Neue Themen
Diskutieren Sie gerne mit und helfen Sie, noch offene Fragen zu beantworten.
Hallo,
mich würde mal interessieren, wie bei anderen Kommunen Rechnungsabgrenzungsposten im Personalbereich gebucht werden.
Jedes Jahr haben wir hier die Positionen Beamtenbesoldung Januar und die 1. Rate an die NVK (Beihilfeumlage, Beamtenversorgung), die bereist im Dezember fürs kommende Jahr fällig werden.
Die oben genannten Positionen werden bei uns grds. je Mitarbeiter auf Konten/Kostenstellen/Produkte umgebucht.
Fraglich ist für uns hier aber, ob die Zahlung im Vorjahr im Finanzhaushalt auch auf Kontenart/Kostenstelle/Produkt umgelegt werden muss, oder ob es reicht, wenn die Beträge auf eine extra Kontenart Rechnungsabgrenzung in einer Summe gebucht werden.
Wie verfahren andere Kommunen hiermit?
Gruß
Stefan
Jetzt beantworten / kommentieren!
Ist es rechtswidrig im Resturlaub der alten Stelle eine Weiterbildung zu besuchen, die für die neue Tätigkeit sinnvoll ist?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Ich habe mich zum 01.10.2014 nach einer 1 jährigen Abordnung als Bundesbeamter zur Stadt versetzen lassen, und wurde dort in A7 (analog Bundesbeamter)eingruppiert. Die Stelle ist nach A8 bewertet, mein Vorgänger war Angestellter mit gleicher Eingruppierung, im Haushalt wurde die Bewertung nach A8 als Beamter im April eingestellt. Die Versetzung zur Kommune habe ich angestrebt, da mir bei meinem bisherigen Dienstherrn (trotz guter Beurteilungen) keine weitere Beförderungsmöglichkeit gegeben wird (den A7 habe ich schon seit 10-12 Jahren), und mir bei der Einstellung bei der Kommune "zugesagt" wurde, dass mit der Versetzung auch eine Beförderung auf A8 einhergeht.
Jetzt werde ich mit der Aussage abgespeisst, als Beamter hat man kein Recht auf Beförderung, und ich müsse mich erst auf der Stelle bewähren (Hallooo?? Ich mache die Stelle seit einem Jahr, und in meiner Beurteilung zwecks Versetzung für Landespersonalausschuss hatte ich 11 Punkte).
Meine Bitte ist nun, wer kann mir einschlägige §§/Handlungsvorgaben/Fristenregelungen/eigene Erfahrungen/Tipps geben/nennen, damit ich fundiert, die Argumentation "nachvollziehen kann".
Danke für etwas "Licht im Dunkel"
Jetzt beantworten / kommentieren!
Seid gegrüßt liebe Leute,
nach einem Anruf eines PR-Mitgliedes bin ich noch zu keinem Ergebnis gekommen.
Hier der Sachverhalt:
Zum 31.07.2014 habe ich meine Ausbildung zum VFA abgeschlossen und wurde ab dem 01.08.2014 dann befristet für ein Jahr ins Sozialamt gesteckt.
Haltet mich nicht für verrückt, aber die Arbeit macht mir trotz aller Anstrengungen Spaß und würde auch gern dort weiter arbeiten. ![]()
Im Sozialamt bin ich nun "SB" für Asylbewerberleistungen. Seit Ende Mai bin ich dort und konnte mich dementsprechend schon einarbeiten, d.h. in die Gesetze, Fälle, Verfahrensweisen usw.
Das ist noch viel zu lernen ist, ist klar.
Mit dem Beginn meines Arbeitsverhältnisses habe ich bestehende Fälle übernommen, aufbereitet und ausgemistet. Zudem erhalte ich fast wöchentlich neue Fälle dazu. Ist ja aufgrund der Zuwanderung kein Wunder.
Ich habe zwar noch nicht so viele Fälle wie meine Kolleginnen, aber ich nähere mich den Zahlen. Eine Kollegin war mit dieser Stelle überfordert und wurde versetzt.
Wie es anscheinend normal ist nach der Ausbildung, bin ich in die EG 5 eingruppiert. Verstehe ich einerseits. Ich bin noch unerfahren und "unwissend". (Das mit den Erfahrungen aus der Ausbildung, die ja angeblich keine Erfahrunugen sind begreife ich einfach nicht...egal).
Wie zu Beginn erwähnt, rufte mich einestages ein Mitglied des Personalrates an und riet mir, ein Antrag auf Zulage zu stellen. Nach leiser PR-Meinung müsste mir eine höhere EG zustehen, angelehnt an denen meiner Kolleginnen.
Nach monatiger Arbeit in diesem Bereich bin auch für mich zu diesem Entschluss gekommen, dass die EG 5 zu niedrig ist. ![]()
Ich habe kein Problem bzw Angst einen solchen Antrag zu stellen. Jedoch habe ich nach Recherchen (Tätigkeitsmerkmalen usw.) keine Anhaltspunkte gefunden, wie man einen solchen Antrag stellt.
- Wie sieht so ein Antrag aus? (Inhalt, Begründung)
- Was brauche ich für Nachweise/Quellen? (Stellenbeschreibung/Stellenbewertung angeblich noch nicht existent)
Nur mal aus reiner Neugier: Welche EG für reine SB AsylbLG (incl. wenig SGB XII und SGB V, Bildung und Teilhabe)
Ich hoffe, ihr habt euch in meinen diffusen Ausführungen zurechtgefunden.
Vorab vielen Dank für Ratschläge, Hinweise und Erfahrungswerte. ![]()
LG
der Löffel
P.S. Fragt mich bitte nich nach Hilfe durch den PR. Man scheint dort selbst etwas Ahnungslos zu sein. (Ist auch etwas verständlich bei dem Umfang an Themen)
Jetzt beantworten / kommentieren!
Guten Tag!
Erhält man bei einem Dienstherrenwechsel, hier von der Stadt- zur Kreisverwaltung (gleiche Stadt, NRW), eine neue Urkunde oder reicht das Versetzungsschreiben?
Vielen Dank!
Jetzt beantworten / kommentieren!
hallo erstmal an alle.ich bin neu hier und hätte gern mal gewusst ob es eine gesetzliche regelung für die anschaffung von arbeitsanzügen (arbeite als stadtarbeiter und mache vom rasen mähen bis zum pflastern eigentlich alles) arbeitsschuhen und wetterkleidung etc. gibt auch was die menge betrifft.vielen dank im voraus
Jetzt beantworten / kommentieren!

Ich bin neu hier und komm gleich mal mit einer Frage ums Eck, die mir hoffentlich jemand beantworten kann ?!
Ich bin im Hauptamt einer Großen Kreisstadt mit ca 28000 Einwohnern beschäftigt. Mir obliegen seit etwa 1 Jahr die folgenden Bereiche:
- Sitzungsdienst
- Versicherungswesen mit Schadensfallbearbeitung
Mein persönliches Profil: 28 Jahre, beschäftigt beim AG seit 6,5 Jahren, Ausbildung zum VFA
Ich bin aktuell in Entgeltgruppe 6 Stufe 3 (im April 2015 würde Stufe 4 anstehen) eingruppiert.
Im Rahmen meines Aufgabenbereiches bin ich zuständig für den gesamten Sitzungsbetrieb einschließlich Ladung, Dokumentenerstellung für die Gemeinderatsmitglieder (30 + Oberbürgermeister), Protokolldienst und Sitzungsgeldabrechnung. Da wir mit einem digitalen Ratsinformationssystem arbeiten, bin ich dafür auch noch Administrator sowie zuständig für die "Betreuung" der Gemeinderäte bei Problemen mit dem Ratsinformationssystem. Weiterhin bearbeite ich die gesamten Versicherungen (mit Ausnahme der Sozialversicherungen der Beschäftigten, dies ist Angelegenheit des Personalamtes), angefangen bei der Kommunalen Haftpflicht, KFZ-Versicherungen für die gesamte Verwaltung etc etc...In Summe haben wir aktuell ca. 350 Versicherungen, die es zu betreuen gilt sowie die Schadensfallbearbeitung, sofern erforderlich. In Einzelfällen arbeite ich der Hauptamtsleitung (A16) direkt zu, sofern notwendig (in der Regel handelt es sich um "einfache" Kommunalrechtsangelegenheiten)
Im Rahmen einer Organisationsuntersuchung wurde unsere gesamte Verwaltungsstruktur und die Eingruppierungen bewertet. Die Ergebnisse sind in meinen Augen absoluter Schwachsinn, da für meine Arbeiten im Rahmen des Sitzungsdienstes 0,86 VK-Stellen in EGr 8 und (was ich noch witzloser finde) für die kompletten Versicherungsangelegenheiten ca. 0,3 VK-Stellen in EGr 10 errechnet wurden.
Da diese Erkenntnisse wohl auf absehbare Zeit umgesetzt werden sollen, frage ich mich langsam, was aus meiner künftigen Eingruppierung wird, da ich die Arbeiten laut meiner Referatsleitung und auch Abteilungsleitung zu voller Zufriedenheit erledige. Ich weiß, dass EGr 8 im Grunde das Maximum ist, was mit meiner Qualifikation geht. Ich möchte mich aber irgendwie damit nicht zufrieden geben, da die Versicherungssachen nicht mit 0,3 Stellen bearbeitet werden können (Dies ist bekannt, davor waren es immer 1,0 VK-Stellen, z.T. mit Personal in EGr 11 besetzt...Ich bin dazu gekommen wie die Jungfrau zum Kind).
Da der AL II aktuell nicht angedacht ist, würde ich gerne Meinungen bzw. Einschätzungen hören, welche Möglichkeiten ich mit Stand jetzt "nach oben" habe...Theoretisch ist es nach fast 12 Monaten in EGr 6 ein totaler Witz, dass ich mir den Allerwertesten jede Woche aufreisse und permanent mit Überstunden noch und nöcher rumrenn, damit ich meine Arbeit in der gewohnten Qualität abliefern kann und das Arbeitspensum durchkriege.
Vielen Dank schonmal vorab!
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo, habe gestern einen Eignungstest für den Beruf Verwaltungswirtin gemacht u. frage mich wie diese bewertet werden? Wieviel Prozent muss man von diesem Test wohl erreichen?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo in die Runde,
ich bin seit 5 Jahren als Beamtin von einer Kommune zum Land abgeordnet. Ich möchte wenige Tage Sonderurlaub (Tätigkeit im Interesse der BRD) beantragen. Ist die abordnende Behörde oder die Behörde, in der ich beschäftigt bin, zuständig für die Gewährung?
Mir wurde mitgeteilt, die abordnende Behörde wäre zuständig und das ich für den Zeitraum des Sonderurlaubs meine eingekaufte Leistung beim Land nicht zur Verfügung stellen kann, weshalb somit das Land auch nicht bezahlen müsste. Damit wäre dann die abordnende Behörde dran, die mir den Sonderurlaub 'bezahlen' müsste.
Ist diese Argumentation rechtlich gedeckt? Wie verhält es sich mit der Zuständigkeit der beiden Dienstherrn?
Vielen Dank für Kommentare.
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
ich habe ein großes Problem mit der Durchführung unserer Dienstberatungen. Diese werden fast nur noch dazu benutzt, dass sich unsere Amtsleiterin in sehr negativer Weise über uns ausläßt und uns Mitarbeiter überwiegend als unfähig hinstellt. Es werden Aufgaben übertragen, die in der Zeit und auch vom Umfang her nicht zu schaffen sind. Bei den Aufgaben handelt es sich meist um solche, die vom Einzelnen ohne umfangreiche Kenntnisaneignung überhaupt nicht zu bewerkstelligen sind (z.B. Bibliothekarin soll Gebäudebewirtschaftung ausführen). Leider wagt es sich bisher noch keiner (leider), sich ihr entgegenzustellen, aus Furcht vor Konsequenzen (z.B. Entlassung).
Man muss dazu mit sagen, dass die Amtsleiterin selbst vor kurzem vom Bürgermeister zum "Aufräumen" eingestellt worden ist. Dieser hat sie vorab über uns Mitarbeiter auf äußerst unkollegiale Weise "informiert", sinngemäß wären wir alle "zu faul und inkompetent". Es wurden von ihm Dinge uns unterstellt, die zum größten Teil seine Angelegenheiten waren und noch immer sind. Wir arbeiten alle am totalen Maximum, haben zusätzliche Aufgaben (damit der"Laden" läuft) übernommen, einige sind des Öfteren deswegen krank!
Dem Personalrat sind aus unseren Reihen diese Vorgänge bekannt. So hat er außer dem Bürgermeister auch die Räte informiert und sich für Mitarbeiter in Bezug auf ordentliche Stellenbeschreibungen eingesetzt. Leider ohne Erfolg!
Nun meine Frage: Wenn in den Dienstberatungen sich wieder einmal die Amtsleitung negativ und unkollegial zu Mitarbeitern äußert, eine Richtigstellung nicht oder nur schwer möglich ist, besteht da die Möglichkeit, diese Sitzungen zu verlassen? Denn es scheint mir nur so möglich, dass die Leitung vielleicht mal so auf ihr Fehlverhalten aufmerksam wird. Was wären gegebenenfalls die Konsequenzen?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
erhalten Tarifbeschäftigte (Land) von der Beihilfestelle einen Zuschuss, wenn das Kind (ist über den Vater versichert, der im öD beschäftigt ist) eine Brille bekommt. An welcher Stelle kann man dies nachlesen?
Danke
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
ich habe eine Frage. Sollte man die Erinnerungswerte von Anlagegütern mit in die kalkulatorische Zinsberechnung einfließen lassen?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
ich würde gerne nächste Jahr den Angestellten Lehrgang 2 (AL II) beginnen.
Der Lehrgang findet in Bayern bekanntermaßen bei der BVS in Teilzeituntericht statt und enthält einen Zwischenlehrgang (3 Wochen) und einen Abschlusslehrgang (6 Wochen).
Der Teilzeitunterricht findet abends in den jeweiligen regionalen Einrichtungen der Bayerischen Verwaltungsschule statt.
Ich möchte nun gerne wissen, auf wieviele Stunden ich meine Arbeitsstelle reduzieren muss/sollte - damit die Abendschule und das Lernen etc. keine Probleme mit sich bringen.
Habt Ihr Erfahrungen damit? Und wie sieht das eigentlich mit dem Gehalt aus? Reduziert sich das auch oder bleibt nornmalerweise der Arbeitgeber an dem Differenzbetrag zwischen normaler Arbeitszeit (39 Stunden/Woche) und der dann notwendigen Teilzeitstelle (x Stunden/Woche) hängen?
Bitte alle Erfahrungen ... mit dem AL II mitteilen.
Danke für Eure Hilfe
Viele Grüße
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
ich wurde dieses Jahr mit der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten fertig und in EG 5 eingruppiert.
Wenn ich nun sehe, was meine ehemaligen Mitschüler in größeren Behörden für eine Entgeltgruppe haben, wird mir teilweise schlecht. 3 Stufen höher, obwohl die Noten der Prüfung gleich, manchmal sogar um einiges schlechter waren.
Deshalb möchte ich mich schnellstmöglich weiterbilden!!
AL II ist wohl das gängigste aber was kann ich als Angestellter statt dessen bzw. zusätzlich machen und vor allem bringt mich das im Beruf auch weiter (gehobener, höherer Dienst)?
Ich habe was von Dipl. Verwaltungswirt gehört, der angeblich auch für Angestellte und nicht nur Beamte möglich sein soll?!?
Zu meiner Person:
20 Jahre
Mittlere Reife
gelernter Vfa-k
Danke
Schönen Abend!
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo zusammen,
ich habe meine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten im Februar 2013 abgeschlossen.
Habe jetzt erfahren, dass man den Angestelltenlehrgang I in Stuttgart absolvieren kann. Leider habe ich zu diesem Lehrgang gar keine Erfahrung... habe gehört, dass viele Leute ihn machen, weil sie keine Ausbildung im öD haben, deshalb meine Frage: lohnt es sich ihn zu machen oder ist das eher für die Personen die nicht vom öD kommen. Und wenn ich den Lehrgang habe, was kann ich anschließend damit tun? Bin ich dann auch für weitere/höhere Bereiche einsetzbar? Hat man gute Chance auf eine Stelle danach?
Freu mich über eine Antwort
Dankeschön!
Bine
Jetzt beantworten / kommentieren!
Frage stellen

