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Guten Tag,
ich würde grundsätzlich einmal wissen in welcher Entgeltgruppe ein Bezügeberechner in einer kommunalen Einrichtung mit ca. 400 Abrechnungsfällen eingruppiert werden kann? Maximal die EG 8 oder auch die EG 9?
Vielen Dank für Eure Meinungen und Tipps!
Gruß
Nik
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Bei uns in der Firma wir zum Urlaubsplan eine Ausfallberechnung hinzugezogen. Wer weiß ob so was per Personalrat Mitbestimmungspflichtig ist?
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Hallo Forum!
Als neu gewählte Personalratsvorsitzende wurde mir von unserem Personalchef quasi ein Maulkorb verpasst. Ansprechpartner, so heißt es in einem persönlichen Schreiben an mich, sind nur der Bürgermeister als Dienststellenleiter und eben der Personalchef.
"Das Ansprechen von Mitarbeitern innerhalb des Hauses in Ihrer Funktion als Vorsitzende des Personalrats zu Personalbelangen bitten wir mit sofortiger Wirkung zu unterlassen.", so heißt es in diesem Schreiben.
So geht das doch aber nicht. Wem geht es ähnlich? Wie reagiere ich angemessen?
Danke für die Hilfe
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Hallo allerseits !
Wie lang muss man in NRW A9 sein, um eine Amtszulage zu erhalten ?
Gibt es eine Frist ? Wenn ja - wo kann man dies nachlesen ?
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Hallo allerseits, ich habe seit einigen Jahren eine unbefristete Stelle in unserer Verwaltung, bin momentan aber nicht 100% mit meiner Arbeit zufrieden..
Innerhalb unserers Intranets wurde kürzliche eine neune/freie Stelle ausgeschrieben.
Da sich diese sehr Interessant angehört hat, habe ich mich darauf beworben. Die Arbeitsumgebung/Kollegen dieser Stelle habe ich mir leider erst nach meiner Bewerbung angeschaut.
Die Bewerbung hat sich für mich jetzt schon gelohnt, da meine Chefs das Gespräch mit mir gesucht haben um Gründe für meine Bewerbung zu erfahren und mit mir Verbesserungen gesucht haben.
Nach reiflicher Überlegung habe ich für mich entschlossen, dass die ausgeschriebene Stelle doch nichts für mich ist. Wie gehe ich da jetzt am besten vor. Muss ich meine Bewerbung jetzt zurückziehen, kann man das überhaupt so einfach? Oder einfach abwarten? Kann ja auch sein das ich die Stelle sowieso nicht bekomme..?!
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Hallo
Seit Mai 1997 bin ich nach BMTG (jetzt, seit 2005, Überleitung TvöD) im öffentlichen Dienst als Arbeiter beschäftigt, warte aber immer noch auf die letze Zeitstufenerhöhung (von 4 auf 5) .
Wer ist auch ca. 15 bis 17 Jahre im öffentl. Dienst beschäftigt und hat welche Stufe ?
Was kann ich tun ?
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Hallo,
ich wollte Fragen in welche EG der Leiter der Personal- oder IT-Abteilung eingruppiert werden kann?
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Hallo zusammen,
auf folgende Stelle hat sich ein schwerbehinderter Bewerber beworben, der seit Jahren nicht mehr im ÖD gearbeitet hat, aber dennoch insgesamt über mehrere Jahre Berufserfahrung im ÖD verfügt, allerdings nicht in dem zu besetzenden Bereich.
"Assistenzkraft im Bereich Personalsachbearbeitung Lehrkräfte unbefristet zu besetzen.
Der Beschäftigungsumfang beträgt 100 %. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 5 des TV-H.
Anforderungsprofil
Das Aufgabengebiet umfasst:
- Bearbeitung von Teilzeit- und Beurlaubungsanträgen
- Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Mutterschutz
- Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Elternzeit
- Bearbeitung von Dienstjubiläen
- Erfassung der monatlichen Abrechnungen für VSS – Sicherung Verlässlicher Schulzeiten -
- Unterstützung der Personalsachbearbeiterinnen und der
schulfachlichen Aufsichtsbeamtinnen/-beamten
Geforderte Ausbildung:
- Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter oder vergleichbare Qualifikation
Persönliche Anforderungen
- Kommunikations-, Kooperationsfähigkeit und Teamfähigkeit
- Verantwortungsbewusstsein
- Selbständigkeit und Organisationsgeschick
- Belastbarkeit und Flexibilität
- Bereitschaft zur beruflichen Weiterbildung
Die geforderte Ausbildung und die persönlichen Anforderungen erfüllt der Bewerber.
Der Bewerber erhält eine Einladung zum Vorstellgungsgespräch: ""Ich lade Sie gem. § 82 SBG IX zu einem VG ein.".
Worauf sollte, muss sich der Bewerber jetzt genau vorbereiten?
Welche Fragen könnten kommen oder kommen definitiv?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
DU
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Was genau ist unter den o.g. Begriffen aus § 86 LBG NRW zu verstehen? Handelt es sich hier um die Beamten, über die sich bspw. ein Bürger beschwert? Oder kann dies auch der Fall sein, dass ein Vorgesetzter etwas zulasten eines Beamten behauptet, was sich nachträglich als falsch herausstellt? Oder kann es sich auch um einen Anfangsverdacht für ein Dienstpflichtvergehen handeln woraufhin der Vorgesetzte sich beschwert?
Ich finde leider überhaupt nichts dazu, keine Urteile, keine Beispiele, nichts in den VV, zu Kommentierungen habe ich leider keinen Zugang.
Es wäre schön, wenn sich hier jemand finden lässt, der sich damit auskennt.
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Guten Morgen,
ich bin Stadtinspektoranwärter (Beamter auf Widerruf) in NRW, Einstellungsjahr 2012.
Meine Kollegen und ich sind uns nicht einig, wie viele Urlaubstage uns Anwärtern zustehen, ob es 27 Urlaubstage oder sogar 29 oder 30 Tage sind.
Klar ist uns: für das Jahr 2012 gab es nur anteiligen Urlaub (für 4 Monate)
Wir stellen uns die Frage, weil unser Personalamt uns unterschiedliche Resturlaubstage nennt, die mit den privat geführten Urlaubstabellen nicht übereinstimmen. Das trifft auf 8 von 11 Leuten zu.
Vielleicht kann uns jemand weiterhelfen.
MfG
Hannes
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Ich sag erst mal herzlich Grüß Gott.
Nun meine Frage: die Amtszulage zu A9 ist ja prinzipiell ruhegehaltsfähig. Sie ist ja statusrechlich keine Beförderung. Ist es deshalb notwendig diese Zulage zwei Jahre vor der Pensionierung bekommen zu haben ?
Nachdem ich nirgens etwas dazu finde, wäre ich für eine kompetente Antwort danbar.
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Hallo liebe Foren-Gemeinde,
ich brauche dringend eure Hilfe.
Meine Stelle soll nun extern überprüft und bewertet werden.
Ich bitte euch um Arbeitsplatzbeschreibungen und -bewertungen, gerne auch
unter Angabe des Zeitanteils.
Zu meinen Aufgaben...
Ich bin SB im Ordnungs- und Gewerberecht. Im Gewerberecht mache ich quasi
alles was geht (GewO rauf und runter). Von der Anmeldung bis zur Untersagung, sowie fast alle Erlaubnisse.
Weiter geht es mit der Ladenöffnung und der Bäderregelung.
Dazu bearbeite ich die Sondernutzungen, Lagerfeuer, das Fischereiwesen und zu guter Letzt...
die ordnungsbehördlichen Bestattungen.
In diesen Bereichen schreibe ich auch die Satzungen (Wochenmarkt, Sondernutzung).
Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gehört auch dazu.
Ich bitte um schnellstmögliche Hilfe, da es jetzt zackig von Statten gehen soll.
LG und vielen Dank!
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wenn man als Reinigungskraft im öffentlichen dienst drei stunden täglich arbeitet, muss man dann eine Urlaubsvertretung übernehmen, wo ich dann bis in die nacht 8 stunden arbeiten müsste ?
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Guten Morgen zusammen,
habe einige Fragen zur o.g. Ausbildung.
Ich (40) beginne gerade, aus gesundheitlichen Gründen, eine Umschulung in einer Gemeinde in BW. Finanziert wird das ganze über die Rentenkasse.
Nun meine Fragen:
Da die ja bereits meine 2.Ausbildung ist, kann ich mich ja eigentlich von den Fächern
Deutsch und Gemeinschaftskunde befreien lassen.
Allerdings sagt mir jeder was anderes und auch im Internet finde ich die verschiedensten Informationen darüber.
- Wenn ich mich vom Unterricht befreien lasse, muss ich dann trotzdem zur Prüfung in den genannten Fächern?
- brauche ich evetl. den Lerninhalt dieser Fächer für andere Prüfungsfächer? Soll heißen, sind die Fächer Themenübergreifend?
Ich habe Angst, dass wenn ich mich nun befreien lasse, dass ich mir eventuell nichts gutes damit tue, wenn mir nachher der Unterrichtsstoff fehlt.
Andererseits wäre ich natürlich froh, wenn ich 2 Fächer weniger habe zum Lernen, ich habe ja auch noch einen Haushalt und 3 Kinder zu versorgen und bin für jede Erleichterung dankbar.
Hat da jemand von Euch Erfahrung?
Vielen Dank, Monika
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Hallo Miteinander,
ich arbeite als Angestellte in einer nachgeordneten Behörde in Bayern. Meine Verbeamtung ist nun geplant. Eingestuft bin ich derzeit in E14. Ich bin seit 1999 ununterbrochen für den Freistaat festangestellt. Hochschulabschluss und Dienstzeiten sind gegeben. Unter welchen Voraussetzungen kommt eine "Sprungverbeamtung" nach A14 in Frage?
Schöne Grüße
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