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Geschrieben von: Gast, 25.02.2011, 12:44, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo zusammen,

ich habe gehört, dass es früher einmal einen Passus im Beamtenrecht gab, der mir vielleicht einmal nützlich sein kann.
Ich vertrete zur Zeit einen langfristig erkrankten Kollegen. Es ist nicht sicher, ob er überhaupt noch einmal an seinen Arbeitsplatz zurückkehren wird.
Stimmt es, dass man sich durch die längerfristige Vertretung (man sprach von mehr als 6 Monaten) das Recht auf die Stelle erarbeitet?
Kann ich also einen Anspruch auf die Stelle geltend machen, wenn er aufgrund seiner Erkrankung in den wohlverdienten Ruhestand geht?

Gruß

Andreas

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Geschrieben von: 1855christina, 24.02.2011, 14:57, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (3)

Zur Finanzierung wird ein Grundstück im Januar 01 verkauft.
Verkaufswert 300.000 Euro
Buchwert: 200.000
Der Käufer zahlt im Februar 01

Wie lautet der Buchungssatz?

über eine Antwort würde ich mich freuen!!!

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Geschrieben von: Fritz Lakritz, 23.02.2011, 00:02, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Im Dezember 2010 fanden Sondierungsgespräche zwischen den Arbeitgebern und den betroffenen Gewerkschaften ver.di, GEW und dbb-Tarifunion statt. Es ging um Ungerechtigkeiten bei den "Startgutschriften", zu der über 3000 Versicherte gegen die Betriebs-Rentenversicherung VBL (bzw. ZVK) den Klageweg beschritten hatten. Die höchsten deutschen Gerichte haben die Startgutschriften als "unverbindlich" erklärt, d.h. Gewerkschaften und Arbeitgeber müssen diesen Punkt nach verhandeln. Die Tarifverhandlungen sollen im April 2011 aufgenommen werden.

Hintergrund und Vorausschau:
1. Mit der Tarifeinigung von 2001, die als Satzung für die VBL übernommen wurde, wurde die Abschaffung der Gesamtversorgung zu Gunsten eines Punktemodells vereinbart.
2. Diejenigen Arbeitnehmer, die am 01.01.2002 55 Jahre alt waren, behielten den Besitzstand. Bei allen anderen wurde die Anwartschaft auf Betriebsrente in Punkte nach dem neuen System umgerechnet.
3. Es stellte sich schnell heraus, dass es bei der Umrechnung Gewinner und Verlierer gab: Wer 1999-2001 durchschnittlich etwas über 5274 €/Monat verdiente und am 1.1.2002 verheiratet war, gewann dazu. Verlierer wurden fast alle anderen Gruppen, vor allem die der Alleinstehenden der Jahrgänge 47 bis 56 mit mittlerem Verdienst. Die Verluste belaufen sich gegenüber dem alten Versorgungsrecht auf 20 bis 50 %, in Einzelfällen höher (Quelle: Rentenkürzungen bei älteren, alleinstehenden Rentenfernen (März 2009) auf startgutschriften-arge.de, Schaltfläche STUDIEN).
4. Die Start"gut"schriften wurden nicht dynamisiert (§ 78 VBL-S). Es gab seit 2001 lediglich "Gutschriften" von 3x 0,25 Bonus-Punkten, was bei Normalverdienern etwa 3 x 40 Cent ausmacht.
5. ver.di spielte zu den Tarifverhandlungen 2001 alles andere als eine rühmliche Rolle. Zwar ist die VBL-Satzung erheblich verbessert worden, aber die Pannen bei den Startgutschriften zeigen, dass ver.di nicht bis in die Tiefen der Berechnungen vorgedrungen ist. verdi wurde - meiner Meinung nach - von den Arbeitgebern, welche von der VBL beraten wurden, "über den Tisch gezogen".
6. Auch jetzt halte ich ver.di diesbezüglich für einen Schnarchnasenverein. Auf einem Flugblatt vom Dezember 2010 (Schaltfläche "download") teilt ver.di mit, dass die Gespräche zur VBL wieder aufgenommen worden sind. Man orientiere sich zu den anstehenden Tarifverhandlungen im April an einem Modell der Arbeitgeber zur Korrektur der Startgutschriften (also offensichtlich nicht an den Interessen der Mitglieder, sonst hätte man mich als Betroffenen und ver.di-Mitglied und viele andere gefragt).

Für mich ergeben sich folgende Fragen:
• Was macht diejenigen, die am 1.1.2002 55 Jahre alt waren, für ver.di soviel wertvoller als mich (54 J. zu dem Zeitpunkt), dass sie noch die alte Gesamtversorgung erhalten?
• Was macht die am 01.1.2002 Verheirateten soviel wertvoller als mich, da sie eine deutlich höhere Zusatzrente erhalten (das neue System trifft diese Unterscheidung nicht mehr)?
• Warum ließ ver.di 2001 zur Umrechnung der Renten-Anwartschaften auf Punkterente die Anwendung einer Formel zu, die bestimmte Jahrgänge (47 bis 56) besonders benachteiligt?
• Warum wurde die Dynamisierung der Startgutschriften ausdrücklich ausgeschlossen?
• Warum ist ver.di nicht bereit, sich für die Fehler, die 2001 passiert sind, zu entschuldigen und zu versuchen, sie jetzt (bei den Tarifverhandlungen im April 2011) zu korrigieren?
• Warum bin ich eigentlich als Betroffener noch Mitglied bei ver.di? Zum Herunterregeln meiner Rente brauche ich keine Gewerkschaft, das kann ich selbst!

Für aufklärende und evtl. sogar Mut machende Antworten danke ich vorab!

Euer
Fritz Lakritz

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Geschrieben von: Gast, 22.02.2011, 17:41, Forum: Fortbildung, Antworten (5)

Hallo,

wie in Baden-Württemberg kannst man den AII machen bzw. auf welcher Schule?

Gruß
Hube

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Geschrieben von: Gast, 20.02.2011, 23:50, Forum: Fortbildung, Antworten (2)

Hallo,

ich möchte mich fortbilden, um bei hausinternen Stellenausschreibungen oder bei Bewerbungen bei anderen Kommunen bessere Chancen zu haben.

Meine derzeiige Stelle im Bauamt fordert mich nicht und bietet mir auch keine Perspektiven.
Daher möchte ich nun als ersten kleinen Schritt ein Rhetorik-Seminar besuchen, Dauer 1 Woche. Arbeitnehmer erhalten dafür laut Seminarbeschreibung Bildungsurlaub.

Aber was ist mit Beamten - haben auch Beamte (Bundesland BW) einen Anspruch auf Bildungsurlaub ?

Und meine zweite Frage ist, ob mein Chef dem Bildungsurlaub zustimmen muss. Ich könnte mir vorstellen, dass mein jetziger Amtsleiter gegen die Fortbildung ist, da ich Rhetorik auf der aktuellen Stelle nicht gebrauchen kann (was stimmt).

Vielen Dank im voraus !

Rafael

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Geschrieben von: Timo21, 20.02.2011, 22:40, Forum: TVöD, Antworten (3)

Hallo,

ich bin als Feuerwehrgerätewart bei einer Kommune angestellt.

Diese Art von Arbeitsplatz wurde vor ca. 4 Jahren eingeführt. Ich selbst bin seit Anfang 2010 als Gerätewart bei der Feuerwehr und habe davor beim gleichen Arbeitgeber in einer anderen Tätigkeit gearbeitet.

Das Problem ist, dass ich seitdem auf meine Arbeitsplatzbeschreibung warte und dies nur sehr schleppend voran geht. Ich bin in EG 5 eingruppiert worden, wobei ich aufgrund der vorigen Tätigkeit in der Stufe 5 bin.

In anderen Kommunen / Gemeinden im Landkreis ist der Feuerwehrgerätewart bei ähnlichen Aufgaben und Verantwortung meist mindestens in EG 6 eingruppiert. Der Wehrführer unterstützt mein Anliegen einer Höhergruppierung.

Die Frage dazu, da ich glaube, dass ich zu niedrig eingruppiert worden bin: Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit, eine Stellen-/ Arbeitsplatzbeschreibung anzufertigen? Wie läuft so etwas ab ? Wie kann man Druck ausüben?

Vielen Dank im voraus !

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Geschrieben von: Jenny89, 20.02.2011, 11:42, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (9)

Hallo alle zusammen,

ich stehe vor der Frage, was für ein Fachgebiet ich mir für die mündliche Abschlussprüfung auswählen soll. Ich habe in meiner Ausbildung nie einen Arbeitsvorgang von Anfang bis Ende bearbeitet, die geprüft werden könnten, außer vielleicht Pass und Meldewesen, nur dies will ich nicht, da es soviele machen. Zurzeit tendiere ich zur Bauleitplanung. Wäre dankbar, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte oder ein paar Möglichkeiten auflisten könnte.

Grüße Jenny

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Geschrieben von: Freechen_DD, 19.02.2011, 15:07, Forum: Fortbildung, Antworten (4)

Hallo,

ich beabsichtige eine berufsbegleitende Fortbildung zu absolvieren (AL I) zur Verwaltungsfachangestellten. Bin gelernte FA f. Bürokommunikation und derzeit als Schulsekretärin bei städtischer Einrichtung tätig.

1. wie groß sind die Chancen, diese Fortbildung vom AG bezahlt oder teilfinanziert zu bekommen?
2. Stimmt es, dass wenn der AG/Kommune Zahlungsträger ist, der Lehrgang günstiger wäre, weil KOmmune für solche Lehrgänge weniger bezahlen müsste? Wenn ja und im Falle dessen dass AG die Kosten eigentlich nicht wirklich übernimmt, wäre es möglich dass AG also Kommune sozusagen gegenüber dem Lehrgangsinstitut Zahlungsträger ist und ich/AN gegenüber AG/Kommune? Was gäbe es hier für MÖglichkeiten der Rückzahlung?
3. noch viel wichtigere Frage: kann ich mit meiner Vorbildung "Ausbildung Fachangestellte Bürokommunikation" und den berufsbegleitenden Tätigkeiten einer Schulsekretärin überhaupt die staatliche Prüfung zur VfA machen? Ich meine weil die Tätigkeiten einer Schulsekretärin ja eigentlich nicht dem Berufsbild einer VfA entsprechen.
Und muss man nicht für die staatl. Prüfung um zugelassen werden, mindestens 50% der Tätigkeiten einer VfA nachweisen? Hätte ich als Schulsekretärin da überhaupt Chancen für die Zulassung?

Vielen Dank für Tipps!

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Geschrieben von: Mahjong, 18.02.2011, 12:48, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Moin Kolleginnen und Kollegen,

ein Thema, das bei uns in Schleswig-Holstein z.Z. thematisiert ist die Wählbarkeit und die Wahlberechtigung von Bediensteten, die per Vertrag an die Jobcenter "zugewiesen" wurden. Die Zuweisung unserer AN besteht seit nunmehr fünf Jahren und weiterhin. Bei der letzten PR-Wahl haben wir solche zweifelnden Gedanken gar nicht gehabt, sondern eine der Kolleginnen auch in den PR gewählt. Es gab dort auch keinen Personal- oder Betriebsrat. Durch die Wahlseminare sind wir aber nun aufgescheucht. Die Länder Bayern und ?? haben per Landesgesetz diesen AN ein Doppelwahlrecht in ihrer Ursprungs- und ihrer Tätigkeitskommune zugebilligt. In SH ist das aber nicht erfolgt. Die Gewerkschaften geben in dieser Sache unterschiedliche Antworten.
Wie ist es also richtig ? Die Jobcenter AN wählen sowohl in ihrer Ursprungskommune und im Jobcenter einen PR? Oder müssen diese AN diesen letzten Bindungsfaden aufgeben und dürfen nur noch im Jobcenter wählen? Analog das Ganze auch für die Wählbarkeit.

Ich glaube kaum, dass jemand eine durchgeführte Wahl anzweifeln würde, jedoch würde ich auch gern wissen, dass wir korrekt arbeiten.

Gruß Mahhjong

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Geschrieben von: Gaby, 17.02.2011, 23:54, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (3)

Hallo,
mein Büro liegt sehr nur wenige Meter (vielleicht 7-8 m) von einer besonders von LKW viel befahrenen Landesstraße entfernt. Hinter der Landesstraße liegt ferner noch eine ebenfalls stark befahrene IC-Eisenbahnstrecke (ca. 25 Meter). Mein Büro im Rathaus hat keinerlei Schallschutz, die Fenster sind schätzungsweise 25 Jahre alt. Nicht nur, dass ich mich wegen des Lärms nicht konzentrieren kann, ich habe sogar schon körperliche Beschwerden (Herzrasen, Druck auf Brust, etc.). Im Sommer kann man wegen des Lärms auch nicht lüften, das Büro heizt sich durch die Sonneneinstrahlung auf die großen Fenster unmöglich auf, eine Klimaanlage gibt es nicht.
Ich weiß, dass auch Kollegen Probleme mit dem Lärm und der Hitze im Büro haben, die meisten trauen sich aber nicht, gemeinschaftlich etwas dagegen zu unternehmen.

Ich habe den externen Gesundheitsingenieur unserer Stadtverwaltung darauf angesprochen. Dieser sprach von sehr hohen Schall-Grenzwerten (Lautstärke knapp unterhalb Schreien), die im Büro nicht überschritten würden. Das Hitzeproblem sehe er auch, er habe jedoch bereits in seinen Protokollen darauf hingeweisen, mehr könne er nicht machen. Scheint nur eine Alibi-Funktion zu haben, er will seinen Auftraggeber offenbar nicht verprellen.

Der Personalrat sieht das Problem nicht als drängend an, sein Büro liegt ja auch nicht an der Straße.

Was kann man tun ? Mittlerweile belastet mich der Lärm so sehr, dass ich morgens schon mit Bauchschmerzen ins Büro gehe.

LG
Gaby

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Geschrieben von: Gast, 17.02.2011, 13:05, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo zusammen ,

ich bin mitglied in der jav. Mir wurde eine stelle angeboten nach abschluss meiner ausbildung (ich werde im sommer fertig). Ich würde die stelle wirklich gerne nehmen, das einzige problem ist, dass dies eine mutterschutz stelle ist. Die darf ja nur befristet vergeben werden, ich hab ja das recht auf unbefristet übernahme...weiß jemand, wie hier die rechtliche lage aussieht ?

LG

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Geschrieben von: stadtkasse, 17.02.2011, 13:01, Forum: TVöD, Antworten (1)

Ich hätte gern Informationen, wie Kassenleiter in Städten mit 30.000 - 50.000 Einwohnern mit eigener Vollstreckungsstelle eingruppiert sind. Hilfreich wäre auch eine Angabe zur Anzahl der Mitarbeiter.

Mit freundlichen Grüßen
Kassenleiterin

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Geschrieben von: dani65, 15.02.2011, 21:49, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (9)

Hallo,
da jetzt bald Personalratswahlen anliegen, habe ich eine Frage: Ist ein geschäftsführender Beamte, der gleichzeitig Personalchef und der einzige Beamte ist, berechtigt, sich in den Personalrat wählen lassen??

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Geschrieben von: Gast, 13.02.2011, 14:07, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (3)

Hallo,
in unserer Gemeinde gibt es Überlegungen, den Winterdienst nach regulärem Dienstschluss der Bauhof-Arbeiter (16:00 Uhr), an den Wochenenden und an Feiertagen zukünftig von der Freiwilligen Feuerwehr durchführen zu lassen. Bisher gab es dafür eine Bauhof-Bereitschaft. Man erhofft sich dadurch erhebliche Kosten-Einsparungen (Personalkosten). Die Feuerwehrleute sind ja keine Beschäftigten der Stadt mit Gehalt und Zuschlägen, sondern erhalten nur Aufwandsentschädigungen. Offiziell behauptet man aber, dass man Anreize für eine Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr setzen möchte.
Meine Frage ist, ob eine solche Übertragung des Winterdienst zulässig ist, d.h. darf der Feuerwehr eine Aufgabe des Bauhofs übertragen werden ? Wie kann man das verhindern ?
Viele Grüße Thomas

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Geschrieben von: Gast, 12.02.2011, 16:38, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo,

ich möchte für unsere Zentrale Liegenschaftsverwaltung erstmals die Kosten in einem BAB erfassen und verteilen. Die Objekte (Schulen, Kindergärten, Feuerwehr-Gerätehäuser, Rathäuser, ...) bilden die Kostenstellen. Ich frage mich aber wie ich die Vorkostenstellen (z.B. Hausmeister, Kosten der Liegenschaftsverwaltung) am besten auf die Endkostenstellen verteile. Reicht ein Schlüssel oder braucht man mehrere ? Welche Verteilungsschlüssel kommen in Frage ? Am einfachsten wäre die Verteilung der Gemeinkosten im Verhältnis der angefallenen Einzelkosten, daneben fiele mir noch die Nutzfläche ein.

Bin für jeden Hinweis dankbar, denn wenn die Kosten schließlich budgetwirksam bei den Produkten verbucht werden, werden mit Sicherheit Diskussionen aufkommen. Am besten wäre natürlich ein Muster-BAB Icon_smile

Ach ja, natürlich muss ich die Kosten der Kostenstellen anschließend noch wo erforderlich auf die Kostenträger verteilen (z.B. beim Rathaus). Das sind in unserem Fall die Produkte. Hier kommt nur die Nutzfläche als Verteilungsschlüssel in Frage ein, oder ?

Grüße Bernd

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