Neue Themen
Hallo alle zusammen ![]()
habe jetzt im Mai 2012 meine Abschlussprüfung zur Verwaltungsfachangestellten in Hessen.
Wer hier noch?
Sind euch eventuelle Prüfungsthemen bekannt bzw Vorschläge oder Spekulationen?
Und hat vielleicht jemand noch Lösungen von alten Abschlussprüfungen?
Wäre für eine Antwort sehr dankbar!
Liebe Grüße =)
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Hallöchen! Ich würde gerne in Erfahrung bringen, ob die EG 6 TVöD für eine Neueinstellung als Personalreferentin gut ist. Kann nur Staatlich geprüften Betriebswirt nachweisen (leider kein Bachelor, aber nach dem DQR gleichwertig mit dem Bachelor auf Niveaustufe 6) und über 3 Jahre Berufserfahrung Personalwesen. Wäre eine Höhergruppierung im Laufe der Zeit grundsätzlich möglich? Vielen Dank für Eure Antworten.
LG
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Hallo KommunalForum!
Weiß jemand, seit wann die 18000 Euro* in Niedersachsen schon gelten und ob in absehbarer
Zeit eine Erhöhung der Grenze zu erwarten ist?
Herzliche Grüße
Pensionär
* die auf jedem Beihilfeantrag abgefragt werden
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Hallo in die Runde,
ich würde gerne mal Eure Meinungen zu folgendem Sachverhalt hören:
Ich bin Mitglied des Dienstellenpersonalrates beim Sozial- und Jugendamt einer Stadt in Baden-Württemberg. Infolge des BAG-Urteiles zur Eingruppierung von MitarbeiterInnen im Bereich Wohngeld haben aus dem Bereich "Allgmeine Sozialhilfe/Grundsicherung nach SGB XII/Hilfe zur Pflege" insgesamt 7 KollegInnen einen Antrag nach § 37 TvÖD gestellt, da sie der Meinung sind, die Tätigkeit in der Sozialhilfesachbearbeitung weiche so erheblich von der Wohngeldsachbearbeitung ab, dass sich ein Anspruch auf Eingruppierung in der EG 9 ergäbe.
Nachdem diese Anträge zunächst negativ beschieden wurden, hatten wir (2 Mitglieder des PR, die betroffenen KollegInnen sowie ein Vertreter der Amtsleitung) heute auf Drängen des PR hin ein Gespräch beim Personal- und Organisationsamt unserer Stadt, um uns die Stellenbewertungen erklären zu lassen. Wie von uns im Vorfeld erwartet, hatte das P-Amt die Stellen geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass die EG 8/A 8 zutreffend sei, sich somit auch kein Anspruch auf Vergütung nach EG9 ergäbe.
Der Amtsleiter des Pesonalamtes wurde aus dem Teilnehmerkreis heraus gebeten, den Kolleginnen/Kollegen Kopien der entsprechenden Stellenbewertungen auszuhändigen, damit - ggf. unter Einschaltung eines Anwaltes - der Sachverhalt nochmals geprüft werden kann. Diese Bitte wurde mit Hinweis, bei der heutigen Gesprächsrunde handle es sich um einen Einzelfall, der nicht bei jedem 37-er Antrag gegangen werden kann, abgelehnt. Man(n) wolle hier schließlich keinen Präzedenzfall schaffen.
Wir PR-Mitglieder hatten uns für diesen Fall im Vorfeld dahingehend vorbereitet, dass wir in unserer letzten Sitzung einen Beschluss gefasst haben, wonach wir vom Personalamt unter Hinweis auf den § 68 LPVG die Herausgabe dieser Informationen einfordern. Diesen Beschluss haben wir dann entsprechend präsentiert - der Amtsleiter des P-Amtes war nicht zum Einlenken bereit.
Was ratet Ihr zum weiteren Vorgehen? Geht es jetzt - rein formal betrachtet - direkt über die Schiene Verwaltungsgericht/Schiedsstelle oder können/sollten wir noch weitere Schritte (Beispielsweise Information des Dezernenten/Bürgermeisters) gehen?
Ich hoffe auf zahlreiche Antworten - Ihr würdet uns damit sehr unterstützen.
Bis hierhin erstmal danke fürs Mitlesen.
Gruß,
J.
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Hallo,
ich habe vor etwa einem Jahr meine Ausbildung zum Stadtsekretär beendet und bin jetzt als Beamter im mittleren Dienst bei einer Kommune in NRW.
Da ich nicht bis zum Ende der Wartezeit (Probezeit etc.) warten möchte und nicht kündigen möchte um dann eine Ausbildung für den gD anzufangen, habe ich mir überlegt den AL II nebenberuflich -aus eigener Tasche- zu machen.
Meine Frage: Lohnt es sich als Beamter den AL II zu machen oder wird das nachher nicht anerkannt und ich habe das Geld umsonst ausgegeben.
Gruß
B.E.N.
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Dass der Öffentliche Dienst in Sachen Bossing & Mobbing zu den Spitzenreitern gehört ist allgemein bekannt und in diesem Forum gibt es leider auch mehrere traurige Kommentare zu diesem Thema.
Laut Aussage von Mobbingbeauftragten u. Psychologen soll gegenwärtig in einigen Regionen folgende Masche besonders populär sein:
Vorgesetzer lässt Mitarbeiter(in) zu sich ins Büro kommen und teilt mit, dass sich Kollegen über ihn beschwert hätten. Auf Details geht der Vorgesetzte aber grundsätzlich nicht ein, auch nennt er nicht die Namen der angeblichen Beschwerdeführer (die natürlich nicht existieren !). Einige Wochen später muss Mitarbeiter erneut zum Vorgesetzten. Nun teilt man ihm mit, dass niemand mehr im Hause mit ihm zusammenarbeiten möchte.
Auch diesmal werden keinerlei Gründe oder nähere Details genannt. Dieses unmenschliche "Spiel" wiederholt sich immer wieder. Ziel ist es, den Mitarbeiter zu demotivieren, zu kränken und zu schweren Selbstzweifeln zu bringen. Das Opfer soll als "Ausgestossener" dastehen. Endziel ist die freiwillige Aufgabe des Mitarbeiters (z. Bsp. DDU, Kündigung usw.)
Sind Mobbingbeauftragter und Personalrat "schwach" hat der "Mobber" bzw. "Bosser" mit dieser Methode relativ leichtes Spiel.
Diese Masche soll angeblich aus den USA kommen und wurde von diesbezüglich geschulten Führungskräften vorwiegend in der Privatwirtschaft zwecks Personalabbau angewandt.
Betroffen sind meist ältere Arbeitnehmer(innen) denen ein guter, vertrauensvoller Kontakt zu Kolleginnen u. Kollegen besonders wichtig ist. Es sind mehr die "väterlichen" oder "mütterlichen", gutmütigen Typen, die man mit dieser Gangart psychisch besonders schwer treffen kann.
Zeigt der Betroffene jedoch zu starken Widerstand (z.Bsp. Drohung mit Anwalt) lässt man vorsichtshalber von ihm ab und überlegt sich eine andere Masche.
Hat jemand hier im Forum Erfahrungen diesbezüglich ?
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Ist es richtig, dass die Entgeltgruppe 2 ü die gleichen Stufenlaufzeiten hat wie die anderen Entgeltgruppen? Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank im Voraus
Fränklin
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Hallo zusammen,
ich habe die Möglichkeit, den kommunalen Bilanzbuchhalter zu machen (Kosten werden komplett vom AG übernommen).
Ich habe letztes Jahr meine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten abgeschlossen und daher noch nicht den A II Lehrgang besucht. Vor meiner Ausbildung war ich auf dem Wirtschaftsgymnasium.
Nun meine Frage, wie schwer ist es, den BIBU zu machen?
Ist der A II Lehrgang dafür wichtig?
Ich muss mich leider recht kurzfristig entscheiden...
Ich wäre über eure Meinungen sehr dankbar!
Gruß
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Hallo!
Ich wollte mich mal informieren, ob es rechtens ist, dass Rettungsassistenten im Rahmen der stellenbezogenen Reinigungsaufgaben, wie z.B. Reinigung der Fahrzeughalle, der Rettungsfahrzeuge und des Arbeitsmaterials, auch Verwaltungsräume bzw. Teile der Verwaltungsräume reinigen. Im expliziten Fall geht es darum, dass die Wachleitung gedenkt, die Rettungsassistenten zum Putzen der Türblätter, Fensterbänke und anderer Flächen in den Verwaltungsräumen der Feuer- und Rettungswache zu verdonnern.
Kann mir vielleicht jemand eine stichfeste Aussage zu diesem Thema leisten? Unser derzeitiger Personalrat hat leider, sagen wir mal, nicht denn nötigen Grip, um uns da mal ein bisschen Rückendeckung zu geben. Wir fordern auch schon seit Jahren eine eindeutige Arbeitsplatzbeschreibung für uns.
Grüsse
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Hi Leute!
Ich komme von NSI Hannover und irgendwie ist noch niemand was bekannt, was eventuell als Prüfungsfach dran kommen könnte..
Vielleicht ist es auch einfach noch zu früh um Spekulationen aufstellen zu können..![]()
Ist bis euch schon was durchgesickert?
LG
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Kurze Frage:
Folgender Sachverhalt:
Stellenwechsel vom Land in eine Kommune. Bisherige Besoldung A7 (seit September 2011 !)
Die neue Stelle ist mit A8 ausgeschrieben.
Darf ich beim Antritt der neuen Stelle mit A8 direkt bei der Versetzung eingestellt werden? Oder muss auch beim Stellenwechsel die Wartefrist von einem Jahr eingehalten werden?
Über eine Antwort würde ich freuen, auch über die entsprechende Gesetzesgrundlage:-)
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Ich sage euch ich bin sowas von entäuscht vom Jugendamt!!
Und zwar geht es darum :
Vor etwa einem halben Jahr hat mein Ex mich angezeigt,....aufgepasst wegen^^ Gefährdung des Kindeswohls^^!!! Ich würde meine Sohn jeden Tag verprügeln, dass er grün und blau ist, dass er in seinem Zimmer eingesperrt ist und das er soooooo viel im Haushalt helfen muss.
Zu Punkt 1: Ich habe meinen Sohn nie angerührt !!!
Zu Punkt 2: Mein Sohn konnte gehn wohin er wollte, Zimmerarest gab es nur dann wenn er mal was ausgefressen hatte.
z.B. Als er mir 50 Euro aus den Geldbeutel geklaut hat. Und meinem Mann holländische Gulden geklaut und auf der Bank umtauschen wollte. Als ich dann zufällig auf die Bank kam, kam schon gleich die Angestellte und gab mir die Gulden zurück und sagte mir dass mein Sohn die in euro umtauschen wollte und das aber nicht mehr gehen würde.Soo habe ich dann herausgefunden wer das Geld uns geklaut hat!
Zu Punkt 3: L. ist 14 Jahre alt, da ist es ja nicht zuviel verlangt, dass er z.B den Müll runterbringt und 2x die Woche den Geschirrspüler einräumt, oder ?
Was meint Ihr, ist das eine Gefährdung des Kinderwohls ?
Mein Ex hat unseren Sohn so manipuliert dass er auch diese schlimmen Sachen behauptet hat.! Was weis ich was er dem armen Kerl versprochen hat ,dass er solchen blöldsinn erzählt.
So was meint ihr hat das Jugendamt gemacht?? Hat es das geprüft oder hinterfragt ? NEIN ! Es hat mir nicht geholfen meinen Sohn aus den Fängen des Vaters zu befreien der ihn so übele Unterstellungen ins Ohr flüstert und ihn auch noch dazu bringt mich anzuzeigen!
Ruckzuck war ne Verhandlung, bei der ich wohl gesagt habe das nix davon stimmt. Aber das hat weder das Jugendamt noch das Gericht interessiert. Ich war total machtlos!!![]()
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Nun hab ich meinen Sohn schon seid fast einem halben Jahr nicht mehr gesehen.Angeblich hat er ja soviel angst vor mir .Aber ich glaube eher dass es das schlechte gewissen ist das ihn daran hindert mich zu sehn oder mal zu telefonieren. Der Hammer, nicht mal zu Weihnachten oder zu Silverster hat er sich gemeldet. Das fand ich schon sehr traurig.
Er bringt es nichtmal fertig, seinen kleinen Bruder bei mir zu besuchen geschweige denn er hat nichtmal an seinem Geburtstag angerufen!!!
Nun wollen sie mich zu begleitetem Umgang der Kinder zwingen !!!! Aber ich habe echt kein Vertrauen mehr zum Jugendamt, da mir vom Jugendamt echt jedes Wort was ich gesagt habe bei der Verhandlung im Mund umgedreht wurde. Und ich nun als böse dasteh.
L. könnte jederzeit seinen kleinen Bruder bei mir besuchen, wenn er das will . Aber ich werde weitehin darauf bestehn, dass mir kein Jugendamt mehr ins Haus kommt.
Ich möchte doch nur eine normale Familie und dazu brauch ich kein Jugendamt !
Es ist zum heulen![]()
Das alles macht mich total fertig!!![]()
Da die Erziehung von L. schon immer recht schwierig war, und naja die pupertät macht das nicht einfacher, habe ich 2010 beschossen einen Familienhelfer über das Jugendamt einzubeziehen. Weil ich eigentlich dachte , dadurch würden wir uns besser^^ verstehn^^. Einfach zum Wohle der Familie.
Natürlich musste der Familienhelfer regelmässig Berichte an das Jugendamt weiterleiten. Bis letztes Jahr ende September dachte ich eigendlich ,^^Mensch, mit dem Familienhelfer, das war echt ne gute Idee. Alles schien runder zulaufen, L. war sogar ab und an nichtmehr so bockig und zeigte sich sogar einsichtig , wenn ich ihm mal ^^den Kopf waschen ^^musste.
Die Krönung bei dem ganzen ist auch noch ,....vor zwei Jahren habe ich meine Nichte bei mir aufgenommen, da ihre Mutter, meine Schwester leider sehr früh ...gestorben ist .
Ich dachte,mein Gott ,die arme Kleine! Sie war gerade mal 11 Jahre. Was passiert jetzt mit Ihr ?
Tja eigendlich ^^Heim^^!
Was mach ich blöde Kuh ? Ich setz alle Hebel in Bewegung, dass Sie nicht ins Heim muss.Sie durfte dann bei uns mitleben. Ich hab Sie nicht im Stich gelassen.
Ihr fragt euch jetzt bestimmt, wieso ^^Böde Kuh. Ist doch nett .^^
Mit ihr hat mein Ex dasgleiche gemacht wie mit L.. Er hat Sie überzeugt dass es ihr bei Ihm doch viel besser geht. Hat ihr das Blaue vom Himmel versprochen.
Und Sie glaubt das auch noch, und macht jetzt bei der ganzen scharade natürlich feste mit. Weil Sie hab ich ja angeblich auch verprügelt !!!
Sie hat einmal eine backenwatsch bekommen, weil Sie mir 3x mitten ins Gesicht gelogen hat. So das war´s. Und mehr nicht!
Das war nicht toll von mir, aber da ist es einfach mit mir durchgegangen
Aber ich glaube sowas kann man nicht vergleichen mit ^^ verprügeln^^
Aber Ende des Lieds war
as Gericht hat nichtmal vom Jugendamt die Berichte vom Familienhelfer zur Kenntnis genommen oder bekommen. Darüber könnte man jetzt streiten. Auf jeden Fall wurden die nichtmal eingesehen!
Nun mal die frage an euch: Ist das gerecht?
Schreibt mir eure Meinung dazu. Vielleicht hab ihr ja auch ein paar Tips für mich.
Grüsse So Sad
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Halo,
unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit hat bei der letzten Begehung vermerkt, dass ich einen neuen Drehstuhl benötige. Beim jetzigen ist die Armlehne locker und das Polster durchgesessen.
Hausintern werden dafür 650 EUR bereit gestellt, wobei bei einem bestimmten Händler bestellt werden muss. Dessen Standardmodell für 650 EUR gefällt mir aber gar nicht, es ist ein älteres Modell, das er bereits seit ca. 10 Jahren an die Stadt verkauft. Die anderen Drehstühle von ihm sind entweder noch schlechter oder deutlich teurer ...
Ich würde daher gerne irgendwie argumentieren, dass die Bürostühle von diesem Händler ungeeignet sind, weiß aber noch nicht wie. Gibt es irgendwelche Standards, DIN-Normen, Richtlinien oder ähnliches, die ein Drehstuhl heute erfüllen muss ?
Kann/soll ich evtl. meinen Orthopäden bitten, eine entsprechende ärztliche Bescheinigung zu erstellen ? Ich hatte vor Jahren einen Bandscheibenvorfall.
Viele Grüße
Ralf
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Hallo in die Runde,
wir haben hier einen Arbeitnehmer, der zu 70% Schwerbeschädigt ist.
Behinderung ist psychisch bedingt, so dass niemand genau weiß, zu was für Arbeiten er noch rangezogen werden kann. Er sagt bis jetzt, was er nicht machen kann und was er kann.
Nun will die Dienststelle ihn zum Amtsarzt schicken, um zu klären, was er noch für Tätigkeiten machen kann.
Muss er das machen? § 3 TVöD gibt es her. Muss hier der PR zustimmen?
Im Personalvertretungsgesetz Thüringen finde ich dazu nichts.
Habt ihr dazu schon irgendwelche Erfahrungen und wie verhält man sich als PR ?
In der Hoffnung auf baldige Anwort verbleibe ich
mit frdl. Grüßen
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Hallo,
ich fange dieses Jahr ein Duales Studium an der FhÖV in Köln an (als Stadtinspektoranwärterin für die Stadt Köln). Nun frage ich mich, wie die Übernahmechancen nach den 3 Jahren Ausbildung sind. Kann man auf eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis hoffen oder sind angesichts der leeren Kassen eher Angestelltenverhältnisse bzw. sogar gar keine Übernahme wahrscheinlich?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
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