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Geschrieben von: Gast, 23.07.2012, 10:16, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (3)

Hallo liebe Forengemeinschaft,

eine wichtige Frage: Wie werden Unterhaltsvorschusszahlungen in der Doppik behandelt? Was muss gebucht werden, auch in dem Fall, dass Rückzahlungen kommen?
Müssen die UVG's mit in den Haushalt aufgenommen werden oder sind diese als durchlaufende Gelder in ein Verwahrkonto zu packen?
Es muss ja generell unterschieden werden, oder? Denn es spielt ja immer die Erstattung vom Land und der "Eigenanteil" mit rein...
Wie wird es denn bei euch gehandhabt?

Vielen Dank für eure Hilfe!

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Geschrieben von: Gast, 20.07.2012, 10:30, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (3)

Wenn ich meinen Jahresurlaub schon genommen habe, eine Versetzung jedoch bereits zum 01.09 dieses Jahres erfolgen soll (Wunsch des aufnehmenden Dienstherrn), wie wird das mit dem Urlaub dann geregelt? Danke

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Geschrieben von: Gast, 19.07.2012, 23:11, Forum: Verwaltungsfachangestellte, - Keine Antworten

Hallo allerseits,

ich habe vor einiger Zeit mein Fachabi absoviert und eine Ausbildung zur Fremdsprachenassistentin begonnen, welche ich nächstes Jahr beenden werde.

Da der theoretische Teil der Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten und die Ausbildung der Fremdsprachenassistentin, welche ich absolviere, sich in einigen Punkten gleichen, wäre es dann möglich, durch meine Vorbildung/Qualifikation die Ausbildung zur Vfa, welches ich gerne machen würde, zu verkürzen?

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Geschrieben von: Gast, 19.07.2012, 15:19, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (3)

Hallo,

ich schreibe hier um Infos für meine Mutter zu bekommen und um ihr helfen zu können.

Meine Mutter ist 56 Jahre und hat bis dato fast 40 Jahre als Beamtin gearbeitet. Die hat einen Behindertenausweis 70G .... jetzt meine Fragen:

Wie und wo kann ich erfahren, wie ihr Stand der Pension ist ?
Sie muss bis 63 Jahre und 10 Monate arbeiten, kann sie mit dem Behindertenschein ohne Abzüge früher in Pension, wenn ja wann ?

Was passiert wenn Sie früher in Pension geschickt wird ?

Danke für Eure Hilfe

mfG
M.Schulze

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Geschrieben von: Gast, 19.07.2012, 06:34, Forum: Ausbildung / Studium Arbeitnehmer, Antworten (12)

Guten Tag, Sohnemann hat den Eignungstest bestanden und ist unter die ersten drei Bewerber gekommen. Vorstellungstermin wurde ihm mitgeteilt. Er hat dem zuständigen Mitarbeiter sofort telefonisch mitgeteilt, dass er sich zu der Zeit im Urlaub befindet. Ihm wurde mitgeteilt, dass ein anderer Bewerber auch nicht kann und dass ihm telefonisch ein anderer Termin mitgeteilt wird. Nach dem Urlaub lag die Absage der Gemeinde im Kasten. Ist das einfach nur ärgerlich oder hat man bei dem - meines Erachtens - unmöglichen Verhalten eine Einspruchsmöglichkeit?

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Geschrieben von: Taschentuch, 18.07.2012, 10:53, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (3)

Der Landkreis Harburg (Niedersachsen) hat seine 688 Millionen Euro schwere Gesamtbilanz für das Haushaltsjahr 2010 vorgelegt:

Gesamtabschluss Landkreis Harburg



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Geschrieben von: Russel Jack, 16.07.2012, 13:39, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo,

wie Ihr seht, bin ich neu hier und möchte in folgender Sache einen Rat/Tipp bei Euch suchen:

Ich bin als Beamter in einer sächsischen Kommune beschäftigt.
Meine letzte (Regel-)Beurteilung liegt bereits mehrere Jahre zurück. Mein Dienstherr hat es trotz unzähliger Anfragen und Bitten meinerseits erst jetzt für nötig gehalten, in den nächsten Tagen eine Regelbeurteilung mit mir zu besprechen und anzufertigen. Aufgrund des Fehlens der Regelbeurteilung habe ich zum Beispiel nie eine Leistungsprämie etc. erhalten. Personalgespräche hat es leider nie gegeben.
Hinsichtlich der Regelbeurteilung möchte ich gern von Euch wissen, auf was ich besonders acht geben sollte. Da ich meinen Dienstherrn immer wieder mal sagen muss, dass verschiedene Sachen so nicht laufen wie er sich das gerade vorstellt, ich ihm aber im gleichem Atemzug Lösungen gebe, kann es sein, dass meine Beurteilung negativ ausfallen wird. Ich sehe es aber nicht ein, für Dinge "bestraft" zu werden, die für unsere Kommune und somit auch für meine Dienstherren von Vorteil waren.
Ich möchte noch mit ausführen, dass ich seit längerer Zeit Aufgaben erledige, die mir mündlich übertragen bzw. zur Ausführung bestimmt worden sind. So ersetze ich mehrere in den Ruhestand verabschiedete Kollegen, ohne dass dies mal irgendwo honoriert wurde.
Ich habe zu meiner Stelle bis dato weder eine ordnungsgemäße Dienstpostenbeschreibung noch eine Dienstpostenbewertung bekommen. Da ich mir jeweils das Recht rausgenommen habe, die mir "zur Durchsicht" übergebenen Stellenbeschreibungen, Dienstpostenbewertungen und -beschreibungen von einer externen Stelle separat begutachten zu lassen, weiß ich sehr genau, dass diese sehr viele Fehler aufweisen. Auf die Fehler angesprochen, wurden die Beschreibungen und Bewertungen nie "vollendet".
Ich bitte Euch um sachdienliche Hinweise. Vielen Dank!





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Geschrieben von: frage61, 15.07.2012, 09:27, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

die neue Verordnung über Freistellungen etc. in NRW für Beamte ist zu dem Thema etwas unklar formuliert.

Weiß jemand, ob Urlaubstage bei einer Heilkur angerechnet werden ?

Danke und viele Grüße

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Geschrieben von: Gast, 13.07.2012, 20:30, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (6)

Hallo,
nach § 42 Abs. 4 LPVG NRW
"......Von ihrer Dienstlichen Tätigkeit sind nach Abs. 3 ganz freizustellen in Dienststellen mit in der Regel ......
501 bis 900 Beschäftigte zwei Mitglieder".

Handelt es sich hierbei um eine Mussregelung oder Kannregelung?

Danke


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Geschrieben von: Gast, 13.07.2012, 20:08, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Guten Tag,
habt Ihr Bedenken, wenn ein Ersatzmitglied nach dem LPVG NRW als Suchtbeauftragte benannt wird?

Vorab danke für Infos.

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Geschrieben von: Taschentuch, 12.07.2012, 11:20, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Nach meinen Informationen ist für NDS geplant, die sog. "075er" Konten bzw. Sonderposten in Nds. zu streichen. Demnach sollen alle Anschaffungen bis 1.000 € als Aufwand gelten und erst ab 1.000 € soll eine Aktivierung erfolgen.

Interessant wird die Frage, wie es sich bei den Eigenbetrieben nach HGB verhält. Wahrscheinlich muss hier eine entsprechende Konsolidierungsbuchung erfolgen.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael

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Geschrieben von: Gast, 12.07.2012, 10:34, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo!
Man nehme an, dass eine Freistellung für den Vorsitzenden im Personalrat beschlossen wurde und diese auch durch die Dienststelle umgesetzt ist. Natürlich hat der Vorsitzende auch einen bzw. zwei Vertreter. Wie ist die grundsätzliche rechtliche Lage wenn der Vorsitzende Urlaub hat oder krank ist. Überträgt sich diese Freistellung dann auf den Vertreter? Ist die Dienststelle verpflichtet den Vertreter von seiner Arbeit freizustellen? Wir nehmen an, dass es diesen Fall in NRW gibt. Leider konnten wir nichts in Kommentaren zum LPVG finden. Es wäre schön wenn sich jemand dazu äußert und vielleicht sogar ein vergleichbares Urteil liefern könnte.
Beste Grüße

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Geschrieben von: Gast, 11.07.2012, 21:14, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bin mit einigen weiteren Kollegen neu in den Personalrat gewählt (NRW) und habe nun die erste Sitzung hinter mir.
Der PR-Vorsitzende hat alle eindringlich gewarnt, dass absolut keinerlei Inhalte der Sitzung weitergegeben werden dürfen.
In dieser Sitzung hatte ich das Anliegen eines Kollegen vorgebracht, der eine neue Software installiert bekommen hat, aber keine Schulung bekommt, obwohl das nötig wäre. Wir haben das Problem erörtert und ich habe dann gefragt, was ich dem Kollegen als Feedback geben darf. Mit Hinweis auf die o.g. Aussage zur Schweigepflicht sollte ich dem Kollegen aber nur sagen dürfen, welche Aktion wir ihm empfehlen, aber nicht, was der PR plant, zu tun.
Ich habe mir den § 9 des LPVG zur Schweigepflicht und einen Kommentar dazu durchgelesen, bin aber nach wie vor nicht sicher. Was sind "Angelegenheiten oder Tatsachen von Bedeutung" (über die zu schweigen wäre)? Ich dachte da eher an Personalangelegenheiten wie Gehaltsabsprachen, Abmahnungen etc.
Die Auslegung unseres PR würde ja zur Folge haben, dass man über die Aktivitäten des PR nichts nach außen dringen lassen dürfte. Scheint mir nicht im Sinne des Erfinders, ist aber in der Vergangenheit auch schon so gehandhabt worden...
Es wäre schön, wenn ich hier schon mal Hinweise bekäme, denn eine gemeinsame Schulung der Neulinge ist erst für Januar vorgesehen. Danke im Voraus!

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Geschrieben von: Gast, 11.07.2012, 12:02, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (5)

Guten Tag,

ich wüsste sehr gerne, ob es im TVöD die Möglichkeit gibt, einem Beschäftigten, der im öffentlichen Dienst tätig ist und in EG 5 eingruppiert ist und dessen Arbeitsplatzbeschreibung keine Eingruppierung in EG 6 vorsieht, trotzdem freiwillig eine persönlich Zulage zu EG 6 zu zahlen?

Dieser Beschäftigte hat nicht die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten, sondern zum Kaufmann für Bürokommunikation absolviert und aufgrund der fehlenden persönlichen Eignung (Rechts-Teil während der Ausbildung) wurde eine Höhergruppierung in EG 6 abgelehnt.

Ich hoffe, mir kann jemand helfen!

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Geschrieben von: Gast, 11.07.2012, 09:57, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo,

mich beschäftigt eine Frage. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich monatlich 100€ Fahrtgeld bekomme. Nun bekomme ich das Geld jedoch nur, wenn ich einen Beleg einreiche (in meinem Fall monatlich die RMV Fahrkarte). In meinem Vertrag jedoch steht nicht drin, dass ich einen Nachweis erbringen muss. Es ist schon vorgekommen, dass ich das Geld nicht überwiesen bekommen habe, wenn ich vergessen hatte den Beleg ins Büro zu schicken. Stehen mir die 100€ nicht dennoch zu, auch, wenn ich keinen Nachweis erbringe? Schließlich steht davon nichts im Vertrag.
Danke

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