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Geschrieben von: Gast, 29.04.2012, 09:15, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Hallo,
ich wohne bisher in NRW und habe mir zur Landtagswahl am 13.5. schon die Briefwahl- Unterlagen zuschicken lassen. Ich habe jetzt aber eine schöne Wohnung im Nachbarort gefunden, der in Niedersachsen liegt. Ich werde am 1.5. dort einziehen. Meine Frage: Kann ich meine Briefwahl-Stimme noch abgeben und ist meine Stimme gültig oder bin ich aufgrund des Umzugs nicht mehr wahlberechtigt ? Kann ich vielleicht tricksen und mich erst nach der Wahl ummelden ? Ein Bußgeld oder ähnliches möchte ich aber nicht riskieren.
Gruß
Heiko

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Geschrieben von: Gast, 28.04.2012, 19:13, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Hallo,

ich bin 1986 in der DDR geboren. Meine Mutter ist deutsch und mein Vater Deutscher türkischer Abstammung. Ich bin ganz normal deutsch aufgewachen und habe nie türkisch gelernt.

Vor kurzem habe ich jedoch von meinem Vater erfahren, dass er damals zu meiner Geburt eine türkische Geburtsurkunde -"den Nüfüs" - beantragt hat. Nach dem türkischen Staat wäre ich laut meines Vaters ein Türke. Ich habe nur die Urkunde und keinen türkischen Reisepass.

Dementsprechend bin ich dabei, dem Konsulat meine Wehrdienstbescheinigung aus meiner 2 jährigen Zeit bei der Bundeswehr zu übergeben. Damit die mich nicht bei einem Türkei-Urlaub verhaften können.

Laut meines Vaters, darf ich nun die türkische Staatsangehörigkeit beantragen ohne die deutsche zu verlieren. Stimmt das?

Wenn ich den türkischen Pass bekomme, gedenke ich das zu tun. Jedoch niemals auf Kosten des deutschen Pass! Oder muss ich zum türkischen Konsulat und mich dort aus dem Register entfernen lassen? Wenn das überhaupt geht?

Könnte ich bitte den Paragraphen bekommen, wo genau steht welche Optionen mir nun zur Verfügung stehen.

Vielen Dank und herzliche Grüße


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Geschrieben von: Gast, 28.04.2012, 16:22, Forum: Fortbildung , - Keine Antworten

Moin,

ist hier jemand unter euch, der heiße Tipps zu den Prüfungsinhalten der anstehenden AII-Abschlussklausuren hat?



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Geschrieben von: Frank-65, 28.04.2012, 09:05, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Moin an alle
Beschäftigter A seit Januar 2008 im ÖD jetzt mit EG 5 Stufe 3, Beschäftigter B seit März 2012 im ÖD, mit befristeten Arbeitsvertrag auf 1 Jahr, wurde gleich mit EG 5 Stufe 4 eingestellt. Der PR wurde über die Einstellung informiert, wusste aber nicht das er bei der Entgeltstufe ein Mitspracherecht hat. Verstößt diese Einstufung in 4 nicht gegen geltendes Recht? zumal die Voraussetzung für die Stufe 4 in keinster weise gegeben sind weder im Vorfeld, vorheriger Arbeitgeber nicht ÖD, noch in der Qualifikation.
Gruß Frank

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Geschrieben von: Frank-65, 28.04.2012, 08:32, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo zusammen
Meine Frage; Beschäftigter A, Befristeter Arbeitsvertrag auf 1 Jahr mit dreimonatiger Probezeit möchte nach zwei Monaten, innerhalb der Probezeit, 15 Tage Urlaub haben, muss/darf ihm dieser gewährt werden und wenn ja auf welcher Grundlage.
Gruß Frank

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Geschrieben von: RudolfRenntier, 27.04.2012, 20:44, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo
ich arbeite im Öffentlichen Dienst. Tvöd4.
Bin ziemlich neu dort, und habe nicht viel Ahnung davon.

Frage. Habe diesen Monat (für 04/12) das gleiche Gehalt bekommen, wie sonst auch, die letzten Monate auch. Wann bekomme ich denn mehr Geld?
Es soll doch sogar ab 03/12 rückwirkend mehr geben?

Verstehe das nicht....Wie verhält sich das?
Wieviel Geld würde ich ca. mehr bekommen bei Tvöd 4 und 1 Jahr Zugehörigkeit?

Gruß




Müsste da auch noch mal über eine andere Sache, mit einen Öffentlichen Dienst Experten reden, per PN!
Geht das?
Gruß

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Geschrieben von: Taschentuch, 27.04.2012, 15:25, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (3)

Hallo,

wir sind dabei, die wesentlichen Produkte gem. § 4 Abs. 7 GemHKVO Niedersachsen zu bestimmen.
Dabei soll es sich u.a. ja auch um die durch die Kommunalpolitik steuerfähigen Produkte handeln. Gleichzeitig sind hierzu Kennzahlen und Ziele zu bilden. Wir haben ca. 50 Produkte und werden wohl 20 wesentliche Produkte benennen.

Ich stelle mir die Frage, ob die Kernprodukte (111 u.a.) ebenfalls zu den steuerfähigen Produkten zählen. Denn (Stichwort Interne Leistungsverrechnung) eigentlich ist hier eine Steuerung direkt nicht möglich, sondern nur indirekt über die leistungsverrechnenden Produkte.
Andererseits mutet es eigenartig an, wenn man "dicke Brocken" (bezogen auf das Euro-Volumen) wie das Produkt "Personal" nicht als wesentliches Produkt bezeichnet.

Wie haben dies andere Kommunen gehandhabt?

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael

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Geschrieben von: Gast, 27.04.2012, 10:03, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Hallo,
Kann mir jemand sagen was für Rechte man als Ersatzmitglied bezüglich der Informationen über abgehaltene Personalratssitzungen hat ? Gibt es sowas wie eine Informationspflicht und wo steht das ??

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Geschrieben von: JenSie, 26.04.2012, 14:02, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo ins Forum,

ich bräuchte zu nachfolgendem Sachverhalt mal bitte Eure Hilfe und Unterstützung:

Der Dienststellenpersonalrat unseres Amtes (Stadt in Ba-Wü; Baden-Württembergisches LPVG) umfasste nach der letzten Wahl insgesamt 11 Mitglieder. Hiervon waren/sind 9 KollegInnen AngestelltenvertreterInnen, 2 Sitze stehen rechnerisch der Gruppe der Beamten zu. Die BeamtenvertreterInnen haben beide ihr Mandat im Personalrat niedergelegt, nachdem die einzige Nachrückerin aus dem Dienst unseres Amtes ausgeschieden ist, haben/hatten wir keine/n NachrückerIn für die Beamten mehr. Wir haben dann im Gremium versucht, eine Nachwahl zu organisieren - die Nachwahl konnte mangels KanditaInnen nicht stattfinden. Bei über 50 Beamten/Beamtinnen hat sich tatsächlich niemand gefunden, der/die dazu bereit ist, für die beiden Beamtenmandate zu kandidieren.

Nachdem wir als 11-er Gremium gestartet sind, hatten wir uns bei der Konstituierung des Vorstandes neben der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterin (Beamtenvertreterin) auch zwei Mitglieder (Angestelltenvertreterinnen) in den erweiterten Vorstand gewählt.

Momentan stehen wir vor folgenden Diskussionen:

1.) haben wir, nachdem die Nachwahl für die Gruppe der Beamten nicht zustande gekommen ist, die Möglichkeit, die beiden freien Sitze des Gremiums durch Ersatzmitglieder aus dem Angestelltenbereich zu besetzen?

Hierzu haben wir im Gremium unterschiedliche Rechtsauffassungen gefunden. Eine Kollegin des PR, die Mitglied bei der GEW ist, hat sich dort erkundigt und die Auskunft erhalten, wir könnten entsprechend § 7 der Wahlordnung die freigewordenen Sitze der BeamtInnen mit den Nachrückern aus dem Angestelltenbereich auffüllen. Gibt es zu dieser Fragestellung eine gesicherte Rechtsgrundlage? (Der für uns zuständige verdi-Sekretär hat uns auf entsprechende Nachfrage mdl. mitgeteilt, dass wir das Gremium nicht aufstocken dürfen und somit für die verbleibende Legislaturperiode mit 9 Angestellten-Mandaten auskommen und gleichzeitig über beamtenrechtliche Fragen mit entscheiden müssen).

2.) wie ist auf rechtlich korrekte Weise bezüglich des nach dem Ausscheiden der Beamtenvertreterin (gleichzeitig erste Stellvertreterin unserer Vorsitzenden) frei gewordenen Vorstandspostens zu verfahren?

Ich persönlich lese die §§ 33 und 34 des LPVG dahingehend, dass wir bei einer Stärke von 9 Mitgliedern dem Grunde nach keinen rechtlichen Anspruch auf einen erweiterten Vorstand mehr haben und somit eigentlich 2 Vorstandssitze "überflüssig" sind. Dies bedeutet meiner Meinung nach, dass wir - für den Fall, dass wir das Gremium nicht wie unter Punkt 1 skizziert auffüllen können - aus der Gruppe der AngestelltenvertreterInnen heraus die Position der/des
stellvertretenden Vorsitzenden neu wählen müssen. Auch hierzu bräuchte ich bitte Euren Rat, gerne auch mit entsprechenden §§ untermauert :-)

Ich danke Euch für die Hilfe und freue mich auf Eure Antworten.

LG
J.


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Geschrieben von: Jürgen Cappell, 26.04.2012, 10:48, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Hallo ans Forum,
ich bin Bediensteter einer JVA in NRW und möchte aus gesundheitlichen Gründen in eine im Erdgeschoß gelegene freie Dienstwohnung umziehen. Vom Dienstwohnungssachbearbeiter wurde der Umzug, nach amtsärztlicher Untersuchung, auch genehmigt. Im Anschluß teilte der PR mit, dass dieser dem Umzug nicht zustimmt, da die Wohnung nicht bezugsfähig sei. Ausser einer "normalen" Renovierung hat diese Wohnung keine Mängel, die einen Einzug nicht rechtfertigen.
Ist eine Zustimmung des PR überhaupt notwendig?

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Geschrieben von: Gast, 25.04.2012, 23:51, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)


Hallo,

ich hab da mal eine Frage. Ich habe erst im Mai letzten Jahres meinen Führerschein gemacht und im Juli mein eigenes Auto bekommen. Dieses habe ich auf mich selbst zugelassen und versichert.

Irgendwie kam es bei meinem Versicherer zu einem Fehler worauf hin ich vom Straßenverkehrsamt eine förmliche Zustellung bekam das ich mein Auto sofort aus dem Betrieb nehmen muss, aufgrund eines fehlendem Versicherungsschutzes.

Meine Versicherung hatte fälschlicher Weise für mich zwei Versicherungen unter verschiedenen Nummern für das selbe Auto abgelegt. Wovon allerdings ich nur einen Vertrag unterschrieben hatte.

Der gezahlte Betrag von mir wurde auf das Konto gebucht wofür ich den Vertrag nie unterschrieben hatte. Der richtige Vertrag blieb also ohne Zahlungseingang.

Es war super stressig das alles zu klären und hat mich auch Strafe gekostet, aber okay.

Dann wollte meine Versicherung plötzlich das ich das ganze Jahr Versicherung im Vorraus zahle (dies ist als Neuling nicht gerade wenig) obwohl vorher eine andere Zahlung ausgemacht war. Jetzt streite ich seit drei Wochen mit denen über diesen Punkt und habe nn beschlossen die Versicherung zu kündigen.

Heute aber bekam ich Post: Mal wieder eine Ordnungsverfügung über fehlenden Versicherungsschutz.

Mein Vater hat gestern die EvB Nummer angefordert und wir wollten am Freitag das Auto auf ihn umschreiben und dann auch versichern, weil das halt auch viel günstiger ist.

Jetzt meine Frage...

Geht das noch? Kann ich das jetzt einfach ummelden und die neue Versicherung angeben oder muss ich jetzt erst mein Auto stilllegen?

freue mich auf Antworten



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Geschrieben von: Gast, 25.04.2012, 15:10, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Hallo zusammen, vielleicht jann mir jemand helfen.

Ich beziehe hartz 4 und will bald heiraten - eine Frau aus dem Ausland, die schon verheiratet war und ein Kind aus dieser Ehe hat.

De Frage ist: Kann das Kind bei der Familienzusammenführung mit nach Deutschland? Das Kind ist 5 Jahre alt. Der Vater des Kindes ist damit einverstanden.
Wir möchten natürlich aus reiner liebe heiraten.

Danke im voraus !

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Geschrieben von: Dietmar.Jaekel, 24.04.2012, 22:03, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo an die Mitglieder des Forums,

ich habe mich heute registriert, weil ich im nächsten Jahr für den Personalratsvorsitzenden in unserem Haus kandidiere.

Ich war bisher in anderen Bereichen tätig, bin seit 2005 im Personalrat und würde gerne von Euch erfahren, ob es Möglichkeiten gibt, in relativ kurzer Zeit eine Art grobe Ausbildung für diesen Job zu erlangen.

Für Ideen und Infos wäre ich Euch sehr dankbar.

Gruß
Dietmar Jäkel

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Geschrieben von: D.W., 24.04.2012, 14:28, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo zusammen,
ich habe nur eine kurze Frage: Wielange muss ich krank gewesen sein um Anspruch auf Wiedereingliederung zu haben ?
LG D.W.

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Geschrieben von: Gast, 22.04.2012, 18:20, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (1)

Hallo zusammen,

ich mache meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten Kommunalverwaltung in NRW. Mir wurde gesagt, dass ich mir bei einer Verkürzung der Ausbildungszeit um sechs Monate den Stoff des letzten berufsbegleitenden Lehrgangs selbst beibringen müsste.

Hat jemand da vielleicht Erfahrungen? Ist das machbar?

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