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Ich habe Versicherungskauffrau mit Zusatzqualifikation Fachassistentin gelernt. Seit 2 Jahren arbeite ich nun im Jobcenter in Baden-Württemberg und bin jetzt im 3 Jahr.
Weiß jmd., ob diese Voraussetzungen ausreichen, um die Angestelltenprüfung II zu absolvieren?
Und weiß jmd., ob ich mich beim Dienstherrn bewerben muss, oder ob ich mich direkt in KA oder Stgt. bewerben muss und dann beim Arbeitgeber nachfragen sollte ?
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Hallo,
wer kann helfen?
Bei uns gibt es Probleme bei den Beteiligungs-und Mitbestimmungsrechten. Diese weisen in ihrer Ausführung erhebliche Rechtsmängel auf. Wir sind jetzt in der Situation, dass wir rechtlichen Beistand bräuchten.
Wer hat Erfahrung mit der Inanspruchnahme von einem Anwalt?
Welche wichtigen Dinge sind zu beachten?
Wo können wir Beschlussvorlagen finden oder downloaden?
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Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hab da ein kl. Problem, evtl. kann mir jemand weiterhelfen.
Und zwar:
Die Fa. x hat Anfang des Jahres 2011 einen Antrag nach dem BImSchG auf Errichtung und Betrieb 2er Windenergieanlagen gestellt.
Einige Tage später kommt die Fa. y und stellt ebenfalls einen Antrag auf Errichtung und Betrieb 2er WEA im gleichen Gebiet.
Die Anträge wurden wegen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bzgl. Ausweisung von Vorrangflächen für WEA für ein Jahr ausgesetzt.
Trotz Aussetzung hatten wir die Vollständigkeitsprüfung durchgeführt.
Unser Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung (vorige Woche) die öff. Auslegung beschlossen. Aufgrund dessen, dass die Pläne bekannt wurden, hat die Fa. x die Standorte der beantragten WEA verändert, und die neuen Koordinaten eingereicht.
Frage ist, wie ist diese Änderung zu werten? Handelt es sich hier um einen neuen Antrag der Fa. x, so dass die Fa. y nunmehr als 1. Antragsteller zu werten ist? Die Fa. y hatte die Anlagen der Fa. x als Vorbelastung (Analge B) zu berücksichtigen. Muss jetzt die Fa. x die Anlagen der Fa. y als Vorbelastung berücksichtigen?
Hoffe mit/uns kann jemand helfen und bedanke mich schon jetzt.
Mit kollegialen Grüßen
Günter
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Ich stehe vor einer schwierigen Entscheidung. Nach meiner kfm. Ausbildung bei einer Bundesoberbehörde, stagniere ich auf einer E5-Stelle. Ich überlege, ob ich noch mit 26 eine Ausbildung zum Beamten im mittleren dienst machen soll, oder doch lieber den AL II.
Bei beiden E9/Stufe 4, oder A6/Stufe 3 würde ich anschließend ca. 1.800 € netto verdienen. Für die Beamtenausbildung spricht die kürzere Dauer und die anschließenden Privilegien. Für die AL II-Weiterbildung spricht, die volle Vergütung während der Ausbildung. Dafür ist aber der Stoff deutlich intensiver...
Wie würdet Ihr euch entscheiden?
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Hallo,
ein seit 5 Jahren vollständig vom Dienst freigestelltes Personalratsmitglied (Beamter) bewirbt sich auf eine Stelle mit
höherem Endgrundgehalt.
Er möchte seine Freistellung weiterhin fortführen.
Die letzte Regelbeurteilung erfolgte vor 5 Jahren.
Aufgrund der Freistellung erfolgte danach keine mehr.
Hinzu kommt, dass der betreffende Beamte schwerbehindert ist.
Der Beamte hatte in seiner letzten Regelbeurteilung (vor 5 Jahren)
9 Punkte; ein jetziger Mitbewerber aktuell 11 Punkte.
Wie kann man dem schwerbehinderten Beamten im Hinblick darauf
gerecht werden, dass er nur die 5 Jahre zurückliegende Beurteilung mit 9 Punkten aufweisen kann ?
Vielen Dank im voraus für die hoffentlich erfolgenden Antworten.
Gruß
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habe eben dieses Forum hier gefunden, was ich auch sogleich testen möchte. ![]()
Da auf meiner derzeitigen Stelle (mittl. Dienst) eventuell eine Verbeamtung möglich wäre, ich aber eventuell auch ein Studium beginnen möchte, überlege ich seit langer Zeit was nun die beste Vorgehensweise ist. Leider bin ich diesbezüglich noch immer zu keinem Ergebnis gekommen
. Einerseits gibt es immer weniger Beamtenstellen und es ist vll. eine einmalige Gelegenheit, anderseits wäre ich mit einem Studium (hoffentlich) in ca. 3 Jahren fertig. Die Zukunftsaussichten allgemein (arm/reich etc.) sind auch nicht wirklich rosig... Da es hier sicherlich viele Leute mit viel Lebenserfahrung gibt, wäre ich für hilfreiche Antworten sehr dankbar. Danke vorab.
Viele Grüße
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Servus!
Zur Erklärung welche Info ich suche:
Vor einigen Jahren wurde durch die EU bzw. den EuGH entschieden,
dass EU Bürger nur noch max. 48 Std. arbeiten sollen und nur mit
Opt Out, in Ausnahmefällen bis zu 65 Std. arbeiten dürfen. Viele
Dienstherren haben erst 2007 oder noch später umgesetzt.
Nun gibt es seit September 2011 ein EuGH Urteil, welches ein
Anrecht der Beschäftigten auf Überstundenausgleich durch Freizeit,
für den Zeitraum zwischen der Gültigkeit der 48 Std. Woche und der
tatsächlichen Umsetzung auf die 48 Std. Woche bekräftigt.
Meine Fragen:
Kann mir jemand sagen, zu welchem (möglichst exaktem) Zeitpunkt
die maximale Arbeitszeit von 48 Std. geltendes Recht wurde?
Fällt euch dazu das passende Urteil oder so was ein?
Grüße
Marcus
Hier ein Artikel der Verdi News 14/2011:
Zitat:Unterstützung durch ver.di Rechtsschutz brachte vollen Erfolg
(pm/bs) Beamte der Berufsfeuerwehr, die bis zum Jahre 2006
durchschnittlich 54 Stunden wöchentlich gearbeitet haben,
dürfen nach einem neuen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
in Leipzig für die über 48 Wochenstunden hinausgehende
Arbeitszeit den vollen Freizeitausgleich beanspruchen.
„Bereitschaftsdienst ist wie normaler Dienst zu bewerten“,
betonten die Richter.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft bewertet die
Entscheidung als „Durchbruch der Vernunft“. „Damit
herrscht jetzt Rechtssicherheit. Den erheblichen Belastungen
der Berufsfeuerwehr wird bei der Arbeitszeit endlich Rechnung
getragen“, freute sich ver.di Bundesvorstandsmitglied Achim
Meerkamp.
Das Gericht hatte Ende September entschieden,dass der
Freizeitausgleich im vollen Umfang der zu viel geleisteten
Arbeitsstunden gewährt werden muss und sich dabei auf
europaweite Regelungen bezogen. Davon abweichende Urteile
der Vorinstanzen zulasten der Feuerwehrleute hoben die
Leipziger Richter auf. Das Verfahren vor dem
Bundesverwaltungsgericht geht zurück auf einen Antrag von
Bielefelder Feuerwehrleuten, die im Jahre 2001 gegen die
Praxis der Anrechnung von Bereitschaftszeiten und von
abgeleisteten Überstunden im Einsatzdienst vorgegangen
waren und dabei vom ver.di Rechtsschutz unterstützt wurden.
„Damit haben die von uns geführten Gerichtsverfahren den
größtmöglichen Erfolg für die Kolleginnen und Kollegen
erzielt“, betonte Meerkamp.
AZ: BVerwG 2 C 32.10 – 37.10)
Grüße
Marcus
Mir ist ein Fehler unterlaufen: Das aktuelle Urteil ist nicht vom EuGH sondern vom BVerwG.
Sorry
Ich bin Lebenszeitbeamter und möchte den Dienstherren wechseln. Der potentielle neue Dienstherr hat mich nun zur amtsärztlichen Untersuchung eingeladen. Mein BMI ist schlecht. Kann der Dienstherrenwechsel jetzt noch scheitern?
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Mahlzeit Kollegen ![]()
Ich bin seit ca. 10 Jahren bei der Straßenreinigung beschäftigt.
Nach und nach wurden uns hier sämtliche Zuschläge gestrichen oder gekürzt. Ist das rechtlich zulässig, dürfen die von der Personalabteilung das einfach so machen?
Welche Zuschläge kann ich denn bei der Straßenreinigung schreiben?
Hat jemand eine genaue Ahnung?
mfg.
Highwayalex
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Hallo,
ich mache eine Teilzeitausbildung (32 Std/Woche) zur Verwaltungsfachangestellten.
Kann mir jemand sagen, ob die Teilzeit der Grund sein kann, nicht verkürzen zu dürfen???
Außerdem habe ich schon eine Berufsausbildung zur Bürokauffrau.
Danke
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Hallo,
ich habe da ein kleines Problem, ich bin schwanger ( 17 jahre alt ), hatte noch nie was mit dem Jugendamt zu tun, weil meine soziale und familiäre Situation sehr gut und meine Familie nicht sehr auffällig ist.
Ich mache gerade meinen MSA ( mittleren Schulabschluss ) und werde meine Ausbildung voraussichtlich ein Jahr nach der Geburt meines Kindes machen. Soweit so gut
.... Nur das Problem ist, dass meine Mutter Harz4 bekommt. Und wir uns leider keine große und kindergerechte Wohnung haben. Ich muss mir mit meiner Mutter ein Zimmer teilen und wenn das Kind da ist leben drei Personen also in einem Zimmer, was natürlich gar nicht geht !!
Ich habe Angst, dass mich das Jugendamt in ein Mutter-Kind-Heim steckt, weil ich finde, dass das nur für Leute ist, die Probleme haben, sich um das Kind zu kümmern und somit Hilfe benötigen ( vom Prinzip nicht schlecht ), aber mir geht es ja nur um den Platz der Wohnung. Würde das Jugendamt mir eine eigene Wohnung genehmigen wenn sie sehen würden, dass ich eine gute Mutter bin ... weil ich gehört habe, dass die gerne mal Harz4 empfänger unter einem Kamm stecken ??
Ich habe große Angst mich dort zu melden 
Lg
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Hallo unsere Kommune hat einen Wohnblock veräußert.
Buchwert des Blocks 600.000
Verkaufspreise 200.000
somit Verlust 400.000
Für mich stellt sich die Frage, ob sich der Verlust im Jahr der Veräußerung in der GuV niederschlägt.
Das würde für uns bedeuten, dass wir keinen ausgeglichenen Haushalt mehr haben, sondern einen Nachtragshaushalt beschließen müssen.
Wer kann mir helfen?
Danke
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Hallo
zusammen,
ich habe eine Arbeitsplatzbeschreibung nach einem neuen, bei uns eingeführten Muster zufertigen.
U.a. ist ein Punkt mit der Überschrift:
Zusammengefasste Darstellung der wesentlichen dienstlichen Beziehungen unter Angabe von Zielsetzungen, von erläuterungsbedürftigen oder strittigen Themen und von Gesprächspartnern
Ich bin in unserer Verwaltung zuständig für die soziale Wohnraumförderung und Umwelt (Immissionsschutzrecht).
Hat jemand einen solchen Punkt in seiner Arbeitsplatzbeschreibung ausgefüllt oder kann mir mitteilen, wie ich diesen Punkt am Besten beschreibe ?
Ich danke schon jetzt für die Antworten.
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Hallo an alle hier,
ich habe eine abgeschlossene Ausbildung zum Bürokaufmann und bin in der EG 3 eingruppiert. Ich habe gelesen, dass in der EG 1 bis EG 3 die an- und ungelernten eingruppiert werden. Meine Stellenbewertung hat auch nur die EG 3 gebracht.
Kann ich gegen die Bewertung angehen mit dem Hinweis, dass an- und ungelernten in diese EG eingruppiert werden, ich aber eine abgeschlossene Ausbildung habe?
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Schönen guten Tag,
ich beginne nächstes Jahr meine zweite Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter. Jetzt stelle ich mir die Frage ob es möglich ist das 1. Lehrjahr ganz zu überspringen und im 2. zu starten. Rein theoretisch ist es möglich, aber meint ihr es ist möglich den Stoff aus dem 1. Lehrjahr sich so reinzuholen? Oder meint ihr das es zu viel & zu schwer wird?
Mit freundlichen Grüßen
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