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Geschrieben von: Gast, 18.11.2014, 17:39, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo,

darf man eine/n Kollegen/in über das Ergebnis einer Personalratssitzung informieren, wenn es ihn selbst betrifft?

Viele Grüße

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Geschrieben von: Gast, 18.11.2014, 11:54, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Ich bin Personalrat einer Klinik. Bei uns gilt der TV-L. Ebenso besteht eine Dienstvereinbarung
in der festgelegt wurde, dass für die Beschäftigten ( in Wechselschicht ) die 5 - Tage Woche gilt.
Die Pflegedienstleitung möchte uns als PR nun zu einer neuen Dienstvereinbarung drängen in der kein Bezug mehr zur 5 Tage Woche mehr genommen wird und ein Rahmendienstplan vereinbart weren soll der letztlich zu einer 5,2 Tage Woche führt.

Uns wird gedroht, dass wenn wir nicht zustimmen die alte Dienstvereinbarung gekündigt und dann nach frei nach TV-L eine 5,5 Tage Woche eingeführt werden soll.
Die Pflegedirektion ist sich sicher, dass sie das auch bei einer Einigungsstelle / Gericht durchsetzen kann. Um uns unter Druck zu setzten wird unter den Mitarbeiter schon mal verbreitet, dass wenn wir uns nicht einigen, Diensttausche untereinander verboten werden.

Hat jemand einen Rat oder Meinung


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Geschrieben von: Gast, 18.11.2014, 01:35, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (6)

Ich wurde 2 Jahre von einer Kollegin und unserem Chef gemobbt. Nun habe ich mich endlich gewehrt und alles ist noch viel schlimmer. Meine Kollegin trägt sich in die Zeitkarte Überstunden ein, die sie nicht macht. Sie besitzt einen Anwohnerparkausweis auf einen falschen Namen, damit sie vor dem Bürogebäude parken kann. Ich habe das lange für mich behalten, zumal ich nicht die einzige war, die darüber Bescheid weiß. Als das Mobbing immer schlimmer wurde, habe ich mich einem Amtsleiter anvertraut, weil ich nicht einsah, dass jemand der zwei Betrüge begeht, mich so schlecht behandelt (besagter Chef wusst auch über all das Bescheid). Der Amtsleiter hat die Sache weitergegeben und dafür gesorgt, dass sie den Parkausweis abgeben muss. Die Spitze der Stadtverwaltung erfuhr von all dem und zitierte mich zum Gespräch. Die waren zu zweit, ich war alleine. Ich wurde übelst niedergemacht, weil ich mich in Dinge eingemischt hätte, die mich nichts angingen. Ich bin seit Mai d.J. mit Depressionen zu Hause. Ich kann nicht mehr. Dass das Vergehen meiner Kollegin einfach so toleriert wird und ich die Böse bin, damit werde ich einfach nicht fertig. Nun hat mich das Personalamt angerufen und mir gesagt, wenn ich noch viel länger krank wäre, könnten sie mir auch kündigen, denn ich sei ja doch nicht da. Am liebsten würde ich die Stadt verklagen, aber die halten ja alle zusammen. Ich bin 58 Jahre- wer soll mich noch einstellen. Für die Rente bin ich zu jung. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und wie sind Sie damit umgegangen? Ich habe Angst zum Sozialfall zu werden.

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Geschrieben von: Gast, 14.11.2014, 14:45, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (1)

Habe eine Zusage für die Ausbildung zum Verwaltungswirt(Landratsamt) im mittleren nichtechnischen Dienst in BW. Letzte Woche habe ich meinen Personalbogen abgegeben und der Personalrat meinte, dass ich keinen Arbeitsvertrag bekomme. Meine Frage ist, ob die Zusage wie ein Vertrag anzusehen ist ? Kann das Amt jederzeit sagen kann, dass ich doch nicht genommen werde? lg martin

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Geschrieben von: 888andy, 13.11.2014, 21:03, Forum: Bürgerfragen, Antworten (3)

Hallo, seit Oktober bin ich wieder allein Erzieher.
Da habe ich auch UVG beantragt.
Wegen meiner kleinen Rente muss ich zum Sozialamt.
Ich habe keinen Bescheid bekommen vom Jugendamt UVG Stelle wie lange ich UVG bekomme.
Heute bekam ich einen neuen Bescheid vom Sozialamt,
dass für meine Tochter 180 Euro weniger gezahlt wird, da ich UVG bekomme. Leider habe ich keinen Bescheid von der UVG Stelle
und auch nichts auf dem Konto sehen können, dass dort 180 Euro sind.
Auch vor 2 Wochen bei meiner Nachfrage an der UVG Stelle meinte die frau, dass eh das Sozialamt das
Geld bekommt. Nun wenn das so ist, warum zieht mir das Sozialamt dann die 180 Euro ab ?
Da bin ich erst mal fertig, da das echt eine Menge Geld ist.
Oder ist da wohl ein Fehler irgendwo?


weiß den keiner rat

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Geschrieben von: Gast, 12.11.2014, 21:17, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage. Ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst bei der Stadt Köln. Meine derzeitige stelle ist bewertet nach A 9 g.D./E9. Ich interessiere mich für eine freie Stelle, die nach A10 g.D./E9 bewertet ist. Da ich mich auf der Rotationsliste befinde, könnte ich bei einem gleichwertigen Wechsel umgehend die stelle antreten ohne dass sie ausgeschrieben werden muss. Nun sagte man mir, dass es sich NICHT um einen gleichwertigen Wechsel handeln würde. Dies kann ich jedoch nicht nachvollziehen, da ich Angestellte bin und beide stellen mit E9 bewertet sind. was ist richtig?

viele grüße
i.s.

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Geschrieben von: UllaZ, 11.11.2014, 18:39, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo,

ich gehe mit 65 Jahren am 1.Februar 2015 in Rente. Ist es richtig, dass ich dann Anspruch auf den halben Jahresurlaub habe. Ich arbeite im öffentlichen Dienst. In einer Broschüre "Selbst-
hilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst" ist dies so vermerkt. Wer kann mir weiterhelfen?

Vielen Dank.

U.Z.

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Geschrieben von: DaMe, 08.11.2014, 14:17, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (6)

Hallo beisammen,

ich habe ein Verständnis-Problem mit meiner Entgeltgruppe und den dazugehörenden Stufen.

Ich wurde eingestellt am 01.06.2002 mit der Entgeltgruppe 2.1.
In dieser Gruppe blieb ich 2 Jahre und wurde 2004 in die Gruppe 3.2 eingruppiert.
Am 01.010.2005 dann in 3.3. und am 01.06.2008 in 3.4.
Am 01.12.2010 kam ich in 4.3. und dann am 10.03.2012 in die Gruppe 4.4., in welcher ich nun noch bin.
Ich bin mittlerweile also 12,5 Jahre im Betrieb und bin mir nicht sicher, ob das so stimmen kann. Ich denke nicht!

Da ich gelesen habe, dass ich eigentlich ab dem 16. Jahr in der Stufe 6. sein müsste, geht ja so die Rechnung laut der vorgegeben Einkommensentwicklung nicht auf. Ich bin der Meinung, dass ich schon seit zweieinhalb Jahren in der Stufe 5. sein müsste. Kann mir vielleicht jemand bei der richtigen Sichtweise weiterhelfen und mir den doch komischen Verlauf der Stufenänderungen, welche ich oben beschrieben habe, erklären?

Liebe Grüße
Daniel

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Geschrieben von: Gast, 06.11.2014, 12:43, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Ich habe einen GdB von 30 % anerkannt bekommen. Die Agentur für Arbeit lehnt eine Gleichstellung ab, da mich mein AG an einen geeigneten Arbeitsplatz umgesetzt habe und ich den dortigen Anforderungen trotz der behinderungsbedingten Einschränkung erfülle. Ich sei nicht auf die Gleichstellung angewiesen um meinen Arbeitsplatz erhalten zu können. Außerdem stehe meine langjährige Beschäftigung im öffentlichen Dienst einer Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen ohnehin entgegen ( bin 19 Jahre im ÖD unterbrochen durch Erziehungsurlaub und noch keine 40 Jahre alt).
Wie verhalte ich mich? Macht es Sinn weiter zu gehen?

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Geschrieben von: Gast, 06.11.2014, 12:34, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Gelten Erziehungsurlaube (3 Jahre pro Kind/ insgesamt 2 Kinder direkt hintereinander) als Sonderurlaub?

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Geschrieben von: Gast, 05.11.2014, 20:33, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (3)

Hallo,
ich habe vom Finanzamt nacheinander, für alle Jahre die ich in einen Riestervertrag einzahle, meine kompletten Förderungen (plus 9 % Zinsen) gestrichen und zurückgefordert bekommen (ca 6000,-€), weil ich keine Offenlegung bei meiner Besoldungstelle beantragt habe.
Ich habe jedes Jahr gutgläubig meinen Zulagenantrag ausgefüllt und beim Steuerberater und der Versicherung abgegeben, das mit der Offenlegung durch die Besoldungsstelle ist mir überhaupt nicht klar oder bekannt gewesen. Bei Nachfrage in der Besoldungstelle wurde mir lapidar mitgeteilt - da gab es mal ein memo...
So wie ich mitbekam, geht das seit diesem Jahr schon einigen Beamten so. Eine Beamtin hat schon dagegen geklagt und verloren. So werde ich wahrscheinlich auch meine komplette Riesterrente in die Tonne treten können.
Hat jemand von Ihnen auch dieses Problem ?

mit freundlichen Grüßen
Sinchen

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Geschrieben von: Gast, 05.11.2014, 14:51, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo zusammen D020,

in § 34 Abs. 1 MG NW und § 44 Abs. 1 BMG ist von "Anschriften " die Rede. Werden bei Ihnen nur die örtlichen Anschriften (Haupt- oder Nebenwohnung innerhalb) raus gegeben oder auch die Anschriften bei anderen Gemeinden (Haupt. oder Nebenwohnung außerhalb).

Bei uns werden nur die Anschriften vor Ort bekanntgegeben. Begründung hier für soll sein, dass sich der Zuständigkeitsbereich nur auf die Wohnungen innerhalb bezieht. Ich deute Gesetz und Kommentar so, dass beide Anschriften bekannt gegeben werden müssen. Natürlich ohne Zusatz ob es sich um Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

LG



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Geschrieben von: Gast, 04.11.2014, 20:29, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo!

Ich bin Beamtin auf Probe bei der Kommune A (NRW) und habe bald ein Einstellungsgespräch bei der Kommune B in Bayern.

Gibt es Probleme bei der Versetzung aufgrund meines Stati?
Gibt es Probleme aufgrund des Wechsel des Landes?
Wie verhält es sich mit der Abschlagszahlung die mein abgebender Dienstherr zahlen muss?
Kann sich der abgebende Dienstherr quer stellen?


Liebe Grüße und Danke!!

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Geschrieben von: Friesin, 03.11.2014, 13:12, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (9)

Moin Moin, allen Mitglieder hier in diesem Forum!

Ich habe eine Frage zu der Eingruppierung als Angestellte bei der Kommune.

Im Vergleich zu den Beamten mit der Besoldungsgruppe A 10 wurden die Angestellten zu BAT-Zeiten in IV b eingestuft. Nach der Einführung des TVÖD fand die Einstufung zunächst in EG 9 Stufe 4, ab 2007 dann Stufe 5 und ab 2012 Stufe 6 statt.

Gibt es jetzt eine Neuregelung, dass die Stufe 6 nicht mit A 10 vergleichbar ist. Hier geht es um eine neue Stellenbesetzung (Ausschreibung mit A10) bisherige Vergütung V b BAT, dann Einstufung EG Stufe 5 als Endstufe. Die Organisationsabteilung möchte jetzt von einer Einstufung in Stufe 6 absehen. Ist das korrekt?

Danke für die Mühe.

Die Friesin



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Geschrieben von: bibu72, 31.10.2014, 23:54, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo,
ich bin Kommunalbeamter (Fachlehrer A 11) und würde gerne in den Justizvollzug wechseln, ist das möglich?

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