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Hallo,
ich würde gerne wissen, welches Gehalt ich brutto beziehe, wenn ich als Angestellter im Öffentlichen Dienst arbeite. In der Stellenausschreibung steht Bezahlung nach dem "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Entgeltgruppe E5. Es handelt sich um eine Stelle als Systemtechniker bei einer Stadtverwaltung in NRW. Ich habe zwar Tariftabellen gefunden, dort steht etwas von rund. 1.900 EUR brutto, dann verbliebe ja nur eine Netto-Gehalt von vielleicht 1.500 EUR. Das erscheint mir unpausibel wenig, oder ? Ein Bekannter sprach davon, dass man im Öffentlichen Dienst noch diverse Zulagen dazu rechnen müsse... Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.
Gruß
Niklasr
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Hallo,
gibt es eine Statistik oder ähnliches, wie Kassenverwalter (1-Mann-Kasse) in Gemeinden bis 10.000 Einwohner eingruppiert sind?
Danke für Antworten!
Gruß
Michael
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Guten tag
ich mach es kurz und knapp.
Die Mutter meines Sohnes (3) hat sich von mir getrennt.
Wir sind aber soweit übereingekommen das wir es so machen das der kleine 2 Wochen im Monat bei ihr ist und 2 Wochen bei mir. Wenn wir merken sollten, dass er damit nicht klarkommt, finden wir schon ne andere Lösung. Kindergarten, etc. geht er logischerweise weiterhin.
Bin ich jetzt unterhaltsverpflichtet? Ein Bekannter meinte nein, da ich meinen Kleinen für die Hälfte des Monats ja mietfreies wohnen, essen und trinken, na halt eben alles was dazu gehört zur Verfügung stelle. Wir teilen uns dann ja praktisch die Ausgaben für ihn im Monat.
Wollte mal fragen, ob das so stimmt.
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Hey,
gibt es für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst Zuschüsse zu Kosten von Weiterbildungen, die der Arbeitgeber nicht übernimmt?
Gruß
Vinicia
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Liebe Kollegen,
seit einigen Monaten erscheint meine Kollegin im Bürgeramt alkoholisiert zum Dienst. Ich vermute, dass sie auch während des Dienstes heimlich auf der Toilette weiteren Alkohol trinkt. Unser Chef hat davon wohl noch nichts mitbekommen, einige Bürger aber schon. Ich habe die Kollegin darauf angesprochen, aber sie streitet das ab und wurde richtig böse. Sie fährt übrigens mit dem Auto zur Arbeit. Was kann / sollte man jetzt tun ? Den Personalrat informieren ? Ich habe Sorge, dass ich dann als Nestbeschmutzerin verurteilt werde, zumal ich den Alkohol im Dienst ja nicht beweisen kann.
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Hallo,
ich mache gerade meinen Bachelor Of Laws als Beamter im gehobenen Dienst bei einer größeren Stadtverwaltung in NRW. Nach Abschluss des Studiums würde ich gerne berufsbegleitend eine Weiterbildung machen. Als Fernziel habe ich mir für meine Karriere die A13 gesetzt. Ohne ein Zweitstudium dürften meine Chancen wohl gering sein.
Das Angebot an Studiengängen scheint aber recht unübersichtlich. Jura als Fernstudium habe ich nicht gefunden. BWL gibt es u.a. an der Fernuni Hagen, ich weiß aber nicht, ob der Studiengang im Öffentlichen Dienst entsprechend anerkannt wird. Speziell für Beamte habe ich nur den Master of Business Administration (MBA) an der Fachhochschule Dortmund und den Master of Public Administration (MPA) an der Uni Kassel entdeckt. Uni hört sich besser als FH an, daher tendiere ich zum MPA. Was meint Ihr ?
Grüße Nils
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Hallo,
ich habe folgendes Anliegen:
Im Mai stehen bei uns PR-Wahlen an.
Nun hat eine Kollegin Interesse bekundet sich zur Wahl aufstellen zu lassen. Sie ist jedoch zur Zeit befristet eingestellt bis Ende des Jahres. Ob die Befristung verlängert wird, bzw. in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt wird, ist im Moment schwer abzusehen, wäre spekulativ.
Nun meine Frage: Darf sich die Kollegin trotz befristetem Arbeitsverhältnis zur Wahl aufstellen lassen? Muss neu gewählt werden, wenn sie Ende des Jahres wegfällt? Oder bleibt der Platz dann leer?
Ich habe bereits das Bayer. PVG gewälzt, komme aber nicht wirklich weiter. Wer kann helfen?
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Hallo.
Um mich kurz vorzustellen:
Ich bin ein Angestellter im öffentlichen Dienst (Energiewirtschaft) und war vorher in der privaten Wirtschaft tätig. Bis dato habe ich eine private Riester-Versicherung, derzeit bin ich aber dabei, mich neu aufzustellen.
Die VBL ist mir bekannt, da mein AG und ich in eine betriebliche Altersvorsorge investieren (VBLKlassik). Da ich derzeit viele Anbieter abgrase und irgendwie nicht schlau werde, informierte ich mich auf der Homepage von VBL und wurde fündig: die VBL bietet mit VBLdynamik und VBLextra riestergeförderte Produkte an. Da ich drei Kinder habe, ist für mich Riester sinnvoll.
Ich achte aber sehr gerne auf Kosten, da ich aktuell und damals zu blauäugig war und mich nun schlanker, aber zuverlässig aufstellen will. Ich somit die VBL als meinen Favoriten an, ob Dynamik oder Klassik weiß ich noch nicht.
Aus den ganzen Unterlagen habe ich herauslesen können, dass die laufenden Kosten niedrig sein, Abschluss- und Vertriebskosten gar nicht anfallen und somit die ganze Sache interessant wird.
Aber ich habe Fragen an Euch und hoffe, hier Hilfe von Gleichgesinnten zu bekommen. Denn wenn ich meine Frage zur VBL in ein Forum poste, die alle sich um private Versicherungen kümmern (DWS, UnionInvestement, HDI etc.) würde man auf die VBL nur einprügeln.
Meine Fragen:
1. Ist nach der Rentengarantiezeit von max. 15 Jahren wirklich alles weg?
Mal angenommen:
Ich beginne meinen Rentenbeginn mit 67 Jahren mit 15 Jahre Garantie.
Ich versterbe nach 5 Jahren und meine Ehefrau als Hinterbliebene würde
dann noch weitere 10 Jahre Rente erhalten. Ja, wenn. Was ist denn, wenn meine Frau nach 2 Jahren dann stirbt? Dann wäre noch Guthaben aus verbleibenden 8 Jahren drin, wer bekommt das? Keiner? Die VBL???
Was ist euer Rat? Rentenbeginn auf 60 legen mit Garantie 15 Jahre und
Teilkapitalauszahlung 30% zu Beginn?
2. Warum kann nur ich riestern, nicht meine Frau?
Immerhin fehlen mir dann 154 Grundzulage als Abzug. Bei den privaten Anbietern geht das, warum nicht bei der VBL?
3. Wäre VBL-Riester auch wohnriesterfähig?
4. Mal angenommen meine garantierte Rente wäre monatlich 300,00 Euro.
Was wird alles - nachtgelagert - abgezogen? Nur Steuern? Ich hörte, auch Sozialversicherungsabgaben? Hätte jemand ein Beispiel für mich?
5. VBLextra mit Garantieverzinsung 2,75% oder VBLdynamik ohne Garantieverzinsung? Was ist besser? Was nutzt ihr?
Wenn ihr überhaupt keine VBL nutzt, was dann?
Ich danke für eure Antworten.
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Hallo alle zusammen.... heute hab ich mal nen Diskussionsbedarf, der mit Sicherheit in den einzelnen Dienststellen für Aufsehen sorgen wird. Die Frage wie geht man mit dem aktuellen Urteil des LAG Düsseldorf um. Das hat nämlich entschieden, dass Urlaubsansprüche nach Lebensalter zu staffeln, rechtswidrig ist. Aber das ist mal auch in unseren TV der Fall.
Jetzt könnte man zum Personalchef gehen und sagen: hey, alle unter 40 haben jetzt auch 30 Tage Urlaub.... schau auf das Urteil... kann man auch auf unseren Tarifvertrag anwenden.
Was sagt der Personalchef: richtig, kann man... deshalb haben alle (auch die älteren) nur 26 Tage Urlaub.
Was nun? Gleiches Recht für alle, egal wies ausgeht? Auf die Gnade eines Chefs hoffen? *grins* - sehr unwahrscheinlich.
Oder MUSS die Dienststelle allen 30 Tage geben? Gilt das auch schon für letztes Jahr?
Ausschlussfrist wäre ja noch nicht gegeben.
hier nochmal die entsprechnende Textstelle aus unserem TV
Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts (§ 21). Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr
bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage,
bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 29 Arbeitstage und
nach dem vollendeten 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage.
Danke für Eure regen Antworten und Beteiligungen!
Gruß
Auenlandbewohnerin
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Hi,
ich schreib am 25.03 meine Zwischenprüfung. Wann sollte ich ca. mit dem lernen dafür anfangen?
Und was genau soll ich eigentlich lernen, alles aus der Lehrgängen oder den Stoff aus der Berufsschule?
Ist das lernen sehr stressig? Es kommen ja immerhin noch zusätzlich 2 Klausuren (HKR und Projekt) in dem Voll-Lehrgang dran!
Mfg
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hallo...
ich möchte wissen, ob es rechtens ist, wenn ein fremdes fahrzeug mit einem auswärtigen kennzeichen seit monaten tag und nacht auf dem selben parkplatz parkt, ohne sich zu bewegen??? mir ist es nämlich dadurch nie möglich mal genau vor meiner haustür zu parken, was mit 2 kindern manchmal nervig ist, erst eine straße weiter stehen zu müssen, nur weil sich einer den öffentlichen parkplatz zum eigenen macht. ist das so richtig oder kann ich mich da beschweren??? Ich selbst komme aus halle saale und die parkplatz bei uns im viertel sind eine echte rarität.
danke für jeden der antwortet
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Hallo,
in diesem Jahr findet ja eine große Volkszählung statt (Zensus), die mir ein paar Sorgen bereitet. Besonders zum Datenschutz liest man sehr unterschiedliche Stellungnahmen. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Befragten ? Werden die Daten an Behörden wie Finanzamt, Ausländerbehörde, Einwohnermeldeamt, Bauamt, usw. weitergegeben ? Einserseits wird behauptet, die Daten seien davor sicher, andererseits dürfte es doch irgendeinen Abgleich geben, um die abgegebenen Daten zu prüfen, oder ?
Viele Grüße
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Hallo
,
ich bin relativ neu hier bei meinem Dienstherrn (ich bin Beamter einer kreisangehörigen Gemeinde). Nun stehen im Mai die PR-Wahlen an.
Komischerweise ist niemand aus dem Rathaus im PR.
Dieser ist besetzt aus Leuten aus Eigenbetrieben und Kurverwaltung.
Da sagte ich natürlich gleich wie kann das sein?
Niemand vom Rathaus im PR?
Als Antwort erhielt ich: Laß dich doch gleich mal zur Personalratswahl aufstellen.
Zuerst sagte ich nein das will ich nicht- bin ja noch zu frisch hier - wenn auch nicht im öffentlichen Dienst.
Doch mittlerweile freunde ich mich immer mehr mit dem Gedanken an.
Bin ich nach 10 Monaten bei diesem Dienstherren überhaupt wählbar?
Vorher war ich 6,5 Jahre bei einem anderen Dienstherren.
Was mich auch interessiert:
Sollte ich mich überhaupt aufstellen lassen so kurz nach dem Dienstherrenwechsel?
Ich habe da gemischte Gefühle - eure Meinung würde mich interessieren.
Therme
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Hallo zusammen,
nach reiflicher Überlegung habe ich mich entschlossen, als Personalobfrau zurückzutreten.
Kurze Hintergrundinfo hier:
Wir sind ein kommunaler Zweckverband mit 13 Beschäftigten. Seit 2008 bin ich Personalobfrau. Die "Zusammenarbeit" mit dem Dienstherrn gestaltete sich von Anfang an als sehr schwierig und mittlerweile habe ich die Nase gestrichen voll.
Jedenfalls bin ich definitiv zurückgetreten und habe auch schon für die Neuwahlen bereits einen Wahlvorstand bestellt.
Was passiert, wenn sich bei der Wahl kein Bewerber findet? Es ist absehbar, dass sich niemand bereiterklären wird, diese Funktion auszuüben. Größtenteils ist das bei unseren MA schlicht Faulheit, leider aber nicht zu ändern.
Wie läuft es dann weiter? Ich habe schon Bücher, Gesetze und Kommentierungen gewälzt, aber nichts passendes gefunden.
Kann mir hier jemand helfen?
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Hallo zusammen,
ich arbeite zur Zeit bei einer Kommune in NRW. Nachdem ich meine Fachoberschulreife erworben habe, habe ich dort eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten gemacht.
In diesem Jahr möchte ich den AL 2 beginnen.
Wäre der Titel des Verwaltungsfachwirten, den ich nach erfolgreichem Abschluss inne hätte, gleichzusetzen mit der Fachhochschulreife???
Danke im Vorraus. Ich wüsche noch einen erfolgreichen Arbeitstag
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