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Hallo,
meine Frage ist, ob man wenn man mit der Ausbildung im gehobenen Dienst fertig ist, nur in ein weiter entfernt liegendes Amt versetzt werden kann, wenn man verheiratet ist oder Kinder hat? Ich bin im mittleren Dienst und fertig mit der Ausbildung und arbeite in Hannover beim Finanzamt. Mein Freund ist im gehobenen Dienst und muss noch 1 Jahr machen, bis er die Ausbildung fertig hat. Da er in einem Amt ist (ca. 250 km weg von Hannover), in dem momentan auch Leute im gehobenen Dienst gebraucht werden, wissen wir nicht, ob er versetzt werden kann.
Gibt es hier jemanden mit einem ähnlichen Fall vielleicht? Weil heiraten möchte ich noch nicht und ebenso keine Kinder bekommen. Also was tun? Wäre es sinnvoll, wenn mein Freund seinen Erstwohnsitz in Hannover anmeldet (in meiner Wohnung) und dann einen Zweitwohnsitz im anderen Bezirk hat, oder macht das keinen Unterschied?
Danke schon mal im vorraus!
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Hallo,
ich versuche mich grad im Internet...![]()
Weiss jemand, ob es irgendwo Statistiken gibt, wie viele Beamte im Jahr für Dienstunfähig "erklärt" werden? Und ich meine nicht vorübergehend dienstunfähig, sondern so richtig.
Interessant wäre auch, wie viele wieder den Dienst antreten müssen...
Wäre für Infos sehr dankbar,
Steffi***
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Hallo,
was habt ihr denn für Erfahrungen mit befristeten Verträgen gemacht? Ist eine Wahrscheinlichkeit bei einer größeren Gemeinde gegeben, einen festen Vertrag zu erhalten? Oder ist es bereits im öffentlichen Dienst unwahrscheinlich einen unbefristeten zu erhalten?
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Hallo,
ich hoffe, ich bin hier richtig...
Ich bin zurzeit in Elternzeit und diese endet im Mai nächsten Jahres. Nun wird meine große Tochter nächstes Jahr eingeschult und ab Juli habe ich unmöglich einen Urlaubsanspruch für 6 Wochen. Deshalb habe ich meinen Personalleiter angerufen und um Beurlaubung bis Ende September gebeten. Diese wurde mir auch mündlich bejaht (muss es noch schriftlich einreichen).
Jetzt meine Frage:
Wer bezahlt eigentlich die Beiträge, die auflaufen? Ich meine damit KK, Rentenv., Arbeitslosenv.?
Muss ich letzten Endes etwa selbst dafür aufkommen (ich beziehe keinerlei Gelder außer Kindergeld).
Ich habe mich schon wund gegoogelt, leider nichts darüber gefunden.
Danke
schon mal für eure Antwort!
LG
Tanja
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Hallo!
Ich brauche mal eure Hilfe.
August 2007 - Ausbildung Verwaltungsfachangestellten abgeschlossen
- bis Januar 2008 im Bauamt eingesetzt
- ab Februar 2008 im Ordnungsamt bis dahin eingruppiert mit E 5
- März 2008 externe Stellenbewertung, meine Stelle wurde auf 6 bewertet, ich bekam jedoch nur eine Zulage auf 6.
- Juni 2009 wurde ich dann in die EG 6 eingruppiert
- März 2011 stellte ich eine Höhergruppierungsantrag auf EG 8, da mein Kollege der die gleichen Tätigkeiten ausübt ebensfalls die EG 8 hat.
- Nun (Okt. 2011) nach langer Bearbeitungszeit wurde mir mitgeteilt, das meine Stelle eine EG 8 Stelle ist. Ich soll jedoch eine Zulage zu EG 8 bekommen. Als ich fragte warum, wurde mir gesagt, dass die Tätigkeiten mir vorübergehend übertragen wurden.
Dies wundert mich jetzt doch, da ich für einen Kollegen gekommen bin, der auf eine andere Stelle gewechselt ist und auch nicht wieder zurück kommt.
Ist das mit der Zulage so rechtens?
Muss die Zulage dann rückwirkend zum Februar 2008 gezahlt werden? Da wurde mir das Sachgebiet ja übergeben.
Vielen Dank schonmal.
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Hallo,
ich arbeite seit über 10 Jahren bei einer Kommune als Verwaltungsfachangestellte. Nun möchte ich den Arbeitgeber - andere Kommune - wechseln. Gibt es Nachteile? Hinsichtlich Beschäftigungsdauer, Dienstjahre, Rente usw.? Muss ich etwas bestimmtes beachten? Kann ich mich versetzen lassen?
Ich freue mich auf Antworten.
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Ich muss die Planstelle eines Leitenden Verwaltungsbeamten in einer Amtsverwaltung in Schleswig-Holstein bewerten. Muss ich dafür denn zwingend eine Stellenbeschreibung von dem Stelleninhaber haben? Die Beschreibung der Stelle ergibt sich doch aus der Amtsordnung und als Dienstherr muss ich mir doch Gedanken machen, was derjenige auf der Stelle zu erledigen hat? Kann mir jemand helfen?
Grüße Fränklin
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Hallo,
ich habe da ein Anliegen.
Mein Vater ist in Rente und ist jetzt wegen einem Leistenbruch krankgeschrieben.
Der Chef hat jetzt heute angerufen und meinte er wäre zu oft krank. Er war im Januar schon einmal Krankgeschrieben wegen eines Arbeitsunfalls. Seit dem nicht mehr.
Der Chef sagte zu meinem Vater das es ihm so zu teuer wäre die 6 Wochen Lohnfortzahlung zuzahlen.
Und er es auch schon rausgenommen hat er also nichts bekommt solange er Krankgeschrieben ist. Mein Vater sagte er solle dann ne Woche Urlaub rechnen und wenigstens den halben Tag zahlen das macht er dieses mal auch noch, aber falls er nochmal Krank ist bekommt er kein Geld er bekommt nur noch das gezahlt wie er anwesend ist.
Kennt sich jemand aus ob das der Chef machen darf???
Mein Vater arbeitet dort schon 22 Jahre und hatte nie Probleme erst seit er in Rente ist.
Bitte um schnelle Rückantwort
Danke
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Hi,
mir liegt zwar das KGst-Gutachten vor, bin aber unerfahren in dieser Angelegenheit. Bei der Stellenbeschreibung kann ich mich ja an der Amtsordnung Schleswig-Holstein orientieren. Aber vielleicht hat jemand ja eine Muster-Stellenbeschreibung. Bei der Bewertung tue ich mich richtig schwer. Hierzu suche ich auch Muster für die einzelnen Wertezahlen, da ich mit der Begründung Probleme habe. Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank im Voraus
Fränklin
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Hallo,
ich habe Europäisches Baumanagement an der FH Oldenburg und Groningen studiert. Dann war ich 13 Jahre lang als Bauleiterin tätig. Vor 2 Jahren bin ich aus familiären Gründen in einen Ort gezogen, wo sich keine Möglichkeit ergab, in meinem Beruf zu arbeiten. Nun wird demnächst die Stelle des Leiters des Bauamtes hier frei. Mein Bürgermeister sagt, die einzige Möglichkeit für mich dieses Amt zu bekommen, wäre der ALG 1 und 2. Das wäre ja sozusagen ein komplett neuer Beruf. Nach Aussage der Uni Kassel erfülle ich die Zugangsvoraussetzung für das MPA Studium. Würde ich das nun nebenberuflich machen, würde ich dann die Zugangsvoraussetzung des höheren Dienstes erfüllen? Könnte ich also Leiter des Bauamts werden oder sogar Bürgermeister, obwohl meine bisherige Ausbildung im Grunde nichts mit "Verwaltung" zu tun hatte?
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Hallo,
in unserer Fraktion in NRW ist eine Diskussion darüber entbrannt, ob auch die nicht-öffentlichen Tagesordnungspunkte (aussagekräftige Betreffs) zu veröffentlichen sind.
Ein Teil meiner Fraktionskollegen meint, dass die Öffentlichkeit zumindest wissen muss, welche TOPS hinter verschlossenen Türen beraten werden, um ggfs. auch gegen die Nichtöffentlichkeit vorzugehen. Der andere Teil meint, dass Nichtöffentlichkeit bedeutet, dass auch die TOPS geheim bleiben müssen - so wird es bei uns auch gehandhabt.
Viele Grüße
Martin K.
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Hallo,
unsere Kommune besitzt ein Freibad mit zwei Fachkräften - auf 1 1/2 Stellen.
In der Woche Fallen insgesamt ca. 100Std. Arbeitszeit an, die Überstunden werden im Winter abgefeiert.
Ein offizieller Dienstplan existiert nicht, das machen die Fachkräfte unter sich aus.
Nun meine Frage:
Werden die Überstundenzuschläge der Monate Juli, August und September zur Berechnung der Jahressonderzahlung mit eingerechnet oder nicht?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Stephan
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Hallo !!
Kann mir mal bitte jemand helfen wie ich am besten eine gute Kündigung schreiben könnte. Leider weiß ich die Kündigungsfrist nicht genau und will aber auch vorher nicht nachfragen....
hab mir gedacht dass ich evtl. so schreiben könnte:
.....kündige ich das mit dem.......bestehende Arbeitsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Da ich bei meinem neuen Arbeitgeber bereits zum ........ in ein Angestelltenverhältnis gehen könnte, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn wir das bestehende Arbeitsverhältnis in beidseitigem Einvernehmen vor Ablauf der tariflichen Kündigungsfrist auflösen könnten.
Was meint ihr ??
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In Kürze wird die Stelle des Personalamtsleiters ausgeschrieben und der PR-Vorsitzende hat uns informiert, dass er sich darauf bewerben wird.
Klar ist, dass er während des gesamten Mitbestimmungsverfahrens befangen ist. Das wird ja aber nur bei Papier + Dateien durchführbar sein; im Gespräch mit den entsprechenden Menschen an den Schalthebeln ist er ja aber qua Amt sozusagen permanent ...
Und: der jetzige Vorsitzende hatte vor seiner Wahl (auf Nachfrage) erklärt, er werde sich nicht auf diese Position bewerben, wenn er Vorsitzender wird!
Es stand auch noch ein anderer in den Startlöchern, um Vorsitzender zu werden. Der wirkt natürlich mit - kann der objektiv sein?
Mir ist echt nicht wohl bei der ganzen Sache + ich habe einen ganz blöden Geschmack im Mund...
Muss das Gremium etwas unternehmen? Kann es das überhaupt? Was meint ihr?
lg, carla
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Hallo,
ich habe letzte Woche vom Personalamt eine Einladung zum Gespräch gehabt, um meine gesundheitliche Situation zu "klären".
Ich, Beamtin auf Lebenszeit (seit ca. 20), bin seit März 2011 krank geschrieben. Erst auf Erschöpfungszustand und "Rücken" (Bandscheibenvorfall bereits vor Jahren festgestellt), ab April 2011 auf Depression.
Da im Moment keine Arbeitsaufnahme möglich ist, werde ich von meinem Therapeuten immer wieder für 10-14 Tage krank geschrieben.
Jetzt ist bei dem o.g. Termin eine "Vorladung" beim Amtsarzt "verabredet worden". Ich fühlte mich unter Druck gesetzt und habe erstmal zugestimmt. Jetzt soll ich mich auch noch melden, ob ich gleichzeitig einen Stellenwechsel beabsichtige. Das kann ich aber im Moment garnicht entscheiden. ![]()
Was ich jetzt wissen möchte:
Ist die Vorsprache beim Amtsarzt schon nötig?
Was kann mir passieren?
Wie lange kann ich diese Untersuchung hinaus schieben?
Sollte ich auf Wiedereingliederung eingehen und testen, ob und wielange ich arbeiten kann, um guten Willen zu zeigen?
Ich will ja wieder arbeiten. Fühl mich aber zur Zeit nicht in der Lage auf meiner jetzigen Stelle wieder 100% meinen Dienst zu tun.
Ich möchte dem Mitarbeiter vom Personalamt keine weiten Infos aus meinem gesundheitlichen Leben geben. Ich bin dazu, glaube ich, auch nicht verpflichtet.
Wie seht ihr das?
Gruss,
Steffi
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