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Geschrieben von: Gast, 18.09.2014, 14:11, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo,
ich habe meine Ausbildung im gehobenen Dienst dieses Jahr beendet. Bin jetzt von meinem Arbeitgeber als Beschäftigte übernommen worden. Erhalte jetzt E9 Stufe 1. Ich sitze auf keiner richtigen Stelle, daher gibt es auch keine Beschreibung der Tätigkeiten. Ich mache hier aber auf jeden Fall die Arbeit, die alle Sachbearbeiter machen und die haben hier alle A10 oder E10. Gibt es schon so kurz nach der Ausbildung die Möglichkeit einen Höhergruppierungsantrag zu stellen? Oder geht das womöglich gar nicht wegen der fehlenden Stellenbeschreibung oder anderer Sperren für die ersten Jahre nach der Ausbildung. Habe ich vielleicht auch ein Recht drauf, dass die richtige Eingruppierung mal festgestellt wird und mir eine Stellenbeschreibung gemacht wird?

Wäre schön, wenn sich hier jemand finden lässt, der sich damit auskennt und mir hier einen Rat geben kann.

Grüße
Jasmin

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Geschrieben von: Gast, 18.09.2014, 11:37, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo,
dem Antrag einer Kollegin auf Verringerung ihrer Teilzeitbeschäftigung von 30 Std auf 19 Std kann aus organisatorischen Gründen (wesentliche Beeinträchtigung im Dienstbetrieb) nicht entsprochen werden.
Ist die Entscheidung darüber seitens des Personalrates mitbestimmungspflichtig???

Es grüßt
VC2

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Geschrieben von: Gast, 18.09.2014, 10:43, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (3)

Hallo!

D020

Ich grübel momentan darüber nach, welche Steuererklärungen ich für BgA erstellen muss.

Konkret es geht um BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit der Kommune. In unserem Fall geht es um das BgA Parkplätze und das BgA BHKW/Hallenbad.

Umsatzsteuer ist mir klar.

Dann würde ich noch eine Körperschaftsteuererklärung jeweils abgeben. Und auch je eine Gewerbesteuer, da ich annehme, dass es sich auch um Gewerbebetriebe handelt. Richtig? Bekommen die BgA jeweils eine eigene Steuernummer? Umsatzsteuerlich werden sie ja zusammengefasst. Eine Steuernummer hierfür habe ich.

Wie sieht es mit Kapitalertragsteuer aus? Ein Gewinn (zumindest von den Parkplätzen) wird automatisch an die Kommune ausgeschüttet und ist somit mit 15% Kapitalertragsteuer zu belasten, oder? Welche Erklärung? Kann ich die Kapitalertragsteuer vermeiden? Zum Beispiel per Rücklagenbildung?

Danke! Icon_rolleyes

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Geschrieben von: Gast, 17.09.2014, 09:30, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo,
ich habe da auch mal eine Frage!
Ist es dem Personalrat gestattet an nicht öffentlichen Sitzungen des Hauptausschusses teilzunehmen, wenn es um Personal geht?
Wäre nett wenn einer was dazu schreiben kann.

Muss der Personalrat dazu eingeladen werden?

Danke
Schöne Grüße aus Kiel

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Geschrieben von: Gast, 12.09.2014, 13:04, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (19)

Hallo zusammen,

ich bin in EG 6 eingruppiert.
Die Stelle selbst könnte als EG 8 eingestuft werden, bzw. die Kollegin ist es auch.
Jetzt ist allerdings das Problem, dass ich keine Ausbildung im öD gemacht habe, sondern beim Anwalt.
Nun heißt es, aus persönlichen Grüßen (mir fehlt halt der A1), kann ich nicht nach EG 8 eingruppiert werden.

Stimmt das so?
Wo steht das?

Grüße
destiny

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Geschrieben von: Gast, 11.09.2014, 15:31, Forum: Fortbildung, - Keine Antworten

Ich bin Frauenbeauftragte in Hessen und auf der Suche nach einer Fortbildung für Frauenbeauftragte. In der es um rechtliche Formalien und allgemeine Themen geht!
Hat jemand von euch schon mal so was gemacht und kann mir was gutes empfehlen?
Danke Sandra

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Geschrieben von: Gast, 11.09.2014, 15:06, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo,
welche Möglichkeit gibt es für einen Beamten in NRW, sich vom Dienst freistellen / bzw. beurlauben zu lassen, um sich (über mehrere Monate) auf ein Examen vorzubereiten?
Vielen Dank im Voraus.



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Geschrieben von: Gast, 11.09.2014, 11:05, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (6)

Hallo,

ich arbeite im Ordnungsamt einer mittelgroßen Stadt. Nun kommt es immer häufiger vor, dass ich bei Facebook Freundschaftsanfragen bekomme von Leuten, die ich nur aus meinem beruflichen Umfeld kenne. Zum Beispiel Gastwirte, Feuerwehrleute, Ratsmitglieder, Kollegen.

Wie geht Ihr mit diesen Anfragen um ? Ich möchte eigentlich, dass mein Facebook-Account privater Natur bleibt. Könnte mir aber vorstellen, dass die Anfragenden dann beleidigt sind.

Viele Grüße

Marc

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Geschrieben von: Gast, 04.09.2014, 14:52, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo liebes Forum,

ich muss hier mal meinen Kummer loswerden, da mich Recherchen über gesetzliche Grundlagen zum Thema "Pflichten des Personalrates" nicht weiterbringen...

Konkret zum Fall:
Unsere Personalratsvorsitzende beteiligt sich regelmäßig am Mobbing gegenüber einer anderen Kollegin. Mir ist dieser Umstand schon länger bewusst und stört mich und ich möchte meiner Kollegin nun helfen! Heute habe ich die Personalratsvorsitzende erwischt, wie sie mich nachgeäfft hat und es reicht jetzt wirklich. Schließlich geht ihr Verhalten nicht nur gegen eine sondern augenscheinlich auch gegen mehrere Kollegen, von denen sie immerhin gewählt wurde.

Wie soll man sich in diesem Fall verhalten? Ist sie als Personalratsvorsitzende nicht verpflichtet, aktiv gegen Mobbing zu wirken? Ich finde es absolut nicht vertretbar, wie sie sich verhält - gerade in Anbetracht der Tatsache, dass sie Vorsitzende des Personalrates ist!!

Über einige Antworten würde ich mich freuen und bedanke mich schon im voraus.

Grüße,
Sabravo


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Geschrieben von: Gast, 03.09.2014, 18:30, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

bin Kommunalbeamter (QE2) seit mehreren Jahren in A9 und umgeben mit Tariflern in E10.
Welche Möglichkeiten gibt es eine Amtszulage nach A9+Z zu gelangen, bzw. was setzt dies voraus.
Ist dies heutzutage wirklich so kompliziert und beinahe unmöglich eine Amtszulage zu gewähren.
Oder muss hier eine eine komplett neue Stelle geschaffen werden.

Hat hier jemand Erfahrungen, bzw. selbst die Amtszulage erhalten und wenn ja wie?

Vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 03.09.2014, 13:04, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo!
Ich arbeite in recht kleinem Krankenhaus in BW mit 7 Personalratsmitgliedern.

Im Mai haben bei uns Neuwahlen stattgefunden.
Der Vorsitzende wurde vom Gremium (4:3 Stimmen) leider der gleiche gewählt.

Und wie die Jahre zuvor, geht es weiter so dass er eigenmächtig handelt bzw. mit noch zwei anderen Mitgliedern die die gleiche Schiene fahren „um jeden Preis der KK Leitung schaden“

Was können wir dagegen tut.
Sie haben z.B. vor kurzen ein Schreiben an PDL ausgegeben ohne mit den anderen Kollegen zu besprechen und ohne deren Anwesenheit.

werde mich über schnelle und konstruktive Antwort freuen

Gruß bercik



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Geschrieben von: Gast, 30.08.2014, 10:13, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Einen wunderschönen guten Morgen wünsche ich Euch allen!

Folgernder Sachverhalt:
Die Stelle eines Beamten wurde im Stellenplan von A 11 nach A 12 angehoben. Der Vollzug des Stellenplanes steht im Oktober an. Der Stelleninhaber nimmt aber seit einem halben Jahr die Aufgaben, die mit dieser Stelle verbunden sind, nicht mehr wahr. Er wurde von diesen Aufgaben entbunden und mit der kommissarischen Wahrnehmung von Aufgaben eines anderen Dienstpostens (A 13) beauftragt.
Es sieht derzeit danach aus, dass diese Stelle A 13-Stelle, entgegen der Absicht des Bürgermeisters, sehr wahrscheinlich aufgrund eines Konkurrentenstreites mit einem anderen Bewerber dauerhaft besetzt werden wird. Auf jeden Fall nicht mit dem vom Bürgermeister vorgesehen Bewerber.

Der Bürgermeister möchte nun "seinen" Beamten, den er mit der kommissarische Wahrnehmung der Aufgaben der A 13-Stelle beauftragt hat, zum 01.10.2014 gerne zum Amtsrat (A 12) befördern.

Frage 1:
Ist die Beförderung nach A 12 möglich, mit der Begründung, dass seine "ursprüngliche" Stelle angehoben worden ist, er ja noch im Stellenplan auf dieser Stelle ausgewiesen wird, obwohl er diese Tätigkeiten nicht mehr wahrnimmt?

Frage 2:
Kann er aufgrund der kommissarischen Wahrnehmung der Aufgaben aus der A 13-Stelle heraus befördert werden?

Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet, da ich in dieser Sache nicht mehr weiterkomme.


LG und einen schönen Tag noch.



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Geschrieben von: Gast, 29.08.2014, 22:00, Forum: Fortbildung, Antworten (3)

Guten Abend zusammen,

ich bin 19 Jahre alt, seit diesem Jahr mit der 3-jährigen Ausbildung zum Vfak fertig und arbeite in einer kleinen Gemeinde (< 5000 Einwohner) in Bayern.

Nun möchte ich mich so schnell und so gut wie möglich weiterbilden.

Nun habe ich aber in verschiedenen Beiträgen gelesen, dass sich der AL II kaum lohnt, vorallem wenn man ihn selbst bezahlen muss, da man letztendlich sowieso nicht auf eine "höhere Stelle" kommt.
Andere wiederum sagen, dass der AL II das Maximun ist und man auf keinen Fall weiter machen sollte, da es verschwendete Zeit ist.


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Was habt ihr für Erfahrungen und würdet Ihr eure Wahl wiederhohlen?


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Die andere Frage ist die, ob ich den Verwaltungsfachwirt eher bei der Bayerischen Verwaltungsschule (2 Jahre teilzeit + mehrere feste mehrwöchige Blöcke in der BVS selbst) oder bei der Verwaltungsakademie ( 6 Semester = 3 Jahre teilzeit)


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Außerdem würde ich gern wissen, ob es sich tatsächlich lohnt danach noch dem Verwaltungsbetriebswirt zu machen und ob es auch die Möglichkeit eines Diplom gibt, oder man dazu eine Beamtenstelle ... braucht.


Vielen herzlichen Dank für Eure Bemühungen und einen schönen Abend!
Liebe Grüße

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Geschrieben von: Gast, 27.08.2014, 17:32, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo,

bin als Angestellter in einer Kommune als Buchhalter tätig. Nun soll ich außerhalb meiner Arbeitszeit auf Gemeinderatssitzungen gehen und Schriftführer sein.

Muss ich das machen? Als Beamte würde ich das verstehen, da diese "immer" im Dienst sind, aber als Angestellter kann ich mich damit nicht so anfreunden.

Danke für Euren Rat.

Gruß

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Geschrieben von: Gast, 26.08.2014, 17:25, Forum: Fortbildung, Antworten (3)

Schönen Abend,

nachdem ich mir stundenlang die Finger wund gegoogelt habe ohne ein brauchbares Ergebnis zu finden frage ich jetzt hier:

Ist hier jemand der/die die Unterbringungspflicht für die Lehrgänge der bayerischen Verwaltungsschule irgendwie umgangen hat? Konkret geht es mir um den AL II - allerdings freue ich mich auch über Erfahrungen aus anderen Lehrgängen.

Die BVS scheint es mit ihrer Internatspflicht recht genau zu nehmen.

Ich kenne 1 Person die aufgrund fehlender Kinderbetreuung von dieser Pflicht entbunden wurde. Da ich aber kein Kind habe trifft dieser Fall nicht auf mich zu.

Liebe Grüße

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