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Geschrieben von: Gast, 24.10.2012, 13:30, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (3)

Hallo Icon_winkür

Zur Zeit absolviere ich den Bachelor of Laws an der Fachhoschule für öffentliche Verwaltung NRW. Während des Studiums habe ich festgestellt, dass mich besonders die rechtlichen Fächer interessieren. Daher habe ich überlegt, ob es möglich ist ein Jurastudium an den Bachelor anzuhängen. Allerdings möchte ich dennoch weiterhin als Sachbearbeiterin tätig bleiben. Ebenso bin ich auch offen für andere Weiterbildungsmöglichkeiten wie den Master of Laws. Mich würde interessieren, inwieweit dies möglich und sinnvoll ist? Hat eventuell jemand Erfahrungen mit einem Jurastudium während der Berufstätigkeit oder einem anschließenden Master und dessen Erfolge im Beruf?
Ich wäre dankbar für ein paar hilfreiche Antworten Smile

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Geschrieben von: Gast, 23.10.2012, 22:30, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo.

Ich habe Mitte des Jahres als Angestellte angefangen und möchte mich nun intern für eine andere Stelle bewerben.
Nun zu meinen Fragen:
- ist wieder eine neue Probezeit notwendig oder kann diese erlassen werden?
- wann erfolgt die Eingruppierung? Muss ich nun wieder 6 Monate warten. Eine Eingruppierung auf der jetzigen Stelle ist noch nicht erfolgt, da die 6 Monate noch nicht erfüllt sind ( 6 Monate wären erst im Dezember voll ).
- ist es möglich als Angestellte auch in einen Beamtenstelle zu rutschen, wenn die Beamtenlaufbahnprüfung abgelegt wurde? Oder werden die Arbeitsverhältnisse nicht "umgewandelt"?

Im Voraus schon vielen Dank für die hoffentlich Klarheit bringenden Antworten :-)

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Geschrieben von: Gast, 23.10.2012, 18:09, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Hallo!

In wie weit darf der PR Einfluß nehmen auf amtliche Schreiben der Direktion an personalverwaltende Stellen, beispielsweise wenn es um Eingruppierungen geht. Darf er überhaupt beratend wirken wenn die Direktion darum bittet?

Danke!

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Geschrieben von: Gast, 23.10.2012, 10:48, Forum: TVöD, Antworten (5)

Um in TVöD 8 eingruppiert zu werden benötige ich eine Stellenbeschreibung für eine Stelle in einer Stabstelle Wirtschaftsförderung und Tourismus. In unserer Verwaltung liegen noch keinen Stellenbeschreibungen vor um jedoch diese Höhergruppierung zu erreichen ist es zwingend erforderlich diese Stellenbeschreibung durchzuführen. Da ich jedoch keine Erfahrung mit solchen Dingen habe benötige ich hier dringend einmal ein Muster.

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Geschrieben von: Personalrat, 23.10.2012, 09:20, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Guten Morgen aus Niedersachsen!

Wo steht eine Definition bezüglich Fachvorgesetzter und Disziplinarvorgesetzter?
Wer hat welche Befugnisse?

Unser Grundschulhausmeister ist grds. dem Direktor unterstellt. Angestellt ist er jedoch bei unserer Stadtverwaltung und dem Schulamt mit dem Fachbereichsleiter 3 zugeordnet.
Die Genehmigung des Urlaubes sämtlicher Mitarbeiter der Stadtverwaltung geht über den Fachbereich 1 (personelle Dienste).
Was ist, wenn der Direktor zu dem Urlaub NEIN sagt, der Fachbereichsleiter JA...?
Wer muss generell den Urlaub mitzeichnen (nicht genehmigen): der Direktor oder der Fachbereichsleiter ?

Im großen und ganzen gehts hier bei auch um Kompetenzgerangel....und der Hausmeister muss sich ständig bei mindest. 2 Vorgesetzten rechtfertigen.

Wie ist das grds. zu regeln?

Vielen Dank für eure Antworten!

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Geschrieben von: Mumie, 20.10.2012, 18:55, Forum: TVöD, Antworten (4)

Hallo,

mich würde interessieren, wie bei Euch die Stelle Öffentlichkeitsarbeit, Medien usw. bewertet ist?

vielen Dank in voraus für Eure Antworten.

Gruß
Mumie

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Geschrieben von: Gast, 18.10.2012, 22:04, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Der Bürgermeister spielt den Tyrannen und macht eine junge Beamtin systematisch fertig. Könnte diese sich nicht an die Kommunalaufsicht wenden? Überstunden, die nicht ausgeglichen werden, usw.

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Geschrieben von: Gast, 18.10.2012, 19:34, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (5)

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hab gleich mal eine ganz komplizierte Frage.

Ich arbeite in einem Jobcenter in Bayern, das zu Jahresbeginn optiert hat. Im August 2011 wurde ich Teamleiter im Jobcenter. Ich war A8 aber mit einer Insichbeurlaubung. Diese konnte ich natürlich nicht mit zum Kommunalen Träger nehmen und wurde zunächst als A8 übernommen. Im April wurde ich dann nach A9 befördert. Die Stelle ist als A11 bewertet.

Mir wurde zugesichert (natürlich nur mündlich), dass ich die modulare Qualifizierung für den gehobenen Dienst machen kann, davon will jetzt aber plötzlich keiner mehr was wissen, bzw. die Kriterien für diese Qualifizierung würde ich anscheinend nicht erfüllen.

Jetzt meine Frage: Kann ich darauf pochen, dienstpostenadäquat eingesetzt zu werden (2 Vermittlerstellen sind noch zu besetzen und nach A9/A10 bewertet, 1 Sachbearbeiter ist auch noch frei und nach A8/A9 bewertet)? Kann man mich zwingen, als A9 eine A11 Stelle mit Führungsverantwortung zu übernehmen? Welche Möglichkeiten habe ich?

Wär schön, wenn sich jemand meldet!!! Vielen Dank im Voraus

Icon_razz
Der Neue

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Geschrieben von: Gast, 16.10.2012, 19:36, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

D020 Wie ist die Vorgehensweise bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde beim Bürgermeister? Hat der Beschuldigte die Möglichkeit zur Einsicht und Zeit zur Vorbereitung der Anhörung?

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Geschrieben von: Gast, 16.10.2012, 15:39, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo zusammen!

Ich bin zur Zeit bei einer Stadtverwaltung im JobCenter tätig! Angestellt bin ich bereits seit 18 Jahren!
Leider wohne ich seit ein paar Jahren nicht mehr ganz um die Ecke, fahre fast eine Stunde zur Arbeit! Deshalb kam es mir gelegen, dass in meinem wohnlichen Umfeld gleich drei Stellen ausgeschrieben waren und nach den Vorstellungsgesprächen habe ich eine davon zum 01.01.2013 bekommen...!

Nun habe ich auch schon mein derzeitiges Personalamt informiert! Die meinte, ich müsste natürlich eine Kündigung schreiben, in der ich hilfsweise um einen Aufhebungsvertrag bitte! Alles kein Problem, die sind natürlich "traurig", dass ich gehe, aber können es auch verstehen...!

Mein Problem ist nur, wie soll diese Kündigung aussehen?! Habe im Internet nach Mustern gesucht! Die waren aber alle sehr "einfach" formuliert etc... Ist es wirklich sooo einfach?!

Hat jemand eine Idee oder ein Muster, wie man sowas vernünftig formulieren kann?!
Und brauche ich ein Arbeitszeugnis?! Mein neuer AG nimmt mich ja auch so....! Kann man das notfalls auch später noch beantragen?

vielen Dank schonmal

Grüsse

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Geschrieben von: Talax, 16.10.2012, 12:47, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Servus!

Ich beschäftige mich derzeit mit Dienstpostgenbewertungen bei der Berufsfeuerwehr,
also bei Beamten im Einsatzdienst. Bei uns werden maßgeblich die Arbeiten auf der
Feuerwache bewertet und der Einsatzdienst mit minderer Wertigkeit. Bisher fand
ich 2 Dinge die eine Richtung vor geben, doch suche ich weitere Indizien.

1. KGSt Bericht von 1986
2. Eine Urteilsbegründung für den BAT Bereich von 2006

Beide weisen deutlich darauf hin, dass der Einsatzdienst das maßgebliche Element einer
Dienstposten- bzw. Stellenbewertung ist. Leider ist das eine nicht sehr aktuell und das
Andere bezieht sich auf Angestellte.

Habt ihr ne Idee was es hierzu noch gibt, das die Bewertung auf den Schwerpunkt Einsatzdienst
legt? Man sagte mir dass es dies gibt, aber Wo? Schulterzucken...

Grüße
Marcus

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Geschrieben von: Gast, 16.10.2012, 09:17, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (18)

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ihr habt sicher schon einmal etwas von der sog. Bildschirmarbeitsplatzverordnung gehört, gell? Das ist eigentlich eine tolle Sache, denn danach wäre die Dienststellenleitung verpflichtet, die Kosten für sog. Bildschirmbrillen zu tragen (lt. Gewerkschaft sogar einklagbarer Anspruch). Paßt aber mal schön auf jetzt, wie man faktisch darum gebracht wird: In gewissen Zeitabständen lassen sie den arbeitsmedizinischen Dienst antanzen, der entsprechende Sehtests durchführt. Warum? Weil das Vorschrift ist und man ja evtl. Prüfstellen den Nachweis vorlegen muss, dass man dem nachkam. Soweit so gut. Feststellungen des arbeitsmedizinischen Dienstes hingegen akzeptiert man nicht. Klar, wozu auch? Dann heißt es: "Nun ja, den Nachweis müßten Sie selbst erbringen, dazu bedarf es eines Attestes eines Augenarztes!" Klasse, auch OK, wenn man es denn vorher weiß. Nun kommt der Knackpunkt: Alle damit verbundenen Kosten hat man selbst zu tragen und die Untersuchung läuft über die eigene GKV. Das weitere Späßchen, das man sich macht, ist, die Kolleginnen/Kollegen dafür nicht freizustellen, mit der aberwitzigen Begründung, bei der Sache handele es sich nicht um einen Akutfall. Man müßte also Urlaub nehmen dafür. In der Regel sind 3 Besuche des Augenarztes erforderlich und Termine lassen sich sehr schwer kriegen. Und, weil man auf diese Weise im Endeffekt nur Geld wechselt und eigentlich nichts mehr von dem vermeintlichen Vorteil der Bildschirmarbeitsplatzverordnung hat, geben viele auf u. bleiben auf den Kosten sitzen. Würde mich mal interessieren, ob diese Masche generell Einzug gehalten hat oder ob das mal wieder raffinierte Willkür unserer DSL ist. Glück auf:-) Haegar

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Geschrieben von: Gast, 15.10.2012, 20:13, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (3)

Hey, Hey..
Ich habe eine vorläufige Einladung zu einem Bewerbungsgespräch bei der Stadtverwaltung in Köln bekommen.
Hat jemand Erfahrungen oder hilfreiche Tipps ?
Vielleicht ist hier ja wer der die gleiche Prozedur schonmal mitgemacht hat Wink

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Geschrieben von: Nadine1987, 12.10.2012, 08:00, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo,

ich bin ein neugewähltes Personalratsmitglied und kümmere mich ab sofort viel um Schreibarbeiten (Protokolle, Einladungen usw.)... Also kurz gesagt bin ich die Schriftführerin Icon_wink
Meine Frage: Was darf denn in einem Briefkopf vom Personalrat alles stehen? Darf ich das Logo meines Arbeitgebers verwenden?

Viele Grüße,
Nadine

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Geschrieben von: Gast, 11.10.2012, 11:36, Forum: Fortbildung , - Keine Antworten

014 in die Runde!

Ich bin Beamter im gehobenen Dienst in NRW und Sachbearbeiter im Sozialen Bereich. Ich habe an der FHöV Verwaltungswissenschaften studiert und mit einem Diplom abgeschlossen.

Ich beginne im Oktober 2012 ein Fernstudium an einer Uni in Rheinland-Pfalz. Das Studium ist nicht-konsekutiv (ist ein BWL - Master, hat also nichts mit dem Erststudium zu tun).

Als Beamter unterliege ich der Sonderurlaubsverordnung, die ja grundsätzlich auch den Spielraum bietet, für berufliche Fortbildung fünf Tage Sonderurlaub pro Jahr zu bekommen.

Meine Fragen an die Personalspezialisten und/oder Leidensgenossen mit ähnlicher Problemstellung:

1. Ist der Sonderurlaub nur für konkrete Veranstaltungen zu beantragen oder besteht auch die Möglichkeit einer Gewährung für die Prüfungsvorbereitung oder die Bearbeitung von Einsendeaufgaben?

2. Spielt es für die Gewährung des Sonderurlaubs eine Rolle, dass das Studium nicht-konsekutiv ist, somit nicht auf dem Verwaltungswissenschaftlichen Erststudium aufbaut?

Ich danke Euch schon jetzt für die Hilfen und Ihre Mühen!

Viele Grüße

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