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Geschrieben von: Gast, 14.11.2014, 14:45, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (1)

Habe eine Zusage für die Ausbildung zum Verwaltungswirt(Landratsamt) im mittleren nichtechnischen Dienst in BW. Letzte Woche habe ich meinen Personalbogen abgegeben und der Personalrat meinte, dass ich keinen Arbeitsvertrag bekomme. Meine Frage ist, ob die Zusage wie ein Vertrag anzusehen ist ? Kann das Amt jederzeit sagen kann, dass ich doch nicht genommen werde? lg martin

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Geschrieben von: Gast, 12.11.2014, 21:17, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage. Ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst bei der Stadt Köln. Meine derzeitige stelle ist bewertet nach A 9 g.D./E9. Ich interessiere mich für eine freie Stelle, die nach A10 g.D./E9 bewertet ist. Da ich mich auf der Rotationsliste befinde, könnte ich bei einem gleichwertigen Wechsel umgehend die stelle antreten ohne dass sie ausgeschrieben werden muss. Nun sagte man mir, dass es sich NICHT um einen gleichwertigen Wechsel handeln würde. Dies kann ich jedoch nicht nachvollziehen, da ich Angestellte bin und beide stellen mit E9 bewertet sind. was ist richtig?

viele grüße
i.s.

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Geschrieben von: UllaZ, 11.11.2014, 18:39, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo,

ich gehe mit 65 Jahren am 1.Februar 2015 in Rente. Ist es richtig, dass ich dann Anspruch auf den halben Jahresurlaub habe. Ich arbeite im öffentlichen Dienst. In einer Broschüre "Selbst-
hilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst" ist dies so vermerkt. Wer kann mir weiterhelfen?

Vielen Dank.

U.Z.

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Geschrieben von: DaMe, 08.11.2014, 14:17, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (6)

Hallo beisammen,

ich habe ein Verständnis-Problem mit meiner Entgeltgruppe und den dazugehörenden Stufen.

Ich wurde eingestellt am 01.06.2002 mit der Entgeltgruppe 2.1.
In dieser Gruppe blieb ich 2 Jahre und wurde 2004 in die Gruppe 3.2 eingruppiert.
Am 01.010.2005 dann in 3.3. und am 01.06.2008 in 3.4.
Am 01.12.2010 kam ich in 4.3. und dann am 10.03.2012 in die Gruppe 4.4., in welcher ich nun noch bin.
Ich bin mittlerweile also 12,5 Jahre im Betrieb und bin mir nicht sicher, ob das so stimmen kann. Ich denke nicht!

Da ich gelesen habe, dass ich eigentlich ab dem 16. Jahr in der Stufe 6. sein müsste, geht ja so die Rechnung laut der vorgegeben Einkommensentwicklung nicht auf. Ich bin der Meinung, dass ich schon seit zweieinhalb Jahren in der Stufe 5. sein müsste. Kann mir vielleicht jemand bei der richtigen Sichtweise weiterhelfen und mir den doch komischen Verlauf der Stufenänderungen, welche ich oben beschrieben habe, erklären?

Liebe Grüße
Daniel

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Geschrieben von: Gast, 06.11.2014, 12:43, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Ich habe einen GdB von 30 % anerkannt bekommen. Die Agentur für Arbeit lehnt eine Gleichstellung ab, da mich mein AG an einen geeigneten Arbeitsplatz umgesetzt habe und ich den dortigen Anforderungen trotz der behinderungsbedingten Einschränkung erfülle. Ich sei nicht auf die Gleichstellung angewiesen um meinen Arbeitsplatz erhalten zu können. Außerdem stehe meine langjährige Beschäftigung im öffentlichen Dienst einer Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen ohnehin entgegen ( bin 19 Jahre im ÖD unterbrochen durch Erziehungsurlaub und noch keine 40 Jahre alt).
Wie verhalte ich mich? Macht es Sinn weiter zu gehen?

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Geschrieben von: Gast, 06.11.2014, 12:34, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Gelten Erziehungsurlaube (3 Jahre pro Kind/ insgesamt 2 Kinder direkt hintereinander) als Sonderurlaub?

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Geschrieben von: Gast, 05.11.2014, 20:33, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (3)

Hallo,
ich habe vom Finanzamt nacheinander, für alle Jahre die ich in einen Riestervertrag einzahle, meine kompletten Förderungen (plus 9 % Zinsen) gestrichen und zurückgefordert bekommen (ca 6000,-€), weil ich keine Offenlegung bei meiner Besoldungstelle beantragt habe.
Ich habe jedes Jahr gutgläubig meinen Zulagenantrag ausgefüllt und beim Steuerberater und der Versicherung abgegeben, das mit der Offenlegung durch die Besoldungsstelle ist mir überhaupt nicht klar oder bekannt gewesen. Bei Nachfrage in der Besoldungstelle wurde mir lapidar mitgeteilt - da gab es mal ein memo...
So wie ich mitbekam, geht das seit diesem Jahr schon einigen Beamten so. Eine Beamtin hat schon dagegen geklagt und verloren. So werde ich wahrscheinlich auch meine komplette Riesterrente in die Tonne treten können.
Hat jemand von Ihnen auch dieses Problem ?

mit freundlichen Grüßen
Sinchen

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Geschrieben von: Gast, 05.11.2014, 14:51, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo zusammen D020,

in § 34 Abs. 1 MG NW und § 44 Abs. 1 BMG ist von "Anschriften " die Rede. Werden bei Ihnen nur die örtlichen Anschriften (Haupt- oder Nebenwohnung innerhalb) raus gegeben oder auch die Anschriften bei anderen Gemeinden (Haupt. oder Nebenwohnung außerhalb).

Bei uns werden nur die Anschriften vor Ort bekanntgegeben. Begründung hier für soll sein, dass sich der Zuständigkeitsbereich nur auf die Wohnungen innerhalb bezieht. Ich deute Gesetz und Kommentar so, dass beide Anschriften bekannt gegeben werden müssen. Natürlich ohne Zusatz ob es sich um Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

LG



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Geschrieben von: Gast, 04.11.2014, 20:29, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo!

Ich bin Beamtin auf Probe bei der Kommune A (NRW) und habe bald ein Einstellungsgespräch bei der Kommune B in Bayern.

Gibt es Probleme bei der Versetzung aufgrund meines Stati?
Gibt es Probleme aufgrund des Wechsel des Landes?
Wie verhält es sich mit der Abschlagszahlung die mein abgebender Dienstherr zahlen muss?
Kann sich der abgebende Dienstherr quer stellen?


Liebe Grüße und Danke!!

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Geschrieben von: Friesin, 03.11.2014, 13:12, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (9)

Moin Moin, allen Mitglieder hier in diesem Forum!

Ich habe eine Frage zu der Eingruppierung als Angestellte bei der Kommune.

Im Vergleich zu den Beamten mit der Besoldungsgruppe A 10 wurden die Angestellten zu BAT-Zeiten in IV b eingestuft. Nach der Einführung des TVÖD fand die Einstufung zunächst in EG 9 Stufe 4, ab 2007 dann Stufe 5 und ab 2012 Stufe 6 statt.

Gibt es jetzt eine Neuregelung, dass die Stufe 6 nicht mit A 10 vergleichbar ist. Hier geht es um eine neue Stellenbesetzung (Ausschreibung mit A10) bisherige Vergütung V b BAT, dann Einstufung EG Stufe 5 als Endstufe. Die Organisationsabteilung möchte jetzt von einer Einstufung in Stufe 6 absehen. Ist das korrekt?

Danke für die Mühe.

Die Friesin



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Geschrieben von: bibu72, 31.10.2014, 23:54, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo,
ich bin Kommunalbeamter (Fachlehrer A 11) und würde gerne in den Justizvollzug wechseln, ist das möglich?

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Geschrieben von: Gast, 29.10.2014, 17:22, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo,

mich würde mal interessieren, wie bei anderen Kommunen Rechnungsabgrenzungsposten im Personalbereich gebucht werden.

Jedes Jahr haben wir hier die Positionen Beamtenbesoldung Januar und die 1. Rate an die NVK (Beihilfeumlage, Beamtenversorgung), die bereist im Dezember fürs kommende Jahr fällig werden.

Die oben genannten Positionen werden bei uns grds. je Mitarbeiter auf Konten/Kostenstellen/Produkte umgebucht.
Fraglich ist für uns hier aber, ob die Zahlung im Vorjahr im Finanzhaushalt auch auf Kontenart/Kostenstelle/Produkt umgelegt werden muss, oder ob es reicht, wenn die Beträge auf eine extra Kontenart Rechnungsabgrenzung in einer Summe gebucht werden.

Wie verfahren andere Kommunen hiermit?


Gruß
Stefan


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Geschrieben von: Gast, 28.10.2014, 12:13, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Ist es rechtswidrig im Resturlaub der alten Stelle eine Weiterbildung zu besuchen, die für die neue Tätigkeit sinnvoll ist?

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Geschrieben von: Gast, 21.10.2014, 08:10, Forum: Bundesbeamte, Antworten (3)

Ich habe mich zum 01.10.2014 nach einer 1 jährigen Abordnung als Bundesbeamter zur Stadt versetzen lassen, und wurde dort in A7 (analog Bundesbeamter)eingruppiert. Die Stelle ist nach A8 bewertet, mein Vorgänger war Angestellter mit gleicher Eingruppierung, im Haushalt wurde die Bewertung nach A8 als Beamter im April eingestellt. Die Versetzung zur Kommune habe ich angestrebt, da mir bei meinem bisherigen Dienstherrn (trotz guter Beurteilungen) keine weitere Beförderungsmöglichkeit gegeben wird (den A7 habe ich schon seit 10-12 Jahren), und mir bei der Einstellung bei der Kommune "zugesagt" wurde, dass mit der Versetzung auch eine Beförderung auf A8 einhergeht.
Jetzt werde ich mit der Aussage abgespeisst, als Beamter hat man kein Recht auf Beförderung, und ich müsse mich erst auf der Stelle bewähren (Hallooo?? Ich mache die Stelle seit einem Jahr, und in meiner Beurteilung zwecks Versetzung für Landespersonalausschuss hatte ich 11 Punkte).
Meine Bitte ist nun, wer kann mir einschlägige §§/Handlungsvorgaben/Fristenregelungen/eigene Erfahrungen/Tipps geben/nennen, damit ich fundiert, die Argumentation "nachvollziehen kann".

Danke für etwas "Licht im Dunkel"



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Geschrieben von: Löffel, 20.10.2014, 17:29, Forum: TVöD, Antworten (14)

Seid gegrüßt liebe Leute,

nach einem Anruf eines PR-Mitgliedes bin ich noch zu keinem Ergebnis gekommen.

Hier der Sachverhalt:

Zum 31.07.2014 habe ich meine Ausbildung zum VFA abgeschlossen und wurde ab dem 01.08.2014 dann befristet für ein Jahr ins Sozialamt gesteckt.

Haltet mich nicht für verrückt, aber die Arbeit macht mir trotz aller Anstrengungen Spaß und würde auch gern dort weiter arbeiten. Icon_mrgreen

Im Sozialamt bin ich nun "SB" für Asylbewerberleistungen. Seit Ende Mai bin ich dort und konnte mich dementsprechend schon einarbeiten, d.h. in die Gesetze, Fälle, Verfahrensweisen usw.
Das ist noch viel zu lernen ist, ist klar.

Mit dem Beginn meines Arbeitsverhältnisses habe ich bestehende Fälle übernommen, aufbereitet und ausgemistet. Zudem erhalte ich fast wöchentlich neue Fälle dazu. Ist ja aufgrund der Zuwanderung kein Wunder.
Ich habe zwar noch nicht so viele Fälle wie meine Kolleginnen, aber ich nähere mich den Zahlen. Eine Kollegin war mit dieser Stelle überfordert und wurde versetzt.
Wie es anscheinend normal ist nach der Ausbildung, bin ich in die EG 5 eingruppiert. Verstehe ich einerseits. Ich bin noch unerfahren und "unwissend". (Das mit den Erfahrungen aus der Ausbildung, die ja angeblich keine Erfahrunugen sind begreife ich einfach nicht...egal).

Wie zu Beginn erwähnt, rufte mich einestages ein Mitglied des Personalrates an und riet mir, ein Antrag auf Zulage zu stellen. Nach leiser PR-Meinung müsste mir eine höhere EG zustehen, angelehnt an denen meiner Kolleginnen.
Nach monatiger Arbeit in diesem Bereich bin auch für mich zu diesem Entschluss gekommen, dass die EG 5 zu niedrig ist. Icon_redface

Ich habe kein Problem bzw Angst einen solchen Antrag zu stellen. Jedoch habe ich nach Recherchen (Tätigkeitsmerkmalen usw.) keine Anhaltspunkte gefunden, wie man einen solchen Antrag stellt.

- Wie sieht so ein Antrag aus? (Inhalt, Begründung)
- Was brauche ich für Nachweise/Quellen? (Stellenbeschreibung/Stellenbewertung angeblich noch nicht existent)

Nur mal aus reiner Neugier: Welche EG für reine SB AsylbLG (incl. wenig SGB XII und SGB V, Bildung und Teilhabe)

Ich hoffe, ihr habt euch in meinen diffusen Ausführungen zurechtgefunden.

Vorab vielen Dank für Ratschläge, Hinweise und Erfahrungswerte. Icon_biggrin

LG
der Löffel

P.S. Fragt mich bitte nich nach Hilfe durch den PR. Man scheint dort selbst etwas Ahnungslos zu sein. (Ist auch etwas verständlich bei dem Umfang an Themen)

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