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Geschrieben von: Gast, 10.10.2012, 19:00, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo!
Ich bin zur Zeit nach A9 besoldet und habe einen A10 Dienstposten inne, habe mich erfolgreich auf eine A11 Stelle bei einem anderen Dienstherrn beworben, habe dort auch schon die mündliche Zusage, aber noch keine schriftliche Zusage erhalten. Wie lange kann mein aktueller Dienstherr es verzögern? Und kann er das theoretisch auch ablehnen? Was kann ich tun um die Versetzung zu beschleunigen?

Würde mich sehr auf eine Antwort freuen, weil dieses Ungewisse und die Warterei einen verrückt macht Smile

Gruß
Bremer

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Geschrieben von: Gast, 09.10.2012, 21:52, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Keine Einsparungen bei jungen Beamten!

Wir, die Studenten der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl
und die Studenten der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg
sind Opfer der Sparmaßnahmen der Landesregierung Baden-Württembergs.
Die Landesregierung vergreift sich an denen, die sich nicht unmittelbar wehren können - an uns.

Dagegen müssen wir aktiv werden!

Sie können uns dabei helfen!
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Zur Petition:


http://www.avaaz.org/de/petition/Keine_E...n_Beamten/

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Geschrieben von: Hans-Peter, 09.10.2012, 08:30, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Unser PR trägt sich mit dem Gedanken, gem. § 65a LPVG NRW einen Wirtschaftsausschuss zu bilden. Nun sind die Stadtwerke, der Fuhrpark, Bereich Grün, Stadthalle ausgegliedert und erstellen somit eigene Bilanzen.
Mir stellt sich die Frage, wo dann noch Raum für einen Wirtschaftsausschuss bleibt. Im letzten Vierteljahresgespräch haben wir versucht, den Bürgermeister konkreter zu wirtschaftlichen Rahmendaten unserer 'Restverwaltung' zu befragen. Wir sind mit dem Ergebnis nicht zufrieden und suchen nach weiteren Lösungen.
HP

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Geschrieben von: Justus Jonas, 05.10.2012, 15:49, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (7)

Hallo zusammen,

ich bin seit 01.08.2006 im öffentlichen Dienst beschäftigt und nach der Ausbildung wurde ich in die Entgeltgruppe 8 eingruppiert, Stufe 3 (mittlerweile).

Andere Kollegen, die die gleiche Arbeit wie ich verrichten wurde noch nach dem BAT bezahlt und hatten sich nach BAT 5c bewährt und wurde in die Entgeltgruppe 9 übergeleitet. Also haben sie keine FOBI gemacht oder so sondern haben wohl diesen Bewährungsaufstieg.

Soweit ich weiß gibt es den Bewährungsaufstieg im TVöD nicht mehr. Ich frage mich jetzt natürlich weshalb ich nur nach EG 8 bezahlt werde, obwohl ich doch die gleiche Arbeit mache wie die anderen die hierfür aber EG 9 bekommen?

Gibt es hier nicht doch eine Möglichkeit, da die Stelle ja quasi gleichwertig und auch gleich bewertet sein müsste?

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Geschrieben von: Gast, 05.10.2012, 12:53, Forum: Fortbildung , - Keine Antworten

Hallo,

wo schickt Thüringen seine Beschäftigten zum Beschäftigtenlehrgang I hin?

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Geschrieben von: Gast, 04.10.2012, 17:34, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (5)

Moin Moin,

wir planen in der Abteilung (und in der gesamten Behörde) unseren Urlaub am Ende des Jahre für das neue Jahr. Urlaubsanträge werden immer kurzfristig 1-2 Wochen vor dem geplanten Urlaub gestellt. Urlaubsreisen entsprechend also vor der eigentlichen Genehmigung durch den Chef gebucht.

Nun wird mein Kollege wohl längere Zeit ausfallen und ich habe mit Familie Urlaub gebucht und bin auf die Ferienzeiten angewiesen.

Dass der Kollege ausfälllt und ich die Vertretung übernehme ist kein Thema, wir sind ein gutes Team und ich hoffe dass er bald wieder fit ist.

Wie schaut es jetzt mit den Kosten für die Urlaubsreise aus. Hab ich jetzt einfach Pech und muss gut 1000 Euronen in den Sand setzen oder habe ich eine Chance beim AG die Kohle einzufordern ?

Sollte meine Frau trotz der vermutlichen Strapazen mit den Kids alleine fahren, steht einem eine Teilentschädigung zu ?

Danke für eure Antworten

Gunnar

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Geschrieben von: Gast, 04.10.2012, 12:36, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (9)

Hallo,

ich hoffe,dass mir hier jemand helfen kann, da ich bisher nicht wirklich fündig geworden bin, was mein Anliegen betrifft.
Es geht um folgendes, ich bin vor Kurzem umgezogen und habe nun durch den Wohnungswechsel einen Arbeitsweg von ca.100 km pro Strecke. Daher würde ich mich gerne etwas näher an den neuen Wohnort versetzen lassen. Hier einige kurze Eckdaten:

-Kommunalbeamtin a. Lebenszeit,sowie Inhaber einer Planstelle mit Bewertung nach A8

Meine Frage: Was genau muss ich tun? Wie sieht solch eine Versetzung aus? Muss ich mich bei einer neuen Verwaltung bewerben? Wenn ja, wie? Oder läuft sowas über meinen derzeitigen Dienstweg? Kann ich mich nur auf ausgeschriebene Stellen bewerben oder auch "auf gut Glück", in der Hoffung daß eine neue Verwaltung mich nimmt?

Für ernstgemeinte und hilfreiche Antworten bedanke ich mich im Voraus!

VG



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Geschrieben von: Gast, 02.10.2012, 23:18, Forum: Bürgerfragen, Antworten (3)

Guten Tag.
Ich bin seit dem April 2012 in einem Callcenter als Callcenter Agent auf Vollzeit (41,5 h/Woche) beschäftigt. Zum Aufgabenbereich gehört der Verkauf von Telekommunikationsprodukten durch einen Vertriebspartner. Mein monatliches Grundgehalt beträgt 5 € brutto, pro durchgehenden Verkauf gibt es eine Provision. Übersteigt die Provision das Gehalt so entfällt das Grundgehalt und es wird nur die Provision abzüglich der Steuern ausgezahlt. Bisher habe ich es nicht einmal über meine Provision geschafft (laut Arbeitgeber), wobei ich das ganze nicht überprüfen kann da die Endabrechnung nicht ausgelegt wird. Auf eine Gehaltsabrechnung muss man warten und bekommt diese auch nur nach Anfrage. Die Verträge sind dauerhaft befristet (i. d. R. 3 Monate) und das Gehalt wurde bisher nie pünktlich gezahlt und dann immer einige Tage später bar, allerdings oft nur ein kleiner Teil als Vorschuss und später der Rest. Bei den Barauszahlungen muss ich immer eine Unterschrift geben, eine Kopie der Vorschuss- oder Gehaltsquittung wird nicht ausgehändigt. Obwohl ich 41,5 Stunden die Woche arbeite werden nur 4 bezahlt, ist man krank geschrieben durch den Arzt wird das Gehalt der Fehltage trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht bezahlt. Auf die Nachfrage nach Urlaub heißt es, dass ich keine 2 Tage hintereinander Urlaub nehmen kann/darf obwohl mir laut Vertrag 2 Tage pro Monat zustehen. Gemobbt fühle ich mich auch, oft werden Witze gemacht von den "Chefs" es gibt leider mehrere davon über mein Körpergewicht. Sätze wie "Na dickerchen.." & "Na Fetti.." gehören zum Alltag. Man unterstellt mir Sachen, die nicht Stimmen und oft wird schlechte Laune an Mitarbeitern ausgelassen.

Wenn ich den Namen der Firma bei google eingebe finde ich mehrere Forum in denen man darüber schreibt, dass es eine Betrügerfirma ist. Vor meiner Zeit wurden statt Telekommunikationsprodukte Gewinnspiele verkauft (Gewinnspielmafia), über die mehrmals im TV berichtet wurde, was ich vor kurzem erst erfahren habe.
Kunden, die telefonisch eine Bestellung aufgegeben haben und nachher Probleme haben, werden einfach abgewimmelt.

Ich weiß nicht mehr was ich tun soll. Ist es richtig, dass ich, wenn ich kündige, von den Jobcentern keine Leistungen bekomme ? Ein Bekannter wurde in einem ähnlichen Fall abgewimmelt und als Spinner bezeichnet. Ich habe diese Stelle durch die Arbeitsagentur bekommen.

Wichtige Fragen sind:
Was kann/soll/muss ich tun?
Kann ich Arbeitslosengeld 2 / Hartz IV erhalten, auch wenn ich selbst kündige ?
Wie viel Gehalt steht mir zu?

Falls jemand Erfahrungen hat oder mir helfen kann würde ich mich über Hilfe und Antworten freuen. Sad


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Geschrieben von: stepadu, 02.10.2012, 13:14, Forum: Bürgerfragen, - Keine Antworten

Hallo,

ich bin eine sogenannte "Zweitfrau". Um den Kindesunterhalt für die 16. jährige Tochter aus der 1. Ehe meines Mannes an die Kindesmutter zu zahlen, wurde von der Beistandschaft von meinen Einkommen ein Taschengeldanspruch für meinen Mann berechnet. Dieser Anspruch liegt bei 147,00 Eur. Er soll hiervon noch einen Beitrag von 107,00 Eur an die auswärtige Stadt (Beistandschaft) als Unterhalt zahlen. Mein Mann ist zur Zeit arbeitslos... bekommt kein Geld vom Amt, sondern wird ausschließlich von mir "unterhalten".

Und jetzt soll ich Taschengeld auszahlen an meinen 43 jährigen Mann...?!?!... Von meinen Gehalt bleibt nach Abzug aller Kosten wie Miete, Versicherungen, Kredite (nur meiner) nicht mal 580 EUR im Monat für uns zum leben...

Meine Frage, wie wird dieses Taschengeld in NRW berechnet?
Danke im Voraus,
Steffi

PS: Natürlich ist mein Mann um Arbeit bemüht... also bitte keine Vorhaltungen.. wie: schick ihn arbeiten oder so.... Danke!


Die Frage bezieht sich auf die Berechnung des Taschengeldes !!!


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Geschrieben von: Fehlerteufel, 02.10.2012, 11:39, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo zusammen, 014

bei uns liegt nun folgendes Problem an:

Im letzten Jahr wurde ein Kollege, der in den Ruhestand verabschiedet wurde, ab dem folgenden Monat als 400,00 € Kraft wieder eingestellt. Da waren wir schon "sehr begeistert" Icon_evil

Nun soll das ganze wieder passieren. Eine Vollzeitstelle soll als 30 Std. ausgeschrieben werden und der auscheidende Kollege macht auf 400,00 € Basis weiter. Mit dem Kollegen wurde schon gesprochen und er ist einverstanden. Mit uns spricht die DSL natürlich erst, wenn alle anderen schon bescheid wissen.
Sieht jetzt natürlich auch ganz toll aus, wenn wir uns als PR nun dagegen stellen und versuchen das zu verhindern. So was in der Richtung haben wir schon damals befürchtet und eine wirkliche Möglichkeit dagegen zu stimmen haben wir ja auch nicht. Ist ja im TVöD so vorgesehen (§33 Abs. 5) R035

Nun ist meine Frage, ob jemand schon gleiche Erfahrungen gemacht hat und wir Ihr damit umgeht. Für zahlreiche Antworten wäre ich echt dankbar.

Kollegiale Grüße aus Niedersachsen


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Geschrieben von: Personalrat, 02.10.2012, 07:54, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Moin... aus Niedersachsen!

Ein neu gewähltes PR-Mitglied arbeitet im Erzieherbereich unserer Kommune und ist gleichzeitig Kreistagsmitglied der SPD unserer LandKreises.
Ist das rechtlich möglich oder besteht ein möglicher Interessenskonflikt?

Besten Dank für Eure Antworten!

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Geschrieben von: Gast, 29.09.2012, 02:50, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (5)

Hallo @all,

ich bräuchte mal euren Rat Smile

Zur Situation: Ich, weiblich, 21, habe letztes Jahr meine Ausbildung zur JuFa mit der Note "gut" abgeschlossen. Wurde allerdings nach der Ausbildung nicht übernommen. Ich habe dann allerdings relativ schnell eine Stelle als JuFa gefunden bei einem Amtgericht weiter weg von meinem Wohnort (eine Fahrt 1 Stunde), aber ok. Der Vertrag ist befristet und wie ich nun erfahren habe wird er nicht Entfristet (stand erst zur Debatte) da kein Geld da ist.

Ich habe dann ein Arbeitszeugnis angefordert, welches auch wirklich gut ist (1).

Das Problem ist das ich keine Stelle finde. JuFa's werden nicht gesucht, die Länder stellen nicht ein.

Habe mich nun bei Rechtsanwälten und im öffentlichen Dienst beworben (Verwaltungsfachangestellte) und bei einem Inkassounternehmen.

Bekomme aber eigentlich nur Absagen bzw. es muss sich erstmal erkundigt werden was ich denn genau bei meinem Beruf überhaupt mache.

Nun ist es so das ich am liebsten im öffentlichen Dienst bleiben würde, mir macht der Job wirklich Spaß.

Ich am überlegen mich auf eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten zu bewerben.

Aber macht das Sinn?

Die Berufe sind ja ziemlich ähnlich, bei uns in der Klasse waren JuFa's und Verwaltungsfachangestellte 50 bis 60 % hatten wir den gleichen Unterricht.....

Allerdings fehlt mir komplett der Bereich Haushalt, SAP, Personalwesen auch hatten die Verwaltungsfachangestellten viel mehr Verwaltungsrecht.

Habe mit einigen JuFa's und Verwaltungsfachangestellten gesprochen und die meinen WENN überhaupt hätte ich als JuFa's die größte Chande im Bereich der Leistungsbewilligung und Ausländerbehörde. Habe dort auch Initativbewerbungen hingeschickt..... aber da kam auch nichts bei rum.

Macht es überhaupt Sinn sich auf eine Ausbildung zu bewerben?

Ich habe Sorge das ich von vorn herein "gekickt" werde, weil ich mich aus einem Artverwandten Beruf bewerbe und mich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst befinde....

Jemand Ideen oder Anregungen....

ganz Liebe Grüße


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Geschrieben von: Gast, 27.09.2012, 14:32, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (6)

Ich bin in einer Stadtverwaltung in BW tätig und muss überprüfen, o der PR bei den Stellenbewertung Mitbestimmungsrechte hat oder nicht bzw. was er überhaupt für Rechte hat, wenn es um das Thema Stellenbewertung geht.
Im LPVG § 75 hab ich diesbezüglich leider nichts Gescheites gefunden, sprich wenn es um die HG usw geht, ist er natürlich mitbestimmungspflichtig, aber von Stellenbewertung ist nichts zu lesen, oder überlese ich da was??
Würde mich über Hilfe freuen.

LG Corinna

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Geschrieben von: Gast, 27.09.2012, 11:14, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo,
meine Stadt hat in einem Fall einen dreistelligen Schaden erlitten, da zu hohe Zahlungen geleistet wurden, die nicht mehr zurückgefordert werden können.

Nun soll ein Eigenschaden bei der städtischen Versicherung (Vermögenseigenschadenversicherung GVV) gemeldet werden.

Frage: Was muss ich dabei beachten ? Ich will natuerlich insbesondere verhindern, dass ich den Schaden ersetzen muss, falls die Versicherung nicht zahlt, oder dass ich der Versicherung den Schaden ersetzen muss.

Gruß

Beamter


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Geschrieben von: PR-Vorsitzender, 26.09.2012, 15:38, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Hallo, interessierte Leserinnen und Leser,

für meine Personalrat und mich stellt sich zur Zeit die Frage, ob ein vom PR nach ASiG in den ASA entsendetes Mitglied auch gleichzeitig Sicherheitsbeauftragter vom Arbeitgeber bestellt, sein darf. Kennt jemand eine rechtssichere Antwort? Vielen Dank

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