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Diskutieren Sie gerne mit und helfen Sie, noch offene Fragen zu beantworten.
Hey,
ich bin in der Ausbildung zum Kreissekretär im zweiten Einstiegsamt in Rheinland-Pfalz. Nach meiner Ausbildung würde ich gerne in eine Großstadt gehen. Nun habe ich erfahren, dass es nicht so einfach wäre, die Verwaltung zu wechseln. Kann mir da jemand helfen oder mich aufklären?
Danke für eure Hilfe
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Habe zur Zeit E 9 Endstufe 6 mit normaler Stufenlaufzeit , werden jetzt zum 01.01.2019 in 9 a, b oder c übergeleitet. Wo werde ich jetzt eingestuft? Eigentlich müsste das ja 9b sein, oder?
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Guten Morgen zusammen!
Hat sich jemand schon konkret mit der Umsatzsteuer im öffentlichen Bereich beschäftigt? Hat jemand schon seinen Haushalt dahin gehend überprüft? Habt Ihr dazu ein bestimmtes Schema? Oder gibt es sonst Tipps/Besonderheiten zu beachten?
Fertigt Ihr für den Ausschuss/Rat eine eigene Definition an und somit verständlicher?!
Fragen, Fragen, Fragen!
Vielleicht bestehen bereits in einigen Kommunen Erfahrungen etc.
Herzliche Grüße
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Hallo Leute.
Ich arbeite im öffentlichen Dienst eines Krankenhauses.
Ich bin bei E 9 Stufe 2 eingeordnet (als MTA).
Nun möchte ich innerhalb dieses Krankenhauses die Stelle wechseln.
Die zu besetzende Stelle ist aber in E6 eingestuft ( als Medizinischer Dokumentar).
Meine Frage an euch ist nun, ob ich dann bei der neuen Stelle in E9 bleibe oder ob ich auf E6 runtergruppiert werde.
Wäre sehr lieb wenn mir jemand helfen könnte.
Danke im Voraus.
Lg
Lena (:
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Hallo.
Ein Bekanter von mir ist in einem Landratsamt im Personalbereich beschäftigt.
Der Landkreis unterhält auch ein Krankenhaus, für dieses ein Sachbearbeiter auch im Personalbereich gesucht wird.
Mein Bekannter möchte nun wissen, ob eine Nebentätigkeit im Personalbereich des Krankenhauses = gleicher Arbeitgeber möglich ist?
Vielen Dank.
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![[Bild: 014.gif]](https://www.kommunalforum.de/images/smilies/014.gif)
Fall: 3jährige Ausbildung Bürokauffrau, 5 Jahre beschäftigt als Verwaltungskraft, Tarifumstellung TVÖD
Aufgaben: Kassenwart, Kassenführung, Rechnungslegung, Bearbeitung Eingangsrechnungen, allg. Verwaltungstätigkeiten![[Bild: o030.gif]](https://www.kommunalforum.de/images/smilies/o030.gif)
Frage: wie kann diese Person im TVöd eingestuft werden, ist bereits in dieser Firma seit 5 Jahren tätig
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Hallo zusammen,
ich benötige eure Hilfe. Ich habe im Mai einen Antrag auf eine Höhergruppierung, auf die E7 gestellt. Ich arbeite im Ordnungsamt, meine Hauptaufgabe ist das Pass- und Meldeamt. Für diese Stelle bestand eine Arbeitsbeschreibung, diese habe ich aktualisiert und meinem Antrag beigefügt. Des Weiteren habe ich Stellenausschreibungen hinzugelegt, die zeigen, dass EMA-Stellen mit einer E7 eingruppiert werden. Mein Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, dass ich aktuell das Anforderungsmerkmal der "gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse" erfülle, jedoch keine selbständigen Leistungen.
Eine externe Firma übernimmt diese Aufgaben unserer Personalsachbearbeiterin.
Entweder fehlen in meiner Aufzählen so viele Aufgaben, die andere EMAs ebenfalls erledigen oder da läuft etwas falsch. Könnt ihr dies einschätzen?
Arbeitsbeschreibung:
Verzeichnis der am Arbeitsplatz auszuführenden Aufgaben und Tätigkeiten:
- Einwohnerwesen, Hoheitliche Dokumente, Wahlen und Fischereischeine, Zeitanteile 72,9 %
- An-/ Ab-/ Ummeldungen/manuelle Nachbearbeitung im ZIR
- Bearbeitung An- und Abmeldungen JVA/Abmeldungen von Amts wegen nach Ermittlungen, Dokumente, Wahlrechtsentzug
- Aufforderungen zur Erfüllung der Meldepflicht
- Elektronische Einarbeitung (Rückmeldungen), X-Meld
- Korrektur Melderegister, Durchführung von Ermittlungen, Abmeldungen von Amts wegen
- Führungszeugnis
- Antragsbearbeitung/Abrechnung
- Gewerbezentralregister
- Antragsbearbeitung/Abrechnung
- Ausstellung Untersuchungsberechtigungsscheine/Ausstellung Nachuntersuchungsscheine/Bearbeitung und Bestellungen
- Manueller Datenträgeraustausch, Melderegisterdatenabgleiche mit anderen Behörden
- Bearbeitung Melderegisteranfragen/Lichtbildanfragen
- Antragsbearbeitung Auskunftsperren, Anhörungen bei Melderegisteranfragen, Abwägung der Gefahren für Leib und Leben
- Anhörungsverfahren bei Anfragen Personen mit Sperrvermerken, Abwägung Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen
- Veröffentlichungen/Antragsbearbeitung Übermittlungssperren
- Staatsangehörigkeit ändern
- Ausstellung von melderechtlichen Bescheinigungen
- Telefonische Beratung zu melde und passrechtlichen Fragen der Bürger, Bearbeitung von E-Mails
- Datenabgleiche im Hause
- Erstellung Einwohnerbewegung
- Klärung/Bearbeitung Steuer-ID/Konfliktfallmanagement
- Elektronisches und manuelles Einpflegen von Änderungen im PC
- Eheschließung, Geburten, Scheidungen, Sterbefälle, Namensänderungen
- Kirchenein und -austritte
- Erstellung Gebührenbescheide, Widerspruchsbearbeitung Gebührenbescheid
- Verwarngeld- und Bußgeldverfahren nach pass- und melderechtlichen Vorschriften, Einspruchsbearbeitung
- Statistik
- Meldungen Jubiläen Landkreis, Amtsanzeiger, OZ
- Beglaubigungen
- Beantragung, Aushändigung und Bestellung BPA, RP, vorl. RP, vorl. BPA, KRP, Verlängerung/Aktualisierung KRP
- Bestellung und Bearbeiten Hard- und Software der Bundesdruckerei
- X-Safe-Beauftragte und Bestellbeauftragte
- EAC-Beauftragte der Bundesdruckerei
- Bearbeiten von Verlustanzeigen/Sperrungen/Fahndungen
- Vernichtung von Dokumenten, Datenaustausch Behörden
- Wahlen
- Erstellung und Pflege Wählerverzeichnis, Ausschluss der Wählbarkeit
- Bestätigung der Wählbarkeit
- Briefwahl
- Abschluss Wählerverzeichnis mit Siegeln
- Einnahmen von Gebühren
- Bestellung von Fischereimarken und Fischereischeinen sowie Ausgabe und Abrechnungen
- Anpassen der Formulare im Fachverfahren
- Beratung und Ansprechpartner in der Behörde für Fachbereiche, Beschäftigte, Bürger
- Umsetzung von datenschutzrechtlichen Vorgaben
- Verfassen von datenschutzrechtlichen Vereinbarungen
- Korrespondenz mit Landesdatenschutzbeauftragten und Zweckverband
- Vorbereitung bei der Freigabe sämtlicher Softwareprogramme
- Organisation und Anpassung von Verfahrensbeschreibungen
- Überprüfung und Durchsetzung der Auflagen für ein Datensicherungskonzept
- Führen der Hard- und Softwarelisten und Geräteverzeichnisse
- Erstellung und Aktennachweise von Dienstanweisungen
- Mitwirkung bei datenschutzrechtlichen Angelegenheiten, Sitzungen, Dienstanweisungen und Rundschreiben
- Monatliche Berechnung
- Eintragungen und Berechnungen von Änderungen
- Berechnung Verdienstausfall für Selbstständige
- Interne und externe Korrespondenz
- Durchführung der Wahl
- Gebührenrechnungen und Abrechnungsverfahren/Abschluss der Kostenrechnungen
5. Jagdwesen, Zeitanteile 3 %
- Durchführung Verfahren der Jagd- und Wildschäden (Regulierung)
- Fertigung von Aktenvermerken, Ladung aller Beteiligte- Feststellung und Ermittlung von Jagd- und Wildschäden, Vermittlung bei Ortsterminen, Herbeiführen einer gütlichen Einigung, Niederschrift der Ermittlungen- Erstellung Kostenblatt, Erstellung Kostenfestsetzungsbescheid, Widerspruchsverfahren-Korrespondenz zu allen Beteiligten
- Sachbearbeitung Bürgermeister als Notvorstand der Jagdgenossenschaft
- Einberufung von Neuwahlen/Veröffentlichungen dieser
- Korrespondenz zur unteren Aufsichtsbehörde[/color]
Fachkenntnisse, die nicht durch Prüfung abgedeckt sind:
Zur Wahrnehmung der Aufgaben sind folgende besondere Gesetzes-, Fach-, Spezialkenntnisse erforderlich:
- Bundesmeldegesetz
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes
- Erste und zweite Bundesdatenübermittlungsverordnung
- Pass-, Personalausweisgesetz
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes
- Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes
- Gebührenverordnungen, Kostenverordnungen
- OWIG-Gesetze
- Verwaltungsverfahrensgesetz
- Bundeswahlgesetz, Bundeswahlordnung
- Landesfischereigesetz M-V, Fischereischeinverordnung M-V
- Bundesdatenschutzgesetz, Datenschutz-Grundverordnung
- Landesdatenschutzgesetz M-V
- Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V
- Feuerwehrentschädigungsverordnung
- Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz
- Verwaltungsvorschrift zum Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz
- Bundesjagdgesetz
- Landesjagdgesetz M-V
- Wild- und Jagdschadensverordnung M-V
- Wildschadensausgleichskassenverordnung M-V
Es lies sich leider nicht alles genau so einstellen, wie im Original
Danke
Gruß Steffi
In unserer Gemeinde sind alle Angestellten im TVÖD, nur wir Erzieherinen nicht. Wir sind im TVL. Wir möchten das ändern. Gibt es da eine Möglichkeit.
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Hallo zusammen,
kurze Info über mich:
Ich bin 41 Jahre und arbeite im Öffentlichen Dienst in einer WfBM. Ich habe 14 Geistig Behinderte Menschen.
Details:
Nun habe Ich vor mich Beruflich weiterzubilden. Und zwar möchte Ich meinen Tischlermeister machen. Zur Zeit bin Ich TVÖD S7 Gruppe 5 die ändert sich ab dem 1.10.2020 auf Stufe 6.
Meine Frage ist:
Es war bis in den letzten Jahren so das wenn man seinen Meister hatte automatisch in S8b gestuft wurde. Nun hatte Ich ein Gespräch mit meiner Werkstattleiterin die mir aber mitgeteilt hat. Das wenn meine Tätigkeit als Meisterstelle ausgeschrieben wäre dann könnte Sie mich auch nach Bestandener Prüfung sofort in S8b eingruppieren. Da meine Tätigkeit in einer Montage u. Verpackungsgruppe ist bestände da leider keine Möglichkeit. Sollte Ich z.B in der Tischlerei kommen die auf eine Meisterstelle ausgeschrieben ist wäre dieses kein Problem. Aber dort wird die nächsten Jahre definitiv leider nichts frei. Und somit wäre es schade das man den Titel hat aber leider nicht dafür belohnt wird. Mir ist natürlich klar das es irgendwann wohl mal klappen kann.
Aber ist dieses so richtig was Sie mir da gesagt hat oder ist doch weiterhin so Meister im Tischler Handwerk machen und man wird in S8b Höhergruppiert???
Was wisst Ihr so dazu?
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Bin seit 30 Jahren als Redakteur bei der Tageszeitung angestellt und verdiene 5.200 EUR. Will mich als Pressesprecher bei einer Kommune mit 15.000 Einwohnern bewerben.
Wie kann ich, aufgrund der langen Berufserfahrung, eingestuft werden? 11/6 wäre als Minimum angemessen, oder?
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Hallo zusammen,
Kann mir jemand sagen ob es möglich ist, dass ein Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst die Kosten eines MBA übernimmt bzw bezuschusst?
Viele Grüße
Nicolas
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Hallo an die Community,
ich möchte mich auf eine Stelle bewerben, die ausgeschrieben ist mit S 12 TdöV SuE. Nun bin Beamtin auf Lebenszeit und habe die A 10 . Bin seit 1989 bei der Stadt. Ist die ausgeschriebene Stelle mit meiner derzeitigen Besoldung vergleichbar, oder bewerbe ich mich unter Umständen auf "zu weit oben"?
Ansonsten passt nämlich alles!
Liebe Grüße, Köln-Maus
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Was darf ich alles fahren mit dem Führerschein Klasse L bis 40 kmh?
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Hallo,
wenn man im öffentlichen Dienst von Bund zu Land wechselt,
werden dann die Monate für die Sonderzahlung angerechnet ?
Beispiel : Januar - Juni Bund
Juli bis Dez Land
welche Zahlung erhält man im Nov ?
Danke
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Guten Tag,
ich arbeite in einem Betrieb, der eine gGmbH ist und dem TVÖD unterliegt. Es gibt eine Betriebsvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit, die Arbeitsbeginn und Arbeitsende für die Mitarbeiter flexibel möglich macht, aber auch eine Kernzeit beinhaltet. Pro Monat sind bis 10 Minus- und 40 Plusstunden möglich. Abweichungen nach oben in den Plusstunden oder nach unten bei den Minusstunden müssen begründet vom Vorgesetzten genehmigt/ angeordnet werden. Arztbesuche usw. sind außerhalb der Kernzeit zu erledigen. Arzttermine, die zwingend in der Kernzeit sein müssen, werden nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung aber anerkannt und nicht abgezogen.
Seit einiger Zeit drängt die Betriebsleitung die Mitarbeiter dahin, doch ihre Plusstunden auf Null herunterzufahren. Begründung ist, dass für die geleisteten Plusstunden Geld bereitgestellt werden muss, um sie ggf. bezahlen zu können. Dies sei per Gesetz so vorgesehen. Um diese Summe zu verringern und das Geld anderweitig benutzen zu können, sollen die Plusstunden abgebaut werden.
Viele Kolleginnen und Kollegen haben aber nun mal gern ein paar Stunden im Plus, um bei unvorhergesehenen Arztbesuchen o.Ä. nicht gleich ins Minus zu rutschen. Ich rede jetzt nicht von den Leuten, die mit 160 und mehr Plusstunden unterwegs sind, sondern von Stundenzahlen zwischen 10 und 25, also innerhalb der Möglichkeiten der Betriebsvereinbarung.
Die Betriebsvereinbarung ist m.E. eindeutig. Kann der Arbeitgeber trotz der bestehenden Vereinbarung anordnen, dass bis zum 31. Dezember Überstunden abzubauen sind? Oder ist die Vereinbarung derart bindend, dass die Mitarbeiter zwischen -10 und +40 Stunden frei manövrieren dürfen?
Für hilfreiche Gedanken wäre ich wirklich dankbar.
liebe Grüße
Büromaus
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