Größe des Gremiums - Nachrücker - erweiterter Vorstand
#1

Hallo ins Forum,

ich bräuchte zu nachfolgendem Sachverhalt mal bitte Eure Hilfe und Unterstützung:

Der Dienststellenpersonalrat unseres Amtes (Stadt in Ba-Wü; Baden-Württembergisches LPVG) umfasste nach der letzten Wahl insgesamt 11 Mitglieder. Hiervon waren/sind 9 KollegInnen AngestelltenvertreterInnen, 2 Sitze stehen rechnerisch der Gruppe der Beamten zu. Die BeamtenvertreterInnen haben beide ihr Mandat im Personalrat niedergelegt, nachdem die einzige Nachrückerin aus dem Dienst unseres Amtes ausgeschieden ist, haben/hatten wir keine/n NachrückerIn für die Beamten mehr. Wir haben dann im Gremium versucht, eine Nachwahl zu organisieren - die Nachwahl konnte mangels KanditaInnen nicht stattfinden. Bei über 50 Beamten/Beamtinnen hat sich tatsächlich niemand gefunden, der/die dazu bereit ist, für die beiden Beamtenmandate zu kandidieren.

Nachdem wir als 11-er Gremium gestartet sind, hatten wir uns bei der Konstituierung des Vorstandes neben der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterin (Beamtenvertreterin) auch zwei Mitglieder (Angestelltenvertreterinnen) in den erweiterten Vorstand gewählt.

Momentan stehen wir vor folgenden Diskussionen:

1.) haben wir, nachdem die Nachwahl für die Gruppe der Beamten nicht zustande gekommen ist, die Möglichkeit, die beiden freien Sitze des Gremiums durch Ersatzmitglieder aus dem Angestelltenbereich zu besetzen?

Hierzu haben wir im Gremium unterschiedliche Rechtsauffassungen gefunden. Eine Kollegin des PR, die Mitglied bei der GEW ist, hat sich dort erkundigt und die Auskunft erhalten, wir könnten entsprechend § 7 der Wahlordnung die freigewordenen Sitze der BeamtInnen mit den Nachrückern aus dem Angestelltenbereich auffüllen. Gibt es zu dieser Fragestellung eine gesicherte Rechtsgrundlage? (Der für uns zuständige verdi-Sekretär hat uns auf entsprechende Nachfrage mdl. mitgeteilt, dass wir das Gremium nicht aufstocken dürfen und somit für die verbleibende Legislaturperiode mit 9 Angestellten-Mandaten auskommen und gleichzeitig über beamtenrechtliche Fragen mit entscheiden müssen).

2.) wie ist auf rechtlich korrekte Weise bezüglich des nach dem Ausscheiden der Beamtenvertreterin (gleichzeitig erste Stellvertreterin unserer Vorsitzenden) frei gewordenen Vorstandspostens zu verfahren?

Ich persönlich lese die §§ 33 und 34 des LPVG dahingehend, dass wir bei einer Stärke von 9 Mitgliedern dem Grunde nach keinen rechtlichen Anspruch auf einen erweiterten Vorstand mehr haben und somit eigentlich 2 Vorstandssitze "überflüssig" sind. Dies bedeutet meiner Meinung nach, dass wir - für den Fall, dass wir das Gremium nicht wie unter Punkt 1 skizziert auffüllen können - aus der Gruppe der AngestelltenvertreterInnen heraus die Position der/des
stellvertretenden Vorsitzenden neu wählen müssen. Auch hierzu bräuchte ich bitte Euren Rat, gerne auch mit entsprechenden §§ untermauert :-)

Ich danke Euch für die Hilfe und freue mich auf Eure Antworten.

LG
J.
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#2

Moin,

nach dem NPersVG würden die Beamtensitze leer bleiben. Nachrücker sind nur aus den jeweiligen Listen und nicht gruppenübergreifend erlaubt. Mit einem Hinweis auf eine BVerwG Entscheidung habe ich einen Kommentar zum Baden-Württembergischen PersVG gefunden, danach ist dies auch dort so (RdNr 8 http://books.google.de/books?id=LKsiDdU9RSYC&pg=PA105&lpg=PA105&dq=bverwge+49+271+personalrat&******=bl&ots=xbSAahQNPC&sig=fabOFrLIAO8Xvpc7Bm2dotD5w8o&hl=de&sa=X&ei=1zKaT6vVN42RswaT1_25Dg&ved=0CCoQ6AEwAA#v=onepage&q=bverwge%2049%20271%20personalrat&f=false).

Wenn die Beamten keine Vertreter aus den eigenen Reihen wählen, würden sie denn Angestellte aufstellen, die sie vertreten? Das wäre in Niedersachsen zulässig.

Grüße
1887
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