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Geschrieben von: Gast, 01.07.2012, 16:42, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (9)

Hallo,

ich habe eine Frage und zwar:
Wenn man Anwärter(in) im öffentlichen Dienst ist und eine Therapie machen möchte. Kann das dazu führen, dass ich später nicht ins Beamtenverhältnis übernommen werde? Icon_confused Mir macht der Job echt Spaß beim Staat, allerdings hatte ich jetzt lange Probleme im Privatleben, auch mit meiner Vergangenheit, was mir jetzt immer wieder zusetzt. Jetzt weiß ich nicht, ob ich eine Therapie machen "darf" oder nicht. Auf´s Spiel setzen will ich nichts, in dem ich sage ich versuche es einfach mal. Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen? D020

Danke euch für eure Antworten.

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Geschrieben von: Gast, 29.06.2012, 11:35, Forum: Fortbildung , Antworten (6)

Hallo,

mache gerade meinen A II / Verwaltungsfachwirt in NRW.
Der A II hat die Fachrichtung Betriebswirtschaft - also sehr viel mehr betriebswirtschaftliche Aspekte sowie Gesichtspunkte des NKF, dafür weniger Allgemeine Verwaltungsfächer, wie Sozialrecht etc. Der Schwerpunkt liegt klar in der BWL.

Da ich noch nicht der älteste bin und damit (noch) höchst motiviert bin Toungue überlege ich jetzt, wie es nach bestandener Prüfung, wovon ich mal ausgehe, mit mir weitergeht.

Abitur habe ich leider keines. Nur Fachoberschulreife und dann den Fachwirt. An der Fachhochschule für öff. Verwaltung in NRW kann man sich nicht einschreiben. Das geht nur über die Verwaltung wenn man die Beamtenlaufbahn einschlägt (kommt für mich nicht in frage).

Weiß sonst jemand ne Möglichkeit??? Eigentlich kommt ja nurnoch ein nebenberufliches Studium in Frage, aber sinnvoll wäre ja schon was in Richtung Public Management/Administration. In Nrw habe ich aber bis jetzt nichts gefunden.

Dann gibts da noch den Betriebswirt. Aber nach dem A II - BWL wird der wohl nicht mehr nötig sein.

Über viele Antworten würde ich mich freuen...

MFG Thilo

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Geschrieben von: Gast, 28.06.2012, 18:53, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (4)

Hallo,

habe heute morgen meine mündliche Prüfung gehabt und insgesamt mit 11,0 Punkten die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bestanden :-)

Bin danach gleich in meine Kommune um den Arbeitsvertrag zu unterzeichnen. Dann kam der große Schock, bin jetzt in EG 3 eingruppiert, nur halbtags beschäftigt und das ganze ist auch noch auf ein halbes Jahr befristet. Habe trotzdem erstmal unterschrieben, weil ich mir dachte dagegen machen kann ich immer noch etwas.

Bin dann auch gleich zum Personalchef und habe ihm erklärt, dass mir als gelernter Verwaltungsfachangestellter mind. EG 5 zusteht. Und das ich gem. der neuen Tarifrunde auch ein Jahr befristet einzustellen bin, da der neue TVöD ja rückwirkend zum 31.03.2012 gilt.
Zu der Teilzeitbeschäftigung habe ich erstmal nichts gesagt, weil ich mir da nicht sicher bin wie das genau ist. Er meinte daraufhin nur, dass das Richtlinien wären und nicht bindend.

Das beste ist ja noch, dass ich anscheinend keine feste Stelle bekomme, sondern dauern zwischen den verschiedenen Ämtern hin und her springen soll, je nach Bedarf. Die nächsten 3 Wochen bin ich erstmal im Ordnungsamt. Danach wahrscheinlich in der Kasse für 5 Wochen.

Kann mir nicht vorstellen, dass das alles rechtens ist. Bekomme das selbst aber gerade nicht auf die Reihe. Hoffe ihr könnt mit vielleicht helfen :-)

LG Martin



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Geschrieben von: Gast, 28.06.2012, 13:17, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)



Wenn ein Personalratsmitglied den AL II besucht, endet dann kraft Gesetzes die
Mitgliedschaft im Personalrat?


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Geschrieben von: Gast, 27.06.2012, 22:14, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (12)

Hallo!

Ich fange in der Nähe von Hannover ab dem 1.8.2012 meine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten an. Nun habe ich einen Brief bekommen, dass ich mir die "Deutsche Verwaltungspraxis" bestellen darf mit Ergänzungslieferungen (ersehe ich zumindest als notwendig).
Als ich das Bestellformular und die Preise genauer betrachtet habe, ist mir auch aufgefallen, dass ich mir die Verwaltungszeitung einmal im Monat zuschicken lassen könnte. Jedoch würde mich das Buch, die Erweiterungen und die Zeitschriften gleich mal zusammen 210€ kosten.

Daher meine Fragen:
1. Ist diese Zeitschrift interessant und nötig für mich bzw. für meine Ausbildung?
2. Bekomme ich eventuell einen Zuschuss von meinem zukünftigen Arbeitgeber?

Danke im voraus Big Grin

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Geschrieben von: Gast, 27.06.2012, 08:24, Forum: Fortbildung , Antworten (8)

Hallo, ich komme aus der nähe von karlsruhe und soll nächstes jahr den angestelltenlehrgang 1 in stuttgart berufsbegleitend absolvieren....hat irgendjemand von euch hierzu erfahrungen? oder besucht irgendjemand den selben lehrgang im nächsten jahr?

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Geschrieben von: Gast, 26.06.2012, 16:24, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Durch die Neuorganisation bzw. Gründung der "Jobcenter" zum 1.1.2011 wurde auch die Gründung eines eigenen Personalrates für die MA im Jobcenter geregelt. Es kann somit bis zu zweimal jährlich eine Personalversammlung für die Mitarbeiter abgehalten werden.
Nun ist es ja im überwiegenden Fall so, dass die MA der Jobcenter zum einen von der BA und die anderen von der Kommune kommen, folglich sind die MA zwar Angehörige des Jobcenters, aber ja dennoch nach wie vor auch der BA bzw. der Kommune.

Wo steht nun geschrieben, dass die Mitarbeiter NICHT mehr an der Personalversammlung der Kommune bzw. der BA teilnehmen dürfen?
In diesem Fall wehrt sich der Geschäftsführer mit allen Mitteln gegen diese Teilnahme, aber eine direkte Rechtsgrundlage kann er nicht nennen ...

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Geschrieben von: Taschentuch, 25.06.2012, 09:51, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

http://www.lrh.niedersachsen.de/download/68957

Keine oder nur wenige der geprüften Kommunen konnte zeitnah bzw. gesetzeskonform vorlegen: Eröffnungsbilanz, HH des Folgejahres bis 30.11. an RPA, Jahresabschlüsse und Entlastung BGM, Steuerungsinstrumente wie KLR, Controlling, Kennzahlen, ausreichendes Beteiligungsmanagement, Beteiligungsrichtlinie, Vorarbeiten zum Gesamtkonsolidierten Abschluss.

Die Aufstellung der (nachzuholenden) Jahresabschlüsse "wird voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen".

Die RPA sind völlig ausgelastet.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael

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Geschrieben von: JenSie, 21.06.2012, 08:21, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo und guten Morgen ins Forum,

eine Frage an die erfahrenen Hasen und Häsinnen unter Euch: bei uns (kreisfreie Stadt in Ba.-Wü.) wurde ein neuer städtischer Kindergarten eröffnet. Wir haben vom PR aus entschieden, dass wir diese Enrichtung anschauen möchten. Beim Termin hängt sich jetzt die zuständige Fachbereichsleiterin mit an - müssen wir die offiziell mitnehmen? Ich meine mich zu erinnern, dass wir als PR sogar das Recht hätten, die Einrichtung ohne vorherige "Ankündigung" aufzusuchen. Leider weiss ich aber nicht mehr, wo das konkret steht.

Nebenbei: erste Frage der Fachbereichsleiterin an unserer PR-Vorsitzende: "haben sich denn Kolleginnen über irgend etwas beschwert?".

Hat jemand diesbezügliche praktische Erfahrungen und könnte uns mit einer Antwort weiterhelfen? Vorab herzlichen Dank fürs Zulesen.

Gruß,
J.

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Geschrieben von: Fränklin, 20.06.2012, 21:41, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Wie ist es bei Euch mit den Kursleitern geregelt?

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Geschrieben von: Darklord, 20.06.2012, 20:04, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (4)

Hallo Comunity,

ich bin z.Zt. Zeitsoldat in Köln und habe im Anschluss vor, mich als Kommunalbeamter für den mittleren Verwaltungsdienst zu bewerben.

Ich bin gelernter Kfz-Elektriker und Bürokaufmann (Abendschule).

Da ich aber noch ein Jahr Zeit habe bis zum Ausbildungsstart, würde ich mich gerne vorher schon um Wissen kümmern, was mir in der Ausbildung weiterhilft, da ich z.B. in Sachen Recht noch gar keine Vorkenntnisse habe und der Umfang denk ich mal schon recht immens ist.

Je nachdem wo ich eine Anstellung finde, besteht die Möglichkeit, dass ich beim rheinstud (Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung) in Köln theoretisch ausgebildet werde.

Hat jmd Erfahrungen mit dieser und/oder kann mir sagen welche Lehrmaterialien hilfreich wären, um die Zeit bis dahin sinnvoll zu nutzen?
Vielleicht sogar die selben wie sie auch dort genutzt werden...

Vielen Dank im Voraus!

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Geschrieben von: Gast, 20.06.2012, 19:24, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (14)

Hallo,
ich habe ein relativ kleines Einzelbüro und viele Besucher aus sozial schwächeren Schichten...
Immer wieder stört es mich, dass die Bürger ihre teils sehr großen oder gefährlichen Hunde mit ins Rathaus und mein Büro nehmen. Wahrscheinlich ist dies eine Art Machtgehabe bzw. der Versuch, mich einzuschüchtern. Neben der Bedrohung stören mich der Geruch und hygienische Aspekte.
Ich frage mich daher, ob ich die Mitnahme von Hunden akzeptieren muss. Hausintern ist dazu bei uns nichts geregelt. Gibt es irgendwelche allgemeingültigen Regelungen, Urteile, o.ä. zu der Problematik ? Ich würde diese gerne unserem Personalrat zuleiten, damit der das Thema aufgreift.
Gruß
Sonja

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Geschrieben von: pr69509, 20.06.2012, 06:56, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

beteiligungsrechte:
in einer kita können alle mitarbeiterinnen nicht mehr mit der leiterin arbeiten ein. supvisor stellte eine weitere zusammenarbeit der über 20 mitarbeiter mit der leiterin für unmöglich fest.

der bgm will jetzt die leiterin der kita austauschen mit einer leiterin in der kommune wo über 20 jahre dies geführt hat in jetzt ihr letztes jahr vor der rente angetreten hat.

in der kleineren einrichtung mit 5 mitarbeiterinnen soll die leiterin aus der großen einrichtung weiterhin e13 bekommen

frage.1 inwieweit hat der personalrat da beteiligungsrechte
2. kann der bgm bei gleicher bezahlung beider sie einfach umsetzen
kann der bgm einfach von seinen delegationsrechten gebrauch machen
3. muss der pr einen beschluss fassen oder nur vom arbeitgeber in kenntnis gesetzt
werden

danke für eure schnelle antworten


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Geschrieben von: Gast, 19.06.2012, 21:33, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Hallo,
ich bräuchte mal einen Rat.
Die Dienststelle hat für ein paar Teilzeitbeschäftigte
Mehrarbeit angeordnet. Diese Mehrarbeit war abzusehen,
aber eineIcon_wink Fremdfirma natürlich zu teuer.
Diese Mehrarbeit wurde nun so lange angeordnet, bis die
erkrankte Kollegin wieder gesund ist. De facto pro Kopf
eine Stunde pro Tag mehr.
Die Dienststelle hat uns die Anordnung schriftlich mitgeteilt
und gesagt da es Mehrarbeit wäre und nicht Überstunden,
müssten wir auch nicht beteiligt werden.
Stimmt das?
Danke schönIcon_razz

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Geschrieben von: Gast, 19.06.2012, 18:39, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (4)

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand hier Auskunft geben.

Ich hatte bis vor kurzem eine Stellenbeschreibung, die aufgrund der besonderen Verantwortung (80%) Tätigkeiten der EG 11 zum Inhalt hatte, die Vergütung erfolgte jedoch nach EG 10 (ich hab mich diesbezüglich nicht beschwert). Nun, ohne vorherige Absprache oder Gespräche zur Stelle ansich, wurde mir eine neue Stellenbeschreibung ausgehändigt, die zwar dieselben Arbeitsabläufe enthält, diese aber derart auseinanderpflückt, dass die besondere Verantwortung auf 35% geschrumpft ist (diese Tätigkeiten entspricht nunmehr tatsächlich der EG 10, was nach der neuen Bewertung auch rauskommen musste/sollte).

Der Chef sagt auf Nachfrage nun, ich soll genauso weiter arbeiten wie bisher, also nichts ändern an meiner Tätigkeit. Das erscheint mir aber komisch, da sich die Stellenbeschreibung durch die Umverteilung immerhin ganz schön verändet hat, da müßte sich doch auch die Tätigkeit ändern.

Was ist Ihre/Eure Meinung dazu? Vorschläge, was zu tun ist?

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