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Geschrieben von: Gast, 26.08.2012, 16:38, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Gibt es bei einem Jubiläum noch eine Sonderzahlung oder Sonderurlaub ? D020

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Geschrieben von: michi88, 26.08.2012, 15:31, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo,
ich bin Verwaltungsfachangestellte und im Vollstreckungsinnendienst tätig.
Vor meiner Elternzeit wurde ich in EG 5 (damals BAT 7) eingruppiert. Nun, da sich meine Tätigkeit total verändert hat, möchte ich eine Arbeitsplatzbeschreibung abgeben.
Meine Arbeit hat nichts mit dem "normalen" Kassendienst zu tun. Pfändungen u.ä. bestimmen meinem Alltag.
Nun meine Frage: Im Kommentar des BATs gab es §§ die die Eingruppierung der Kassenbediensteten begründeten. Gibt es auch §§ für den Vollstreckungsinnendienst?

Gruß Michi



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Geschrieben von: DuWeißt, 24.08.2012, 17:40, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (18)

Ich hab die ausbildung am 1.8 begonnen und ich muss wirklich sagen, dass die ausbildung übelst langweilig ist.

Und der interne Untericht ist einfach nur trocken -.- Und die Dozenten sind komisch drauf.
Wo bin ich gelandet Sad

Bin wirklich am überlegen, die Ausbildung abzubrechen Sad(((






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Geschrieben von: frage61, 24.08.2012, 08:40, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (10)

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, ob eine schwangere Mitarbeiterin weiter im Sozialamt beschäftigt werden darf.

Vielen Dank !

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Geschrieben von: Gast, 23.08.2012, 18:58, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (5)

Hallo Zusammen,

ich hoffe ich finde hier ein paar Antworten ....In Stichworten:

- bin Bundesbeamtin ( grosse Behörde )
- seit März 2010 aufgrund Kindererziehung beurlaubt
- im Januar 2012 Antrag auf Teilzeit ( 16-20 Stunden) gestellt zum 01.09.2012
- am 23.08.12 fernmündlich mitgeteilt bekommen, dass keine Planstelle vorhanden wäre und ich doch bitte meine Beurlaubung bis 04/13 verlängern sollte, da erst dann wieder ein neuer Stellenplan kommt....

Frage :
- Hab ich einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung ? ( hab´noch zwei minderjährige Kinder)
- Bis zu welcher Entfernung vom Wohnort wäre mir eine Beschäftigung zumutbar?
- Muss mir das ganze nicht auch schriftlich mitgeteilt werden ?

Ich hoffe hier sind ein paar kompetente Leser die mir helfen können.

Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 22.08.2012, 17:38, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (2)

Können Sie mir helfen - oder einen Hinweis geben, wo ich Informationen finde:

Es geht darum, welche Bestimmungen gelten für die Änderung einer Tagesordnung (GemO Ba-Wü) während einer laufenden Beratung einer Gemeinderatssitzung. D. h. der Bürgermeister hat die Tagesordnung aufgestellt, vor Eintritt in die Tagesordnung kann der Rat die Tagesordnung ändern - oder akzeptieren, dann wird die Tagesordnung festgestellt, dann erfolgt Eintritt in Beratung und Beschlussfassung durch Aufruf des TOP 1. Und dann die Frage: wie und unter welchen Voraussetzung kann/oder nicht die sodann festgestellte Tagesordnung -nochmals - geändert werden, also während einer laufenden Sitzung/Beratung/Beschlussfassung..



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Geschrieben von: Gast, 22.08.2012, 16:41, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Hallo Zusammen,

im Zusammenhang mit einigen Anträgen auf Altersteilzeit treten folgende Fragen auf:
Wie weit gehen die Beteiligungsrechte des Personalrates (Bayern) bei der Genehmigung von Altersteilzeit?
Muß der Personalrat bei der Bewilligung oder nur bei der Ablehnung beteiligt werden?
Steht es dem Personalrat zu, die Auswahlkriterien (bei mehreren Anträgen) festzulegen?

Herzlichen Dank für die Beantwortung

"Neu hier"

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Geschrieben von: Stodara, 22.08.2012, 12:53, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Hallo Forum,

ich liege hier als Personalrat gerade mit der Geschäftsleitung unserer Kleinstadt im Clinch.

Unser Auszubildender als Elektroniker hat seine Ausbildung mit gut abgeschlossen und ist nun übernommen worden. Allerdings bestehen Differenzen wegen der Eingruppierung.

Die Geschäftsleitung beharrt auf Entgeltgruppe 4 (4 mit ausstehendem Aufstieg nach 4a und Überleitung nach EG4). Ich dagegen bin der Auffassung, dass ein Facharbeiter mit dreijähriger Ausbildung nach BMT-G Stufe 4, mit ausstehendem Aufstieg nach 5 und 5a einzugruppieren und deswegen nach TVÜ-VKA nach Entgeltgruppe 5 überzuleiten ist.

Was ist nun hier richtig? Lohnt es sich hartnäckig dran zu bleiben, oder erliege ich einem Irrtum?

Danke im Voraus, Stodara

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Geschrieben von: Gast, 22.08.2012, 09:15, Forum: Beamte, Antworten (5)

Hallo,
ich habe eine Frage zum prüfungsfreien Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst. Welche Voraussetzungen sind dafür in Ba-Wü notwendig? Ich habe lediglich Infos aus anderen Bundesländern gefunden.
Viele Grüße

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Geschrieben von: Gast, 21.08.2012, 13:18, Forum: TVöD, Antworten (4)

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, welcher Entgeltstufe im TVÖD die Beamtenbesoldung im mittleren Dienst nach A8 entspricht?

Herzlichen Dank für die Hilfe.

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Geschrieben von: tigerente, 20.08.2012, 15:38, Forum: Fortbildung , - Keine Antworten

Halli hallo,

suhe Verwaltungsfachwirte HVSV um sich gegenseitig bei den Prüfungsvorbereitungen zu helfen!!!

LGD020

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Geschrieben von: Gast, 19.08.2012, 14:21, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo,

vielleicht kann mir jemand helfen. Kurze Vorgeschichte zu den Gegebenheiten, damit ihr wisst, warum ich diese Frage hier stelle.

Mein Exmann (Scheidung ist vor ein paar Tagen rechtskräftig geworden) arbeitet seit Jahren bei der Deutsche Post. Als unsere Kunder geboren wurden bekam er den kinderbezogenen Sozialzuschlag für zwei Kinder zusätzlich mit der Besitzstandszulage angerechnet.

Dies bekommt er wie gesagt bis jetzt noch. Jetzt ist es so, dass ich seit einem Monat selbst im öffentlichen Dienst tätig bin. Da ich selbst das Kindergeld seit 2010 erhalte und die Kinder bei mir leben, ist meine Frage jetzt, ob mir dieser Sozialzuschlag zusteht. Soweit ich im Netz gelesen habe, ist der Leistungsempfänger verpflichtet, sämtliche Änderungen sofort mitzuteilen. Wie z.b. Trennung, wenn die Kinder nicht mehr in seinem Haushalt leben usw. Dass er es immer noch erhält habe ich durch Vorlage einer aktuellen Abrechnung bei meiner Anwältin gesehen. Gut, im Grunde kann es mir egal sein ob dies jetzt später für ihn Konsequenzen haben wird oder nicht. Vielleicht kann mir jemand sagen ob ich Anrecht darauf habe, da ich jetzt selbst im öffentlichen Dienst tätig bin. Wird es automatisch auf meiner Abrechnung angerechnet, da ich auch den Antrag auf das Kindergeld ausfüllen musste usw. oder muss ich da anrufen und nachfragen ob ich noch Anrecht habe?

Es wäre nett, wenn mir jemand was dazu sagen könnte, ob ich grundsätzlich noch Anrecht habe.

Dankeschön. Wünsche allen ein schönes Wochenende.

Gruß



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Geschrieben von: Frau J., 17.08.2012, 10:52, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (7)

Ein Hallo an alle Verwaltungs(fach)angestellte!

Tja, meine Frage beruht darauf, dass ich als gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte nach fast 10 Jahren Kanzleileben nun versuchen will, in den (nichttechnischen) öffentlichen Dienst zu gelangen, was ich ursprünglich schon wollte und zu früh aufgegeben hatte.

Nun ist aber mein letztes Schulabschlusszeugnis, also dasjenige aus der 12. Klasse der gymnasialen Oberstufe, sehr deprimierend. Es hat eine 5 in Mathe und eine 5 in einem meiner drei Leistungsfächer, nämlich in Wirtschaft (dabei war ich in Wirtschaft in den Jahren zuvor deutlich besser, aber in Mathe war die Note in der Oberstufe immer 4 oder 5. Noch dazu war ich ne eher stille Schülerin (von wegen mündliche Mitarbeit). In den anderen beiden Leistungsfächern Deutsch und Englisch hatte ich ne 3. Im Realschulabschlusszeugnis und den vorangegangnen Zeugnissen hatte ich in Deutsch, Englisch, Französisch und noch einigem anderen ne 2, aber in Mathe auch ne 4, letztere auch in Chemie und Physik. Weiß nicht, was mit mir los war.

Mein Zeugnis der Berufsschule dagegen ist sehr gut, hab insgesamt mit 2 abgeschlossen und fast nur Einser in allen drei Berufsschulzeugnissen, außer bei einem, da is wieder ne 4 in Mathe drin, in Rechnungswesen und Gebührenberechnung z.B. hatte ich aber auch ne Eins bzw. Zwei.

Das Mathe-Problem hat sich verflüchtigt, hab alles privat nachgelernt, klappte super, arbeite seit Jahren viel, gern und gut mit Zahlen in der Kanzlei, hab auch freiwillig auf eigene Kosten neben der 40-Stunden-Woche 1 x wöchentlich abends nen langfristigen Finanzbuchhaltungskurs belegt, erstelle auch Rechnungen etc., was alles in meinen Einser-Beurteilungszeugnissen auch drinsteht.

Findet Ihr, ich hätt gar keine Chance, wenn ich NUR die drei guten Berufsschulzeugnisse bei der Bewerbung auf eine Verwaltungstelle (auch wenn sie nur halbtags wär und auch nicht unbedingt im kommunalen Bereich) beifüge - zusammen mit meinen anderen Zusatzqualifikationen/Zertifikaten/Beurteilungszeugnissen - und das Oberstufen- und Realschulzeugnis ganz weglasse, bevor die letzteren mir alles sofort versauen?

Oder wärs auch möglich, nur das REALschulzeugnis beizufügen und von der Oberstufe lediglich die Bescheinigung über die Fachhochschulreife in Wirtschaft, die mir in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einem gewissen Notendurchschnitt zuerkannt wurde? Auf dieser Schulbescheinigung über den sogenannten "schulischen Teil der Fachhochschulreife" steht eine Kurzversion meiner Noten in der Oberstufe, witzigerweise ohne das dritte Leistungsfach, nämlich Wirtschaft. Dadurch sieht diese Bescheinigung natürlich annehmlicher aus als das eigentliche Abgangszeugnis der Oberstufe, obwohl Mathe da auch wieder schlecht ist.

Habe nach der 12. Klasse schon mal ein Jahrespraktikum in einer Kommunalverwaltung absolviert in zwei Abteilungen, hab da auch ein Einserzeugnis bekommen. Da aber nach Ablauf des Jahres auch jedem anderen Interessierten schon im Vorhinein gesagt wurde, dass von den kommenden Verwaltungsfachangestellten-Azubis dort wohl niemand übernommen werden könne (der interne Stellenkampf war bis dato tatsächlich hässlich genug anzusehen) und überall anderswo in der Gegend dasselbe gesagt wurde, entschloss ich mich sicherheitshalber zur anderen Ausbildung.

Also: Hab ich mehr Chancen, wenn ich Realschulzeugnis und/oder Oberstufenzeugnis weglasse oder wenn ich es beifüge? In der Verwaltung sind ja da die Regeln bekanntlich oft strenger als sonstwo.

Ich danke schon mal im Voraus für jede Antwort, hoffentlich kommen welche... Und Entschuldigung für den Riesentext.

Liebe Grüße in die Verwaltungswelt!

Eine Rechtsanwaltsfachangestellte, die mal lieber anonym bleiben möchte ;o)



Nochmals Hallo!
Ich möchte noch eine weitere Frage stellen:
Wie in etwa wären meine Chancen, wenn ich ALLE erwähnten Schulabschlusszeugnisse vorlegen würde, selbst wenn dies bei der Stellenausschreibung nicht ausdrücklich gefordert ist? Bei manchen Büroberufen genügt ja unter Umständen bereits das Berufsschulabschlusszeugnis nebst neuerer Arbeitgeberzeugnisse, Zusatzzertifikate etc., zumindest wenn man wie ich schon fast 30 Jahre alt ist (daher wäre auch die Suche nach einer Ausbildungsstelle zur Verwaltungsfachangestellten wohl aussichtslos).

Ich vermute im Nachhinein, dass mir in diesem Forum ohnehin niemand sagen wird, dass ich ein Zeugnis weglassen darf. Verständlich ;o)

Liebe Grüße

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Geschrieben von: Gast, 16.08.2012, 20:54, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Hallo zusammen,
ich hätte gerne mal eine objektive Einschätzung folgender Situation:
Ein Personalratsmitglied verlässt den Personalrat wegen Unstimmigkeiten und persönlicher Angriffe seitens des Chefs. Einige Tage später schreibt die betreffende Person eine Email, in deren Verteiler ausschließlich Empfänger stehen, die mit dem Kollegium / dem Personalrat nichts (mehr) zu tun haben. In der Email geht es u.a. darum, dass die betreffende Person den Personalrat verlassen hat, weil die immer unbefriedigendere Aufgabe, gepaart mit persönlichen Angriffen seitens des Chefs, zu gesundheitlichen Schäden geführt habe.
Meine Frage an Euch:
Ist die Äußerung, dass persönliche Angriffe stattgefunden haben, ein nach außen Tragen von Personalratsinterna? Wir sind uns im aktuellen PR nicht einig. Einerseits ist es nicht richtig griffig, andererseits entsteht im Bezug auf den Emailverteiler der Verdacht einer beginnenden Hetzkampagne.

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Geschrieben von: Gast, 16.08.2012, 08:26, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (7)

Hallo,
meine Behörde erwartet von mir faktisch eine Dauererreichbarkeit nach Feierabend für das Ordnungsamt (Einweisungen nach PsychKG, etc). Eine angeordnete Rufbereitschaft gibt es nicht, ich erhalte keinerlei Bereitschaftsaftszeit o.ä., nur der Zeitaufwand für tatsächliche Einsätze wird mir gutgeschrieben. Meine Festnetz- und Handynummern wurden für die Erreichbarkeit per Mail an externe Stellen herausgegeben (Polizei, Leitstelle, ...), damit diese "versuchen können" mich zu erreichen. Sehr geschickt gemacht, es ist kein Dienst angeordnet.

Man könnte meinen, dass es ja nur um den Versuch geht, mich zu erreichen. Tatsächlich ist es aber so, dass ich jedes Mal Ärger bekomme, wenn man mich nicht erreichen konnte. Sprich ich werde befragt wo ich denn war, warum ich nicht ans Handy gegangen bin, etc. und es gibt kleinere und größere Schikanen. Alles mündlich, nicht beweisbar. Ich bin das aber leid.

Ich vermute, dass diese Art Dauerrufbereitschaft gegen das Arbeitsschutzgesetz, Fürsorgepflicht, Datenschutzrecht, u.w.m. verstößt, suche aber noch den besten Weg, etwas zu unternehmen.

Der Personalrat ist keine Hilfe, Aussage: "So ist das nunmal im Ordnungsamt. Jede Abteilung hat seine Vor- und Nachteile.' Toll.

Was kann ich gegen diese Art mündliche Dauerrufbereitschaft unternehmen ? Wie gehe ich am besten vor, ohne mir die Finger zu verbrennen ?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar !

Gruß Peter

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