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Hallo zusammen
Gibt es rechtliche Vorgaben über die Errichtung eines Bauzaun?
Vorgang ist folgender.
Ein abgerissenes Haus sollte durch ein neues ersetzt werden.
Da sich der Neubau aber zu nah an einer Strassenecke befinden würde wurde dieser Bauantrag abgelehnt.
Nun steht seit über 3 Jahren die Baugrube im Ortskern offen,lediglich gesichert durch einen Bauzaun.
Wie lange darf ein solcher dort stehn und welche rechtlichen Möglichkeiten hat man für eine Entfernung des Bauzaun und die Herstellung einer endgültigen Absicherung.
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Hallo,
kann ich als gelernte Industriekauffrau mit 27 Jahren extern (berufsbegleitend oder finanzierte Vollzeit) eine Fortbildung machen um in den öffentlichen Dienst einsteigen zu können???
Zur Zeit bin ich in Berlin und bin Angestellte - jedoch möchte ich mich noch einmal beruflich umorientieren. Ich komme alleine nicht weiter. Über hilfreiche Antworten freue ich mich.
LG Kaddi
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Hallo,
ich bin als Erzieherin seit einigen Jahren in einem kommunalen Kindergarten tätig und werde in der entsprechenden Stufe in der E6 (S6) bezahlt. Der Arbeitsvertrag wurde mit mir in Anlehnung an den TVöD abgeschlossen, dabei jedoch keine genaue Bezeichnung der "Anlehnung" benannt. Nun schließe ich in Kürze eine einjährige heilpädagogische Zusatzqualifikation ab, zu der mich die Kindergartenleitung geschickt hat. Zukünftig soll ich mich nur noch um die Integration von Kindergartenkindern mit Behinderungen kümmern, da die bisherige Integrationsmitarbeiterin die Einrichtung verlassen hat.
Nun meine Frage: Steht mir eine Höhergruppierung von der E6 (S6) in die E8 (S8) nach dem TVöD zu? Die hierzu geschriebenen Protokollerklärungen treffen, was Punkt 2 b-c zu S8 anbetrifft, zu. Wie könnte ich den Antrag auf Höhergruppierung stellen? Habt ihr da eine Idee?
Vieln Dank für eure Antworten.
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Hallo zusammen,
ich habe dieses Jahr meine Ausbildung zum Vfa-k in Bayern abgeschlossen und möchte mich nun so schnell wie möglich weiterbilden - bin 20 Jahre alt -
Verwaltungsfachwirt (AL II) = gehobener Dienst, erfordert nur die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten oder
Verwaltungsbetriebswirt = höherer Dienst, erfordert AL II oder mehrjährige Berufserfahrung
Was haltet ihr für sinnvoller? Schnellst möglich AL II und dann den Verwaltungsbetriebswirt oder doch lieber einige Jahre warten und dann den Verwaltungsbetriebswirt?
Und wenn Ihr den Verwaltungsfachwirt machen würdet, bei der BVS oder bei der VWA (Verwaltungsakademie)?
Vielen Dank für Eure Erfahrungen, Meinungen ...
Lieben Gruß
Bernd
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Hallo,
lt. Landesgebührenordnung können für die "Gewährung von Akteneinsicht" (Bau- bzw. Hausakte) Gebühren nach Zeitaufwand erhoben werden.
Doch was fällt unter den Begriff "Gewährung"???
Wenn ein Berechtigter bei der Aktenkammer Einsicht nimmt. *unproblematisch*
Jedoch wenn bestimmte Schriftstücke aus der Bauakte (per Antrag) angefordert werden, müssen diese erst durch Fachpersonal rausgesucht werden. Fällt diese Tätigkeit unter den Begriff der Amtshandlung? (meiner Meinung nach ja)
Vorausgesetzt es ist eine Amtshandlung, kann diese dann nach Zeitaufwand unter dem Gebührentatbestand der "Gewährung" abgerechnet werden? HIer weiß ich nicht weiter.
Habe im Internet geforscht, in Urteilen gelesen. Nichts gefunden.
Wer einen schlauen Hinweis für mich (und meinen Vermerk) hat - immer her damit.
Grüße
Tobias
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Guten Tag,
ich würde grundsätzlich einmal wissen in welcher Entgeltgruppe ein Bezügeberechner in einer kommunalen Einrichtung mit ca. 400 Abrechnungsfällen eingruppiert werden kann? Maximal die EG 8 oder auch die EG 9?
Vielen Dank für Eure Meinungen und Tipps!
Gruß
Nik
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Bei uns in der Firma wir zum Urlaubsplan eine Ausfallberechnung hinzugezogen. Wer weiß ob so was per Personalrat Mitbestimmungspflichtig ist?
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Hallo Forum!
Als neu gewählte Personalratsvorsitzende wurde mir von unserem Personalchef quasi ein Maulkorb verpasst. Ansprechpartner, so heißt es in einem persönlichen Schreiben an mich, sind nur der Bürgermeister als Dienststellenleiter und eben der Personalchef.
"Das Ansprechen von Mitarbeitern innerhalb des Hauses in Ihrer Funktion als Vorsitzende des Personalrats zu Personalbelangen bitten wir mit sofortiger Wirkung zu unterlassen.", so heißt es in diesem Schreiben.
So geht das doch aber nicht. Wem geht es ähnlich? Wie reagiere ich angemessen?
Danke für die Hilfe
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Hallo allerseits !
Wie lang muss man in NRW A9 sein, um eine Amtszulage zu erhalten ?
Gibt es eine Frist ? Wenn ja - wo kann man dies nachlesen ?
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Hallo allerseits, ich habe seit einigen Jahren eine unbefristete Stelle in unserer Verwaltung, bin momentan aber nicht 100% mit meiner Arbeit zufrieden..
Innerhalb unserers Intranets wurde kürzliche eine neune/freie Stelle ausgeschrieben.
Da sich diese sehr Interessant angehört hat, habe ich mich darauf beworben. Die Arbeitsumgebung/Kollegen dieser Stelle habe ich mir leider erst nach meiner Bewerbung angeschaut.
Die Bewerbung hat sich für mich jetzt schon gelohnt, da meine Chefs das Gespräch mit mir gesucht haben um Gründe für meine Bewerbung zu erfahren und mit mir Verbesserungen gesucht haben.
Nach reiflicher Überlegung habe ich für mich entschlossen, dass die ausgeschriebene Stelle doch nichts für mich ist. Wie gehe ich da jetzt am besten vor. Muss ich meine Bewerbung jetzt zurückziehen, kann man das überhaupt so einfach? Oder einfach abwarten? Kann ja auch sein das ich die Stelle sowieso nicht bekomme..?!
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Hallo
Seit Mai 1997 bin ich nach BMTG (jetzt, seit 2005, Überleitung TvöD) im öffentlichen Dienst als Arbeiter beschäftigt, warte aber immer noch auf die letze Zeitstufenerhöhung (von 4 auf 5) .
Wer ist auch ca. 15 bis 17 Jahre im öffentl. Dienst beschäftigt und hat welche Stufe ?
Was kann ich tun ?
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Hallo,
ich wollte Fragen in welche EG der Leiter der Personal- oder IT-Abteilung eingruppiert werden kann?
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Hallo zusammen,
auf folgende Stelle hat sich ein schwerbehinderter Bewerber beworben, der seit Jahren nicht mehr im ÖD gearbeitet hat, aber dennoch insgesamt über mehrere Jahre Berufserfahrung im ÖD verfügt, allerdings nicht in dem zu besetzenden Bereich.
"Assistenzkraft im Bereich Personalsachbearbeitung Lehrkräfte unbefristet zu besetzen.
Der Beschäftigungsumfang beträgt 100 %. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 5 des TV-H.
Anforderungsprofil
Das Aufgabengebiet umfasst:
- Bearbeitung von Teilzeit- und Beurlaubungsanträgen
- Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Mutterschutz
- Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Elternzeit
- Bearbeitung von Dienstjubiläen
- Erfassung der monatlichen Abrechnungen für VSS – Sicherung Verlässlicher Schulzeiten -
- Unterstützung der Personalsachbearbeiterinnen und der
schulfachlichen Aufsichtsbeamtinnen/-beamten
Geforderte Ausbildung:
- Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter oder vergleichbare Qualifikation
Persönliche Anforderungen
- Kommunikations-, Kooperationsfähigkeit und Teamfähigkeit
- Verantwortungsbewusstsein
- Selbständigkeit und Organisationsgeschick
- Belastbarkeit und Flexibilität
- Bereitschaft zur beruflichen Weiterbildung
Die geforderte Ausbildung und die persönlichen Anforderungen erfüllt der Bewerber.
Der Bewerber erhält eine Einladung zum Vorstellgungsgespräch: ""Ich lade Sie gem. § 82 SBG IX zu einem VG ein.".
Worauf sollte, muss sich der Bewerber jetzt genau vorbereiten?
Welche Fragen könnten kommen oder kommen definitiv?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
DU
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Was genau ist unter den o.g. Begriffen aus § 86 LBG NRW zu verstehen? Handelt es sich hier um die Beamten, über die sich bspw. ein Bürger beschwert? Oder kann dies auch der Fall sein, dass ein Vorgesetzter etwas zulasten eines Beamten behauptet, was sich nachträglich als falsch herausstellt? Oder kann es sich auch um einen Anfangsverdacht für ein Dienstpflichtvergehen handeln woraufhin der Vorgesetzte sich beschwert?
Ich finde leider überhaupt nichts dazu, keine Urteile, keine Beispiele, nichts in den VV, zu Kommentierungen habe ich leider keinen Zugang.
Es wäre schön, wenn sich hier jemand finden lässt, der sich damit auskennt.
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Guten Morgen,
ich bin Stadtinspektoranwärter (Beamter auf Widerruf) in NRW, Einstellungsjahr 2012.
Meine Kollegen und ich sind uns nicht einig, wie viele Urlaubstage uns Anwärtern zustehen, ob es 27 Urlaubstage oder sogar 29 oder 30 Tage sind.
Klar ist uns: für das Jahr 2012 gab es nur anteiligen Urlaub (für 4 Monate)
Wir stellen uns die Frage, weil unser Personalamt uns unterschiedliche Resturlaubstage nennt, die mit den privat geführten Urlaubstabellen nicht übereinstimmen. Das trifft auf 8 von 11 Leuten zu.
Vielleicht kann uns jemand weiterhelfen.
MfG
Hannes
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