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Geschrieben von: Gast, 12.01.2012, 12:02, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo! 014

Mal eine Umfrage für Kommunen mit einer Größe von a) 0-5000 Einwohner und von b) 5000 - 10000: 135

1.) Wie hoch ist euer Personalbestand (lt. Stellenplan) in der Hauptverwaltung (ohne Putzfrauen, KiGa etc.)?
Schön wäre es, wenn ihr angeben könntet, wieviel Personen im jeweiligen Bereich (EMA, Tourismus, Bauamt, Kasse-Kämmerei, Steueramt etc.) arbeiten, da die Aufgaben teilweise überall unterschiedlich sind.

2.) Wie hoch ist euer Schuldenstand?

Vielen Dank bereits vorab!


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Geschrieben von: Fränklin, 11.01.2012, 12:21, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Ich wollte Eure Meinung einmal hören. Würdet Ihr eine schriftlich festgestellte Stufenzuordnung in die Teilakte Entgelt oder in die Personalgrundakte aufnehmen ?
Vielen Dank für Eure Antworten
Fränklin

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Geschrieben von: Gast, 09.01.2012, 23:04, Forum: Bürgerfragen, Antworten (2)

Hallo,

ich habe einen Todesfall in der Familie und werde die Bestattung und Beisetzung in Auftrag geben. Es handelt sich um einen Cousin, zu dem ich zwar keine engere Beziehung hatte, der aber keine näheren Verwandten hat. Ich möchte eine anständige Urnenbestattung.

Nun hat mir mein Bestatter die Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Köln gemailt und ich falle aus allen Wolken. Auszüge:

# Urnengrabgebühr für Urnengrabstätte ohne Pflegeverpflichtung: 1.521,00 €
Mit den Gebühren ... werden die Grabnutzung und Grabpflege für den Zeitraum der Ruhefrist abgegolten
# Gebühr für Urnenbestattung - Urnengrabstätte ohne Pflegeverpflichtung: 326,00 €
Mit den Gebühren ... werden abgegolten: ggf. Aufbewahren der Urne bis zu einem Monat, Graböffnen, Standardgrabausschmückung, Befördern innerhalb des Friedhofes zur Grabstätte, Absenken der Urne und Grabschließen.
# Benutzen der Trauerhalle: 167,00 €

Die Kosten sind nach meiner Einschätzung viel zu hoch. Es handelt sich doch um kurze, einfache Tätigkeiten. Wie kann es zum Beispiel sein, dass allein die Urnenbestattung, also i.w. das Einsetzen der Urne, 326 € kostet ??? Wie kalkuliert die Stadt, darf sie mit den Friedhöfen Gewinne machen ?

Da mein Cousin in Köln gelebt hat, möchte ich ihn natürlich auch dort bestatten lassen und bin also gezwungen, diese überhöhten Friedhofsgebühren zu bezahlen.

Was ich mich frage: Kann man etwas gegen diese offensichtlich viel zu hohen Friedhofsgebühren unternehmen ? Zahlung unter Vorbehalt, Einspruch, Widerspruch, o.ä. ?

Danke im voraus

Christian C.


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Geschrieben von: Javie, 09.01.2012, 17:24, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo Zusammen,
ich bin Vorsitzende einer JAV über 20 Auszubildenden und Anwärtern. Wir möchten gerne eine Ausbilderbeurteilung einführen. Meine Frage ist nun: hat jemand von euch Erfahrung damit. Muss diese durch den Personalrat genehmigt werden, oder ist das eher etwas, was mit der Verwaltung besprochen werden muss? Wie sieht das ganze rechtlich aus?


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Geschrieben von: Achim65, 08.01.2012, 22:23, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Hallo,

morgen früh geht mein Flug nach Spanien und ich habe meinen Personalausweis verloren. Alles 3 mal auf den Kopf gestellt. D020

Ein vorläufiger Personalausweis muss also irgendwie her...

Gibt es beim Bezirksamt der Stadt Berlin einen Not-Service, damit ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden kann ? Oder kann vielleicht die Polizei auf dem Flughafen einen vorläufigen Personalausweis ausstellen ???

Panik ...



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Geschrieben von: Niklas, 08.01.2012, 20:30, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)


Hallo,

ich habe an der Berufsfachschule das Referatsthema "Vorteile und Nachteile des E-Governments in Kommunen" übernommen und stehe ganz am Anfang meiner Internet-Recherche.

a) Zunächst möchte ich ermitteln, was E-Government für Kommunen überhaupt bedeutet. Der E-Government Definition auf Wikipedia ist recht global (E-Government umfasst E-Administration und E-Democracy, das sich wiederum in E-Partizipation / E-Voting unterteilt....). Gibt es auch eine spezielle Definition für das kommunale E-Government ?

b) Als Vorteil des EG wird auf Wikipedia hauptsächlich der bessere Kontakt mit den Behörden genannt, als Nachteil der gefährdete Datenschutz. Bzgl. der Kosten sind die Angaben widersprüchlich - einerseits wird von Einsparungen aufgrund der günstigeren E-Kommunikation gesprochen. Andererseits von Mehrkosten aufgrund der nötigen Sicherheitsmaßnahmen; ferner müsse in Kommunen der persönliche Kontakt parallel ermöglicht werden. Auch dazu bin ich für Tipps und Ergänzungen dankbar.

Beste Grüße

Niklas


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Geschrieben von: Beamter, 07.01.2012, 14:01, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo,

ich (Beamter m.D) habe aufgrund eines verlorenen Prozesses, einer Ehescheidung und diverser anderer Pechsträhnen zur Zeit finanzielle Probleme.

Mein Dispo ist fast ausgereizt und ich will eigentlich von den hohen Zinsen runter kommen. Meine Bank will aber nicht umschulden.

Macht es aus Eurer Sicht Sinn, ein Beamtendarlehen beim Dienstherren zu beantragen ? Meines Wissens sind bei meiner Stadt bis zu 3 Gehälter als zinsloser Kredit möglich. Oder bekommt man dadurch ein negatives Image und gefährdet damit letztlich seine Karriere ? Ich will beim Personalamt auch nicht die Gründe meiner "Finanzkrise" nennen, das soll schon Privatsache bleiben.

Viele Grüße

Martin


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Geschrieben von: Gast, 06.01.2012, 16:55, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (5)

Hallo,

mal angenommen jemand würde einer Gemeinde oder einem Kreis (doppisch, hessen) einen Betrag bspw. vererben, damit dieser für einen bestimmten Zweck verwendet wird.
Nun geschieht das nicht sofort und es entstehen dadurch Zinserträge. (oder kalkulatorische Zinsen, weil´s im großen Topf kreist).
Wie auch immer ...
Fallen etwaige Zinsen dann auch unter die Zweckbindung, oder wem stehen sie sonst zu?
Welche Gesetze könnten mir Auskunft darüber geben?
HKO verweist auf HGO und in jener, sowie der Gem-HVO-D bin ich dazu noch nicht fündig geworden.
Ihr merkt - ich habe wenig Ahnung von der Materie, - muss mich aber gezwungenermaßen mit der Frage auseinandersetzen und hoffe deshalb auf verständliche Antworten.

Vielen Dank schonmal !!!
Gruß
Jan


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Geschrieben von: leonie, 06.01.2012, 12:25, Forum: Fortbildung , Antworten (7)

Hallo zusammen 014,

ich bin ganz neu, habe aber das Forum aufgesucht, da ich mich derzeit mit einer schwierigen Frage auseinander setze...

Also ich bin Abiturientin, die nach der Schule die Ausbildung im m. D. gemacht hat. Nach erfolgreicher Prüfung wurde ich in meiner Verwaltung übernommen und bin seit dem als Sachbearbeiterin tätig. Dabei konnte ich wohl - nach Rückmeldung meiner Vorgesetzen - meine Talente unter Beweis stellen, so dass man mich als zukünftige Führungskraft und Nachfolgerin eines in 3 Jahren ausscheidenen Kollegen sieht.

Hierbei stellt sich "lediglich" folgendes Problem:
1) Als Beamtin m. D. werde ich wohl nie Gruppenleiterin werden können
2) Zeit um den Aufstieg regulär zu machen habe ich nicht, da ich zudem aus meinem derzeitigen Fachamt weg müsste (im Rahmen des dann Vollzeitstudiums mit wechselnden Fachämtern) - das ist nicht gewünscht, da ich dadurch wichtige Einarbeitungen verpasse
3) Gerne würde ich über eine berufsbegleitende Maßnahme die notwendigen Voraussetzungen schaffen, finde aber hierzu keine Informationen.
Werden Studiengänge außerhalb der öff. Verwaltung für den Aufstieg in den g. D. anerkannt? Wo kann man so etwas machen?
Sind Fälle bekannt, wo der Aufstieg gemacht aber gleichzeitig das Verbleiben im Fachamt möglich war?

Fragen über Fragen.. Ich stecke wirklich in einer Zwickmühle und weiß einfach nicht wie ich mich richtig entscheide.... D020

Hat jemand Informationen oder Ideen? würde mich sehr darüber freuen!

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Geschrieben von: Aufsteiger, 06.01.2012, 09:11, Forum: Beamte, Antworten (1)

Hallo,

ich habe im September meinen Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst abgeschlossen.

Unterliege ich im gehobenen Dienst auch einer Probezeit in der ich nicht befördert werden kann?

Gruß

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Geschrieben von: Gast, 06.01.2012, 08:54, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Hallo,

bei uns wird darüber nachgedacht, eine Rufbereitschaft für Mitarbeiter des Jugendamts und des Allgemeinen Sozialdienstes einzurichten. Sie soll nach Feierabend, an den Wochenenden und an Feiertagen gelten.

Bisher wurde auf eine Rufbereitschaft verzichtet und Inobhutnahmen erst im Nachhinein angeordnet. Also nachdem die Polizei für uns tätig geworden ist und Kinder oder Jugendliche in Einrichtungen untergebracht hat. Rechtlich sicherlich fragwürdig, aber aus Kostengründen wurde bisher auf eine Rufbereitschaft verzichtet.

Wir wollen bei der Erstellung der Dienstvereinbarung natürlich ein Wörtchen mitreden. Ich würde daher gerne wissen, wie die Bereitschaften in anderen Kommunen geregelt sind. Z.B.

  • Vergütung oder Überstunden (TVöD / Beamte)
  • Wird auf Wunsch ein Dienstwagen gestellt ?
  • Wie weit darf man sich entfernen / wie schnell muss man vor Ort sein ?
  • Gibt es Ruhezeiten nach der Bereitschaft, besonders bei Einsätzen ?
  • Wie groß sollte/muss der Teilnehmerkreis sein
  • Kann man die Bereitschaften ablehnen, z.B. wegen der Betreuung minderjähiger Kinder ?

Ihr seht, ich habe viele Fragen ... Ganz super wäre natürlich, wenn jemand eine bestehende Dienstvereinbarung posten könnte.

Bin für jeglichen Hinweis dankbar.

Gruß

Claudia


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Geschrieben von: Gast, 05.01.2012, 10:58, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo,

in unserer Gemeinde zahlen wir an die Feuerwehrleute für ihre Einsätze Verdienstausfall (Selbstständige) bzw. wir erstatten Arbeitgebern das Gehalt (Arbeitnehmer). Führungskräfte erhalten ferner Aufwandspauschalen bis 300 € im Monat. Nun ist die Feuerwehr mit der Forderung an uns herangetreten, für jede geleistete Einsatzstunde eine pauschale Einsatzentschädigung zu zahlen. Man denkt an 10 € / Stunde.

Wie wird das in anderen Kommunen gehandhabt ? Wir befürchten, dass dann der Status des Ehrenamts verloren geht und wir für alle Feuerwehrleute Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssten.

Viele Grüße

Andre

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Geschrieben von: Nabot, 02.01.2012, 21:57, Forum: Bürgerfragen, Antworten (2)

Moin moin,

also hier mal kurz meine Situation: Eltern getrennt, wohnte bei meinem Vater mit meiner Schwester, Schwester ist weggezogen, Kontakt zur Mutter aufgenommen (nach 13 ! Jahren) und dann mit 17 zur Mutter gezogen wegen heftigstem Stress mit dem Vater.

Ich fühle mich aber ziemlich unwohl in meiner neuen Stadt (von der Stadt aufs Land). Es ist also nicht nur so, dass ich mich unwohl fühle, sondern es geht mir ziemlich schlecht. Mit meiner Mutter und meinem Stiefvater verstehe ich mich eigentlich gut. Und da kam mir die Frage was wäre, wenn ich nach Hamburg zurück ziehen würde, kann ich auf irgendwelche Unterstützung vom Amt bauen, also z.B. Wohngeld, Sozialhilfe oder Bafög ? An wen kann ich mich wenden ?

Ich bin 18, komme ursprünglich aus Hamburg und bin in den Norden gezogen. Ich bin in der 11. Klasse und habe vor, Abitur zu machen.

Kann mir das jemand beantworten oder hilfreiche Tipps geben ?

Danke und alles gute,
Nabot

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Geschrieben von: anna-nrw, 02.01.2012, 15:16, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

ich bin neu hier, habe mich aber schon ein wenig eingelesen. Man nehme folgenden Fall an:

Ich bin Landesbeamtin NRW.
Mein Lebensgefährte und ich erwägen nun im kommenden Jahr zu heiraten.
Er ist eingeschränkt selbständig (kein öD) tätig und sein jährliches Einkommen liegt unter den fraglichen 18.000,-- Euro, was die Beihilfe angeht.
Er hat einen Sohn, der 22 Jahre alt ist und noch ca. 3,5 Jahre studieren wird.
Dieser erhält Bafög. Wir leben alle drei in einem Haushalt.
Mein Zukünftiger ist von der Kindesmutter geschieden und sie zahlt auch keinen Kindesunterhalt.
Er erhält das Kindergeld.
Ich würde dann die Steuerklasse III bekommen.
Steuerlich soll nach der Heirat die Zusammenveranlagung gewählt werden.

Welche finanziellen Aspekte würden sich für mich (uns) ergeben?
a) besoldungstechnisch
b) beihilfetechnisch
und c) - falls einem was einfällt - steuerlich

Vielen Dank für eure Hilfe,
anna-nrw

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Geschrieben von: Gast, 02.01.2012, 15:15, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

weiß jemand, ob es Sonderurlaub gibt für Beamte, deren Schwiegermutter gestorben ist?

Danke

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