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Geschrieben von: Gast, 18.03.2015, 15:55, Forum: Fortbildung, - Keine Antworten

Meine Kollegin hat zwei Teilzeitstellen im ÖD (beide beim Land NRW, aber unterschiedliche Ämter). Nun musste sie an einer Stelle zu einer zweitägigen Fortbildungsmaßnahme, die aber auf die Arbeitszeit der anderen Stelle traf. Muss sie die Arbeitszeit nacharbeiten? Wie ist das generell, wenn man sich den Zeitpunkt einer Fortbildungsmaßnahme nicht aussuchen kann?

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Geschrieben von: Gast, 18.03.2015, 10:52, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (2)

Hallo,

ich habe vor, mich nächstes Jahr in Dortmund für den gD zu bewerben. Weiß jemand, ob man in Dortmund nach dem Studium als BaW in der Regel Beamter auf Probe ist oder sofort Beamter auf Lebenszeit?

Mit freundlichen Grüßen

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Geschrieben von: Gast, 17.03.2015, 22:54, Forum: Fortbildung, Antworten (2)

Hallo,

ich werde im September dieses Jahr den AL II bei der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) beginnen.

Vorab habe ich gehört, dass dieser wirklich knüppelhart ist. Ich habe mir schon bei der Ausbildung nicht leicht getan, trotzdem durchschnittlich abgeschnitten.

Werde mir die alten Klausuren und Prüfungen des Lehrgangs ausdrucken.
Habt ihr sonst noch Tipps wie ich mich (evtl. bereits jetzt) auf den AL II vorbereiten kann?
Gibt es Lehrbriefe oder sonst irgendwas, das mit den Stoff näher bringen kann?


Danke

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Geschrieben von: Gast, 17.03.2015, 22:51, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (3)

Damals und heute – Aktivitäten neben Ihrem Studium damals und Ihre Arbeit heute

Ihr Hochschul- oder Fachhochschulabschluss liegt nicht länger als 5 Jahre zurück? Dann lade ich Sie zur Teilnahme an einer Online-Umfrage im Rahmen meiner Diplomarbeit im Fach Arbeitspsychologie (Universität Potsdam) ein:
http://www.survey.meschzan.net/index.php/883923/lang-de

Nach der Fertigstellung meiner Diplomarbeit können Sie sich die wichtigsten Ergebnisse anschauen unter: http://www.diplomarbeit.meschzan.net

Vielen Dank für Ihre Hilfe und Ihre Zeit!

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Geschrieben von: Gast, 17.03.2015, 19:34, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (3)

Hallo,
ich beginne bald ein Duales Studium in einer Kommune (Regierungsbezirk: Münster) als Stadtinspektor. Bislang habe ich nebenbei selbstständig verschiedene Programmierarbeiten erledigt.

Dies würde ich gerne weiter nebenbei machen. Habe gelesen, dass das grundsätzlich (nach Absprache mit künftigem Arbeitgeber) erlaubt ist, aber sehr sehr ungern gesehen wird.

Hat jemand damit Erfahrungen?

MFG

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Geschrieben von: Gast, 17.03.2015, 09:22, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo!

Ich bin seit dem 03.05.1993 beim Amtsgericht angestellt. Ich habe einen unbefristeten Vollzeitvertrag.

Aufgrund Kindererziehung gehe ich derzeit Teilzeit arbeiten.

Gerne würde ich wieder auf 25 Stunden aufstocken.

Nun meine Frage: Kann ich das überhaupt? Oder habe ich kein Anrecht mehr auf mehr Stunden?

Im Voraus besten Dank für die Antwort.

MfG

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Geschrieben von: Gast, 16.03.2015, 22:40, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo Ihr da draußen! Bitte um Erfahrungsberichte oder auch Fachwissen.
Es gibt viele Diskussionen und Ratschläge, wie man verhindert, dass die ZmU in Mainz einen dienstunfähig ´schreibt` - aber ich will gar nicht in Pension. Was nun?
Zur Info: GdB 50 seit 4 Jahren, volle Stelle, seit 3 Jahren nur "normale" Krankheiten plus Einzeltage wg. Migräne.
Ich kenne Beamte, die viel mehr AU sind, ebenfalls behindert und noch nie bei der ZmU waren. Ich war schon 3 mal dort und dachte, das sei erledigt. Hat jemand eine Erklärung? Oder einen Tipp, wie ich das für die Zukunft abstellen kann?

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Geschrieben von: Gast, 16.03.2015, 11:39, Forum: TVöD, Antworten (6)

Hallo liebes Forum,

ich hätte folgende Frage bzgl. der Anrechnung von Arbeitszeit.

Ich habe eine Stellenzusage erhalten. Die Probezeit soll in einem auf 6 Monate befristeteten Vertrag auf E11 laufen. Danach werde ich sofort höher gestuft in unbefristetem Verhältnis.
Da dies nun zwei verschiedene Verträge sind würde ich jetzt davon ausgehen dass nur der zweite Vertrag gerechnet wird, da auch nur dieser am 1. Dezember gültig wäre. Das würde leider auch bedeuten, dass ich die 6 Monate aus dem Probevertrag "verliere".
Sehe ich das richtig? Gäbe es hier Möglichkeiten die Zeit angerechnet zu bekommen?

Vielen Dank im Voraus und Grüße aus dem hohen Norden

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Geschrieben von: Erik82, 16.03.2015, 06:51, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (7)

Hallo,

ich habe Fragen zum Wechsel des Dienstherrn mittels Entlassung und Wiedereinstellung / Ernennung:

Hat eine Entlassung und eine erneute Wiedereinstellung bei einem anderen Dienstherrn Auswirkungen auf die Pensionsansprüche bzw. werden die zurückliegenden Zeiten bei einem anderen Dienstherrn angerechnet?
Welche Nachteile hat denn eigentlich die Entlassung mit erneuter Wiedereinstellung bei einem anderen Dienstherrn, außer das die Gefahr besteht, vielleicht das Beamtenverhältnis zu verlieren, wenn sich der neue Dienstherr doch kurzfristig quer stellt?

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Geschrieben von: MariettaLieb, 15.03.2015, 16:11, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), - Keine Antworten

Studie zum „Umgang mit Lebensherausforderungen besonderer Persönlichkeiten“ an der Fakultät für Psychologie der Universität Wien

Im Rahmen unserer Diplomarbeit suchen wir möglichst viele Teilnehmer, die an unserer Online-Studie zum „Umgang mit Lebensherausforderungen besonderer Persönlichkeiten“ teilnehmen.
Die Bearbeitung des Fragebogens dauert ca. 40-60 Minuten, welche jedoch unterbrochen werden kann und an einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden kann. Die Auswertung Ihrer Daten erfolgt völlig anonym. Als Entlohnung verlosen wir zwei Gutscheine (Amazon- und Hotel Gutschein von NH) im Wert von jeweils 100€. Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Rückmeldung über Ihre Testergebnisse. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Alter von mindestens 21 Jahren. Wir bitten Sie, unseren Fragebogen unter folgendem Link auszufüllen:

https://www.soscisurvey.de/PersonalityResearch/

(sollte der Link nicht funktionieren, bitte einfach in ein neues Browserfenster kopieren)
Vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 14.03.2015, 14:51, Forum: Kommunalpolitik, - Keine Antworten

Hallo,

hat ein Landesbeamter auf Lebenszeit im Saarland, Anspruch darauf, seine Verbeamtung auf Lebenszeit zu behalten, wenn er zum hauptamtlichen Bürgermeister gewählt wird.
Kurz gefragt: Für die Amtszeit freigestellt oder danach arbeitslos?

Danke für Rückmeldungen.

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Geschrieben von: Gast, 13.03.2015, 19:10, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

ich bin seit 35 Jahre Feuerwehrbeamter (Leitstellensachbearbeiter) bei einer Kommune. Ab 2016 übernimmt aller Wahrscheinlichkeit der Kreis die Leitstelle. Kann die Kommune mich zum Kreis versetzen, auch wenn ich nicht damit einverstanden bin. Was passiert mit der Feuerwehrzulage?
Vielleicht kennt sich einer in dieser Materie aus, wäre sehr dankbar für eine Antwort.

LG Feuerwehrmann

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Geschrieben von: Britta H., 13.03.2015, 18:17, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe mich jetzt letzte Woche auf eine Stelle im einfachen Verwaltungsdienst beworben. Heute habe ich einen Brief erhalten von dem Ansprechpartner an den ich die Bewerbung gerichtet habe, dass meine Bewerbung inzwischen an die Personalleitung weitergeleitet wurde und diese mich dann direkt einlädt, sofern ich die formellen Voraussetzungen erfüllen würde. Was meint Ihr wie viele bekommen so einen Brief und wie stehen die Chancen?

Grüße

BrittaIcon_mrgreen

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Geschrieben von: Gast, 13.03.2015, 13:09, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (1)

Bin auf der Warteliste (Duales Studium FA), muss nicht eine Absage erfolgen?

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Geschrieben von: Gast, 12.03.2015, 23:13, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Hallo,
ich bin 22 Jahre alt und gelernter Landmaschinenmechaniker mit 3 Jahre Berufserfahrung.
Ich habe jetzt die Möglichkeit bei der Straßenmeisterei in Baden Württemberg im Werkstattbereich eine Stelle zu erhalten.
Was ist in dem Fall meine Entgeldgruppe?
Und welche Entwicklungsstufe kann ich mit Berufserfahrung und zur Bindung von gutem Personal erhalten?
Grüße

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