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Geschrieben von: Gast, 31.05.2012, 22:33, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Hallo liebe Gemeinde,

in gut 2 Wochen finden in NRW die Neuwahlen der Personalräte statt. Ich bin erstmalig aufgestellt auf unserer Gewerkschaftsliste und die Gewerkschaftsmitglieder haben in einer
Vorabstimmung mich auf Plazt 1 gesetzt. Ich bin in Personalratsarbeit unerfahren habe aber sehr viel Rückendeckung von vielen Kollegen die mir auch sofort den Vorsitz zutrauen.
Ich selbst traue es mir auch zu aber ab und zu habe ich Zweifel ob das gut ist. Problem wird nur sein, dass wenn ich es nicht machen würde, der Kollege der anderen Gewerkschaft, die vermutlich nur 2 Sitze bekommt es macht und von den meisten nicht gewünscht wird.
Ich würde gern mal ein paar unabhängige Meinungen von Euch hören, wobei ich weiß, dass es schwer ist zu beurteilen wenn man die betreffenden Personen nicht kennt.

Vielleicht doch ein paar Daten!
Personalrat besteht aus sieben Personen, einer davon komplett freigestellt!
90% Beamte, 10% Beschäftigte
6 Beamtenvertreter, 1 Beschäftigtenvertreter

Ich selbst bin schon 14 Jahre in der Behörde!


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Geschrieben von: Gast, 31.05.2012, 08:58, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (6)

Hallo Zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir etwas Klarheit verschaffen.

Bin jetzt seit letztem Jahr im PR und gleich Vorsitzende geworden- Frischling also.

Weil sich die AzV (Arbeitszeitverordnung bei Beamten) geändert hat, möchte der Dienstherr natürlich die Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit bei uns im Haus anpassen. Gleichzeitig wurde der Wunsch von der Leitung geäußert, dass die Rahmenarbeitszeit die bisher von 06:00 - 19:00 Uhr besteht auf 06:30 Uhr angehoben wird. Das ganze wird nur recht Fadenscheinig begründet und vom vorherigen PR wurde mir schon zu verstehen gegeben, dass das in der Vergangenheit immer wieder mal vom DL in Angriff genommen wurde.

Jedenfalls habe ich meinen Kollegen aus dem PR eine Vorabinfo per Mail zugesandt, in welchem ich auch kurz erläutert habe, dass die bisherigen Ausführungen vom DL nicht ausreichend sind um eine Anhebung der Zeiten zu rechtfertigen.

Einen Tag später erhalte ich eine E-Mail der Geschäftsleitung in dem der Vorschlag nochmal konkretisiert wurde - da es offensichtlich zu Missverständnissen gekommen sei, als mir der Entwurf ausgehändigt worden sei.

Ich wusste natürlich sofort, dass hier irgendeiner vom PR was nach Aussen getragen haben musste. Schließlich hat sich dann auch eine Kollegin dazu bekannt, dass sie "im Rahmen ihrer Personalratstätigkeit" von einer aus der Dienstleitung angesprochen wurde und sie da halt was erzählt hat.

Dumm gelaufen. Sie sieht ihren Fehler aber auch überhaupt nicht ein. Es ist halt so, dass sie und die aus dem Arbeitgeberbereich befreundet sind- das wirft auf die Sache natürlich schon ein schlechtes Licht- zumal ich nicht weiß ob sie ihr vlt. auch meine Mail gezeigt hat.

Da noch ein Kollege im Urlaub ist aber am Montag wiederkommt habe ich nun schonmal eine Sitzung angesetzt in der das besprochen werden soll.

Meiner Meinung nach steht es einem einzelnen PR-Mitglied nicht zu mit einem von der Arbeitgeberseite allein über laufende Dinge zu reden, die noch nichteinmal in der Runde des Gremiums richtig besprochen wurden. (Art. 10 Nr. 2 BayPVG sagt in der Kommentierung doch, dass "ohne besonderen Beschluss der Personalvertretung ist ein einzelnes Mitglied des Germiums nicht befugt, dem Dienststellenleiter Auskünfte zu erteilen, weil dies nach Art. 32 Abs. 3 der Personalratsvorsitzenden allein vorbehalten ist".

Seh ich das so richtig?
Was wären geeignete Maßnahmen um ihr auf die Finger zu klopfen? Könnte man sie aufgrund des Verhaltens von dieser Sache ausschließen und sich an ein Ersatzmitglied wenden, da ich ja nicht ausschließen kann, dass Informationen wieder weitergetragen werden?

Ich hoffe auf baldige Antwort
Danke



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Geschrieben von: Gast, 30.05.2012, 20:44, Forum: Bürgerfragen, - Keine Antworten

Nachdem wir im guten Glauben und nach Prüfung der Rechnung durch unseren Bauleiter die Rechnung des Kanalbauers bezahlt hatten, stellten wir fest, dass die Druckprüfung noch durchgeführt werden muss. Aufmerksam wurden wir durch ein Schreiben der Stadtentwässerung.

Der Kanalbauer meint jetzt, es fällt nicht in seinen Bereich, da es auf dem Angebot bzw. Auftrag auch nicht vereinbart wurde.

In der Baubeginnanzeige hat er jedoch dafür unterschrieben.

Wie seht ihr das? Muss der Kanalbauer diese noch durchführen oder nicht?

Bzw. ist es normal das ein Kanalbauer sein Gewerk im Anschluss nicht auf Dichtigkeit prüft??? Gibt es evtl. ein Gesetz das dieses regelt, dass er es die Prüfung durchführen muss? Ich denke, es ist zu leicht, wenn der Kanalbauer sich rausreden möchte, dass es im Angebot und Auftrag nicht aufgeführt ist? Zudem bin ich kein Fachmann, er hätte doch dran denken müssen.

Vielen Dank.

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Geschrieben von: Gast, 30.05.2012, 09:24, Forum: Fortbildung , Antworten (6)

Hallo zusammen,

tausend Fragen Icon_cool

Ist überhaupt jemand hier oder hat ihn dort gemacht?

VG P.

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Geschrieben von: Fränklin, 29.05.2012, 19:16, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (3)

Hi,
im Arbeitszeugnis soll ja auch das Ausdrucksvermögen bewertet werden. Nun habe ich eine ausländische Kollegin, die in der Grammatik nicht gerade perfekt ist. Sie arbeitet im Kindergarten als Erzieherin. Die zu beurteilende Fachbereichsleiterin hat mir mitgeteilt, dass sie trotzdem ungehemmt mit den Kindern kommuniziert -soll positiv gemeint sein-.
Nun weiß ich nicht, wie ich es wohlwollend im Arbeitszeugnis schreiben soll. Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank
Fränklin

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Geschrieben von: Detlef, 29.05.2012, 14:08, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (7)

014

ich habe mal eine Frage zur Bewertung von Altlasten.

Wir haben hier ein Gutachten aus dem Jahre 2004.

Die Eröffnungsbilanz erfolgte aber erst Jahre später.

Gibt es eine Möglichkeit evt. Bewertungsgesetz dieses Gutachten auf das Jahr der Eröffnungsbilanz hoch zu rechnen. Muss ja als Rückstellung gebucht werden.

Vielen Dank für Eure bzw. Dein Hilfe

Gruß

Detlef

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Geschrieben von: Gast, 27.05.2012, 14:42, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Ich bin seit einiger Zeit aufgrund von Dienstunfähigkeit im Vorruhestand. Da ich zwar berufsunfähig (Lehrer) aber nicht arbeitsunfähig bin, würde ich gern wieder arbeiten. Dies scheint aber nicht möglich zu sein, wenn man schon dienstunfähig ist. Eine anderweitige Verwendung ist für dienstunfähige Lehrer nach dem Landesbeamtenrecht Baden - Württemberg
anscheinend nicht möglich oder kennt jemand hierzu irgendwelche Ausnahmeregelungen?
Vielen Dank für die Antwort!

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Geschrieben von: Fränklin, 26.05.2012, 12:50, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (4)

In unserem Kommunalbereich wird beabsichtigt einen Zweckverband zu gründen. Für diesen Zweckverband sollen Beschäftigte eingestellt werden, ggfls. sollen Beschäftigte aus den einzelnen Kommunalverwaltungen abgeordnet werden.
Wie könntet Ihr Euch die Personalleistung in so einem neu gegründeten Zweckverband vorstellen?

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Geschrieben von: Sternchen, 25.05.2012, 20:37, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (5)

Hallo Zusammen,

wer kann mir in dieser speziellen TVöD-Frage weiterhelfen?
Folgender Fall:

Beschäftiger B arbeitet seit über zehn Jahren in einer Kommunalverwaltung und hat vor einiger Zeit den 2. Angestelltenlehrgang erfolgreich absolviert. Er ist in EG 6, Stufe 4 eingruppiert und bekommt seit einigen Monaten die Zulage nach § 14 TVöD wegen Ausübung einer höherwertigeren Tätigkeit (er sitzt auf einer Stelle, die mit EG 8 bewertet wurde). Nun wurde er versetzt und zwar auf eine Stelle, die mit EG 9 bewertet ist und bekommt auch die entsprechende Höhergruppierung von der EG 6 (mit Zulage) direkt in die EG 9. Die EG 8 hat er also übersprungen.

Nun wird man bei einer Höhergruppierung ja in der Entgeltstufe entsprechend zurückgestuft. Die Frage ist nur, wie weit.

Gem. § 17 IV TVöD würde B in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurückfallen, dass sein neues Gehalt gerade noch dem alten entspricht (zzgl. ggf. Garantiebetrag von 50 EUR oder so, sollte der Gehaltszuwachs darunter liegen, hier jedoch nicht relevant). Es erfolgt jedoch mindestens eine Zuordnung zur Stufe 2.

Im vorliegenden Fall würde B dann also von EG 6, Stufe 4 (2391,14 EUR auf Grundlage der alten Entgelttabelle gültig bis 29.02.12) in EG 9, Stufe 2 (2537,53 EUR) eingruppiert. Man bedenke dabei, dass B vorher noch eine Zulage von 4,5 % (also 107,60 EUR, insgesamt 2498,74 EUR) bekommen hat, die jedoch bei der Stufenzuordnung nicht mitzählt, da allein auf die Entgeltgruppe abgestellt wird. Er hat also einen realen Gehaltszuwachs von 38,79 EUR.

Dagegen erfolgt jedoch gem. § 16 II TVöD bei einer einschlägigen Berufserfahrung von mind. drei Jahren eine Zuordnung in Stufe 3. Dies bezieht sich jedoch auf Neueinstellungen.

Bezogen auf den vorliegenden Fall stellt sich nun die Frage, ob B nun in EG 9, Stufe 2 (was bezogen auf den Gehaltszuwachs ja eher lächerlich ist) oder in EG 9, Stufe 3 zugeordnet wird? Bei Zuordnung in Stufe 2 würde sich der über zehn Jahre beschäftige B dann schlechter stellen als ein neu Eingestellter. Das kann doch nicht sein???


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Geschrieben von: Gast, 23.05.2012, 14:23, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (7)

Hallo zusammen,

ich bin im Gebäudemanagement unserer Stadtverwaltung beschäftigt. Ein Kollege aus unserem Sozialamt benötigt für ein städt. Übergangswohnheim (Asylheim) neue Waschmaschinen, Herdplatten etc. Er meint, dass für die Beschaffung das Gebäudemanagement zuständig ist.

Ich bin anderer Meinung. Was haltet ihr davon???

Danke im Voraus!

Sarah D.

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Geschrieben von: Gast, 23.05.2012, 12:29, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,
ich möchte einmal im Groben meinen Werdegang erzählen und dazu ein paar Fragen stellen:
Ich bin seit 29 Jahren im ö.D. beim Bund, habe also einen Angestelltentarifvertrag für den Bund.
Meine Tarifgruppe hat sich bis heute nicht verändert. (TG V, früher VII).
2004 bekam ich eine Schwerbehinderung von 50 % wg. psychischen Krankheitsschäden.
Aufgrund meiner Krankheit nahm man mich Ende 2011 aus meinem bisherigen Arbeitsgebiet (Schreibkraft) heraus. Ich habe mich mit Händen und Füßen dagegen gewehrt, weil vieles falsch hingestellt wurde und ich gemobbt wurde. Das wurde leider so hingestellt als ob ich unfähig wäre mit bestimmten Kollegen klarzukommen.
Jedenfalls nahm man mich aus meiner 28-jährigen Schreibarbeit raus und übertrug mir jetzt komplett andere Aufgaben, die normalerweise Beamte mit ungelerntem Beruf ausüben (Akten hin- und herschieben, etc.). Ich habe eine Berufsausbildung mit abgeschlossener IHK-Prüfung.

Den gänzlichen Umbruch, in dem meine dienstliche Verwendung für 2012 als dienstliche Rehabilitationsmaßnahme deklariert wird habe ich schriftlich. Was ich leider trotz mehrmaligem Hinweis nicht schriftlich erhalten habe, ist, dass meine Tarifgruppe gleich bleibt, sprich, sich keinerlei Einbußen bzgl. Gehalt ergibt. Mir wurde das mehrfach mündlich zugesichert, dass sich an meinem Gehalt nichts ändert und ich nicht herabgestuft werden kann. Praktisch jedoch führe ich wesentlich "niedrigere" Tätigkeiten aus.

Meine Frage jetzt: Wenn ich das Rehajahr nicht "bestehe", können sie meinen Vertrag ändern? Können sie ihn jetzt schon ändern? Das würde eine enorme Verschlechterung meines Gehalts bedeuten. Ich verstehe auch nicht, warum sie mich zu den "ungelernten" Beamten gesetzt haben. Mein Ziel ist es bis Jahresanfang 2013 wieder meinen eigentlichen Beruf auszuüben. Das wird aber permanent überhört, zumal in der Abteilung, in der ich jetzt bin, Personalmangel besteht und ich somit sehr willkommen bin.
Mir kann auch nicht gesagt werden wie es nach dieser "Rehabilitationsmaßnahme" weiter geht. Das heißt für mich ich kann ich anstrengen soviel ich will und trotzdem kann es passieren, dass ich da bleibe wo ich jetzt als Rehamaßnahme bin.
Mir geht es um das Gehalt, denn eine wesentlich niedrigere Tarifgruppe gefährdet buchstäblich meine Existenz.
Vielen Dank für Eure Antworten!
MfG
AundB

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Geschrieben von: Gast, 22.05.2012, 20:17, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (9)

Hallo zusammen,

ich habe eine telefonische Zusage für eine Position im öffentlichen Dienst erhalten. Darin hieß es: Alle Mitglieder der Auswahlkomission hätten sich für mich entschieden, es sei noch die Zustimmung der Gremien abzuwarten. Der Besetzungsvorschlag liegt beim Personalrat zur Unterschrift. Da ich keine schriftliche Zusage habe und auch keine Klarheit über den Starttermin herrscht, frage ich mich wie sicher die Zusage ist. Seit der telefonischen Zusage sind 4 Wochen vergangen. Diese Ungewissheit ist echt unerträglich. Habt ihr ne Idee wie man am besten vorgeht, um das Procedere zu beschleunigen?
Hat jemand Erfahrungen wie lange es dauert bis man nach der mündlichen Zusage den Arbeitsvertrag zugeschickt bekommt?

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Geschrieben von: Gast, 22.05.2012, 14:19, Forum: Fortbildung , Antworten (1)

Hallo,
wo kann ich den AL II / Verwaltungsfachwirt auf Vollzeit machen??
In Bayern, Thüringen und Hessen wird er nur in Teilzeit angeboten und das dauert mir zu lange...

und welche Aufbaumöglichkeiten nach dem Verwaltungsfachwirt gibt es??

Mfg
Peter

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Geschrieben von: Gast, 21.05.2012, 22:28, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo zusammen,
ich bin vollzeitbeschäftigt und trage mich mit dem Gedanken, meine wöchentliche Arbeitszeit auf 30 Stunden zu reduzieren. Ich bin in eine Individualstufe TVöD mit Zulage eingruppiert. Ich bin nun auf der Suche nach einer Möglichkeit, mein Gehalt mit 30 Stunden möglichst genau zu berechnen (damit ich weiß, ob ich mir eine Reduzierung überhaupt leisten kann...). Natürlich kann ich auch den guten alten Dreisatz bemühen, aber da bekomme ich ja nur eine ca-Angabe, weil sich ja auch die Steuerstufe (Progression) ändern könnte. Möchte möglichst "meine" Personalabteilung nicht in Anspruch nehmen, weil ich noch nicht mit der Absicht herausrücken möchte... Wer weiß Rat ?

Fell-Lady

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Geschrieben von: Katze, 21.05.2012, 21:09, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (18)

Ich wollte euch mal was erzählen: Ich arbeite schon Jahrzehnte in einer öffentlichen großen Verwaltung. Bislang hat mir meine Arbeit immer Spaß gemacht. Ich war in einer Leitungsfunktion und das schon 8 Jahre lang. Bislang immer gut, auch vom größten Chef immer anerkannt. Dann ging der größte Chef und es kam ein anderer. Und der setzte erstmal seine direkten Untergebene um. Und so kam es, dass ich auf einmal eine Übervorgesetzte bekam, die mich noch nie leiden konnte. Das war ja vor ihrer Umsetzung auch kein Problem, denn wir trafen uns ja nicht. Ach doch, ich bewarb mich mal als Führungsfunktion in ihrem damaligen Bereich. Und komisch: alle wollten mich, von meinem Bewerbungsscheiben her bis zum Bewerbungsgespräch waren alle (auch der damalige direkte Vorgesetzte) für mich. Nach einem viertel Jahr erhielt ich aber dann die Ablehnung. Naja, dachte ich, hast ja eine Führungsposition und bist ja schon 2 Jahrzehnte in einem Fachbereich - also ein Fachidiot sozusagen. Und dann wurde sie vor einem guten Jahr umgesetzt. Da ich immer offen war und auch in der Zeit positive Verbesserungesvorschläge in meinem Bereich darstellte, die auch umgesetzt wurden, habe ich gar nicht bemerkt, dass sie mich ein Jahr lang ignorierte. Ich wunderte mich aber, warum sie mir oder meiner damaligen direkten Vorgesetzen kein Feedback gab, wenn sie des öfteren zu meinen einzelnen Mitarbeitern ging.
Weiterhin wurde durch eigengewollte Umsetzungen mir aus einem Bereich alle Mitarbeiterinnen abgezogen. Und zu guter letzt sollte ich dann die Arbeit aus diesem abgezogenen Bereich auch noch tun, was ich dann ab September vorigen Jahres auch tat. 2 Jobs! Da wurde nicht gefragt, na wie geht es ihnen denn, alles klar, können sie eine Unterstützung gebrauchen? Im Dezember wurde ich dann für 1 Woche krank vor Weihnachten und hatte die anderen Tage Überstundenurlaub (-abgeltung). Und dann kam ich aus meinem Urlaub wieder zur Arbeit und hatte mit einem Satz in einer email für den darauffolgenden Tag ein Personalgespräch für meinen künftigen Einsatz. Nachdem ich mich noch am gleichen Tag an meine Übervorgesetzte wandte und fragte, was denn los sei, wurden mir belanglose Vorhaltungen gemacht, die ich sofort entkräften konnte und ich sollte dann als Sachbearbeiter umgesetzt werden zum kommenden Monat. Zum Schluss - da keine Worte ihrerseits gefunden wurde - hies es nur: Schlafen Sie eine Nacht darüber! Ich wurde dann umgesetzt in einen anderen Bereich als Sachbearbeiterin, der mir gar keinen Spaß (soll denn Arbeit Spaß machen?) macht, total etwas anderes vom Fach- und Arbeitsbereich ist. Dies ist jetzt schon ca. 4 Monate her. Ich habe gar keine Motivation - auch wenn ich wollte - mir Gedanken über meine jetzigen Arbeitsabläufe zu machen. Ich fahre morgens zur Arbeit - bekomme Magen- und Brustbeklemmungen, bin demotiviert und antriebslos, könnte immer sofort anfangen zu heulen, auch zu Hause bin ich den Gedanken nicht los geworden. Da ich merkte, dass mit mir etwas nicht stimmt, habe ich versucht einen Termin beim Psychotherapeuten in unserer gesamten Umgebung zu bekommen: erst ab Oktober diesen Jahres! Ich wusste gar nicht, dass dies so ein großes Gesellschaftsproblem ist.
Auch ein Gespräch mit unserem neuen größten Chef, der mir vieles vom "Pferd" erzählte, ich ihm aber sagte, dass ich weiß, dass dies eine Nasenpolitik ist und ich in den nächsten Jahrzehnten mich auf eine Führungsposition nicht mehr zu bewerben bräuchte, da dies ja in der großen Verwaltung rum wäre. Doch, doch .... hieß es dann (das ich nicht lache!) Erst viel später kam ich darauf, dass dies ja Bossing ist, was man mit mir getan hätte. Auch unseren Personalrat kann man in die Tonne stecken. Die Vorsitzende sagte zu mir: Ach, das muss man in 14 Tagen wegstecken und weiter machen (mit einer Handbewegung, die über die Schulter lässig schleuderte). Verdi sagte zu mir, die Situation der Verwaltung sei schon bekannt, denn ich bin nicht die einzigste Führungskraft und Sachbearbeiter, den dies ab dem vergangenen Jahr so ergangen ist. Dies war vor ca. 3 Wochen und man wollte überlegen und sich dann bei mir melden ..... warte heute noch. Wie sagte Fontane so schön: Wer schaffen will, muss froh sein! Na das würde ich gerne wollen - habe es ja auch vorher 20 Jahre getan, aber jetzt? Vor allem habe ich meine gesamte Ausbildung bis zum Studium von meinem Arbeitgeber erhalten. Ich habe eine dicke P-Akte mit Qualifikationen aus meinem alten Bereich. Dass es Mobbing unter den Kollegen gibt, habe ich vermutet, aber dass es Bossing auch gibt und nicht mal der größte Chef was dagegen tut! Wo kommt die Arbeitsqualität und -quantität dahin, wenn wir in der heutigen Gesellschaft so mit Gefühlen umgehen!!! Haben die denn gar kein soziales menschliches Verhalten? Na die Frau hat ja auch keine Kinder, mit denen man selbst lernt, mit Geduld und Geschick jemanden zum positiven Ziel zu führen. Da ich mich einfach nur "Kacke" fühle, wollte ich das mal reinstellen und vielleicht auch andere Meinungen aus dem Forum hören.

die Katze

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