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Hallo...
kann mir jemand vielleicht weiterhelfen ?
Muss ich meinem Arbeitgeber, meinen Privat erworbenen Führerschein zur Verfügung stellen ?
Ich arbeite als Arbeiter und bin weder unter dieser Voraussetzung angefangen und es ist auch nicht Inhalt meiner APB.
Was sagt Ihr dazu ?
Vielen Dank für Eure Antworten !
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Halli-Hallo, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Mir drängt sich der Verdacht auf, dass sich mehr und mehr wieder diktatorische Tendenzen in Personalangelegenheiten breit machen. Folgende Fallkonstellation: Es gibt eine ältere Dienstvereinbarung, die zu keinem Zeitpunkt aufgekündigt wurde. Manche Regelungen darin schmecken der aktuellen Behördenleitung aber nicht. Die Zusammenarbeit mit der Personalvertretung ist mehr als mangelhaft. Kurzerhand entscheidet man dann, die Dienstvereinbarung wird einfach einseitig außer Kraft gesetzt. Ist so etwas überhaupt möglich? OK, wundern würde es mich nicht, aber es widerspricht halt allem, was "billig und gerecht" wäre. Mit dem Personal kann man neuerdings ja eh machen, was man will. Ich würde nur einmal von Euch gerne wissen, ob es rechtlich zulässig ist, spezielle Regelungen in DVen, die Generalien konkretisieren und im Prinzip positiv für die tariflich Beschäftigten sind, schlichtweg einfach "einseitig" für hinfällig zu erklären bzw. die ganze DV in die Tonne zu treten. Gewiß ist es möglich, eine DV zu kündigen und/oder anzupassen. Dies ist aber nicht geschehen. Es ist sehr unbefriedigend, dass man so gut wie keine Möglichkeiten hat, gegen diese diktatorischen Tendenzen etwas zu unternehmen. Habt Ihr schon einmal von etwas ähnlichem gehört oder gelesen? Gibt's da was an Rechtsprechung zu? Freue mich schon auf Eure Antworten, insbesondere auf die unserer "Auenlandbewohnerin":-) Glück auf: Haegar
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Hallo zusammen,
ich stecke in meinem Amt mitten in der Urlaubsplanung für dieses Jahr. Wir haben eine Liste bekommen. Nun sollten wir unsere Wünsche alle eintragen und heute hatten wir eine Dienstbesprechung. Es können von 7 Mitarbeitern nur 2 parallel in Urlaub gehen (ist das überhaupt rechtens?). Nun sind Probleme bei einem Brückentag 24.6. und den Weihnachtsferien ab dem 23.12.
Ich bin Beamtin md. Habe einen Sohn von noch 11 Jahren und mein Mann ist ebenfalls berufstätig als Schichtarbeiter in Kontischicht, sprich es gibt bei ihm kein Wochenende, oder Feiertage sind frei usw.
Mein Problem nun...mein Mann muss zu den Og. Terminen arbeiten und ich kann mein Kind (dann 12 Jahre) wohl kaum alleine zu Hause lassen, bzw. möchte dies nicht.
Mein Sachgebietsleiter hat nun in Absprache mit dem Abteilungsleiter verkündet....selber einigen, sonst wird gelost!! Habe ich nicht Rechte dann vorrangig Urlaub zu bekommen? Wir sind nur 2 Mütter mit Kindern!
Gibt es da eine rechtl. Grundlage/Regelung in NRW??
Könnt Ihr mir helfen?
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Hallo Kolleginnen und Kollegen,
kann ein (öffentlicher) Arbeitgeber seine Vollzeitkraft gegen Zahlung eines Honorars zu einer Extratätigkeit engagieren?
Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Moderationstätigkeit während einer Veranstaltung des Arbeitgebers, die ansonsten nicht in den Arbeitsbereich der Angestellten fällt. Diese Tätigkeit ist also quasi privat an einem arbeitsfreien Tag ausgeübt worden.
Ich dachte immer, Haupt- und Nebentätigkeit beim selben Arbeitgeber ginge nicht.....
Gruß, godesia
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Erstmal ein freundliches Hallo. ![]()
Ich bin 17 Jahre alt und besuche das städtische Gymnasium. Zur Zeit gehe ich dort in die Stufe 12 und habe vorraussichtlich (falls alles so weiter läuft) 2012 mein Abitur geschafft. - soweit alles erfreulich.
Ich wohne mit meinen Eltern zusammen und habe noch einen Bruder (19), der aber seit einem guten halben Jahr nicht mehr mit uns zusammen wohnt.
Meine Eltern sind beide berufstätig. Mein Bruder macht eine Ausbildung.
Nun zu dem nicht erfreulichen:
Ich wohne zwar mit meinen Eltern zusammen, jedoch ist das Familienleben total zerstört.. - (Daher ist mein Bruder auch so schnell wie möglich ausgezogen.) - Ich rede mit meinen Eltern kaum ein Wort. Mit meinem Vater seit längerer Zeit gar nicht mehr. Meiner Mutter antworte ich lediglich auf die Frage, ob ich was essen möchte. Wir wohnen zwar zusammen, leben aber aneinander vorbei. Die ganze Situation ist nun ca. seit 4 Jahre so verhärtet. Zwischendurch war ich auch ein paar Wochenenden in einer "sozialen Unterkunft", weil meine Eltern und ich so aneinander geraten sind und wir uns sonst buchstäblich die Köpfe eingeschlagen hätten. Sie wollten mich auch mal in eine Kinder-/Jugend-psychatrie einweisen. Klingt für euch jetzt sicher hart, aber ich bin nicht psychisch krank, daher haben die Zuständigen auch die Einweisung abgelehnt. (Weder SVV noch Suizidgefährdet, gute Noten in der Schule, guten Kontakt zu Freunden und anderen Vertrauenspersonen.). Wir hatten auch schon einen Familienberater über einige Monate, was im Endeffekt aber nichts gebracht hat. (NEIN, ich übertreibe bei meiner Beschreibung nicht.)
Nun Frage ich mich, ob ich auch mit 17, als Schülerin ausziehen kann und ob ich irgendwelche Ansprüche hab? Seitens Ämtern oder Eltern? Oder muss ich bis zum 18ten Lebensjahr - im August 2011 wäre das - warten, um irgendwelche Hilfen zu bekommen? Und welche Hilfen würden mir dann mit 18 zu stehen?
Ich denke nämlich, dass auch wenn ich mir einen Nebenjob (400€-Basis) suchen würde, das Geld nicht reicht. Ausserdem habe ich Angst, dass unter diesem Druck von Schule und Arbeit meine schulischen Noten "runter gehen" würden" (wie es bei einigen meiner Freunde ist). Dies ist auch der Grund, wieso ich mir bisher keinen Nebenjob gesucht habe!
Ich wäre dankbar, wenn mir jemand helfen würde und meine Fragen beantwortet. Ich habe von dem ganzen amtlichen nämlich keine Ahnung.. ![]()
Tut mir leid, dass die Erklärung für die familiären Hintergründe die eigentlichen Fragen überragt. Aber es dient zur Veranschaulichung.
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Hallo Leute,
Folgendes Problem: Ein Kollege ist pensionierter Soldat und damit Anspruch auf Lebenszeit auf Beihilfe als Berufssoldat. Nun hat er im Land Berlin eine Stelle angenommen und unglücklicherweise hat hier das Land gesagt, er wäre im Land beihilfeberechtigt. Der Bund sagt allerdings, das stimme nicht und er würde erst zahlen, wenn Berlin die Zusage zur Beihilfe zurück nehmen würde. Ein Anwalt und ein entsprechendes Schreiben an die Leitung der Beihilfestelle hat nicht gewirkt. Jeder verweist den Kollegen an die jeweils andere Stelle. Der letzte Brief sagt aus, er solle doch klagen. Wer kann mir bzw. ihm helfen? Was stimmt den nun?
Danke und Gruß
Mumie
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Hallo zusammen,
ich bin Diplom-Verwaltungswirtin (FH) und habe vor kurzem gehört, dass dieses Studium beim Jura-Studium zum großen Teil anerkannt wird. Es hieß sogar, dass es mit dem ersten Jura-Staatsexamen gleichzustellen wäre :-O.
Weiß jemand was darüber? Kriegt man, wenn man schon Diplom-Verwaltungswirt ist, Scheine erlassen/anerkannt oder wird man direkt zum ersten Jura-Staatsexamen zugelassen oder muss man gar das erste Jura-Staatsexamen gar nicht machen, sondern kann gleich mit dem Refendariat loslegen? Ist es von Uni zur Uni unterschiedlich, oder überall gleich?
Danke schon mal.
Viele Grüße
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Kolleginnen und Kollegen,
im Dezember 2010 fanden Sondierungsgespräche zwischen den Arbeitgebern und den betroffenen Gewerkschaften (ver.di, GEW, Tarifunion) statt.
Es geht um Ungerechtigkeiten bei der "Startgutschrift", zu der über 3000 Versicherte bei der VBL den Klageweg beschritten hatten. Die höchsten deutschen Gerichte haben die Startgutschriften als "unverbindlich" erklärt, d.h. Gewerkschaften und Arbeitgeber müssen diesen Punkt nach verhandeln. Die Tarifverhandlungen sollen im April 2011 aufgenommen werden.
Hintergrund und Vorausschau:
1. Mit der Tarifeinigung von 2001, die als Satzung für die VBL übernommen wurde, wurde die Abschaffung der Gesamtversorgung zu Gunsten eines Punktemodells vereinbart.
2. Diejenigen Arbeitnehmer, die am 31.12.01 55 Jahre alt waren, behielten den Besitzstand. Bei allen anderen wurde die Anwartschaft auf Betriebsrente in Punkte nach dem neuen System umgerechnet.
3. Es stellte sich schnell heraus, dass es bei der Umrechnung Gewinner und Verlierer gab: Wer 2001 durchschnittlich etwas über 5274 €/Monat verdiente und am 1.1.2002 verheiratet war, gewann dazu. Verlierer wurden fast alle anderen Gruppen, vor allem die der Alleinstehenden der Jahrgänge 47 bis 56 mit mittlerem und höherem Verdienst. Die Verluste belaufen sich gegenüber dem alten Versorgungsrecht auf 20 bis 50 %, in Einzelfällen höher (Quelle: Rentenkürzungen bei älteren, allein stehenden Rentenfernen (März 2009) auf http://www.startgutschriften-arge.de/6/i...tml?x=3855).
4. Die Start"gut"schriften wurden entgegen dem Versprechen der VBL nicht angemessen dynamisiert (lediglich "Gutschriften" von 3x 0,25 Bonus-Punkten, was bei Normalverdienern etwa 3 x 40 Cent ausmacht, wurden in den Jahren seit 2002 gewährt). Gerecht wäre die Umstellung aus das neue System gewesen, wenn die Startgutschrift bei Renteneintritt berechnet werden würde, dann würden Lohnerhöhungen und Inflation in die Berechnung einfließen. So aber bezahlen die unter 3. genannten Jahrgänge allein die Sanierung der VBL.
5. Allen, die jetzt in Rente gehen, ist unbedingt anzuraten, mit Hinweis auf anstehende Tarifverhandlungen gegen den Betriebsrenten-Bescheid der VBL Widerspruch, bzw. Klage einzulegen.
6. ver.di spielte zu den Tarifverhandlungen 2001 alles andere als eine rühmliche Rolle. Zwar ist die VBL-Satzung erheblich verbessert worden, aber die Panne bei den Startgutschriften zeigt, dass ver.di nicht bis in die Tiefen der Berechnungen vorgedrungen ist. verdi wurde - meiner Meinung nach - von den Arbeitgebern, welche von der VBL beraten wurden, "über den Tisch gezogen".
7. Auch jetzt halte ich ver.di diesbezüglich für einen Schnarchnasenverein (will ich auf Anfrage gerne begründen). Aus den Sondierungsgesprächen im Dezember 2010 ist bereits bekannt geworden, dass die Verhandlungen mit Wahrscheinlichkeit darauf hinauslaufen werden, dass lediglich die Ausbildungszeiten in die Berechnungen einbezogen werden, was ausschließlich nur den Besserverdienenden (mit Studium) entgegen kommt. Zu den Tarifverhandlungen im April sollte ver.di wachgerüttelt sein!
Ich bitte um Vorschläge, wie dies elegant und wirksam hinzukriegen ist.
In diesem Sinn:
Fritz Lakritz
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Ich frage mich was meine Frau für eine Bezeichnung des Gehaltes hat.
TVÖD BT-K gibt es nicht, oder?
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Hallo liebe Kollegen und Kollegen,
kann mir jemand eine Definition geben zu "eingebrachten Grundstücken"???
Bzw. Kann mir jemand erklären was damit gemeint ist? Bin gerade dabei mich in die Materie "Städtebauliches Sondervermögen" einzuarbeiten... aber es scheitert an einigen Fachbegriffen .
Liebe Grüße
Mitarbeiter Stadtverwaltung
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Hallo
ich bin Verwaltungsfachangestellte in Bayern. Kann ich auch verbeamtet werden oder muss ich die gesamte Beamtenlaufbahn neu mitmachen, obwohl ich bereits meine Ausbildung absolviert habe?
LG
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Hallo,
kann mir jemand sagen, wo ich nachsehen muss, ob und was das Land Niedersachsen zur Gründung einer privaten Schule dazugibt? Gibt es für solche Gründer noch andere öffentliche Stellen, die das finanziell unterstützen müssen (Bund, Landkreis, Kommune)?
Danke
GastJ
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Hallo an Alle,
ich bin Beamtin in Landesdiensten und habe wegen der Übernahme einer neuen Aufgabe mehrere Fortbildungen absolvieren müssen.
Darunter waren zwei Wochen Abordnung zur Hospitation im Ministerium. Aufgrund der Entfernung war eine tägliche Heimfahrt nicht möglich, so daß mir zwei mal von Sonntags bis Freitags durch unser Ausbildungsreferat ein Zimmer vor Ort gebucht worden war. Für das dazwischenliegende Wochenende bin ich dementsprechend nach Hause gefahren.
Nun weigert sich unser Landesbesoldungsamt, mir die Fahrtkosten für diese Zwischenheimfahrt zu erstatten, weil es sich um eine einheitliche Ausbildungsmaßnahme gehandelt habe und es bei zwei Wochen keinen Anspruch auf eine Heimfahrt gäbe.
Erfolglos habe ich in meinem Widerspruch darauf hingewiesen, daß es sich um eine rein dienstliche Maßnahme gehandelt hat. Wenn mir denn für das zwischen den beiden Wochen liegende Wochenende keine Unterkunft gewährt wird, habe ich doch nur die Wahl, nach Hause zu fahren.
Tja, nun überlege ich, ob ich klage.
Hat jemand schon mal etwas ähnliches gehabt???
Bin für jede Hilfe dankbar.
Gruß
Die Fragende
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Infolge eines schweren Unfalls ist mein Kollege (er ist ein älterer Beamter u. mein Vertreter) seit 5 Monaten krankgeschrieben u. wurde auf Betreiben unserer Dienststelle vor wenigen Tagen zum Amtsarzt vorgeladen. Nach einer kurzen Untersuchungen meinte der Mediziner, dass sich der Beamte von seinem behandelnden Facharzt mindestens nochmals 4 Monate (keinen Tag weniger !) krankschreiben lassen solle. Diese "vier Monate" betonte der Arzt dabei in auffallender Weise immer wieder, von einer Frühpensionierung war aber keine Rede.
Nun kann ja meines Wissens der Dienstherr Beamte in den vorzeitigen Ruhestand schicken, wenn diese mind. 3 Monate erkrankt sind und keine Heilungschancen innerhalb der nächsten 6 Monate bestehen. Die gleiche Konstellation hätten wir dann aber auch bei der bereits erwähnten 5-monatigen Erkrankung + weitere 4 Monate Krankschreibung.
Kann es sein, dass hier Dienstherr / Amtsarzt irgendwas im Schilde führen?
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Die große Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt bringt ab dem 01.01.11 eine neue "Großstadt" hervor. Die Stadt Gardelegen misst nach der Eingemeindung von 18 Kommunen flächenmäßig 632 Quadratkilometern und wird zur drittgrößten Stadt Deutschlands. Damit ist Gardelegen doppelt so groß wie München. Dies bei allerdings nur 24.300 Einwohnern.
Die teilweise freiwillige, teilweise erzwungene Eingemeindung führt zu vielen Konflikten. Orte verlieren ihre Selbständigkeit und wollen klagen, das "alte" Gardelegen muss die Schulden der anderen übernehmen, kommunale Bedienstete müssen ihre Stellen wechseln, Bürger können sich mit dem neuen Ort nicht identifizieren, man befürchtet Demokratieabbau.
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