Arbeitssicherheit - Arbeiten mit Motorsägen oder im Hubwagen
#1

hallo leute!

sachverhalt: Auf unserer letzten Personalversammlung hat sich herausgestellt, dass Mitarbeiter des BBH ohne entsprechende Qualifizierung für Arbeiten mit Motor-bzw. Kettensägen oder im Hubwagen eingesetzt worden sind....mit Wissen des BBH-Leiters (unglaublich !).

Welche SPEZIELLEN arbeitsrechtlichen Voraussetzungen MÜSSEN gegeben sein, um solche Arbeiten durchführen zu können/dürfen???

Besten Dank für Antworten!

Grüße aus Niedersachsen
Zitieren
#2

Hallo,

zum Thema Kettensägen habe ich das hier gefunden:

http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8624.pdf

(GUV-I 8624, Information Ausbildung – Arbeiten mit der Motorsäge, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV))

Ähnliches dürfte sich im Netz bestimmt auch für den Bereich Hubwagen finden ...

Gruß,

J.
Zitieren
#3

Hallo,

es müssen arbeitsmedizinische Untersuchungen gemacht werden, ob die Leute für die Arbeiten geeignet sind (für beides!!). Frag mich jetzt aber nicht nach den Kürzeln dafür, die kann ich mir nie merken :-)

Für die Motorsäge musst du auf jeden Fall volljährig und im Besitz eines Sägescheins sein. AUSNAHME: Zum Zwecke der Ausbildung dürfen auch Minderjährige unter Aufsicht eines Ausbilders (volljährig mit Schein) an die Säge. Wenn man dann auch noch im Hubsteiger sägen will braucht man dafür wieder extra Nachweise, sowohl vom Arzt als auch einen Hubsteigerlehrgang zum Sägen.

Dabei vielleicht auch noch interessant, beim Sägen im Steiger darf nur eine Person anwesend sein. Also nicht zwei Mann drin, einer sägt der andere bedient. AUSNAHME: Die GartenbauBerufsgenossenschaft erlaubt den gleichzeitigen Aufenthalt von 2 Personen im Korb.....

So ist mein aktueller Kenntnisstand. Aber auch bei uns versucht man das Thema immer weichzuspülen, damit keiner etwas sagt. Mal ist alles erlaubt, mal nicht....

Viele Grüße vom
Schlaglochvernichter
Zitieren
#4

Moin,

das ist doch ein schönes Thema für den nächsten Arbeitsschutzausschuss. Für den Arbeitsschutzausschuss bittet ihr die Dienststelle, die Gefährdungsbeurteilungen für die betroffenen Arbeitsplätze vorzulegen. Gibt es darin Unklarheiten kann die Stellungnahme des GUV zum Thema eingefordert werden, oder eine Überprüfung durch den GUV...

Grüße
1887
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Verzeichnis außergewöhnliche Arbeiten Bauhof Thüringen
- Katalog zuschlagspflichtige Arbeiten
- Arbeiten auf Bundesstraßen beim Staat


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers