Servus!
Ich hänge gerade an einer Formulierung im "§2 Abs. 2 HAZVO" und
bekomme einen Zusammenhang nicht auf die Reihe.
Es geht um den Zusammenhang zwischen Satz 2 und 3:
Was heißt das nun im Klartext?
Müssen die 24 Std. Freizeit innerhalb von 7 oder 14 Tagen gegeben werden? Wo muss diese Pause nun sein?
Ich steh echt aufm Schlauch und sollte für Heute aufhören.
Danke für Eure Hilfe
Grüße
Marcus
Ich hänge gerade an einer Formulierung im "§2 Abs. 2 HAZVO" und
bekomme einen Zusammenhang nicht auf die Reihe.
Es geht um den Zusammenhang zwischen Satz 2 und 3:
Zitat:Pro 24-Stunden-Zeitraum ist eine Mindestruhezeit von elf zusammenhängenden
Stunden zu gewähren. Pro Siebentageszeitraum ist zusätzlich eine Mindestruhezeit von 24
zusammenhängenden Stunden zu gewähren. Für die Mindestruhezeit nach Satz 2 gilt ein
Bezugszeitraum von 14 Tagen.
Was heißt das nun im Klartext?
Müssen die 24 Std. Freizeit innerhalb von 7 oder 14 Tagen gegeben werden? Wo muss diese Pause nun sein?
Ich steh echt aufm Schlauch und sollte für Heute aufhören.

Danke für Eure Hilfe

Grüße
Marcus