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Geschrieben von: Gast, 15.08.2011, 11:26, Forum: Fortbildung , Antworten (3)

Hallo,

ich beabsichtige nächstes Jahr den Angestelltenlehrgang II selbst zu bezahlen. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wären nicht das Problem, da diese ja Meister-Bafög berechtigt und von der Steuer absetzbar wären.

Die Kosten für Unterbringung in den Bildungszentren für den Zwischen- und Abschlusslehrgang beläuft sich aber auf eine ganz schöne Summe zusätzlich, die nicht Meisterbafög berechtigt ist und nur von der Steuer absetzbar wäre = 2622 EUR (nur Unterkunft). OK, Verpflegung sehe ich ja irgendwo ein, aber die Unterkunft kann mir doch nicht vorgeschrieben werden, oder?

Das habe ich auf der Seite gefunden:

"Eine Befreiung von der Unterkunft ist nur ausnahmsweise möglich, wenn der Wohn- oder Dienstort nicht weiter als 20 km vom Lehrgangsort entfernt liegt. In solchen Fällen bitten wir um schriftliche
Antragstellung"

Tja, blöderweise wohne ich ca. 3x soweit vom Lehrgangsort entfernt.

Kann mir jemand helfen?

- Können die Bildungszentren das einem wirklich vorschreiben, wo ich zu wohnen habe? Ich meine der Sinn wird schon darin bestehen, dass die Ihre Kosten decken können und damit auch entsprechend planen, Argumentation wird natürlich sein, dass man so besser lernen könne?

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Geschrieben von: martin1982, 14.08.2011, 23:02, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (1)

Hallo an alle habe eine Frage.

Ich bin alleinerziehender Vater und habe bereits eine Ausbildung zum Bürokaufmann abgeschlossen. Würde gerne eine Ausbildung im mittleren Dienst machen. Gibt es eine Möglichkeit, wo muss man den Anklopfen?

Schonmal DANKE

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Geschrieben von: snowi, 14.08.2011, 22:33, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (4)

Hallo zusammen,
weiß jemand, ob theoretisch eine Bewerbung auf eine A9 Stelle (gehobener Dienst) möglich ist, wenn man bereits A12 hat?

Dass hier mit Bezügeinbußen zu rechnen ist, ist mir bekannt :-))

Danke für helfende Infos.

Gruß

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Geschrieben von: Gast, 14.08.2011, 19:48, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo @all,

ich bin leider bereits seit Anfang Februar d.J. wegen erheblicher psychischer Probleme dienstunfähig erkrankt. In diesem Zusammenhang war ich bereits auch in einer insgesamt 14-wöchigen!!! stationären Behandlung in einer Akutfachklinik.

Da sich mein Gesundheitszustand auch nach dieser langen stationären Behandlung nicht wesentlich verbessert hat, wurde ich vom behandelnden Nervenarzt/Psychiater nunmehr erneut in dieselbe Akutfachklinik eingewiesen. Bereits in wenigen Tagen soll ich dort nun aufgenommen werden.

Zwischenzeitlich habe ich aber von meinem Dienstherr (Kommune) ein Schreiben erhalten, dass nunmehr baldmöglichst durch das Gesundheitsamt meine Dienstfähigkeit festgestellt werden soll und zwar bis spätestens 31.08.2011. Daraufhin habe ich mich sofort beim zuständigen Gesundheitsamt telefonisch gemeldet wobei ich dort die Mitteilung erhalten habe, dass dort wegen der Urlaubszeit ein Mangel an Amtsärzten herrsche und ich wegen eines Termins Bescheid bekommen würde.

Mein Dienstherr hält nach einem neuerlichen Schreiben - trotz der vorgesehenen Einweisung in die Klinik - an der Dienstunfähigkeitsuntersuchung auch weiterhin fest und weist mich darauf hin, dass er im Falle der Nichteinhaltung der amtsärztlichen Untersuchung bis zum vorgegebenen Termin 31.08.2011, von meiner Dienstunfähigkeit nach § 53 Abs. 1 S. 2 des Landesbeamtengesetzes ausgehe.

Wie soll ich mich denn nun genau weiter verhalten?
Kann es mir tatsächlich angelastet werden wenn ich keinen rechtzeitigen Termin vom Gesundheitsamt für die DU-Untersuchung erhalten sollte?

Was geht denn nun eigentlich vor, die DU-Untersuchung oder die stationäre Behandlung in der Akut-Fachklinik? Was hat höhere Priorität?

Ich weiss gar nicht mehr wie ich mich jetzt richtig verhalten soll. Könnt ihr mir helfen???

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Geschrieben von: Suppenhuhn, 14.08.2011, 13:29, Forum: TV-L, Antworten (1)

R035 Ich habe ein RIESENGROßES Problem, das eigentlich keins sein dürfte,
aber es ist nun "Krieg" zwischen meinem Vorgesetzten und mir!
Bin 60 Jahre, arbeite in einer UNI Bibliothek seit 38 Jahren als technische Angestellte mit Gehalt TV-L E3 (BAT VIII). Die Abteilung wurde verkleinert und eine andere Abtl. "übernahm" mich mit den Tätigkeiten von den letzten Jahren. Ich habe nie aufgemuckt (mein Fehler), nun möchte ich eine Arbeitsplatzbeschreibung. Meine letzte ist von 1973 (!!!), aber mein Vorgesetzter ist "entsetzt", dass ich so etwas verlange und macht im Unterbewusstsein die Arbeit nieder!
Zwei Kolleginnen sind mit einer höheren Besoldung schon an mir vorbei gerauscht, ich war zu der Zeit brav und habe mich nicht gemeldet!
Meine Fragen:
Ist es nicht Fürsorgepflicht, dass der jetzige Vorgesetzte automatisch auf mich zukommt? Wir gemeinsam ausarbeiten?
Und - darf er sich andere Arbeitsplatzbeschreibungen von Kollegen unerlaubt einfach angucken (Akten der Person)?

Hilfe, ich bin so unglücklich!:

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Geschrieben von: Gast, 13.08.2011, 22:36, Forum: Bundesbeamte, - Keine Antworten

Hallo, ich habe folgende kurze Frage: Aktuell laufen bei unserem "Dienstherrn" die Vorbereitungen der Beförderungsrunde 2011. Ich (Bundesbeamter Postnachfolgeunternehmen) war als Rückkehrer aus Beurlaubung (vor 7 Jahren) von einer Tochtergesellschaft nicht ordnungsgemäß wiedereingegliedert, sondern in eine Personalvorhaltebetrieb abgeschoben worden. Hätte der "Dienstherr" das Wiedereingliederungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt, wäre mir mein alter freier höherwertiger Arbeitsposten wieder zu übertragen gewesen, womit ich bei dieser Beförderungsrunde mit sehr guten Aussichten dabei wäre. Die gerichtliche (OVG-)Entscheidung dazu wird jeden Augenblick erwartet. Das heißt, ich wäre also bei rechtmäßig erfolgter Wiedereingliederung seit sieben Jahren auf einem höherwertigen Arbeitsposten und Anwärter mit sehr guten Aussichten auf Beförderung. Dazu ergänzend: Die letzten erstellten Beurteilungen vor 10 Jahren sind typische gute \"Beförderungsbeurteilungen\" und ausserdem waren Beförderungsexpektanzen ausnahmsweise schriftlich fixiert worden. Kann ich im Rahmen einer einstweiligen Verfügung die aktuell anlaufende Beförderungsrunde stoppen oder einen Anspruch auf Freihalten eines Beförderungspostens verlangen, bis die Sache gerichtlich geklärt ist ? In dem laufenden Feststellungsverfahren wird aber nur der Anspruch festgestellt werden, eine Übertragung des Postens wäre damit heute nicht mehr möglich, weil der Posten rechtswidrig einem anderen Beschäftigten übertragen worden war und das nicht mehr rückgängig zu machen ist. Danke, viele Grüße, W.

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Geschrieben von: DieMitDerAk, 13.08.2011, 17:12, Forum: Bürgerfragen, - Keine Antworten

Hey, ich hab ne ''kurze'' Frage.

ich habe seit vielen Jahren ein schlechtes Verhältnis zu meinen Eltern, insbesondere zu meinem Vater.
Ich war auch eine ganze Zeit lang in therapeutischer Behandlung.Icon_sad
meine letzte Therapie-Stunde liegt allerdings Jahre zurück.

Mittlerweile bin ich 19 Jahre alt, und das Leben zuhause fällt mir von Tag zu Tag schwerer...
Deshalb hatte ich gestern wieder meine erste Therapiestunde..
Die Therapeutin riet mir dazu erstmal zum Jugendamt zu gehen, und mich darum zu kümmern, dass ich eine eigene Wohnung bezahlt bekomme.

Nun habe ich aber das Problem dass vor ca 3 Wochen mein Freund zu uns gezogen ist, der normalerweise 500 km weiter weg wohnt.
Gemeldet ist er zurzeit bei meinen Eltern.
Er kann aber schlecht hier wohnen bleiben, wenn ich ausziehe :$$
er hat aber ab Montag einen 400 Euro Job. Und er kann von 500 km weiter weg schlecht arbeiten gehen :x

Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Gibt es eine Möglichkeit zusammen auszuziehen?
(19 & 21 Jahre - Beide einen 400 Euro-Job)
Würden wir da Unterstützung vom Jugendamt bekommen?
Würden die uns helfen?

Ich halte es nicht mehr aus zuhause..

Zudem kommt, dass meine Eltern ''uns'' vor 5 Minuten quasi rausgeschmissen haben :$

Ich brauche dringend Hilfe :$

Wo bekomme ich die?
Und bekomme ich die ueberhaupt?..

Ich hoffe ich bekomme schnellstmöglich eine Antwort.

Lg DieMitDerAk <3

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Geschrieben von: Gast, 12.08.2011, 12:15, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

kurz vorweg: Ich bin Kommunalbeamter in einer Kommune in NRW.

Jetzt meine Frage: Die Stelle, auf die ich mich vor 2 Jahren beworben habe, war mit klaren Führungsaufgaben ausgeschrieben. Nach nunmehr zwei Jahren nehme ich diese Aufgaben jedoch immer noch nicht wahr. Besteht ein Rechtsanspruch auf die Führungaufgaben oder bin ich meinem AG in Bezug dieser Aufgaben ausgeliefert ?

Mit kollegialen Grüßen

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Geschrieben von: JenSie, 10.08.2011, 11:02, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Guten Morgen,

das og. Urteil schlägt gerade ziemlich Wellen unter den Kolleginnen und Kollegen hier in der Dienststelle. Sinngemäß hat das BAG festgestellt, dass Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Bereich Wohngeld entsprechend der Entgeltgruppe 9 TVÖD einzugruppieren sind. KollegInnen aus dem Bereich SGB XII (Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe) haben das Urteil zum Anlass genommen, gegenüber dem Personalamt eine Prüfung ihrer Stellenbewertungen/Eingruppierungen zu verlangen. Kurz gesagt sind die KollegInnen der Auffassung, ihre Tätigkeit (vollumfängliche Sachbearbeitung im Bereich des SGB XII) sei gegenüber der Wohngeldsachbearbeitung höherwertiger und daher entsprechend höher zu vergüten. Die KollegInnen haben/bzw. werden ihre Anträge noch dahingehend ergänzen, dass sie sich auf den § 37 TVÖD (Ausschlussfrist von 6 Monaten) berufen werden.

Hat jemand von Euch bereits konkrete Erfahrungen mit der Umsetzung dieses Urteils in Bereichen außerhalb der reinen Wohngeldsachbearbeitung gemacht? Was können wir als PR den KollegInnen raten? Im Moment fordert das Personalamt von ihnen in einer ersten Reaktion die Vorlage einer aktuellen mit der jeweiligen Fachbereichsleitung abgestimmten Stellenbeschreibung.

Für Tipps, Tricks, Anregungen ... bin ich dankbar.

Gruß,
J.

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Geschrieben von: fliegerx1, 09.08.2011, 22:04, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Sehr geehrte Kolleginnen,
Sehr geehrte Kollegen,

anliegend habe ich eine Petition gegen den Beförderungsstopp in Kommunen mit einem nicht genehmigtem Haushaltssicherungskonzept beigefügt. Diese Petition betrifft alle Beamte, auch wenn hier speziell Feuerwehrbeamte genannt sind. So eine Petition kann jeder Bürger in NRW einreichen. Man muss nicht selbst betroffen sein.

Viele Grüße
fliegerx1

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Geschrieben von: Karina, 09.08.2011, 13:59, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo Leute,

bin noch Azubi und habe da eine Frage:
Warum werden Inanspruchnahmen aus Rückstellungen wie Pensionen oder Altersteilzeit nur im Ergebnishaushalt dargestellt? Wenn im Haushaltsjahr eine Auszahlung aus den Rückstellungen erfolgt, müsste doch eigentlich Geld fließen, oder habe ich da einen Denkfehler?
Icon_question

Freue mich auf eure Antworten. K050

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Geschrieben von: Gast, 09.08.2011, 12:06, Forum: Fortbildung , Antworten (7)

Hallo,

zu meiner Person:
28 Jahre alt, Mittlere Reife, dann Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten, dann 2. Angestelltenlehrgang.

Jetzt muss es weitergehen? Aber wie?
Studium?
VWA?
Und es müsste natürlich berufsbegleitend sein.

Hat von euch jemand einen guten Rat oder Erfahrungen für mich?

Danke im Voraus und noch einen erfolgreichen Tag.

MfG
Gast

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Geschrieben von: visitor79, 09.08.2011, 11:08, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage.
In unserer letzten Sitzung kam die Frage auf. Es hilft hier eine Kollegin in einem anderen Bereich aus. Dies bereits etwas länger.
Nach welchem Zeitraum ist eine interne Aushilfe bereits als dauerhafte Umsetzung zu bezeichnen?! Es gibt da doch eine Regelung im Kommentar des BPersVG. Kann mir einer sagen, wo genau ich da nachlesen muss? Sind wir da überhaupt mitbestimmungspflichtig?
Ich denke doch eher nicht.
Freue mich über jede Antwort
Herzliche Grüße
Stefanie

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Geschrieben von: Gast, 08.08.2011, 17:40, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Moin Moin:

Ich bräuchte mal ein paar grundsätzliche Infos zu dieser Thematik. Also folgender Fall, spielend in RLP: Ein langgedienter Kommunalbeamter (A13), wechselt die Dienststelle. Damit verliert er zunächst doch nicht den Status als "Lebenszeitbeamter", oder doch?

Bei der anderen Dienststelle wird er, nach gewonnener Urwahl zum Bürgermeister ernannt und kassiert ab da A16=höherer Dienst. Jetzt aufgepaßt Freunde, was passiert mit eben diesem Beamten, wenn die Wahlperiode abgelaufen ist? Man bedenke, er müßte nach wie vor Lebenszeitbeamter sein.

Ein Kollege behauptete (konnte es mir aber nicht beweisen), in dem Moment lebe sein "altes Beamtenverhältnis" bei der Dienststelle, die er verließ, um Bürgermeister zu werden, wieder auf. Ich halte das für Unsinn, denn dazu bedürfte es doch einer neuen Ernennung durch diesen Dienstherren. Wie wird in solchen Fällen verfahren?

Vielen Dank schon mal für Euere Beiträge
gruß primus von quack

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Geschrieben von: Gast, 08.08.2011, 17:37, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

ich bin kommunalbeamte m.d. und würde gerne einen aufstieg in den g.d machen. Leider sind die Wartezeiten (5 Jahre Dienstzeit nach der Ernennung auf Lebenszeit) ja recht lang. Den Schnellaufstieg bietet mein Dienstherr nicht an. Gibt es noch andere Wege um in den g.D. zu kommen?

Alternativ würde ich mich sonst auch bei anderen Kommunen für das Studium bewerben. Kann ich mich für den Zeitraum bei meinem jetztigen Dienstherrn beurlauben lassen oder verliere ich meine Verbeamtung auf lebenszeit dann ?

vielen dank schon mal im voraus

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