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Geschrieben von: Gast, 23.02.2015, 14:16, Forum: Fortbildung, Antworten (2)

Folgendes Szenario:

Weiterbildung eines Angestellten an der Beamtenfachhochschule.
Durch Ernennung wird aus dem Angestelltenverhältnis ein Beamtenanwärterverhältnis.
Zur Zeit ist der Angestellte E 6 eingruppiert.
Als Anwärtergrundbetrag ist A9 – A11 vorgesehen.
Dies würde während der Ausbildung eine ca. 600 Euro monatliche Gehaltsreduzierung implizieren.
Gibt es eine Art Bestandsschutzregelung bei dem oben geschilderten Fall? Falls diese Möglichkeit nicht besteht, gibt es eine gesetzliche Grundlage weiterhin die Entgeltstufe während der Ausbildung zum Beamten zu erhalten?

Danke für die Antworten.

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Geschrieben von: Löffel, 22.02.2015, 16:41, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Tach Kolleginnen und Kollegen,

ich hoffe auf reichlichen Austausch zum neuen Asylbewerberleistungsgesetz.

Was sich der Bund und die Länder bei den Änderungen des AsylBLG gedacht haben ist mir unergründlich.
1. Regelsatzerhöhung zum 01.01.2015
2. Einstellung der § 25 Abs 5 AufentG / Änderungen für § 2 AsylBLG und § 264 SGB V
3. Regelsatzänderung ab dem 01.03.2015. Die Leistungsempfänger erhalten nun überwiegend weniger als im Dezember 2014.

Mal schauen, ob ich dann meine ersten Widersprüche auf den Tisch habe. Icon_biggrin

Die oberen dachten wohl nicht an die kleinen Sachbearbeiter, die alles im laufenden Geschäft umsetzen müssen.
Wir haben zurzeit über 850 Asylbewerber bei 3,5 Sachbearbeitern...und naja keine ordentliche Software bzw Technik.

Monatliche Zuweisungen: ca 60 Personen
Hinzu kommen ca 5-10 Folgeanträge pro Monat.

Ich würde gern wissen, wie ihr eure Arbeit organisiert. Vor allem bei Barauszahlungen, Transfer aus den zentralen Anlaufstellen usw.

Gibt es bei euch schon Durchführungsbestimmungen oder Arbeitshinweise?

Mir ist in den letzten zwei Wochen aufgefallen, dass vor allem Menschen aus dem Balkan zum Optiker flitzen und von uns das Geld für eine Brille haben möchten.
Wie handhabt ihr eure "Anträge" auf Sehhilfen? Gibt es dazu Rechtsnormen oder Hinweise?

Für uns ist es mit den Sehhilfen ein neues Gebiet. Um mir Zeit zu verschaffen, habe ich erstmal Kostenvoranschläge verlangt.

Allgemein die häufigen Arztbesuche bereiten mir einen kleinen Würgereiz. Bei schwerwiegenden Krankheiten oder Notfällen usw habe ich keinerlei Probleme damit.
Aber viele rennen wegen jedem querliegenden Pups zum Doktor.

Wie reagiert ihr auf die eventuell steigenden Arztbesuche und die damit verbundenen Kosten.

Für Ratschläge, Hinweise und Erfahrungsaustausch bin ich sehr dankbar.

Ich denke mal, unsere Verwaltung ist nicht die einzige, die mittlerweile im Bereich Asyl etwas überfordert ist. Icon_rolleyes

Viele Grüße

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Geschrieben von: Gast, 20.02.2015, 11:24, Forum: TVöD, Antworten (3)

Hallo zusammen,
vielleicht hat irgendjemand hier eine Idee, wo man ein solches Muster für den Kommunalen Vollzugsdienst (Hipo; Ordnungsamtstätigkeiten) finden kann. Vor ca. 1-2 Jahren gab es einmal einen Prozess, bei dem als Ergebnis heraus kam, dass tariflich beschäftigte Kolleginnen/Kollegen, die einen solchen Job machen, in EG 8 einzugruppieren sind. In unserem Falle wird ein Kollege schon seit ewigen Zeiten mit EG 5 abgespeist. Es kommt da niemals Bewegung rein, wenn man nicht selbst aktiv wird. wir sind dankbar für alle Tipps. MfG: Haegar

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Geschrieben von: Gast, 18.02.2015, 15:36, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Unsere Firma wendet den TVöD an; es gibt eine Betriebsvereinbarung gemäß § 18 TVöD.
Eine Mitarbeiterin erhält jedoch noch zusätzlich eine monatliche "Leistungszulage", weil ihr 3 Mitarbeiterinnen unterstellt wurden, zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind es nur noch 2 MA; die Zulage ist jedoch in ihrer Höhe erhalten geblieben.
Kann der Geschäftsführer ohne Zustimmung des BR eine solche Zulage gewähren? Und ist bei einer bestehenden Einstufung in die Entgeltgruppe 11 Stufe 6 die Führung von 3 Mitarbeitern extra zu "belohnen?

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Geschrieben von: In Amt und ?Würde?, 14.02.2015, 12:54, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo an alle hier im Forum, 014

ich habe mich gearde hier angemeldet und habe folgende Frage:

Endet in dem Monat in dem das Kindergeld / Kinderzuschlag wegfällt auch die Beihilfeberechtigung für das Kind oder erst am Jahresende?

Mein Kind studiert und wird im Mai 25 Jahre. Bundesland: Berlin

In Baden-Württemberg ist es scheinbar so, dass die Kinder bis zum Ablauf des Kalenderjahres berücksichtigungsfähig sind, in dem die Berücksichtigungsfähigkeit endet.

IAuW

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Geschrieben von: Gast, 11.02.2015, 16:11, Forum: TVöD, Antworten (5)

Liebe Mitleser,

in einer Dienstvereinbarung meines Arbeitgebers steht, dass auch chronische Erkrankungen bei den LOB-Gesprächen zu berücksichtigen sind.

Ich habe eine chronische Erkrankung, die man mir äußerlich aber nicht ansieht (Multiple Sklerose), die Einschränkungen sind im kognitiven Bereich, bei der Konzentration und Fatigue. Seit der Diagnose, ich bin da sehr offen mit umgegangen, sind die Beurteilungen schlagartig in den Keller gegangen.

Beim vorletzten Mal habe ich meinen Vorgesetzten darauf angesprochen. Darauf die Gegenfrage, wie man das denn berücksichtigen soll.

Hab dazu nichts gesagt, sondern wollte das nächste Gespräch abwarten. Das war letztes Jahr. Hab wieder keine konkrete Antwort bekommen, nur, dass er das dem zuständigen Abteilungsleiter sagen wolle, damit dieser sich darum kümmern kann.

Jetzt ist es bald ja wieder soweit und ich werde es wohl wieder ansprechen. Die Frage nach dem "wie" kann ich aber noch immer nicht beantworten. Das ist ja auch nicht meine Aufgabe, weil ich mir weder die LOB noch die Dienstvereinbarung ausgedacht habe, oder?

Ich habe mittlerweile mit dem Personalratsvorsitzenden, der Personalabteilung, dem Schwerbehindertenvertreter, der Gewerkschaft etc. gesprochen. Konkrete Antworten habe ich eigentlich von keinem bekommen. Der Vertreter von Verdi meinte nur, ich solle beim LOB einen Vermerk auf dem Zettel machen, dann würde ich zu einem Gespräch eingeladen werden... Und dann?

Ich mein, viel ist netto dabei noch nie rausgekommen, aber zum einen geht es ums Prinzip, zum anderen muss man bei Teilerwerbsminderungsrente ja auch jeden Cent zweimal umdrehen.

Kann jemand was dazu sagen, Tipps geben o.ä.?

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Geschrieben von: felida, 11.02.2015, 10:04, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (7)

Guten Morgen,

wir haben hier ein Problem, das eigentlich schon seit vielen Jahren besteht und mehr oder weniger murrend zur Kenntnis genommen wird.

Praktisch seit Bau des Gebäudes (also seit mehr als 50 Jahre) haben die Beschäftigten das gleiche Problem: Es gibt kein warmes Wasser und Kaffeetassen etc. müssen am Waschbecken in der Toilette - keine 20 cm neben der WC-Schüssel! - mit kaltem Wasser gewaschen werden.

Außerdem soll die Toilette nicht abgeschlossen werden, da es Besuchern der Vorgesetzten peinlich sein könnte, nach dem Schlüssel zu fragen. Darüberhinaus "verirren" sich auch Außenstehende immer wieder auf diese Toilette, die eigentlich nicht öffentlich sind, und entsprechend sehen die dann auch aus.

Die Dezernenten, Vorgesetzten verfügen nicht nur über eine Küche, sondern auch über eine separate Toilette, nur zu deren eigenem Gebrauch.

Meine Frage ist jetzt, ob das heutzutage überhaupt noch zulässig ist. Die Diskussion brannte wieder auf, als von Frau Nahles die Idee mit den Spinden kam.

Eine anständige Geschirr-Waschgelegenheit ist sicher wichtiger als ein Spind!

Ich habe ehrlich gesagt Zweifel, ob die Situation wie beschrieben überhaupt heute noch zulässig ist und wollte mal hier nach Meinungen fragen.

Danke und schönen Tag

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Geschrieben von: Drechsler, 09.02.2015, 14:38, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (2)

Ich bin neu im Gemeinderat in einer kleinen Gemeinde in Bayern. Wir müssen jetzt den Haushalt verabschieden.
Davon abgesehen, dass ich es etwas spät finde Mitte Februar anzufangen über den Haushalt zu diskutieren, tun sich einige Fragen auf.

a) Den Gemeinderäten wurde der Vermögenshaushalt, der Verwaltungshaushalt und der Finanzplan vorgelegt. Ist der Vorbericht (den wir noch nicht haben) nicht genauso wichtig, um den Haushalt beurteilen (bzw. verstehen) zu können?

b) Im detaillierten Verwaltungshaushalt sind das Ergebnis 2013, der Ansatz 2014 und der Ansatz 2015 aufgeführt. Brauchen wir denn nicht eher ein Zwischenergebnis 2014 im Vergleich zu dem Ansatz 2014?

c) Der Vermögenshaushalt liegt uns überhaupt nicht im Detail vor. Außerdem fehlt ein Vergleich von Ansatz 2014 mit dem Ergebnis 2014? Reicht das um guten Gewissens einen Haushalt aufzustellen?

Anhand der vorhandenen Daten fällt es mir schwer, ein fundiertes Urteil zu bilden. Was fehlt mir dafür bzw. was sollte ich vielleicht noch an Information einfordern?

Mit freundlichem Gruß,

Drechsler.

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Geschrieben von: Gast, 09.02.2015, 08:36, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Liebe Kolleginnen/Kollegen,
wie sicherlich allen bekannt, ist Mobbing derzeit ein großes Thema. Wir befürchten in dem Zusammenhang ein Horrorszenario. Ich habe es zwar noch nie erlebt, dass es einmal zu Rückgruppierungen kam, jedoch, so vermuten wir, feilt man daran herum. Allerdings nur im Tarifbereich! Meine Frage nun, geht das rechtlich überhaupt? Wenn jemand z. B. bereits über 10 Jahre in EG9 eingruppiert ist und noch vom alten BAT entsprechend übergeleitet wurde, kann es doch unmöglich sein, solchen Kolleginnen/Kollegen einfach EG 5 od. 6 überzubraten, oder? Gruß: Shakes-Bier

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Geschrieben von: Meister, 08.02.2015, 12:06, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Hallo, ich habe eine Frage,

haben wir in diesem Forum einen/eine Mobbingexperten/in??
Ich würde mich sehr gerne mit "Dir" austauschen. Bei uns wird gemobbt. Bin selber betroffen, fast 2 Jahre mit Unterbrechung.
Wie spreche ich die Kollegen/Kolleginnen am besten auf das Thema an als Personalrätin??
Ich möchte dieses Thema bei uns auf den Tisch bringen und Aufklärungsarbeit leisten. Wie fange ich das aber am besten an?? Wie komme ich an die Kollegen, die Probleme haben dran?

DANKE für Eure Hilfe.
Gruß Meister

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Geschrieben von: Meister, 07.02.2015, 13:33, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Hallo, ich bin neu, seit Mai 2014 PR-Mitgliedsneuling und bin gespannt auf Eure Antworten.

Wenn wir als PR keine Themen für den Schwerbehindertenbeauftragten auf unserer Tagesordnung haben, muss er dann die Sitzung verlassen? Wenn nicht, wie sieht es mit der Schweigepflicht aus beim Schwerbehindertenbeauftragten?? Gibt es eine Möglichkeit ihn höflich zu bitten die Sitzung zu verlassen?
Muss die Tagesordnung immer an die Einladung? Wenn ja, warum?

Was meint ihr dazu?

Dann möchte ich fragen, ob es möglich ist eine Personalversammlung ohne Geschäftsleitung durchzuführen? Die Beschäftigten trauen sich nichts zu sagen, wenn die Leitung anwesend ist.

Danke für Eure Antworten
Meister

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Geschrieben von: Frieda, 06.02.2015, 18:35, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (4)

Sind die Aufsichtsratsmitglieder einer Kommunalen Anstalt öffentlichen Rechts, die gleichzeitg Ratsmitglieder sind, befangen, wenn im Rat Beschlüsse gefasst werden, die die finanzielle Situation der Anstalt betreffen ? Z.B Übernahme einer Bürgschaft durch die Kommune zugunsten der KAöR. Nach meiner Meinung treffen hier Interessen der KAöR und der Kommune aufeinander, die nicht identisch sind. Die AR-Mitglieder müssen einmal die Interessen der Anstalt vertreten, andererseits haben sie sich verpflichtet, die Interessen der Kommune zu wahren.

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Geschrieben von: Gast, 04.02.2015, 20:04, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Guten Tag,

ich bin seit mehreren Jahren Mitglied im PR einer großen Kreisstadt. Unsere Vorsitzende nimmt an jeder FBL-Sitzung teil und ist auch an vielen anderen nicht alltäglichen Dingen im Hause beteiligt, wie z.B. Ausflüge und Fortbildung der Führungskräfte. Den restlichen PR Mitgliedern wird oft vermittelt, dass sie als Vorsitzende quasi eine Vorgesetzte der restlichen Gremium Mitglieder ist, zumindest kommt es so an. Ich persönlich hab da eigentlich kein Problem mit, allerdings fallen immer wieder Sätze wie z.B.: "ich habe euch gegenüber ja auch Schweigepflicht"...! Jetzt habe ich da schon für mich ein Problem, prinzipiell ist der Vorsitz eines Gremium ja der Verlängerte Arm des Ganzen. Wie kann ein Gremium aber hinter dem Vorsitz stehen wenn man nur die Hälfte weiß und die Vorsitzende ständig Hand in Hand mit den Führungskräften geht...? Dass ein/e Vorsitzende/r nicht jeden Wortwechsel mit Kollegen mitteilen muss ist mir auch klar, aber diese Zustände sind mir echt ein Dorn im Auge.

Viele Dank für Antworten und Meinungen im Voraus.
Gruß

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Geschrieben von: Gast, 02.02.2015, 13:15, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

ab wann hat ein Angestellter (Einstellungsjahr 2005) Anspruch auf den Strukturausgleich gemäß §12 TVÜ? Er wurde 2005 aus dem BAT in den TVÖD EG8 Stufe 2 übergeleitet.

Er wurde am 01.04.2005 in die Vergütungsgruppe der Anlage 1a 1b zum BAT eingruppiert.

Zuzüglich einer Zulage gemäß Anlage 3 zu §25 BAT in Höhe des Unterschiedbetrages zwischen den Vergütungsgruppen VII BAT und Vc BAT.

Es gilt VKA Smile

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Geschrieben von: Kulturfuzzi, 01.02.2015, 18:46, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo,

hat jemand Erfahrung mit der Umwandlung eines Eigenbetriebes in eine GmbH? Suche Ansprechpartner, Organisationsmodelle, etc.

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