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Geschrieben von: Fränklin, 28.12.2011, 19:15, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hinsichtlich der Verjährung von Rückerstattungsansprüchen haben wir bisher den Verzicht auf die Verjährungseinrede bei den Sozialversicherungsträgern beantragt. Die Sozialversicherungsträger haben bisher dem Verzicht dergestalt stattgegeben, in dem sie geschrieben haben "... ab dem Jahre 2003". Das hat für mich bisher bedeutet, dass auch die Folgejahre berücksichtigt werden und somit kein erneuter Antrag erforderlich ist.
Aufgrund der Entscheidung des BFH und der nicht angenommenen Verfassungsbeschwerde sind die bis zum Jahr 2006 geleisteten Umlagezahlungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehen und für einen weiteren Verzicht auf die Verjährungseinrede wäre kein Anlass mehr. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände beziehen sich jetzt auf ein weiteres Verfahren vor dem Finanzgericht Niedersachsen Az 11 K 292/07 nach dem die Erhebung von Sozialversicherungsbeiträge ab 2007 aufgrund einer neuen gesetzlichen Regelung in 2006 noch strittig ist und verjährungshemmende Maßnahmen für 2007 getroffen werden sollten.

Meine Frage ist, ob nun alle Krankenkassen, die "... ab dem Jahre 2003" geschrieben haben, wieder für 2007 angeschrieben werden müssen oder ob das "... ab dem Jahre 2003" auch für 2007 gilt? Ich bin der Meinung, dass die Krankenkassen den Verzicht auf die Verjährungseinrede hätten für 2007 aufheben müssen, wenn es nicht mehr gewollt ist oder liege ich da falsch?
Vielen Dank für die Hilfe!!

Grüße Fränklin


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Geschrieben von: floeppy1, 27.12.2011, 13:25, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo
ich habe mal eine Frage zum Vorruhestand:
Hat sich an der Hinzuverdienstgrenze für Vorruhestandsbeamte eigentlich was getan ?
Mir sind 325 Euro bekannt, d.h. zu meiner Pension bis zu 325 Euro im Monat. Also keine 400 Euro oder 341,16 Euro, was ich auch mal gehört hatte, oder ?
In 1,5 Jahren bin ich dann Ruhestandsbeamter, was man da hinzuverdienen kann, muss man sich dann mal ausrechnen lassen.

MFG
Flö1

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Geschrieben von: MeinLand, 23.12.2011, 17:22, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Es gibt hier eine Gemeinde in Niedersachsen, die über den Bau einer ca.11 Mio.€ teuren Biogasanlage entscheiden soll. Der Gemeinderat besteht aus 7 Ratsmitgliedern, wovon 2 Ratsherren direkt an der Gesellschaft der Vorhabenträger beteiligt sind. 1 Ratsmitglied verfügt zusätzlich über Flächen, auf denen das Projekt realisiert werden soll.
Der Gemeinderat sieht jedoch keine Befangenheit nach dem Kommunalverfassungsgesetz und plant somit mit allen Ratsmitgliedern die Bauleitplanung (Sonderbaugebiet, F-Plan, B-Plan) voran zutreiben.
In meinen Augen besteht hier ein Mitwirkungsverbot.
Wie seht Ihr das?
Wo kann das geregelt werden?

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Geschrieben von: Roland, 23.12.2011, 10:09, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Hallo liebe Personalratskolleginnen und kollegen,

ich hätte mal ne Frage.

Laut Art. 75 Abs. 4 BayPVG haben wir Mitbestimmung bei Beginn und Ende der Arbeitszeit. Das betrifft ja auch die Aufstellung der Dienstpläne sowie deren Änderung.
Werden die Entwürfe euch vorgelegt und ihr macht innerhalb zwei Wochen eine Sitzung in der ihr darüber abstimmt?
Was ist wenn Kollegen tauschen oder krank werden? Wird euch das dann auch vorgelegt?
Wir haben mehrere Abteilungen mit verschiedenen Dienstplänen und hier kommt es oft vor dass getauscht oder jemand krank wird.

Würde mich mal interessieren wie es bei euch so gehandhabt wird.

Ich wünsche euch allen noch schöne und erholsame Feiertage!!!!

Gruß
Roland

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Geschrieben von: Talax, 22.12.2011, 09:46, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Servus!

Ich bin Mitglied einer Berufsfeuerwehr und habe hier
ein Verständnis Problem. Bei uns sind Planstellen nicht
zwangsläufig an eine Besoldung gekoppelt.

Zur Erklärung wie dies zustande kommt:
Bei uns hat Jeder im Einsatzdienst grundsätzlich Zwei
Verwendungen. Zum einen einen Funktionsbereich im
Löschzug. Zum anderen eine Funktion im Arbeitsdienst,
z.B. stellv. Sachgebietsleiter Atemschutzwerkstatt.
Nun kann es sein, dass der Kollege die A8 aufgrund der
Funktion im Löschzug hat (Truppführer) oder die A8
aufgrund der Funktion im Sachgebiet. Dies ist aus meinem
Verständnis heraus nicht eindeutig geregelt.

Frage:
Gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage, wie so etwas geregelt
zu sein hat?


Grüße
Marcus

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Geschrieben von: Gast, 21.12.2011, 01:19, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Folgendes Problem liegt bei mir vor:

Einstellung bei einer Kommune am 1.6.2011 - unbefristet
Probezeitende: 30.11.2011

2 Wochen vor Ende der Probezeit wurde ich genötigt, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Gleichzeitig wurde mir ein befristeter Arbeitsvertrag bis 31.12.2012 angeboten, den ich auch angenommen habe. An meinem Arbeitsgebiet hat sich nichts geändert.

Frage 1: Ist diese Vertragsänderung in der Form überhaupt rechtens, ich denke nur an § 14 Abs. 2 TzBfG (Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.)?!

Frage 2: Die mit der Gehaltsrechnung November gezahlte Jahressonderzahlung wird nun zurückgefordert. Begründung: ich hätte einen neuen Vertrag abgeschlossen. Hierzu muss ich sagen, dass ich über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verfüge, die noch im November (1. Arbeitsvertrag) begann und aktuell noch besteht - jetzt im 2. Arbeitsvertrag. Erst nachdem ich bei meiner Krankenkasse nachgefragt habe, erfolgte seitens des AG die Abmeldung zum Ende der Probezeit und gleichzeitig die Neuanmeldung zu meinem jetzigen Vertrag.

Überdeckt nun entweder die Krankschreibung oder die verspätete Ab- und Anmeldung bei der Krankenkasse die sog. logische Sekunde zw. den beiden Verträgen?

Viele Fragen, ich hoffe ich habe es verständlich geschildert und würde mich sehr über Antworten freuen.

Danke

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Geschrieben von: Rene, 20.12.2011, 13:53, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (3)

Hallo,

mich interessiert, wie der Weihnachtsfrieden bei anderen Kommunen geregelt ist. Bei uns gibts dazu gar keine schriftliche Vorgabe, so dass wir darüber uneins sind, in welchem Zeitraum (4. Advent bis 27.12. ?) wir uns einschränken wollen und welche Bescheide etc. man erlassen kann und welche nicht. Ich meine z.B., dass man Anhörungen ab dem 4. Advent nicht mehr verschicken sollte. Was meint Ihr?

Kann vielleicht jemand eine interne Richtlinie oder Dienstanweisung zitieren ?

Viele Grüße und friedliche Weihnachten ;-)

Rene





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Geschrieben von: Bitzer, 19.12.2011, 18:18, Forum: TV-L, Antworten (1)

Liebes Forum,

gibt es unter Ihnen nicht-verbeamtete Lehrer - z.B. Seiteneinsteiger - im Angestelltenverhältnis? In welchen Entgeltgruppen sind Sie einsortiert?

Mit kollegialen Grüßen

Bitzer

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Geschrieben von: Casio, 19.12.2011, 09:24, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo, ich werde zum nächsten ersten innerhalb der Stadtverwaltung wechseln. Muss ich irgend etwas beachten, könnte mir etwas verloren gehen?

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Geschrieben von: Hank, 16.12.2011, 10:59, Forum: Fortbildung , - Keine Antworten

Moin,

kann mir einer aus den hiesigen Forumskreisen sagen, welche Fächer in 2010 bei den schriftlichen AII-Abschlussprüfungen beim Nds. Studieninstitut in Hannover geschrieben wurden?

Gruß
Hank




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Geschrieben von: Gast, 15.12.2011, 13:04, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (4)

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir haben derzeit ein Problem, an dem wir mit sehr heißer Nadel herumstricken. Es geht um eine Kollegin, die unlängst mit der Dienststellenleitung einen Auflösungsvertrag abgeschlossen hat. Ihr Arbeitsverhältnis würde demnach Ende Januar 2012 enden. Als sie die Entscheidung traf, das AV auflösen, wußte sie jedoch selber nicht, dass sie zu dem Zeitpunkt bereits schwanger gewesen ist. Klingt etwas unwirklich, ist aber tatsächlich so. Ob Ihr es glaub oder nicht, so etwas gibt es auch heute noch. Sie hatte einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Nun käme sie verständlicherweise gerne wieder aus der Sache heraus, da die Auflösung des AV für sie, gerade ob der Tatsache, dass sie schwanger ist, erhebliche soziale Nachteile mit sich bringt. Die Gewerkschaft ist wenig hilfreich gewesen. Die sagen immer nur, dass sie lediglich Mitglieder rechtlich vertreten und nur denen Individualrechtsschutz gewähren. Von dort empfahl man nur die Einschaltung eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht. Ganz toll! Wir sind in der Grundsatzfrage also kein Stück weiter gekommen. Ist es überhaupt möglich, in diesem Fall einen Auflösungsvertrag für hinfällig zu erklären, weil man zum Zeitpunkte des Abschlusses selbst in Unkenntnis der Schwangerschaft war? Hätte sie das gewußt, hätte sie eine entsprechende Willenserklärung niemals abgegeben. Wir sind für alle Tipps von Euch sehr dankbar. Schöne Feiertage und einen Guten Rutsch: Haegar

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Geschrieben von: Gast, 14.12.2011, 17:27, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (3)

Hallo,
bei uns hat es sich eingebürgert, dass man sich bei Krankheit telefonisch beim Vorgesetzten krankmeldet. Bei längerer Krankheit (> 3 Tage) muss man noch eine AU- Bescheinigung vorlegen.
Mir geht es um das Telefonat mit dem Vorgesetzten: Dieser fragt bei der Gelegenheit nach der genauen Krankheit, den Beschwerden, usw. Das Gespräch empfinde ich als scheinheilig, da der Vorgesetzte durch die Stimme, durch Übertreibungen usw. vermittelt, dass er davon ausgeht, dass man blau macht.
Daher meine Frage: Bin ich beamtenrechtlich verpflichtet, diese unwürdigen Gespräche zu führen und insbesondere meine genaue Krankheit zu benennen ? Oder reicht es aus zu sagen, bzw. ausrichten zu lassen bzw. auch nur per Mail mitzuteilen, dass man krank ist und wie lange voraussichtlich ? Auf der AU-Bescheinigung steht doch auch nicht die genaue Diagnose. Und wenn mein Vorgesetzter krankgeschrieben ist, erfahre ich auch nicht die Gründe.
Vielen Dank
Thomas


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Geschrieben von: Rubyjona, 12.12.2011, 23:34, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Ich frage mich, ob es irgendwelche Richtlininen bezüglich der Urlaubsplanung gibt. Wir sind sechs Leute beim KOD (Kommunaler Ordnungsdienst) und müssen uns insofern absprechen, dass immer vier anwesend sind. Nun bin ich allein erziehende Mutter und angewiesen auf die OGS (offene Ganztagsschule) der Schule. Die haben drei Wochen in den Sommerferien geschlossen und die anderen drei Wochen das Betreuungsangebot, so dass ich Urlaub dann nehmen muss, wenn die OGS geschlossen hat. Hab aber ständig Ärger deswegen.
Gibt es da Rechte oder Gesetze die das irgendwie regeln...
Sowas wie Rangordnungen, dass man als allein Erziehende auch klar kommt?
Für Anregungen oder Tips wäre ich äusserst dankbar.

MfG
R.Eßl-Le

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Geschrieben von: smokie12, 12.12.2011, 16:48, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Guten Tag,

hat jemand Erfahrung damit, eine höhere Stellenbewertung im Beamtenbereich einzuklagen?

Ich befürchte, dass Stellenbewertungen in der Organisationshoheit des
Dienststellenleiters liegen und ihm damit nur bei groben Ermessensfehlern
(zB. Willkür) beizukommen ist.

Wie ist Eure Einschätzung.

Gruß
smokie

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Geschrieben von: pumukel, 11.12.2011, 21:04, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo zusammen,
in einer Ausschreibung im Bauhofbereich wird als Quallifikation der LKW Führerschein (heute C und noch eines besser) verlangt. Da der neue Kollege aber nur gelegentlich den LKW fahren soll, wird eine niedrigere Eingruppierung angeboten.
Ist jemand noch fit im alten MTG?? hießt der Tarifvertrag so? Da wurde doch deutlich stärker auf die Qualifikation abgehoben und es ist unherheblich, ob man die 50% Zeitanteil erreicht?

Gruß Pumukel

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