SoPo bei Anlagevermögen, das sich nicht im Eigentum der Kommune befindet?
#1

Hallo zusammen!

Folgende Frage: Eine Kommune erhält Fördermittel für Bautätigkeiten in Zusammenhang mit einem Anlagegut, welches sich nicht im Eigentum der Kommune befindet, z.B. eine Deponie auf fremdem Grund und Boden.
Muss ein Sonderposten in die Bilanz eingestellt werden? Welche Rechtsgrundlagen sind zu beachten bzw. wo steht etwas zu diesem Thema?

Bundesland: Sachsen-Anhalt (wobei sich die Regelungen bzgl. der SoPos in allen Ländern ja ähneln).

Vielen Dank!
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#2

Hallo "Gast",

das Anlagegut wird gefördert, geht aber nicht in das Eigentum des Fördernehmers über?
Gibt es einen Vertrag mit Dritten, so dass sich eine Verbindlichkeit gegenüber diesem Dritten ergibt?

Grundsätzlich ist m.E. ein SoPo zu bilden und entsprechend aufzulösen. Das Bilanzgleichgewicht ist dadurch sichergestellt, dass offensichtlich entsprechende Mittel auch fließen (Bank an SoPo).

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#3

Hallo Michael!

Genau, die Kommune erhält eine Förderung, ohne das das Anlagegut ins Eigentum der Kommune übergeht.
Ob es einen Vertrag gibt, kann ich dir leider nicht sagen...

Gut, das Bilanzgleichgewicht ist gewahrt. Aber wie wird der SoPo dann aufgelöst? Das Anlagegut kann ja theoretisch nicht aktiviert und somit abgeschrieben werden, da nur Anlagegüter aktiviert werden können, die sich auch im Eigentum der Kommune befinden.

MfG
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#4

Hallo,

zuerst einmal würde ich mir in jedem Fall den Vertrag vorlegen lassen und prüfen, ob es hier evtl. weitere wichtige Informationen gibt. Vielleicht gibt es ja z.B. ein jährliches Entgelt, dass auch Regelungen zur Zahlung und Feststellung der Abschreibungen trifft?

Grundsätzlich könnte man den SoPo so auflösen, wie es die AfA-Tabelle für dieses Anlagegut empfiehlt - unabhängig von der Eigentumsfrage.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#5

Hallo,
wenn sich auch das "wirtschaftliche Eigentum" der Kommune ausschließen lässt, kann man m.E. keine SoPo bilden, da Voraussetzung für die Bildung eines SoPo ein Vermögensgegenstand AV oder UV ist. Die Förderung wäre daher zu 100 % Ertrag. Falls es einen Vertrag mit einer Laufzeitvereinbarung gibt, könnte man einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten bilden.

Viele Grüße
Heike
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#6

Hallo,

was haltet ihr von der Lösung, dass eine über den Sonderposten zu regeln, wie Michael bereits geschrieben hat (Passivseite) und das Anlagegut als Aktiver Rechnungsposten zu aktivieren. Dann kann man den Rechnungsabgrenzungsposten nach den Abschreibungstabellen abschreiben und den Sopo entsprechend auflösen.

Gruß

Detlef
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