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Geschrieben von: Meister6655, 05.02.2012, 14:40, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo zusammen,

meine Frage geht in die Richtung Weiterbildung bzw. Aufstiegschancen im Öffentlichen Dienst nach einer abgeschlossenen Ausbildung.

Kurz zu meiner Situation. Ich habe meine Ausbildung zur Immobilienkauffrau bei einer Behörde in Niedersachsen erfolgreich abgeschlossen und habe momentan nur einen befristeten Vertrag bekommen. Grund dafür ist, dass in meiner Behörde momentan keine weitergehenden Beschäftigungen möglich sind, da die bereits entfristeten Angestellten zuerst zum Zuge kommen. Ist ja auch verständlich.

Doch für mich als ausgelernte Kraft ist das natürlich nicht gerade vorteilhaft wenn man eine Ausbildung macht und dann "nur" 6 Monate übernommen wird und Zukunftsängste hat wie es weitergeht. Wer ist schon gerne arbeitslos??

Mir macht die Arbeit im Öffentlichen Dienst großen Spass, so dass ich dort gerne bleiben möchte. Welche Möglichkeiten habe ich als ausgelernte Kraft im öffentlichen Dienst aufzusteigen? Weiterbildung? Kann ich evtl. eine Weiterbildung absolvieren um in die Beamtenlaufbahn zu kommen? Evtl. gibt es einen verkürzten Lehrgang? Fragen über Fragen...

Muss ich auch über den Landespersonalausschuss an so einem Auswahlverfahren teilnehmen und dann nochmal eine 2-jährige Ausbildung absolvieren?

Ich hoffe man kann mir hier helfen...Icon_rolleyes
Über jeden Tipp bin ich froh!

M.

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Geschrieben von: TomTom007, 05.02.2012, 13:23, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (2)

Liebe Forumsgemeinde,

Ein Mitglied unserer Wählergemeinschaft ist über die Liste Gemeindevertreter geworden. Leider ist es so, dass er überhaupt nicht im Interesse der Wählergemeinschaft tätig ist und wir wollen ihn gern aus der Wählergemeinschaft ausschließen. Meine Fragen:

1. Bleibt dieses Mitglied weiterhin Gemeindevertreter, wenn er nicht mehr Mitglied der Wählergemeinschaft ist, über die er ja den Sitz bekommen hat?

2. Wenn ja, rückt dann jemand aus unserer Liste nach oder bleibt der Sitz leer?

Vielen Dank für ein paar Infos

Viele Grüsse Tom




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Geschrieben von: Enqelchen18, 05.02.2012, 11:32, Forum: Bürgerfragen, Antworten (4)

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Mein Sohn ist jetzt 2 Jahre alt und ich möchte ihm einen Zweitnamen geben. Kann mir jemand sagen, ob das geht ? Welche Gebühren werden dafür erhoben ? Icon_wink

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Geschrieben von: Gast99, 03.02.2012, 10:56, Forum: Bürgerfragen, Antworten (2)

Hallo, ich hoffe dass ich hier richtig bin mit meinem Problem.
ich fass es mal so kurz wie möglich:

ich habe einen sohn (2jahre) und sein vater, mit dem ich nicht zusammen bin, macht zZ sehr viel stress.
er war bis vor kurzem jedes we bei mir, damit wir uns zusammen um den kleinen kümmern konnten. waren aber kein paar.

nun habe ich einen neuen partner und somit kann ich natürlich meinen ex nicht jedes wochenende wieder herlassen und habe ihm deswegen vorgeschlagen, dass er den kleinen alle zwei wochenenden zu sich holen kann.(so kenne ich es, wenn man sich trennt)
er meint aber das ist total unfair und er hat ein recht darauf ihn öfter zu sehen. mehr geht aber nicht. schließlich kann ich ihm den kleinen ja nicht jedes wochenende geben...

nun meine frage(n):
was tut man in so einem fall? gleich zum jugendamt und es klären lassen?
eigentlich habe ich gehofft, dass wir es untereinander klären könnten, aber ich habe jetzt über einen monat mit ihm diskutiert und es ist einfach nicht möglich... er stresst so, dass meine nerven das nicht mehr mitmachen. er sucht sich immer wieder gründe mich zu nerven. zum glück nur per handy, aber wenn man alle 5 minuten sms'n oder anrufe bekommt, kann man auch schonmal an die decke gehen.

ich möchte nur meine ruhe und klären wie es mit dem kleinen weiter geht. schon traurig genug, dass es so enden muss...aber wichtig ist dass mein sohn nichts von all dem mitbekommt...für ihn ändert sich nicht viel, da er seinen vater vorher auch nicht viel öfter hatte. und ab und an droht mein ex mir selbst mit dem jugendamt. aber was mach ich falsch?
das hört sich alles albern an, aber so kann es nicht weitergehen.
was kann ich tun?Icon_sad

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Geschrieben von: Talax, 01.02.2012, 21:26, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Servus!

In der letzten Zeit gibt es mehrere Meldungen wie:

„Geldsegen für Braunschweiger Feuerwehrleute: Rund 330 Beamte der Berufsfeuerwehr Braunschweig können mit einer Nachzahlung rechnen, sagt Stadtsprecher Rainer Keunecke. Im Durchschnitt sollen sie zwischen 30.000 und 40.000 Euro pro Person erhalten. „

oder:

Kiel zahlt Feuerwehr 162.000 Überstunden aus: Kiel (rd.de) – Die Umstellung auf die kürzere EU-weit geltende Wochenarbeitszeit von 48 Stunden führte in Kiel zu über 162.000 Überstunden bei der Feuerwehr. Das Verwaltungsgericht entschied, dass die Überstunden zwischen November 2000 und Juli 2005 auch rückwirkend zu bezahlen sind.“

Grundlage ist ein aktuelles Urteil des BVerwG.

Habt ihr Erfahrungen damit?
Ist es tatsächlich so, dass dies nicht rückwirkend
eingefordert werden kann, wenn man nicht schon
vor ca. 10 Jahren dagegen vorgegangen ist?

Grundlagen:
- Richtlinie 2003/88/EG
- EuGH Aktenzeichen C-429/09
- BVerwG Aktenzeichen: 2 C 32/10
- etc.

Mal gespannt, ob sich damit noch wer beschäftigt hat....

Grüße
Marcus






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Geschrieben von: Ralfi_Klein, 31.01.2012, 22:29, Forum: Bürgerfragen, - Keine Antworten

Hallo,

ein Kind, 17, zieht mit ihrem Freund zusammen. Mutti hat zugestimmt. Vati, getrennt lebend, muss nun dafür aufkommen? Gibts Möglichkeiten vom Staat? Wohngeld etc.?

Ist das rechtens? Und wieviel muss er zahlen? Kind hat 2 Lehren von Arbeitgeberseiten beendet bekommen(innerhalb von 4 Monaten). Kind hat nun einen Minijob, bekommt ca. 300 Euro. Mutti hat einen 25 h/Woche- Job. Ist sie nun auch verpflichtet, Unterhalt zu leisten bzw. erstmal evtl. einen 2. Job zu suchen, um Unterhalt leisten zu können, da das Kind noch minderjährig ist?

Danke und LG
Ralfi_Klein

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Geschrieben von: nanunana, 31.01.2012, 19:50, Forum: TVöD, Antworten (3)

Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. Höhergruppierung. Kurzer Sachstand:ich bin in zwei Sachgebieten tätig. Steuern und EDV - laut AG sind Steuern im Bereich E6 und EDV im Bereich E8 eingruppiert. Stimmt das? Bin in beiden Bereichen alleine tätig. Ich habe die Ausbildung VfA und Verwaltungsinformatiker (Aufbaustudium). Alleine schon im Bereich EDV sehe ich mich aber in der E9. Habt ihr einen guten Rat für mich?
Gruß und danke schon mal

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Geschrieben von: merlin72, 29.01.2012, 07:57, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), - Keine Antworten

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Suche Leute, die diesen Lehrgang bereits gemacht haben, zwecks Austausch.
Danke

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Geschrieben von: Arquett, 27.01.2012, 12:52, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (19)

Hallo,

ich bin kommunale Beamtin auf Lebenszeit (A10) seit knapp zwei Jahren. Eventuell will ich nun zu einem anderen Dienstherrn (Bezirk oder Land) wechseln. Dann habe ich ja die Möglichkeit, mich entlassen oder abordnen zu lassen. Ich frage mich jedoch, was jeweils für Vor- und Nachteile dabei entstehen. Hat da jemand Erfahrung? Werden mir meine Zeiten bei der Kommune alle angerechnet, sodass ich dann auch entsprechend befördert werden kann? Bewerbe mich derzeit nur auf A11-er Stellen. Oder muss ich wieder entsprechende Wartezeiten bei Bezirk oder Land erneut bestreiten?

Ich hoffe auf Antworten. Danke.


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Geschrieben von: Meister_Kajo, 26.01.2012, 16:49, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hi, gibt es noch eine andere Möglichkeit außer bei der BVS den AL2 in Bayern zu absolvieren?

LG

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Geschrieben von: sonnenblume23, 26.01.2012, 09:40, Forum: Landesbeamte, Antworten (1)

Hallo,

ich bin Beamtin auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern in der Justiz.
Ich habe letztes Jahr Versetzungsantrag innerhalb des Oberlandesgerichtsbezirks gestellt.
Letztes Jahr hat es nun noch nicht geklappt, aber wahrscheinlich dieses Jahr.

Wie wäre das jetzt, wenn sich nun Nachwuchs ankündigen würde?
Würde die Versetzung dann ganz normal durchgehen und ich würde dann am neuen Gericht in Elternzeit gehen?
Oder wäre die neue Stelle dann ganz normal anzutreten?

Ist evtl. auch eine Versetzung im laufenden Jahr möglich, oder immer nur zum 01.12. eines Jahres?




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Geschrieben von: Eva44, 25.01.2012, 19:40, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,
mein Mann erhält ein Ruhegehalt (Beamtenversorgung), ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt. Sollte er versterben, habe ich Anspruch auf Witwengeld. Inwiefern wird mein Gehalt angerechnet? Wenn ich eine gesetzliche Rente beziehe, erhalte ich auch eine Zusatzversorgung. Inwiefern wird die gesetzliche Rente und die Zusatzversorgung berücksichtigt? Sollte ich eine zusätzliche Altersversorge abschließen, Entgeltumwandlung, Pensionskasse - würde das auch angerechnet werden?
Gruß
Eva

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Geschrieben von: AndreB, 25.01.2012, 17:58, Forum: Bürgerfragen, Antworten (2)

Hallo zusammen,

wir bauen in kürze eine DHH an eine im Bau befindliche DHH an.

Wie ja üblich kommt zwischen die beiden DHH eine 4 cm Schallisolierung.

Und die Trennwände sind zusätzlich aus Kalksandstein zwecks Schallschutz.

Der Nachbar hat keine Kalksandsteine verwendet, sondern Porenbeton und meint außerdem, da ICH anbaue muss ich Schallschutzsteine nehmen und die gesamten Kosten für die Schallisolierung zwischen den Hälften tragen.....

Ist das gerecht? Sollte er nicht die Hälfte, also die 2 cm auf seinem Grundstück, der Isolierung selbst zahlen?? Oder sich zumindest beteilligen??

Wäre dankbar für eine Antwort :-)

MFG

Andre B.

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Geschrieben von: Auerk, 24.01.2012, 11:07, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (3)

Hallo,

weiss vielleicht jemand ob es möglich ist in NRW einen technischen Beamten auf eine Verwaltungsbeamtenstelle einzustellen, oder gibt es da Probleme rechtlicher Art (Beamtenrecht)?

Danke schonmal für eure Antworten Smile

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Geschrieben von: Fenoglio007, 23.01.2012, 23:14, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (3)

Guten Tag.

Mich interessiert, wie die Arbeitszeiten bei der Ausbildung bei einer Stadtverwaltung sind.

Muss man Donnerstags immer bis 18 Uhr bleiben?

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