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Geschrieben von: Gast, 07.01.2015, 18:38, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo,
ich frage mich, wie man als Angestellter (kein Abitur- nur mittlerer Bildungsabschluss) in den höheren Dienst kommen kann?

Mit Abschluss des Angestelltenlehrgangs 2 (AL II) erhält mal eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.

Ich habe gehört, dass man ein Studium absolvieren muss um in den höheren Dienst zu kommen.


- Was muss man studieren?
- Wo muss man o. g. studieren?
- Reicht die durch den AL II erworbene allgemeine Hochschulzugangsberechtigung aus?



Danke für eure Hilfe

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Geschrieben von: Gast, 06.01.2015, 11:18, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Guten Morgen an alle!014

Ich bin seit über einem Jahr wegen mehreren OPs krank geschrieben und ein Ende zeichnet sich in wenigen Wochen durch die Wiedereingliederung ab. Außer mehreren zig Überstunden habe ich nur aus den letzten beiden Jahren noch über 40 Urlaubstage. Nun gibt es ja diese Entscheidung vom EuGH zum Urlaub. Aber ist denn die Frage geklärt, wie ich meinen Resturlaub sowie neuen Jahresurlaub bei meinem Arbeitgeber beantragen sollte? Denn bei Überstundenabgeltung und Resturlaub wäre ich wieder 2 Monate nicht im Dienst, was auf der einen Seite ja irgendwie schön ist aber vielleicht meine Kollegen stören könnte.
Vielen Dank für Eure Antworten!

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Geschrieben von: Gast, 04.01.2015, 22:39, Forum: Fortbildung, Antworten (6)

Hallo,

habe gegoogelt... aber nichts gefunden.... Hört sich interessant an, den ALII unabhängig vom AG machen zu können.
Kann mir dazu jemand genaueres sagen?
Danke
Andrea

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Geschrieben von: Gast, 04.01.2015, 19:06, Forum: Fortbildung, Antworten (1)

Hallo zusammen.
Muss ich eine Erklärung unterschreiben, die sich auf den "Tarifvertrag zur Durchführung des Angestelltenlehrgang II nach Paragraph 1 der Anlage 3 zum BAT vom 17.01.1995" beruft?
Ich bin am 01.04.2007 in den öffentlichen Dienst getreten.
Hoffe mir kann jemand helfen, ob das noch rechtens ist oder nicht? Bitte mit kurzer Erläuterung und auch Gesetzesnachweise oder Urteile, etc.
Vielen Dank im Voraus.
Gruss
Fido

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Geschrieben von: Gast, 02.01.2015, 12:07, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo zusammen,
bin gerade in Vorstellungsgesprächen und kompletter Anfänger im Bereich TVöD.
Wo ist denn genau der Unterschied von 9a zu 9b und was sollte ich bei Gehaltsverhandlungen anstreben?

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Geschrieben von: FEE67, 28.12.2014, 14:35, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (2)

Es scheitert jegliches Bemühen, wenn einer bremst wo andere ziehen.
Icon_eek

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Geschrieben von: Gast, 27.12.2014, 19:42, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Hallo,

ich habe mal eine ganz bescheidene Frage, die ich so bisher noch nicht klären konnte und bitte Euch um Hilfe:

Es geht um einige (private) Fabrikgebäude, welche vorher von der Textilindustrie genutzt wurden, was mindestens 10 Jahre her ist. Nun haben sich in den letzten drei Jahren verschiedene Vereine in den Gebäuden eingemietet, so Cafe, Galerie, Räume für Workshops etc. und das nachweislich ohne Nutzungsänderung. Die Baugenehmigungsbehörde und auch die Kommune wissen hiervon und bleiben bisher untätig. Was bzw. wer ist denn dann angreifbar, wenn es z.B. zu einem Brand oder ähnlichem kommen sollte? Der Eigentümer ist ein großer Investor in der Kommune und wird deshalb überall herumgezeigt und gelobt. Geld und Planer hätte er ja, die Nutzungsänderungen zu beantragen.
Die Baugenehmigungsbehörde äußerte sich mal so : "Haben viel zu tun!", "Wo kein Kläger, da kein Richter!".
Die Kommune müsste ja eigentlich wegen einer bisher geringen Grundsteuer auch tätig werden, oder?
Vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 26.12.2014, 19:40, Forum: Fortbildung, Antworten (2)

Guten Abend,
ich habe 2014 meine Ausbildung zum Vfa-K beendet und möchte mich nun weiterbilden. Ich weiß jedoch nicht, ob ich den Angestelltenlehrgang 2 anstreben soll, oder doch lieber die Weiterbildung zum Verwaltungsinformationswirt.
Ich bin der Meinung das in Zukunft Verwaltungsinformationswirte immer stärker gesucht werden, da die EDV zunimmt und somit enormer Bedarf an diesen Fachkräften bestehen wird.

Andererseits weiß ich nicht, wie diese dann eingruppiert werden?


Zu welcher Fortbildung würdet ihr raten, und warum???


Danke
Schönen Abend!

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Geschrieben von: Gast, 26.12.2014, 14:45, Forum: Fortbildung, Antworten (6)

Hallo,

ich bin 20 Jahre alt, habe seit diesem Jahr ausgelernt (durchschnittliche Prüfung) und mein Arbeitgeber gibt mir die Chance nächstes Jahr, also ab September 2015, den Angestellten-Lehrgang 2 zu beginnen.
Der einzige Harken an der Sache ist ich müsste Ihn über 50 % selbst finanzieren und mich zudem noch verpflichten X Jahre bei diesem Arbeitgeber zu bleiben. Der AL II kostet ca. 11.000 €!

Würdet Ihr die wahrscheinlich einmalige Chance nutzen, den AL II so schnell nach der Ausbildung zu machen oder nicht?


Außerdem wollte ich mal von Euch wissen, wie das mit der Stundenreduzierung so bei euch war?
Habt Ihr volles Gehalt bezogen und wurdet für den Unterricht (1-2 Tage/Woche) und die 2 Lehrgänge freigestellt oder musstet Ihr euch quasi selbst "frei nehmen" und habt entsprechend weniger Gehalt bezogen?


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Geschrieben von: Gast, 25.12.2014, 23:54, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (1)

Ich schreibe am 26.01.2015 meine Zwischenprüfung zum Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Kommunal- und Landesverwaltung. Im Internet oder in Foren bin ich zu Zwischenprüfungen vergangener Jahre aus Niedersachsen leider nicht fündig geworden. Ich habe nur welche aus Hessen und Sachsen gefunden, na ja, wenigstens gab's nicht nur Bayern. Da sind die Gesetze ja doch ganz schön anders. Nichts gegen die Bayern hier. Also, vielleicht ist ja jemand gerade in der selben Situation. Weiß jemand hier vielleicht eine Quelle, wo ich Prüfungen vergangener Jahre aus Niedersachsen finden kann? Übungssachverhalte und Übungsfälle mit niedersächsischen Rechtsgrundlagen, die wie in Klausuren aufgebaut sind, würden natürlich auch gehen. Vielen Dank im Voraus, falls mir jemand helfen kann.

MfG
Marc F.

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Geschrieben von: Gast, 25.12.2014, 11:40, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Hallo in die Runde,

der Personalleiter verweigert unser MBR bei der
Verteilung der Arbeitszeit einzelner Kollegen.
Der PR hatte folgende glasklare Begründung des MBR ihm
nahe gelegt:
Ergänzend zu LPVG Abs.4 Nr. 1:
„Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen, Verteilung
der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, gleitende
Arbeitszeit“
Heißt es in der Randnotiz 100 zum § 72, Abs. 4 ausdrücklich:
„ Mitbestimmung bei der Arbeitszeit bezieht sich auf sämtliche Vorgänge,
die die zeitliche Lage ( … ) sämtlicher oder einzelner Arbeitnehmer regeln.“
(Basiskommentar LPVG NRW 5. Auflage, Welkoborsky + Herget)

Der Personalleiter hatte hingegen so argumentiert:
....Die Verlegung der Arbeitszeit eines einzelnen Beschäftigten sei jedenfalls
dann mitbestimmungsfrei, wenn jeglicher kollektiver Bezug fehle (OVG Munster 1998)
(Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Kommentar
für die Praxis von Neubert-Sandfort-Lorenz-Kochs“ 2012).... das wird dann
im weiteren Text diskutiert, es soll aber immer der kollektive Bezug gelten, damit
das MBR greift...

Müssen wir uns jetzt einen Fachanwalt nehmen, um unser MBR durchzusetzen...??

Vielen Dank für eure Meinungen und Tipps....

Beste Weihnachtsgrüße!
Otto Mann

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Geschrieben von: Gast, 23.12.2014, 14:59, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo zusammen!

Ich bin Angestellte im Öffentlichen Dienst seit sieben Jahren mit unbefristeter Stelle. Unser Arbeitsbereich hat diverse Geschäftsstellen, in diversen Städten des Kreises verteilt.

Aus privaten Gründen bin ich vor knapp drei Jahren umgezogen und hatte nach dem Umzug einen immens weiten Arbeitsweg. Da mir das auf Dauer zu stressig war, hatte ich zu Beginn diesen Jahres einen Versetzungsantrag in eine näher liegende Geschäftsstelle gestellt.

Dort ist im Herbst eine Stelle frei geworden, die mir mündlich verbindlich nach Abstimmung unserer Amtsleitung, dem Personalamt und dem Betriebsrat, zugesagt wurde. Sowohl zum damaligen Zeitpunkt als auch jetzt, kürzlich erst.
Nun soll ich zum nächsten Jahr die Geschäftsstelle wechseln, allerdings haben die Teamleiter dort untereinander, ohne Absprachen mit den übergeordneten Ämtern, diese Stelle einfach aufgeteilt.
Ich bekam dann zu hören, dass ich dann eben was anderes machen werde und gut.

Grundsätzlich habe ich kein Problem damit, einen anderen Aufgabenbereich als den, den ich seit sieben Jahren mache, zu übernehmen, allerdings finde ich es für meinen Teil ein absolutes Unding, wenn so agiert wird.
Mir ist natürlich klar, dass mein Arbeitgeber ein Direktionsrecht hat, nur hat er dieses ja auch ausgesprochen für die frei gewordene Stelle, die wiederum ohne Kenntnis der anordnenden Personen sozusagen liquidiert wurde.

Kann ich mich auf die ausgesprochene Direktion berufen und somit einen Anspruch auf die ja eigentlich offiziell noch vorhandene Stelle erheben? Wie gesagt, offiziell gibt es diese Stelle immer noch, es hatte übergeordnet auch niemand Kenntnis, was da unter der Hand gekungelt wurde.

Bin doch ein wenig angefressen, und das so kurz vor Weihnachten... Icon_sad

In der Hoffnung, dass jemand Rat weiß...vielen Dank im Voraus dafür.

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Geschrieben von: Gast, 22.12.2014, 10:29, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Wenn der Wahlvorstand es versäumt hat, das Wählerverzeichnis an allen Betriebsstätten mit auszulegen, müsste das doch ein Anfechtungsgrund sein (RLP) oder nicht? Ferner wurde der eigentliche Wahltermin frisiert. Zuerst gab man ein konkretes Datum an, bemerkt dann, man kann die Fristen nicht einhalten und verschob den Wahltermin eine weitere Woche nach vorne auf 2 Tage. Was haltet Ihr davon? K.K. Downing

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Geschrieben von: Gast, 20.12.2014, 10:44, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (3)

Hallo,

ich werde bald Beamtenanwärter sein und habe hierzu eine Frage, was die PKV angeht.
Und zwar ist meine Frau seit ihrer Geburt schwerhörig. Besteht dennoch die Möglichkeit für sie, mit mir in die PKV zu kommen oder ist das unmöglich, bzw. wird Unterstützung für Hörgeräte und Behandlungen dann ausgeschlossen?

Gruß
Anton

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Geschrieben von: Gast, 19.12.2014, 09:06, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo zusammen,

ich habe vor ca. 10 Tagen eine mündliche Zusage für eine Stelle erhalten.
Die Dame sagte mir, dass sie mir die schriftliche Zusage erst in 2 Wochen schicken kann, da die Bewerber, welche eine Absage erhalten haben, 2 Wochen Widerrufsfrist haben (ist das so?).

Nun frage ich mich, ob die Stelle sicher ist, da ich ja bald kündigen muss.
Wie lange dauert das dann ungefähr bis der Vertrag kommt?

Weiß jemand von euch, ob man im öffentlichen Dienst wg. dem Gehalt verhandeln kann?
Und ich würde gerne wissen, wie einfach man intern wechseln kann und wie schnell man dann an eine Vollzeitstelle kommen kann (habe erst einmal eine 80% Stelle).

Vielen Dank für eure Antwort!

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