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Hallo zusammen!
Ich würde gern in den gehobenen Dienst aufsteigen. Als ausgebildete Verwaltungsfachangestellte arbeite ich in einer bayerischen Gemeinde. Die Weiterqualifizierung zum Verwaltungsbetriebswirt habe ich jetzt an der BVS abgeschlossen. Die einfachste Möglichkeit wäre den AL II zu absolvieren um eine mit dem gehobenen Dienst vergleichbare Tätigkeit auszuführen. Mein Arbeitgeber genehmigt mir den AL II nicht. Welcher Weg wäre in meiner Situation üblich bzw. am einfachsten um in den gehobenen Dienst aufzusteigen? Studium ist klar aber muss ich die (Fach)Hochschulreife, das Abitur etc. nachholen oder würde eine "Eignungsprüfung", dementsprechende Berufserfahrung, Ausbildungsstand ausreichen?
Würde mich über Antworten freuen!
Danke!
Schöne Grüße
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Unsere Archivarin fragt nach einem Erschwerniszuschlag, da sie im schmutzigen und verstaubten Keller verschimmelte Akten aufarbeiten soll. Habt Ihr da Erfahrungen?
Vielen Dank
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Hallo zusammen,
Wie sieht es bei Fahrten aus, die ich (bedingt durch bereits vereinbarte Termine) von zuhause beginne, zur Außenstelle/bzw. Außentermin mit dem privaten PkW zurücklege und im Anschluss entweder in die Dienststelle oder aber weil es im Rahmen meiner Arbeitszeit sich bewegt wieder heim fahre ? Der Arbeitgeber ist der Meinung, dass in allen Fällen pauschal die Fahrt von zu hause zur Dienststelle immer als Fahrtzeit abgezogen werden muss. (Bsp. Zuhaus/Dienststelle betragen 15 Minuten, zuhaus Außenstelle 20 Minuten abzurechnen wären nur 5 Minuten als Arbeitszeit).
Die gefahrenen km sind aber ab zuhaus abzurechnen, irgendwie scheint es mir etwas unlogisch zu sein, wenn es meine dienstliche Aufgabe ist Außentermine zu machen.
Hoffentlich war es nicht zu kompliziert, freue mich auf eine Rückmeldung.
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Hallo,![]()
wir haben Verträge, wo wir Entschädigungszahlungen gestaffelt nach Jahren zahlen müssen.
Er handelt sich um Gebäude auf fremden Grund und Boden.
In den ersten 5 Jahren bekommen die Berechtigten 100,00 Prozent des Verkehrswertes von uns zurück, wenn ein Auflösungsvertrag zwischen den Vertragsparteien geschlossen wird oder wenn der Mietvertrag nicht weiter verlängert wird.
Die Entschädigung mindert sich blockweise alle 5 Jahre um insgesamt 5 Prozent.
Nach 5 Jahren 95 Prozent
Nach 10 Jahren 90 Prozent
Nach 15 Jahren 85 Prozent
Usw.
Bis keine Entschädigung mehr zu zahlen ist.
Wie würdet Ihr die Rückstellung berechnen.
Der Wert der Verkehrswerte wurde insgesamt geschätzt.
Ich würde nach den Prozenten vorgehen wollen und diesen Wert jährlich bzw. alle 5 Jahre anpassen wollen.
Hier habe ich aber das volle Risiko berücksichtigt, welches eintreten könnte.![]()
Gruß
Detlef
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Hallo Zusammen, 
hat jemand einen ähnlichen Fall - vorzugsweise nach S-H-Recht - bereits abgearbeitet?
In einer Gemeinde wurde 1997 für 4.000,00 DM ein Kabel für die Installation einer Straßenbeleuchtung in die Erde eingelassen. Bis heute ist allerdings noch keine Straßenleuchte angeschlossen.
Generell soll das Kabelwerk gemeinsam mit der Straßenbeleuchtung aufgenommen und bewertet werden (Quelle??). Hier stellt sich allerdings für uns die Frage, ob jetzt nur das Kabel aufzunehmen ist. Wenn ja, als Anlagen im Bau? Oder dürften wir das Kabel entsprechend der Nutzungsdauer ab 1997 abschreiben? Es steht nicht fest, ob bzw. wann eine Installation einer Leuchte erfolgt. Demnach liegt das Kabel bereits im Erdreich und verliert m.E. an Wert. Andererseits ist die „Gesamtbeleuchtung“ nicht abgeschlossen und demnach eher Anlage im Bau.
Freundliche Grüße
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Guten Morgen!
Meine Frage bezieht sich auf die Gebühren der Musikschule für das Schulhalbjahr 2012/2013. Dieses geht von 01.08.2012 bis 31.01.2013.
Bei uns gibt es Halbjahreszahler, Quartalszahler und Monatszahler. Fälligkeiten sind immer der 15. eines Monats.
Wie wird das nun gehandhabt?
Wird die Forderung immer als ganzes gebucht, also immer für ein Halbjahr? Oder wird z.B. bei den Monatszahlern jedes Mal eine neue Forderung eröffnet? Muss eine Rechnungsabgrenzung erfolgen?
Bitte helft mir, ich bin ein bisschen ratlos... Vielen Dank!
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Hallo Zusammen,
endlich ist es nach der langen Lernerei soweit, ich stehe unmittelbar davor, ein Beamter zu werden. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, welche Krankenversicherung für mich denn jetzt am vorteilhaftesten ist. Ich hoffe, hier viele langjährige Beamte zu finden, die mit mir Erfahrungen teilen. Kennt ihr Vergleichsportale, in den Tarife aller Versicherungen verglichen werden ?
Danke im voraus
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Hallo!
In wie weit ist ein Ministerium einer untergeordneten Behörde weisungsbefugt, insbesonders wenn es innerhalb der Behörde um die Verteilung von Räumlichkeiten geht? Anders gefragt, kann das Ministerium seiner Behörde vorschreiben wie es seine Räumlichkeiten in Bezug auf die verschiedenen Abteilungen nutzt?
Danke!
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Hallo.
Ich beginne bald eine Umschulung zum Verwaltungsfachangestellten. Mit dem Bestehen der Prüfung habe ich auch schon zu 99 % eine Einstellungszusage. Als ich noch zur Schule gegangen bin , habe ich in der öffentlichen Verwaltung ein Praktikum gemacht. Damals hat mir die Arbeit sehr gefallen.
Ein paar Frage habe ich hier an die Experte. Meine Einstellungsstelle (Bundesministerium) hat mich gefragt ob ich Interesse an der Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt habe. Im öffentlichen Dienst gehen ja viele in den nächsten Jahren in den Ruhestand und die Stellen müssen neu besetzt werden.
Nun habe ich ein paar Fragen. Ich habe schon einiges über den Angestelltenlehrgang 1 und 2 gelesen. Kann mir jemand schreiben inwiefern der Angestelltenlehrgang 1 mit der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten vergleichbar ist. Ist der AL1 höherwertiger als die Ausbildung zum VWF ?
Mir würde auch eine einfache Erklärung helfen, was denn die beiden Lehrgänge überhaupt sind.
Und wie kann ich denn den AL2 mit der Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt vergleichen ? Die Ausbildung werde ich in Brandenburg machen.
Vielen Dank für Eure Hilfe
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Hallo!
Ich lese hier oft welche Kämpfe die Personalräte mit ihren DSL ausfechten. Dies ist in unserem Institut anders. Hier ist es die (räumlich abgetrennte) Personalverwaltung, die fragwürdige Entscheidungen trifft, falsche Rechtsauskünfte erteilt und sich gegenüber der DSL und dem Personalrat stur und stumm stellt. Anträge und Briefe der dem Personalrat gegenüber meist fairen DSL werden langsam oder oft auch gar nicht bearbeitet, eine telefonische Erreichbarkeit besteht nur äußerst selten. Druck durch die übergeordnete Behörde besteht nicht. Welche Möglichkeiten hat ein Personalrat, wenn die Personalverwaltung nicht auf Schreiben und Telefonanrufe reagiert bzw. bei Kritik an Einstufungen/Eingruppierungen mit Streichung von Stellen droht?
Danke!
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Hallo,
wir sind uns hier nicht ganz im klaren, ob wir die Rechnung als Verbindlichkeit oder Rückstellung buchen müssen.
Folgender Sachverhalt.
Die Rechung ist im September vor Erstellung der Eröffnungsbilanz eingegangen.
Wir haben Widerspruch eingelegt.
Im März des folgenden Jahres wurde dem Widerspruch teilweise abgeholfen.
Wir haben dagegen Klage eingereicht.
Wie würdet Ihr dieses Sachverhalt sehen.
Ich würde es als Verbindlichkeit buchen.
1) Betrag steht fest
2) Fälligkeit war bekannt
3) Die Verpflichtung bestand aufgrund der Rechnungsstellung
Ich freue mich auf Eure Antworten![]()
Gruß
Detlef
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Hallo liebe Forengemeinschaft, folgende Fragen:
1. Grundstückerwerb
Eine Gemeinde möchte ein Grundstück erwerben. Auf diesem Grundstück befindet sich eine Straße. Wie müssen die Anschaffungskosten aufgeteilt bzw. geplant werden (z.B. die Vermessungskosten). Was wird wie der Straße zugerechnet und was zum Grundstück (in der Planung und später auch beim Bilanzansatz)?
2. Grundstückübertragung
Folgendes Problem: Eine Gemeinde hat ein Grundstück. Dieses überträgt sie ohne Gegenleistung an eine anderen Kommune (es kommt also einer Schenkung gleich). Wie stellt sich das in der Bilanz dar? Irgendwie muss der Grundstückswert ja auch wieder aus der Bilanz raus... Ist das dann eine außerplanmäßige Abschreibung? Eigentlich ja nicht... Oder ein außergewöhnlicher Aufwand?
Bitte helft mir! Vielen Dank :-)
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Hallo,
ich bin ausgebildeter Sozialversicherungsfachangestellter und arbeite nun schon 6 Jahre in der Kommunalverwaltung. Ich habe versucht meine Ausbildung anerkennen zu lassen als Verwaltungsdachangestellter. Dies wurde von meiner Kommune aber leider nur teilweise anerkannt, da angeblich zu viele Abweichungen im Lehrplan vorhanden waren. Nun habe ich noch einen Lehrgang für Quereinsteiger besucht, wo genau die fehlenden Fächer vermittelt wurden. Zwar nicht im vollen Umfang aber es hat für mich ausgereicht um sagen zu können dass es sich hier auch nur um Arbeit mit dem Gesetz handelt und dies nicht wirlich ein grosser Unterschied zu der Bearbeitung aus dem SGB ist.
Ich habe schon mehrfach gehört, dass meine Ausbildung ohne weiteres komplett anerkannt wurde als Verwaltungsfachangestellter. Auch die Bankkaufleute werden 1 zu 1 anerkannt als Verwaltungsfachangestellte. Mich würde interessieren, ob jemand einen ähnlichen Fall kennt, wo die Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten komplett anerkannt wurde und derjenige so gleichgestellt ist mit dem Verwaltungsfachangestellten / Angestelltenlehrgang 1. Ausserdem würde ich gerne wissen wie ein solcher Bewertungsvorgang vonstatten geht und wo man das alles nachlesen kann, um selber mal zu bewerten.
Gruss
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Guten Morgen,
ich möchte gerne Ihre Meinung zum Thema "Praktische Anerkennung des Masterstudienganges Public Management und damit einhergehend der Aufstieg in den höheren Dienst" erfahren.
Ich möchte gerne ein solches Studium wahrnehmen, allerdings habe ich Zweifel, ob sich diese große Investition auch tatsächlich auszahlt. Die Stellen im höheren Dienst sind rar und die Konkurrenz der Volljuristen ist gerade im öffentlichen Dienst unweigerlich gegeben.
Mich würde jetzt interessieren, ob sich die Personaler und Führungskräfte unter Ihnen die Einstellung eines solchen Bewerbers vorstellen können und wie die Qualität eines solchen Bewerbers gesehen wird.
Gruß
der Niedersachse
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Ich bin seit ca. 2 Jahren als Elektriker/Hausmeister bei unserer Stadtverwaltung angestellt.
Mein Kollege geht demnächst in Rente, dann bin ich allein für den Elektrobereich zuständig.
Ich bin verantwortlich für Prüfungen der elektrischen Betriebsmittel, ortsfesten Anlagen und Blitzschutz. Außerdem bin ich bei jeder Festlichkeit in unserer Großgemeinde für die Stromversorgung verantwortlich. Meinen Arbeitsablauf plane ich selbstständig. Außerdem bin ich noch zuständig für kleinere Reparaturen und Installationsarbeiten.
Nun meine Frage:
Welche Entgeldgruppe sollte ich bekommen und wer legt diese fest???
P.S. Zur Zeit verdient bei uns ein Straßenkehrer ohne Ausbildung mehr als ein Elektriker mit Ausbildung und 20 Jahren Berufserfahrung.
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