19.08.2012, 14:21
Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen. Kurze Vorgeschichte zu den Gegebenheiten, damit ihr wisst, warum ich diese Frage hier stelle.
Mein Exmann (Scheidung ist vor ein paar Tagen rechtskräftig geworden) arbeitet seit Jahren bei der Deutsche Post. Als unsere Kunder geboren wurden bekam er den kinderbezogenen Sozialzuschlag für zwei Kinder zusätzlich mit der Besitzstandszulage angerechnet.
Dies bekommt er wie gesagt bis jetzt noch. Jetzt ist es so, dass ich seit einem Monat selbst im öffentlichen Dienst tätig bin. Da ich selbst das Kindergeld seit 2010 erhalte und die Kinder bei mir leben, ist meine Frage jetzt, ob mir dieser Sozialzuschlag zusteht. Soweit ich im Netz gelesen habe, ist der Leistungsempfänger verpflichtet, sämtliche Änderungen sofort mitzuteilen. Wie z.b. Trennung, wenn die Kinder nicht mehr in seinem Haushalt leben usw. Dass er es immer noch erhält habe ich durch Vorlage einer aktuellen Abrechnung bei meiner Anwältin gesehen. Gut, im Grunde kann es mir egal sein ob dies jetzt später für ihn Konsequenzen haben wird oder nicht. Vielleicht kann mir jemand sagen ob ich Anrecht darauf habe, da ich jetzt selbst im öffentlichen Dienst tätig bin. Wird es automatisch auf meiner Abrechnung angerechnet, da ich auch den Antrag auf das Kindergeld ausfüllen musste usw. oder muss ich da anrufen und nachfragen ob ich noch Anrecht habe?
Es wäre nett, wenn mir jemand was dazu sagen könnte, ob ich grundsätzlich noch Anrecht habe.
Dankeschön. Wünsche allen ein schönes Wochenende.
Gruß
vielleicht kann mir jemand helfen. Kurze Vorgeschichte zu den Gegebenheiten, damit ihr wisst, warum ich diese Frage hier stelle.
Mein Exmann (Scheidung ist vor ein paar Tagen rechtskräftig geworden) arbeitet seit Jahren bei der Deutsche Post. Als unsere Kunder geboren wurden bekam er den kinderbezogenen Sozialzuschlag für zwei Kinder zusätzlich mit der Besitzstandszulage angerechnet.
Dies bekommt er wie gesagt bis jetzt noch. Jetzt ist es so, dass ich seit einem Monat selbst im öffentlichen Dienst tätig bin. Da ich selbst das Kindergeld seit 2010 erhalte und die Kinder bei mir leben, ist meine Frage jetzt, ob mir dieser Sozialzuschlag zusteht. Soweit ich im Netz gelesen habe, ist der Leistungsempfänger verpflichtet, sämtliche Änderungen sofort mitzuteilen. Wie z.b. Trennung, wenn die Kinder nicht mehr in seinem Haushalt leben usw. Dass er es immer noch erhält habe ich durch Vorlage einer aktuellen Abrechnung bei meiner Anwältin gesehen. Gut, im Grunde kann es mir egal sein ob dies jetzt später für ihn Konsequenzen haben wird oder nicht. Vielleicht kann mir jemand sagen ob ich Anrecht darauf habe, da ich jetzt selbst im öffentlichen Dienst tätig bin. Wird es automatisch auf meiner Abrechnung angerechnet, da ich auch den Antrag auf das Kindergeld ausfüllen musste usw. oder muss ich da anrufen und nachfragen ob ich noch Anrecht habe?
Es wäre nett, wenn mir jemand was dazu sagen könnte, ob ich grundsätzlich noch Anrecht habe.
Dankeschön. Wünsche allen ein schönes Wochenende.
Gruß