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Geschrieben von: D°c, 01.04.2011, 13:42, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (2)

Wirklich kein Aprilscherz!
Typ (50) bietet Beamten und Angestellten im ö.D. in seinem Dunstkreis eine "Aufwandsentschädigung" in Höhe von bis zu 5000,- Euronen in Aussicht für eine Vermittlung einer unbefristeten Anstellung im öffentlichen Dienst.

Stellt solches schon den Strafbestand von Beamtenbestechung dar oder ähnliches?

Nach 24-ähriger Betriebszugehörigkeit in der Baustoffindustrie wurde das Produktionswerk geschlossen.
Zeitarbeit oder Hartz4 nicht wirklich erstrebenswert.

Da greift man schonmal zu außergewöhnlichen Mitteln. Icon_redface

Schönes WE, D°c (ohne akademischen Anspruch)

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Geschrieben von: Gast, 31.03.2011, 15:13, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo! Vielleicht kann mir ja hier einer helfen. Für uns (Gemeinde) ist ein Sanierungsvermerk im Grundbuch eingetragen. Jetzt benötigt der Notar zur Eintragung einer Grundschuld eine sanierungsrechtliche Genehmigung. Finde kein Muster. Hat vielleicht jemand eine solche oder weiß, wie diese aussieht ?

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Geschrieben von: frager, 31.03.2011, 15:05, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo Community,
ich bin als Vollzieher Angestellter des Bundes.
Im TVöD (VKA) ist unter dem § 18 Leistungsentgelt, die Zahlung einer Vollziehervergütung geregelt, im TVöD-Bund allerdings nicht.

Ist hier jemand ebenfalls betroffen, oder ist hier ein Vollzieher (Bund), der diese Vergütung bekommt? Weiß jemand, wo/wie diese Vergütung im TVöD-Bund geregelt ist?
Hinweis .... stand im BAT unter § 33 Zulagen

Schonmal Danke

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Geschrieben von: Biederbach, 31.03.2011, 13:58, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (4)

Hallo,

habe eine Frage. Bin seit einem Jahr bei einer Kommune (Baden-Württemberg) im Angestelltenverhältnis E10 beschäftigt. Jetzt steht meine Verbeamtung an. Normalerweise wäre ja der Beginn der Beamtenlaufbahn mit A9 besoldet.

Jedoch habe ich bis ich bei dieser Kommune angefangen habe 2 Jahre im Angestelltenverhältnis (ebenfalls E10) beim Landratsamt gearbeitet und wäre wenn ich nicht zur Kommune gewechselt wäre, vor einem Jahr verbeamtet worden und würde jetzt in A10 eingestuft werden.

Nun Frage ich mich, ob es nicht irgendwie möglich ist, dass man direkt die Beamten-Laufbahn mit A10 beginnt. Gibt es da irgend etwas? Mein Chef würde hier auch mitspielen, wenn es rechtlich möglich ist.

Vielen Dank für eure Bemühungen.

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Geschrieben von: Auenlandbewohnerin, 31.03.2011, 12:01, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo alle Zusammen!

Folgender Sachverhalt:
Eine Angestellte hatte ihre reduzierten Stunden aufgestockt, arbeitet aber weiterhin in Teilzeit (von halbe Tage auf dreiviertel).
Der AG hat diesen Stundensatz aber nicht eingeben, sondern voll bezahlt. Durch die Erhöhung der Stunden war die Angestellte vermeintlich freudig überrascht, dass das sooo viel ausmacht. Einen Steuerwechsel gabs wohl auch noch. Lag ja nun im Nachhinein nicht an der Erhöhung, sondern am Fehler der Stundenzahl.
Jetzt möchte der AG das Geld zurück. Und zwar von August 2009 an.

Die Ausschlussfrist beträgt aber nach § 37 1/2 Jahr nach Fälligkeit. Ausdrücklich auch für den AG.
Warum gilt das aber nicht für das Gehalt? Angeblich könne sich die Angestellte nicht darauf berufen. Warum?

mfg
Auenlandbewohnerin

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Geschrieben von: Kaessrien, 29.03.2011, 22:57, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,
ich habe ein Problem mit der PKV. Ich bin seit April 2005 verbeamtete Lehrerin. Vorher war ich sieben Monate angestellte Lehrerin, also gesetzlich versichert. Im Referendariat war ich auch gesetzlich versichert.
Ein Versicherungsmakler hat mich falsch beraten und gesagt, dass ich eine kurz vorher abgeschlossene Psychotherapie im Aufnahmeantrag der PKV auf jeden Fall verschweigen soll. Ich wusste damals nichts vom Kontrahierungszwang für Neubeamte mit max. Risikozuschlag von 30 %. Sonst hätte ich natürlich nichts verschwiegen und brav den Zuschlag bezahlt. Meine Krankenkasse ist nach ca. einem Jahr doch dahintergekommen und hat mich natürlich herausgeschmissen. Dann war ich ca. ein halbes Jahr nur über die Beihilfe abgesichert. Zum Glück wurde dann der Basistarif eingeführt. Ich war froh, überhaupt wieder versichert zu sein. Mittlerweile wurde der Steigerungsfaktor aber auf 1,2 gesenkt, so dass hier weniger gezahlt wird als in der GKV, was natürlich einen Arztbesuch nicht unbedingt zu einem Vergnügen macht.
Die Öffnungsklausel der PKV gilt doch nicht mehr für mich, oder????
Ich ärgere mich schwarz, dass ich damals nicht informiert war und dem Versicherungsmakler vertraut habe.
Mfg
Kaessrien

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Geschrieben von: Gast, 29.03.2011, 12:52, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Hallo liebe Kommunale,
ich habe zuletzt häufig gelesen, dass Bundesländer in ihren Kommunalverfassungen / Gemeindeordnungen auch für die Kommunen sog. Schuldenbremsen erlassen wollen. Das heißt, den Kommunen soll mittelfristig eine Nettokreditaufnahme verboten werden. Mich würde interessieren, wie Sie das verfassungsrechtlich einstufen - wäre ein solch weit reichendes Verbot nicht ein Verstoß gegen die Kommunale Selbstverwaltung, die doch die Finanzhoheit garantiert ?
Beste Grüße aus Hessen
Rolf

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Geschrieben von: Mumie, 27.03.2011, 15:06, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (6)

Hallo an alle Mitstreiter,

seit einiger Zeit erlebe ich im PR-Gremium immer weniger Interesse, sich an den Aufgaben eines PR zu beteiligen. Einige scheinen nur zur Infoaufnahme dabei zu sein und andere darf man bezüglich einer speziellen Aufgabe gar nicht ansprechen. Ich höre so Kommentare wie: Ich muss auch noch meine eigentliche Arbeit schaffen, oder darüber weiß ich ja gar nichts....
und so weiter.
Ich bin also am überlegen, ob man nicht einmal durch ein Coaching mehr an das Gremium heran kommt. Hat jemand von Euch schon so etwas gemacht und kann mir Erfahrungen mitteilen ?
Was haltet Ihr davon?

Viele Grüße

Mumie

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Geschrieben von: Gast, 26.03.2011, 21:01, Forum: Bürgerfragen, Antworten (2)

Hallo,
ich habe eine Frage zu Genehmigungen für öffentlichen Veranstaltungen: Wenn ich beim Ordnungsamt anrufe und gezielt nach dem Termin einer genehmigten Veranstaltung nachfrage, ist das Ordnungsamt dann dazu verpflichtet, mir den Termin zu nennen?
Bei der öffentlichen Veranstaltung geht es um einen Informationsstand von gewissen Personen.

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Geschrieben von: Talax, 26.03.2011, 19:49, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Servus!

Ich hänge gerade an einer Formulierung im "§2 Abs. 2 HAZVO" und
bekomme einen Zusammenhang nicht auf die Reihe.

Es geht um den Zusammenhang zwischen Satz 2 und 3:

Zitat:Pro 24-Stunden-Zeitraum ist eine Mindestruhezeit von elf zusammenhängenden
Stunden zu gewähren. Pro Siebentageszeitraum ist zusätzlich eine Mindestruhezeit von 24
zusammenhängenden Stunden zu gewähren. Für die Mindestruhezeit nach Satz 2 gilt ein
Bezugszeitraum von 14 Tagen.

Was heißt das nun im Klartext?
Müssen die 24 Std. Freizeit innerhalb von 7 oder 14 Tagen gegeben werden? Wo muss diese Pause nun sein?

Ich steh echt aufm Schlauch und sollte für Heute aufhören. D020

Danke für Eure Hilfe Icon_redface

Grüße
Marcus

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Geschrieben von: TUDarmstadt2011, 26.03.2011, 13:36, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (3)

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen meiner Bachelor-Thesis am Institut für Psychologie der Technischen Universität Darmstadt führe ich eine Studie zum Thema „Gewalt am Arbeitsplatz“ durch – ein in Deutschland noch weitgehend unerforschtes Gebiet.

Gegenstand der Untersuchung ist die Frage inwiefern in Unternehmen, im Öffentlichen Dienst etc. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Beamte oder Beamtinnen (keine Studenten mit Nebenjobs) Gewalt allgemein, aber auch Stalking oder Drohungen am Arbeitsplatz ausgesetzt sind und was – im Falle einer erlebten Bedrohung – deren Auswirkungen sind.

Die Bearbeitung des Online-Fragebogens wird höchstens 20 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen. Ihre Teilnahme ist freiwillig und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen abgebrochen werden. Ihre Daten werden vertraulich behandelt.
Bitte klicken Sie zur Bearbeitung des Fragebogens auf den untenstehenden Link.

http://www.surveymonkey.com/s/9BP27TX

Um die Auswirkungen einer erlebten Bedrohung genauer untersuchen zu können, werde ich telefonisch Interviews durchführen.
Hierfür benötige ich Arbeitnehmer/innen, die bereits einer Bedrohung am Arbeitsplatz ausgesetzt waren und sich nach Ausfüllen des Fragebogens bereit erklären, an einem solchen Interview teilzunehmen.
Falls Sie bereits Erfahrungen mit Bedrohungen gemacht haben und Interesse haben an einem solchen Interview teilzunehmen, schicken Sie mir bitte eine Email an folgende Adresse: janina.stier@stud.tu-darmstadt.de. Dann können wir einen Termin vereinbaren.

Falls Sie Interesse an den Ergebnissen der Studie haben, können Sie sich ebenfalls per Email an mich wenden.

Vielen Dank im Voraus,

Janina Stier

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Geschrieben von: trisonic, 26.03.2011, 10:46, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (8)

Hallo,

ich komme aus einem kleinen Bauhof mit 7 Mitarbeitern im Münchner Umland. Diese Woche haben wir das erste mal eine Leistungsbewertung bekommen.
Nach ein wenig "Schweigen" kommt langsam zum Vorschein, dass jeder von uns mit seiner Bewertung sehr unzufrieden ist.

Mir und bestimmt auch den Anderen geht es bestimmt nicht um das Geld dieser Ausschüttung, aber wenn die Bewertung ein Fremder oder gar jemand liest, bei dem man sich bewirbt ......... .
Gar nicht auszudenken.
Ich lese daraus z.B. meine Unzuverlässigkeit, Unpünktlichkeit, usw.

Was ja bestimmt große Stärken von mir sind, gerade im Winterdienst.

Wie gesagt, wir verstehen es nicht. Haben aber auch noch nicht darüber mit unserem Leiter gesprochen.
Meine größte Angst ist eben, dass diese Bewertung bei einer evtl. neuen Bewerbung eine Rolle spielt. Dann wäre es sehr schade wegen dieses Schmarrns abgelehnt zu werden.

Gruss, trisonic

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Geschrieben von: Gast, 24.03.2011, 12:05, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

O030

Hallo,

kann jemand Auskunft geben, oder weiß jemand, wo ich etwas über die Zuerkennung der Angestelltenprüfung I finde und ob dies überhaupt möglich ist?

Ich hatte von 1999 bis 2001 ein Studium zum staatlich geprüften Betriebswirt, mit Schwerpunkt Bürokommunikation und Organisationsprogrammierer gemacht.
Abschluss: Befriedigend.

Gibt es eine Möglichkeit mir diese Leistung als Angestelltenprüfung 1 anerkennen zu lassen ?

Weiter habe ich eine Ausbildung zum Bürokaufmann mit 2. ADA-Schein und Anerkennung der Teile A u B zum Industriemeister Metall.

Danke..... Icon_lol

Gruß
Ich_bins

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Geschrieben von: devi187, 23.03.2011, 23:35, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Grüsst euch Leute,

ich weiß nicht ob ich hier richtig bin aber frage einfach mal drauf los.
Meine Freundin hat vor ca. einem halben Jahr ihre Lehre als Augenoptikerin beendet und abeitet seitdem als Optikerin.
Jetzt hat sie noch nicht so die Berufserfahrung ( klar nach zwei Jahren Umschulung ) und dadurch gehen ihr leider immer noch das ein oder andere Brillenglas zu Bruch. Nun hat der Chef ihre ganze Verkaufsprämie gestrichen und sie soll jetzt Überstunden machen, um den Verlust wieder auszugleichen, ansonsten werden ihr die Kosten vom Lohn (ca. 1050,- € Netto) abgezogen. Nun wollte ich gerne wissen ob das legal ist und was man dagegen machen kann, weil sie des wegen mittlerweile psychisch echt total am Boden ist.

Schon mal Danke für die antworten

Devi187

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Geschrieben von: Herbert, 23.03.2011, 12:26, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (3)

Hallo,

unsere Gemeinde in NRW (< 25.000 Einwohner) ist seit Jahrzehnten relativ hoch verschuldet, die Kredite von Stadt, Abwasserbetrieb und Stadtwerken betragen zusammen über 25 Millionen EU und steigen mit Ausnahme besonderer Boomjahre weiter an. Gleichzeitig stehen wir vor einem erheblichen Rückgang der Einwohnerzahlen im Rahmen des Demographischen Wandels.

Meine Mehrheitsfraktion und der Bürgermeister sind sich einig, dass die Verschuldung zu hoch ist und wir Strategien zur Senkung der Schulden ergreifen müssen.

Besonders stellt sich die Frage, ob wir die Stadtwerke zur Steuerung unserer Kommune benötigen. Ich persönlich glaube, dass wir diese Aufgabe genauso gut durch größere Stadtwerke der Nachbarkommunen erledigen lassen können, die bereits ihr Kaufinteresse gezeigt haben. Durch den Verkauf der Stadtwerke mit ihren Strom-, Gas- und Wassernetzen wären wir vermutlich auf einen Schlag schuldenfrei.

Mich würde sehr interessieren, wie es andere Kommunen in Deutschland geschafft haben und wäre daher für Erfahrungsberichte und Tipps dankbar. Wird die Maxime Schuldenfreiheit vielleicht sogar im Nachinein bereut, da man zum Beispiel nicht mehr sinnvoll investieren kann ?

Viele Grüße

Herbert W.

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