18.09.2014, 10:43
Hallo!
Ich grübel momentan darüber nach, welche Steuererklärungen ich für BgA erstellen muss.
Konkret es geht um BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit der Kommune. In unserem Fall geht es um das BgA Parkplätze und das BgA BHKW/Hallenbad.
Umsatzsteuer ist mir klar.
Dann würde ich noch eine Körperschaftsteuererklärung jeweils abgeben. Und auch je eine Gewerbesteuer, da ich annehme, dass es sich auch um Gewerbebetriebe handelt. Richtig? Bekommen die BgA jeweils eine eigene Steuernummer? Umsatzsteuerlich werden sie ja zusammengefasst. Eine Steuernummer hierfür habe ich.
Wie sieht es mit Kapitalertragsteuer aus? Ein Gewinn (zumindest von den Parkplätzen) wird automatisch an die Kommune ausgeschüttet und ist somit mit 15% Kapitalertragsteuer zu belasten, oder? Welche Erklärung? Kann ich die Kapitalertragsteuer vermeiden? Zum Beispiel per Rücklagenbildung?
Danke!
Ich grübel momentan darüber nach, welche Steuererklärungen ich für BgA erstellen muss.
Konkret es geht um BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit der Kommune. In unserem Fall geht es um das BgA Parkplätze und das BgA BHKW/Hallenbad.
Umsatzsteuer ist mir klar.
Dann würde ich noch eine Körperschaftsteuererklärung jeweils abgeben. Und auch je eine Gewerbesteuer, da ich annehme, dass es sich auch um Gewerbebetriebe handelt. Richtig? Bekommen die BgA jeweils eine eigene Steuernummer? Umsatzsteuerlich werden sie ja zusammengefasst. Eine Steuernummer hierfür habe ich.
Wie sieht es mit Kapitalertragsteuer aus? Ein Gewinn (zumindest von den Parkplätzen) wird automatisch an die Kommune ausgeschüttet und ist somit mit 15% Kapitalertragsteuer zu belasten, oder? Welche Erklärung? Kann ich die Kapitalertragsteuer vermeiden? Zum Beispiel per Rücklagenbildung?
Danke!