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Hallo, bin neu hier und habe mit Interesse eure Diskussionen gelesen.
Ich bin seit 25 Jahren im ÖD in Berlin ( TB GD ) und habe mittlerweile das Gefühl der inneren Kündigung. Berlin ist durch den Senat von Berlin so kaputt gespart worden das es nur noch eine Belastung ist seine Tätigkeit nachzugehen. Gewerkschaften kämpfen hier gegeneinander statt an einem Strang zu ziehen zum Vorteil des Arbeitgebers. Der ÖD in Berlin in das Schlusslicht von allen Bundesländern in Sachen gerechte Entlohnung. 7 Jahre 10% Lohnkürzung, um so längere Laufzeit bei die wieder Anpassung an alle anderen Bundesländer. Dienststellenschließungen einhergehend keine Einstellung von Personal in unserem Bereich seit 12 Jahren !!!! Altersdurchschnitt liegt bei über 52 Jahren !!! Und das im Bereich der Polizeiangestellten im Gefangenenbewachungsbereich wo das kriminelle Gegenüber immer jünger wird. Leere Worthüllsen der Politik, Gewerkschaften und Personalräte. Ich bin mit fast 44 Jahren der 3. Jüngste !!!
Steigende Kriminalität bei Reduzierung des Personals. Belohnung des Arbeitgebers in Berlin; Lohndumping, VBl Einfrierung bis hin zur Abschaffung ( in Vorbereitung ), Keine Schutzwesten, Arbeitsverdichtung auf den Rest der Kollegen bis hin zur totalen Erschöpfung, u.s.w. Was wird verhandelt für die neuen Tarifverhandlungen.... bestimmt nicht Behebung der gravierenden Missstände, sonder der vergebliche Versuch etwas zu erhalten...was nur ..... wo sind die Gewerkschaften die mal nach vorne schauen und Verbesserungen erkämpfen.... die mal sagen nun ist Schluss mit Verteidigen nun fordern wir ..... das werden wir wohl nicht mehr erleben. Es muss endlich mal Schluss mit Duckmäuserei sein !!!
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Hallo,
als Personalrat versuchen wir seit über 2 Jahren, das "Leben" unserer Mitarbeiter im Bauhof bei der Durchführung des Winterdienstes erträglicher zu gestalten.
Wir sind eine Gemeinde mit 9 Ortsteilen in Sachsen. Bisher erfolgte der Winterdienst in Eigenverantwortung der Mitarbeiter (5) des Bauhofes. Diese kommen aus verschiedenen Ortsteilen. Jeder Einzelne beobachtet das Wetter. Der Ablauf:
Ist mit Schnee oder Glätte zu rechnen, stehen die Mitarbeiter bereits gegen 3 Uhr (morgens) auf um nach den Straßenverhältnissen zu sehen. Selbst wenn kein Bedarf ist - der Schlaf ist hin.
Dies findet jedoch keine Anerkennung in unserer "Chefetage".
Als Anweisung zum Winterdienst existiert nur die mündliche Anweisung, rechtzeitig und ordentlich zu räumen / streuen. Klappt dies nicht, wird gerügt.
Unsere Kommunaltechnik ist jedoch nicht für große Schneemassen geeignet. Dies bedeutet, dass die Mitarbeiter rechtzeitig mit der Räumung beginnen müssen und die Strecken öfter befahren.
Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit wird angerechnet. Die Bereitschaftszeiten fallen hinten runter, wie man so schön sagt. Aber gerade darum drehen wir uns im Kreis.
Mitarbeiter und Personalrat wollen die Bereitschaftszeiten anerkannt haben - die Chefetage hat keine Bereitschaft angeordnet. Den Winterdienst erst zur regulären Arbeitszeit zu beginnen klappt auch nicht, weil die Mitarbeiter dann das Nachsehen haben (1. erhöhter Arbeitsaufwand, 2. Ärger mit der Chefetage). Dazu kommt: Die Mitarbeiter wollen keinen Ärger.
Mittlerweile sind wir nach den zwei Jahren schon so weit vorangekommen, dass sich die Chefetage eventuell zum Abschluss einer Dienstvereinbarung bereiterklärt. Aber vorlegen sollte diese doch bitte der Personalrat. Diese Gelegenheit müssen wir natürlich nutzen.
Da wir das Rad nicht neu erfinden wollen, unsere Bitte:
Kann uns Jemand ein Muster für eine derartige Dienstvereinbarung zur Verfügung stellen? Damit wären unsere Weihnachtsfeiertage gerettet. ![]()
Danke schon mal im Voraus.
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Hallo Mitstreiter,
hat ein Mitarbeiter (PersVG Brandenburg) ein grundsätzliches Recht auf Begleitung einer Vertrauensperson ihrer/seiner Wahl zu Personalgesprächen?
Wir können leider, was uns betrifft, keine generelle Regelung dazu finden, nur sehr individuelle Urteile und davon auch nicht wirklich viele.
Derzeit sieht es bei uns wie folgt aus: die AG Seite ist der Ansicht, dass sie festlegt, wer an einem Personalgespräch teilnimmt, der Mitarbeiter hat KEIN Recht auf Beteiligung einer Vertrauensperson ihrer/seiner Wahl.
Tatsächlich ist es aber so, dass ich als Vorsitzende oder mein Vertreter vom AG zu fast jedem Personalgespräch eingeladen werden und dann natürlich auch teilnehmen.
Nach unseren Recherchen stehen wir damit sogar schon recht gut da…?
Wenn nun aber der Mitarbeiter sagt, er möchte nicht mich (aus welchen Gründen auch immer) sondern eine Person seiner Wahl mitnehmen, darf er das?
Die AG Seite ist aber dagegen, weil sie ja schließlich einen der freigestellten PR Mitglieder als Interessenvertretung des Mitarbeiters hinzuziehen, ist das richtig?
Gibt es hinsichtlich des PersVG Bbg oder andere Vorschriften eine generelle Regelung, dass Mitarbeiter das Recht haben zu JEDEM Personalgespräch eine Vertrauensperson IHRER WAHL (nicht zwingend PR) mitzunehmen?
Mit kollegialen Grüßen und bestem Dank für Eure Antworten…
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Ich habe eine speziellere Frage. Habe das Forum schon durchsucht und bin nicht wirklich schlauer geworden. Deshalb dieser Post.
Es gibt eine Interessengemeinschaft. Diese IG stellt einen Antrag an den Rat der Stadt (NRW). Das Thema wird im Rat behandelt. Leider gehören einige der Ratsmitglieder der Interessengemeinschaft federführend an. ![]()
Zum gleichen Thema hat es eine Stellungnahme einer anderen Behörde gegeben. Der Verfasser dieser Stellungnahme gehört aber ebenfalls dem Rat an. ![]()
Werden nähere Informationen benötigt werde ich den Fall auch ausführlicher beschreiben.
Gruß
Michael
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Schönen guten Tag.
Mein folgendes Anliegen richtet sich vorzugsweise an Fachleute für Personalwesen. Aber jedes Mitglied mit Tipps/Vorschlägen ist sehr gern gesehen.
Zum Einstieg:
Ich bin seit 01.08.2014 Angestellter bei einer Kreisverwaltung. Mein Arbeitsverhältnis ist auf ein Jahr befristet. Ich bin im Sozialamt Bereich Asylbewerberleistungen tätig. Zuvor habe bei dieser Verwaltung die Ausbildung zum VFA absolviert.
Auch wenn mein Arbeitsverhältnis noch ein gutes halbes Jahr läuft, möchte ich meiner Verwaltung zeigen, dass ich weiterhin in dieser Verwaltung arbeiten möchte. Natürlich unbefristet und im Sozialamt. Trotz des stetig steigenden Arbeitsaufwandes und der recht schwierigen Kundschaft macht mir die Arbeit spaß. Auch das Arbeitsumfeld ist super.
Jedoch ist keine Stelle zur Zeit ausgeschrieben. Die Personalplanung läuft wohl noch.
Nun zu meiner Frage:
Wie schreibe ich eine Initiativbewerbung? Worauf kommt es an? Was kann ich dort einbringen? Welche Unterlagen sollte ich beifügen?
Vorab schon mal vielen Dank.
Viele Grüße
der Löffel
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Hallo,
ich arbeite seit neuesten in der Friedhofsverwaltung unserer Stadt. Ich soll u.a. Leistungsbescheide an zahlungsunwillige Auftraggeber einer Bestattung erstellen. Auch einige Widersprüche stehen aus, die ich ebenfalls bearbeiten und verbescheiden soll.
Gibt es hierzu Vorlagen die ich einsetzen könnte? Oder könnte mir jemand solche zusenden?
Vorerst danke.
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Liebe Leute,
ich bin seit 01.12.2014 wegen Dienstunfähigkeit für einstweilen 5 Jahre in den Ruhestand versetzt worden.
Bisher habe ich - wie wohl die meisten hier - 50% PKV und 50% Beihilfe bekommen.
Als Ruheständler stehen mir wohl 70% Beihilfe zu.
Muss ich jetzt meiner PKV melden, dass ich Ruheständler bin, damit mein Vertrag auf 30% umgestellt wird? (Ist das dann eine bloße Vertragsänderung oder ein Neuvertrag?)
Und was ist, wenn ich nach einer Zeit wieder dienstfähig bin: Muss ich dann für das Upgrade von 30% PKV zu 50% PKV eine Gesundheitsprüfung absolvieren? Das wäre bei meinem gesundheitlichen Hintergrund absolut fatal ...
Wäre schön, wenn sich jemand dazu äußern kann.
Herzliche Grüße an alle Leser
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Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage.
Mein man hat vor 2 Monaten einen Antrag gestellt auf Familienzusammenführung.
ich habe der Ausländerbehörde regelmäßig e-mails geschrieben, wann ich den endlich einen Brief bekomme. zur Info ich habe die deustche Staatsangehörigkeit.
Dann habe ich eine e-mail bekommen wo dran stand: Das Verfahren ist in Deutschönad abgeschlosen, ihr ehemann bekommt in den nächsten Tagen Bescheid"
Ist das denn normal, dass sie von mir nichts wissen wollen, ob ich arbeite wo ich wohne?
Ist das jetzt etwas pozitives oder negatives ?
HILFE!!![]()
Hatte jemand das gleiche Problem?
LG
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Hallo,
stehen mir zu meiner Gehaltsgruppe 5 Stufe 3 zusätzlich als Personalrat bei den Stadtwerken Vergünstigungen zu?
LG Friedhelm
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Hallo zusammen,
wir sind ein Stadttheater mit 180 Mitarbeitern in Bayern und haben einen eigenständigen PR. Vor kurzem wurde eine Stelle extern und intern gleichzeitig ausgeschrieben. Auf diese Stelle hat sich eine interne Mitarbeiterin der Stadt beworben und es gab eine externe Bewerberin. Der Dienststellenleiter und die Abteilungsleiterin der Schneiderei waren für die externe Bewerberin. Der PR hat sich für die interne Bewerberin eingesetzt da beide die gleichen Qualifikationen vorweisen konnten. Es kam zu keiner Einigung und der PR hat einstimmig den Beschluß gefasst, die Zustimmung zur Einstellung der externen Bewerberin zu verweigern. Daraufhin hat uns der Dienststellenleiter mitgeteilt, dass der PR mit der Stellenbesetzung nichts mehr zu tun hat, da er sich die Zustimmung vom Gesamtpersonalrat der Stadt einholen werde.
Kann der Gesamtpersonalrat der Stadt den PR vom Stadttheater überstimmen?
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Hallo !
Ob ich hier richtig bin, weiß ich nicht.
Sage einfach einmal, um was es mir geht :
Ich bin seit 1999 im vorzeitigen Ruhestand und habe gewisse Zweifel an der Berechnung der
"Ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten".
Ich suche eigentlich jemanden, der fachkompetent einmal einen Blick auf
meine Berechnung macht und mir die Richtigkeit bestätigt oder auch nicht.
Würde mich freuen, wenn eine Rückmeldung erfolgen würde !
Danke vorab !
Gruß
hokl
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Hi,
ich habe folgende Frage:
Ich habe mittlere Reife, und eine abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten. Da man als Angestellter aber bekanntlich der Depp vom Dienst bzw. der Arsch ist würde ich gerne zum Beamten "aufsteigen".
Natürlich nicht im mittleren sondern im gehobenen Dienst.
Voraussetzung ist dafür allerdings die Hochschulzugangsberechtigung sprich Fach-/Abi.
Allerdings gibt es auch so etwas wie "gleichwertiger Bildungsabschluss"
Seht Ihr eine Chance für mich als Vfak in dieses "Schlupfloch" zu kommen???
Bzw. irgendwie anders in den gh Dienst aufzusteigen??
Danke
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Guten Abend,
wir sind derzeit sehr am Boden. Vor bereits zwei Jahren wollten wir uns trauen lassen, allerdings war mein Verlobter da noch kein Deutscher. Kurz vorab die Fakten:
Ich bin Deutsche und habe aufgrund meiner Eltern die polnische Staatsangehörigkeit als 2. Staatsangehörigkeit. Von mir werden die gängigen Dokumente zur Eheschließung verlangt. Alles kein Problem.
Mein Verlobter ist 1994 aus dem damaligen Jugoslawien, genauer aus dem Kosovo, als Flüchtling mit seiner Familie nach Deutschland gekommen. Er hatte bis 2008 die jugoslawische Staatsangehörigkeit. Nach der Unabhängigkeit vom Kosovo war er dann serbischer Staatsbürger ohne dass er einen Pass oder sonst etwas vorliegen oder je beantragt hat, denn Jugoslawien gibt es ja nicht mehr. Er beantragte dann die kosovarische Staatsangehörigkeit damit er ein Ausweispapier hat.
Im November 2013 begann die Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies begann mein Verlobter hauptsächlich, weil wir dann kein Ehefähigkeitszeugnis mehr erbringen müssen. Es wurde ihm dann auferlegt, die kosovarische Staatsangehörigkeit abzulegen da er ja neben der deutschen nur eine SA haben darf. Es wurde davon abgesehen, ihm aufzuerlegen, die serbische SA abzulegen, weil es zwischen Serbien und Kosovo kein Abkommen gibt, und Kosovaren dort allein schon aus politischem Hintergrund keine Unterlagen aushändigen. Er wird dort nicht einmal als Staatsbürger Serbiens angesehen, weil er sich für die kosovarische SA entschieden hat.
Die Ausländerbehörde ist war also aufgeklärt und weiß über die politische und bürokratische Situation im Balkan Bescheid und verzichtet auf Unterlagen aus Serbien bzw. auf die Ablegung der SA und nimmt eine doppelte SA "in Kauf".
Für Kosovaren besteht in Serbien zudem eine Gefahr für Leib und Leben.
Nun verlangt das Standesamt für die Eheschließung eine Ledigkeitsbescheinigung aus Serbien. Er hat alle Dokumente u.a. Geburtsurkunde usw.für die Einbürgerung aus Kosovo erhalten, demnach wird sein Geburtenregister im Kosovo geführt. Wieso muss er dann eine Ledigkeitsbescheinigung aus einem Land haben, wo er noch nie gelebt hat, nie einen Pass gehabt hat, nie die SA überhaupt beantragt hat? Wieso nicht aus dem Kosovo, wo doch sehr viel wahrscheinlicher eine Ehe eingegangen hätte werden können und wo auch sein Geburtenregister geführt wird?
Wir haben uns an die serbische Botschaft in Hamburg gewandt. Dort wurde uns mitgeteilt, dass sie uns keine Dokumente ausstellen kann, das muss vor Ort in Serbien passieren.
Wohin sollen wir denn da? Wer soll denn seine Ledigkeit bescheinigen können? Wer wird bereit sein eine Negativbescheinigung auszustellen? Dann wird mir von anderen Fällen erzählt, wo auch Dokumente aus Mazedonien beschafft werden mussten, von einem mazedonischen SB. Das ist doch wie Apfel und Birne und nicht mit unserem"Fall" vergleichbar.
Wir entschieden also in Dänemark zu heiraten. Der Termin ist Mitte Januar 2015. Nun wollte ich vom Standesamt wissen, welche Unterlagen ich für die Namenserklärung nach der Trauung in Dänemark benötige. Sie sagte, dasselbe wie wenn sie hier heiraten würden. Mir bringt die Eheschließung in Dänemark keine Vorteile eher Nachteile. Denn dann braucht mein Verlobter nicht mehr die Ledigkeitsbescheinigung, sondern eine Familienstandbescheinigung aus Serbien und die sei noch teurer oder schwieriger zu beschaffen.
Ist das so alles richtig? Darf sie für die Namenserklärung wieder die Heiratsunterlagen verlangen? Ich konnte mich wirklich nicht mehr halten am Telefon und bin in Tränen ausgebrochen. Wieso wird es uns denn so schwer gemacht? Was soll das alles? Dann wird mir noch gesagt ich könnte auch in New York oder sonst wo heiraten, läuft immer gleich. Als wenn es ein Wunsch von uns wäre ohne Familie in Dänemark zu heiraten.
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Mir ist als Angestellte des Landes eine Versetzung angekündigt worden. Muss ich mit Gehalseinbußen rechnen?
Rita Ratlos
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Guten Tag die Damen und Herren,
ich wäre dankbar für eure Einschätzung zu einem Fall:
Ehemann A wirft seine Ehefrau und sein Kind aus dem Haus, behält jedoch Reisepass und Personalausweis der Ehefrau und den Kinderreisepass seines Kindes (gemeinsames Sorgerecht).
Kann ich die Ausweisdokumente über §§ 12 PassG, 29 PAuswG einziehen und der Frau wieder aushändigen?
Danke.
Gruß
F.L.
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