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Hallo,
überlege mir gerade, ob ich anstelle des al2 ein vwa studium machen soll. bei mir in der region (nrw) gibts eine akademie die es erlaubt, mit der fachoberschulreife, einer abgeschlossenen berufsausbildung und einer mind. einjährigen berufspraxis das studium zu beginnen.
für den al2 müsste ich noch ein jahr warten um ihn zu beginnen.
was haltet ihr davon? wovon habe ich am ende mehr??
mfg
gast
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Ich habe eine kaufmännische Ausbildung und arbeite seit Jahren im Außendienst. Ich möchte mich gern beruflich verändern. Wer kann mir helfen, wie und wo ich mich im Öffentlichen Dienst bewerben kann! Welche Stellen gibt es, die ich mit meinen Qualifikationen ausüben kann?
Danke euch!
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Hallo,
Ich habe zu DDR-Zeiten in Rodewisch ein Fernstudium begonnen und
1993 den Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt - Fachrichtung
Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Rechnungswesen gemacht.
Von 2003 bis 2005 habe ich außerdem noch den FL1 gemacht.
Mich würde nun interessieren, ob mir der Betriebswirt nachträglich
irgendwie anderweitig anerkannt werden könnte, möglicherweise
gleichwertig mit dem FL2?
Danke und Gruß, igelmama!
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Bei kleineren Gemeinden, die keine eigenen Vollzugsbeamten haben, wird von der Gemeindekasse ja in der Regel der Gerichtsvollzieher beauftragt.
Ist es korrekt, dass damit "Leiter der Vollstreckungsbehörde" in der Regel der Kassenverwalter einer Gemeinde ist? Dieser leitet die Vollstreckung und Pfändungen etc. ja ein. Und der Gerichtsvollzieher sozusagen der Vollzugsbeamte?
Vollstreckungsbehörde ist also die Gemeinde u. Vollzugsbehörde das Amtsgericht bzw. deren Gerichtsvollzieher!
Vielen Dank für Antworten.
Michael
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Hallo liebe Doppiker,
die Bildung der Sonderposten stehen bei uns an.... und ich muss sagen, da sind mir einige Sachen nicht klar.... z.B. bei den Fördermitteln von Baumaßnahmen.
1995 wurde ein Gebäude gebaut.
Gesamtbaukosten: 10.000 €
förderfähige Baukosten: 5.000 €
Fördermittelsatz: 30 % (=30% von 5.000 €=1.500 €)
Ersatzwert des Gebäudes zum Bilanzstichtag: 3.000 €
Meine Frage: Wie bilde ich jetzt den Ersatzwert des Sonderpostens????
Muss ich bei der Berechnung die Gesamtbaukosten und die förderfähigen Baukosten ins Verhältnis setzen???? Um somit den errechneten Prozentsatz wieder ins Verhältnis setzen kann mit dem Ersatzwert???
Und dann diesen ermittelten Wert mit dem FöMi-Satz von 30 % berechnen???

Bitte helft mir weiter....
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Guten Morgen,
ich habe eine Frage bezüglich der Verteilung der Mandate nach einer PR-Wahl auf die Geschlechter:
Wie hatten eine Mehrheitswahl (keine Listenwahl). Grundsätzlich sind bei der PR-Bildung Frauen und Männer entsprechend ihres Anteils an der Beschäftigtenstruktur zu berücksichtigen.
Das war bei der Wahl kein Problem. Das hatte damals gepasst.
Nun ist es so, dass PR Mitglieder ihr Amt niederlegen. Beides sind Frauen.
Nun steht im PersVG dass bei Mehrheitswahl die Ersatzmitglieder entsprechend der nächsthöherer Stimmzahl nachrücken.
Das würde aber bedeuten, dass der Grundsatz der Geschlechterparität verletzt würde.
Welcher Paragraph im PersVG ist höherwertiger? Der Grundsatz? Weil im Gesetztestext noch vor dem "Ersatznachrückerparagraphen" kommt oder bricht der konkretisierende "Ersatzmitgliedparagraph" den Grundsatz?
Oder gilt der Grundsatz der Geschlechterparität nur bei der Wahl eines PR aber nicht beim Nachrücken von Ersatzmitgliedern?
Gruß
Auenlandbewohnerin
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Hallo zusammen
Ich habe nächste woche ein Vorstellungsgespräch in einem Krankenhaus als Elektriker. Ich habe jetzt schon mal gegoogelt um mich ein bisschen vorzubereiten was die Einstufung der entgeltgruppen betrifft.
Leider finde ich da nichts.
In was für einer Gruppe würde ich mich denn da finden oder was ist da an brutto zu erwarten, bzw. zu erhoffen
Danke
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Hallo,
ich habe in den letzten drei Jahren eine A 11 Stelle bekleidet. Da jedoch im Stellenplan unserer Behörde keine entsprechende Stelle eingerichtet wurde, habe ich eine Zulage (Differenz A 10/ A 11) erhalten. Wann habe ich Anspruch auf die reguläre Besoldung, die Zulage wurde für 4 Jahre befristet?
Danke, Tom
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Guten Tag,
ich habe von meinem Dienststellenleiter eine schriftliche Auflage erhalten, dass ich, mit sofortiger Wirkung, bei Krankheiten, ab dem ersten Tag eine AU vorlegen muss. Ist das möglich oder macht es Sinn, die Personalvertretung einzuschalten.
Beste Grüße
Heiner
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Hallo,
ich würde gerne wissen, welche Inhalte ein unbefristeter Arbeitsvertrag haben sollte. Worauf muss man achten ?
Danke
Ceyber
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Hallo Leute,
ich bin noch recht neu im ÖD bei einer Stadt. Gilt der aktuelle Tarifabschluss von Verdi, DBB, etc. eigentlich auch für uns kommunale Angestellte ? Oder gibt es da noch eine zweite zweite Tarifrunde ? Mich irritiert, dass hier vom TV-L die Rede ist, wir sind doch im TVöD...
"Gewerkschaften und Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) haben sich auf eine Einmalzahlung für die Beschäftigten in Höhe von 360 Euro, sowie eine lineare Erhöhung von 1,5 Prozent zum 1. April 2011 und 1,9 Prozent (plus einem Sockelbetrag von 17 Euro) ab 1. Januar 2012 geeinigt. Die Straßenwärter und der Küstenschutz erhalten eine Zulage von 25 Euro. Es wurde eine Laufzeit von 24 Monaten bis Ende Dezember 2012 vereinbart."
Danke Carmen
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Hallo!
Ich habe eine Frage zum Stufenaufstieg im Rahmen meiner Elternzeit. Findet die Elternzeit Berücksichtigung bei der 4jährigen Wartezeit oder müssen die 4 Jahre ununterbrochen mit Arbeitszeiten belegt sein? Durch meine zwei Schwangerschaften habe ich seit Einführung des TVÖD zwei Jahre durch die Elternzeit pausiert.
LG Annika
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Hallo zusammen,
hat schon jemand Erfahrungen mit der Abwicklung zum Versorgungslastenverteilungsgesetz?
In diesem Gesetz ist geregelt, dass eine Kommune, die einen Beamten ernennt, der zuvor bei einer anderen Kommune tätig war und dort während seiner Tätigkeit Versorgungsansprüche erworben hat, gegen diese abgebende Kommune Erstattungsansprüche geltend machen kann.
Nach Auskunft unserer Versorgungskasse gibt es zur Abwicklung nun zwei Möglichkeiten: entweder zwischen den beiden betroffenen Kommunen wird eine vertragliche Regelung über einen einmaligen Pauschalbetrag getroffen oder die abgebende Kommune hat sich jährlich mit einem zu ermittelnden Prozentsatz an den Versorgungsaufwendungen zu beteiligen.
Hat hiermit schon jemand Erfahrungen?
Gruß,
IHerbst
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Hallo,
vor einiger Zeit wurde bei uns im Rathaus ein Zeiterfassungsgerät für die Angestellten in Betrieb genommen. Ich als Personalratsvorsitzende habe erst zufällig in der letzten Woche davon erfahren, da ich in einer Außenstelle tätig bin. Nun bin ich der Meinung, dass die Dienststellenleitung den PR davon in Kenntnis hätte setzen und von diesem seine Zustimmung einholen müssen. Greift hier
Artikel 75 a?
Mitbestimmung bei Organisationsmaßnahmen
(1) Der Personalrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, mitzubestimmen bei
17. Einführung, Anwendung und erheblicher Änderung technischer Einrichtungen zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistung der Beschäftigten;
18. Einführung, Anwendung und erheblicher Änderung von automatisierten Verfahren zur Personalverwaltung.
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Hallo Zusammen!
Es gibt einmal wieder eine delikate Problematik in Verbindung mit den Regelungen des Leistungsentgelts bzw. der sog. Nasenprämie. Wenn eine diesbezügliche DV (einseitig seitens der DS) gekündigt wird, ist abermals eine Tarifliche Kommission einzusetzen, welche die entsprechenden Regelungen neu aushandelt. Es ist, aus Sicht der tariflich Beschäftigten, jedoch eigentlich höchst bedenklich, dass hautsächlich Beamte über die Verteilung der Mittel entscheiden, die die tariflich Beschäftigten selbst erwirtschaftet haben. Und die Krux bei dieser Sache ist, sie haben sogar die Möglichkeit, die tariflich Beschäftigten dabei zweimal über den Tisch zu ziehen. Diese Leute legen die Verteilungskriterien mit fest und entscheiden später auch noch darüber, wer letztlich wieviel Nasenprämie bekommt. Das kann eigentlich nicht sein. Was würde passieren, wenn man in der Betrieblichen Kommission keine Einigkeit erzielt und der PR insofern das untergejubelte Papier nicht gegenzeichnen kann? Es kann und darf doch dann wohl auch nicht sein, dass die DS das Geld einfach nicht auszahlt. Diese ganze Geschichte ist an allen Ecken und Enden mit Problemen übersäht. Noch eine Frage, was die Besetzung der tariflichen Kommission betrifft: Kann man von PR-Seite her, einfordern, dass ein Außenstehender (Vertreter einer Gewerkschaft oder ein RA) an den jeweiligen Sitzungen teilnimmt, der die Interessen der Belegschaft vertritt? Es würde im Prinzip schon reichen, wenn ein solcher Vertreter antragsberechtigt bzw. in beratender Funktion den Sitzungen beiwohnen könnte. Habt Ihr mit so etwas bereits Erfahrungen gesammelt? Für Euere Beiträge herzlich Dank. Glück auf
Haegar
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