04.07.2012, 09:50
Hallo,
wir sind uns hier nicht ganz im klaren, ob wir die Rechnung als Verbindlichkeit oder Rückstellung buchen müssen.
Folgender Sachverhalt.
Die Rechung ist im September vor Erstellung der Eröffnungsbilanz eingegangen.
Wir haben Widerspruch eingelegt.
Im März des folgenden Jahres wurde dem Widerspruch teilweise abgeholfen.
Wir haben dagegen Klage eingereicht.
Wie würdet Ihr dieses Sachverhalt sehen.
Ich würde es als Verbindlichkeit buchen.
1) Betrag steht fest
2) Fälligkeit war bekannt
3) Die Verpflichtung bestand aufgrund der Rechnungsstellung
Ich freue mich auf Eure Antworten
Gruß
Detlef
wir sind uns hier nicht ganz im klaren, ob wir die Rechnung als Verbindlichkeit oder Rückstellung buchen müssen.
Folgender Sachverhalt.
Die Rechung ist im September vor Erstellung der Eröffnungsbilanz eingegangen.
Wir haben Widerspruch eingelegt.
Im März des folgenden Jahres wurde dem Widerspruch teilweise abgeholfen.
Wir haben dagegen Klage eingereicht.
Wie würdet Ihr dieses Sachverhalt sehen.
Ich würde es als Verbindlichkeit buchen.
1) Betrag steht fest
2) Fälligkeit war bekannt
3) Die Verpflichtung bestand aufgrund der Rechnungsstellung
Ich freue mich auf Eure Antworten
Gruß
Detlef