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Geschrieben von: Gast, 04.09.2014, 14:52, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo liebes Forum,

ich muss hier mal meinen Kummer loswerden, da mich Recherchen über gesetzliche Grundlagen zum Thema "Pflichten des Personalrates" nicht weiterbringen...

Konkret zum Fall:
Unsere Personalratsvorsitzende beteiligt sich regelmäßig am Mobbing gegenüber einer anderen Kollegin. Mir ist dieser Umstand schon länger bewusst und stört mich und ich möchte meiner Kollegin nun helfen! Heute habe ich die Personalratsvorsitzende erwischt, wie sie mich nachgeäfft hat und es reicht jetzt wirklich. Schließlich geht ihr Verhalten nicht nur gegen eine sondern augenscheinlich auch gegen mehrere Kollegen, von denen sie immerhin gewählt wurde.

Wie soll man sich in diesem Fall verhalten? Ist sie als Personalratsvorsitzende nicht verpflichtet, aktiv gegen Mobbing zu wirken? Ich finde es absolut nicht vertretbar, wie sie sich verhält - gerade in Anbetracht der Tatsache, dass sie Vorsitzende des Personalrates ist!!

Über einige Antworten würde ich mich freuen und bedanke mich schon im voraus.

Grüße,
Sabravo


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Geschrieben von: Gast, 03.09.2014, 18:30, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

bin Kommunalbeamter (QE2) seit mehreren Jahren in A9 und umgeben mit Tariflern in E10.
Welche Möglichkeiten gibt es eine Amtszulage nach A9+Z zu gelangen, bzw. was setzt dies voraus.
Ist dies heutzutage wirklich so kompliziert und beinahe unmöglich eine Amtszulage zu gewähren.
Oder muss hier eine eine komplett neue Stelle geschaffen werden.

Hat hier jemand Erfahrungen, bzw. selbst die Amtszulage erhalten und wenn ja wie?

Vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 03.09.2014, 13:04, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo!
Ich arbeite in recht kleinem Krankenhaus in BW mit 7 Personalratsmitgliedern.

Im Mai haben bei uns Neuwahlen stattgefunden.
Der Vorsitzende wurde vom Gremium (4:3 Stimmen) leider der gleiche gewählt.

Und wie die Jahre zuvor, geht es weiter so dass er eigenmächtig handelt bzw. mit noch zwei anderen Mitgliedern die die gleiche Schiene fahren „um jeden Preis der KK Leitung schaden“

Was können wir dagegen tut.
Sie haben z.B. vor kurzen ein Schreiben an PDL ausgegeben ohne mit den anderen Kollegen zu besprechen und ohne deren Anwesenheit.

werde mich über schnelle und konstruktive Antwort freuen

Gruß bercik



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Geschrieben von: absinth77, 01.09.2014, 15:35, Forum: Bürgerfragen, Antworten (2)

Hallo,

wollte nur mal nachfragen wie es sich mit Genehmigungsfreistellungen (Art. 58 BayBO) verhält wenn im Bebauungsplan Ausnahmeregelungen bereits mit festgesetzt wurden?

Geht um folgenden Sachverhalt:

Im Bebauungsplan für ein Allgemeines Wohngebiet wurden u.a. Baugrenzen festgesetzt. Eine Überschreitung dieser Baugrenze durch Terrassenüberdachungen mit einer Tiefe von bis zu 3,20 Meter ist ausnahmsweise zulässig.

Kann ein Bauantrag für eine Terrassenüberdachung mit 3,10 m Tiefe und Überschreitung der Baugrenze nun im Genehmigungsfreistellungsverfahren (gem. Art. 58 BayBO) behandelt und durch die kreisangehörige Gemeinde "genehmigt" werden? Oder ist trotzdem das Genehmigungsverfahren gem. Art. 59 BayBO durch die Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt) durchzuführen?

Abwandlung:
Die Terrassenüberdachung hat nun eine Tiefe unter 3,00 Meter und weniger wie 30 m² Fläche und wäre nach Art. 57 BayBO verfahrensfrei. Wäre dann trotz der Baugrenzenüberschreitung überhaupt ein Bauantrag/Baugenehmigung nötig?


Sind ja durchaus große Kostenunterschiede zwischen Freistellungsverfahren und "normalem" Genehmigungsverfahren die da auf den Bauherren zukommen könnten.

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Geschrieben von: Gast, 30.08.2014, 10:13, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Einen wunderschönen guten Morgen wünsche ich Euch allen!

Folgernder Sachverhalt:
Die Stelle eines Beamten wurde im Stellenplan von A 11 nach A 12 angehoben. Der Vollzug des Stellenplanes steht im Oktober an. Der Stelleninhaber nimmt aber seit einem halben Jahr die Aufgaben, die mit dieser Stelle verbunden sind, nicht mehr wahr. Er wurde von diesen Aufgaben entbunden und mit der kommissarischen Wahrnehmung von Aufgaben eines anderen Dienstpostens (A 13) beauftragt.
Es sieht derzeit danach aus, dass diese Stelle A 13-Stelle, entgegen der Absicht des Bürgermeisters, sehr wahrscheinlich aufgrund eines Konkurrentenstreites mit einem anderen Bewerber dauerhaft besetzt werden wird. Auf jeden Fall nicht mit dem vom Bürgermeister vorgesehen Bewerber.

Der Bürgermeister möchte nun "seinen" Beamten, den er mit der kommissarische Wahrnehmung der Aufgaben der A 13-Stelle beauftragt hat, zum 01.10.2014 gerne zum Amtsrat (A 12) befördern.

Frage 1:
Ist die Beförderung nach A 12 möglich, mit der Begründung, dass seine "ursprüngliche" Stelle angehoben worden ist, er ja noch im Stellenplan auf dieser Stelle ausgewiesen wird, obwohl er diese Tätigkeiten nicht mehr wahrnimmt?

Frage 2:
Kann er aufgrund der kommissarischen Wahrnehmung der Aufgaben aus der A 13-Stelle heraus befördert werden?

Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet, da ich in dieser Sache nicht mehr weiterkomme.


LG und einen schönen Tag noch.



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Geschrieben von: Gast, 29.08.2014, 22:00, Forum: Fortbildung, Antworten (3)

Guten Abend zusammen,

ich bin 19 Jahre alt, seit diesem Jahr mit der 3-jährigen Ausbildung zum Vfak fertig und arbeite in einer kleinen Gemeinde (< 5000 Einwohner) in Bayern.

Nun möchte ich mich so schnell und so gut wie möglich weiterbilden.

Nun habe ich aber in verschiedenen Beiträgen gelesen, dass sich der AL II kaum lohnt, vorallem wenn man ihn selbst bezahlen muss, da man letztendlich sowieso nicht auf eine "höhere Stelle" kommt.
Andere wiederum sagen, dass der AL II das Maximun ist und man auf keinen Fall weiter machen sollte, da es verschwendete Zeit ist.


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Was habt ihr für Erfahrungen und würdet Ihr eure Wahl wiederhohlen?


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Die andere Frage ist die, ob ich den Verwaltungsfachwirt eher bei der Bayerischen Verwaltungsschule (2 Jahre teilzeit + mehrere feste mehrwöchige Blöcke in der BVS selbst) oder bei der Verwaltungsakademie ( 6 Semester = 3 Jahre teilzeit)


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Außerdem würde ich gern wissen, ob es sich tatsächlich lohnt danach noch dem Verwaltungsbetriebswirt zu machen und ob es auch die Möglichkeit eines Diplom gibt, oder man dazu eine Beamtenstelle ... braucht.


Vielen herzlichen Dank für Eure Bemühungen und einen schönen Abend!
Liebe Grüße

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Geschrieben von: Gast, 27.08.2014, 17:32, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo,

bin als Angestellter in einer Kommune als Buchhalter tätig. Nun soll ich außerhalb meiner Arbeitszeit auf Gemeinderatssitzungen gehen und Schriftführer sein.

Muss ich das machen? Als Beamte würde ich das verstehen, da diese "immer" im Dienst sind, aber als Angestellter kann ich mich damit nicht so anfreunden.

Danke für Euren Rat.

Gruß

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Geschrieben von: Gast, 26.08.2014, 17:25, Forum: Fortbildung, Antworten (3)

Schönen Abend,

nachdem ich mir stundenlang die Finger wund gegoogelt habe ohne ein brauchbares Ergebnis zu finden frage ich jetzt hier:

Ist hier jemand der/die die Unterbringungspflicht für die Lehrgänge der bayerischen Verwaltungsschule irgendwie umgangen hat? Konkret geht es mir um den AL II - allerdings freue ich mich auch über Erfahrungen aus anderen Lehrgängen.

Die BVS scheint es mit ihrer Internatspflicht recht genau zu nehmen.

Ich kenne 1 Person die aufgrund fehlender Kinderbetreuung von dieser Pflicht entbunden wurde. Da ich aber kein Kind habe trifft dieser Fall nicht auf mich zu.

Liebe Grüße

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Geschrieben von: Gast, 26.08.2014, 02:15, Forum: Fortbildung, - Keine Antworten

Hallo,
ich bin Vfa-k in Bayern und möchte mich schnell weiterbilden.

Was haltet ihr vom Betriebswirt (VWA) ?)

Hat jemand Erfahrungen, ob dieser vwa Betriebswirt genauso anerkannt wird wie der Verwaltungsfachwirt der bvs?


Danke

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Geschrieben von: Gast, 19.08.2014, 10:16, Forum: TVöD, Antworten (4)

Hallo...

Ich habe eine Frage, zu der ich bisher keine genaue Antwort finden konnte. Ich würde mich freuen, wenn mir vielleicht jemand helfen könnte.

Mein Arbeitgeber (Kommune, öffentlicher Dienst) hat mich während meinem Sommerurlaub an einem Tag für ca. 2 Stunden aus dem Urlaub geholt, um ein dringendes Problem zu lösen. Man möchte mir nunmehr aber nur die 2 Stunden, die ich gearbeitet habe, gut schreiben. Habe ich in diesem Fall evtl. Anspruch auf einen kompletten Tag Urlaubserstattung? Ich war mit meiner Familie auf einer Tagestour und musste diese extra abbrechen, um meiner Dienststelle helfen zu können.

Danke vorab für Hilfe.

Gruß

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Geschrieben von: Gast, 14.08.2014, 11:35, Forum: Fortbildung, Antworten (2)

Hi,
ich interessiere mich für den AL II und arbeite in Bayern.
Gibt es neben der üblichen Weiterbildung über die Bayerische Verwaltungsschule (BVS) noch einen anderen Weg?
Zum Beispiel über irgendeine Verwaltungsakademie oder sowas in der Art?
Wenn ja - wird diese Weiterbildung von den Behörden genauso anerkannt wie die der BVS?

Danke
Gruß


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Geschrieben von: Gast, 11.08.2014, 21:48, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,
ich beende dieses Jahr meine Ausbildung als VFA-K in einer kleinen Kommune in Bayern.

Danach habe ich die Möglichkeit entweder vom Aufgabenbereich in das Bauamt oder in die Kasse zu kommen.

Nun stellt sich für mich die Frage, wo die Vor- und Nachteile liegen bzw. wo es bessere Aufstiegschancen gibt bezüglich eventuell späteren Arbeitgeberwechsel oder Angestelltenlehrgang II oder Eingruppierung???


Was würdet ihr bevorzugen?



Gruß


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Geschrieben von: Gast, 08.08.2014, 10:34, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Meine Stelle wird aktuell nach A8 bewertet. Bei der Überarbeitung der Arbeitsplatzbeschreibung habe ich nun die Bewertungsmerkmale der Stelle eingesehen; das Bewertungsmerkmal "Grad der Verantwortung/Ausführungsverantwortung" durch in Stufe 4 eingestuft, allerdings wurde eine Wertzahl von 62 vergeben. Laut dem Erläuterungsbogen zur Dienstpostenbewertung entspricht Stufe 4 aber der Wertzahl 78; bei Vergabe der 78 würde die Stelle nach A9 bewertet werden müssen.
Meine Frage: Kann von der Wertzahl "individuell" abgewichen werden, oder sind Stufe und Wertzahl in festen Zusammenhang?

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Geschrieben von: Gast, 08.08.2014, 10:01, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Hallo,
ich hätte gerne mal gewusst, wie Ihr so eingruppiert seid?
Reine Elterngeld / Betreuungsgeldsachbearbeitung -alles!
E8 / E9

Danke!

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Geschrieben von: Gast, 08.08.2014, 09:07, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo ihr Lieben,

ich bin seit 1er Woche aus der Elternzeit zurück und arbeite vorerst 8,5h täglich. Es besteht aber auch die Möglichkeit 6h bzw. 7h täglich zu arbeiten, was ich auch gerne in Anspruch nehmen möchte, so ist mehr Zeit für den Kleinen. Mich interessiert es aber, wie das Gehalt dann aussieht (Ost). Wisst ihr, wo ich das rausfinden kann?

Vielen Dank schonmal,

Moni

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