Vorruhestand wegen Dienstunfähigkeit
#1

Ich bin seit einiger Zeit aufgrund von Dienstunfähigkeit im Vorruhestand. Da ich zwar berufsunfähig (Lehrer) aber nicht arbeitsunfähig bin, würde ich gern wieder arbeiten. Dies scheint aber nicht möglich zu sein, wenn man schon dienstunfähig ist. Eine anderweitige Verwendung ist für dienstunfähige Lehrer nach dem Landesbeamtenrecht Baden - Württemberg
anscheinend nicht möglich oder kennt jemand hierzu irgendwelche Ausnahmeregelungen?
Vielen Dank für die Antwort!
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#2

Hier scheinen wohl einige Begriffe durcheinander gewürfelt zu werden.

(27.05.2012, 14:42)Gast schrieb:  Ich bin seit einiger Zeit aufgrund von Dienstunfähigkeit im Vorruhestand.

Wieso im Vorruhestand ?
Aufgrund von einer Dienstunfähigkeit wird man in den Ruhestand versetzt!

Zitat: Da ich zwar berufsunfähig (Lehrer)

Den Begriff berufsunfähig gibt es im Beamtenrecht nicht!

Zitat: aber nicht arbeitsunfähig bin,

Arbeitsunfähig bedeutet, dass man nicht arbeiten kann und daher arbeitsunfähig bzw. krank geschrieben ist.

Dies sollte jedoch ein Lehrer wissen.

Evt. sollte man das zutreffende Landesbeamtengesetz einmal studieren.
Wenn man sich im Ruhestand befindet sollte man auch Zeit dafür haben.
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