrauch), dann das Prinzip der iG (zukünftige Generationen nicht belasten), natürlich alles mit ein paar Beispielen gewürzt 
Tja, und dann würde ich gerne dazu kommen, was man evtl. noch mehr machen könnte zum Schutz der späteren Generationen. Und da hänge ich jetzt etwas und mir fällt so richtig viel nicht ein.
Was sind die Probleme bzw. wo/wie könnte das Prinzip der iG noch konsequenter verfolgt werden?
Ich hoffe, es kann mir jemand helfen und bedanke mich schon mal ganz herzlich!
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Hallo Zusammen,
welche Aufbewahrungsfristen gelten für Personalratsunterlagen? (Protokolle, Wahlunterlagen etc)? Es gilt das LPVG NRW.
Vielen Dank im Voraus
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