Verbindlichkeit oder Rückstellung
#1

Hallo,

wir sind uns hier nicht ganz im klaren, ob wir die Rechnung als Verbindlichkeit oder Rückstellung buchen müssen.

Folgender Sachverhalt.

Die Rechung ist im September vor Erstellung der Eröffnungsbilanz eingegangen.

Wir haben Widerspruch eingelegt.

Im März des folgenden Jahres wurde dem Widerspruch teilweise abgeholfen.

Wir haben dagegen Klage eingereicht.

Wie würdet Ihr dieses Sachverhalt sehen.

Ich würde es als Verbindlichkeit buchen.

1) Betrag steht fest
2) Fälligkeit war bekannt
3) Die Verpflichtung bestand aufgrund der Rechnungsstellung

Ich freue mich auf Eure AntwortenIcon_mrgreen

Gruß


Detlef

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#2

Lag die Fälligkeit im alten Jahr oder im neuen Doppik-Jahr ?

Maik
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#3

Hallo Maik,

die Fälligkeit lag im altem Jahr.

Gruß

Detlef
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#4

Hallo Detlef,

dann ist es klar eine Verbindlichkeit. Selbst wenn der Bedarf einer Rechtsklärung besteht, ist durch den Beleg erst einmal eine Verbindlichkeit entstanden, die selbst bei Rechtklärung ja auch durch den Aussteller im Mahnverfahren eingeklagt werden kann. Also ist die Verbindlichkeit erst einmal einzubuchen.

Sollten spätere Rechtsurteile oder andere Einigungen etwas anderes entscheiden, sind diese als Beleg gültig und können somit als Korrektur / Storno auf die Verbindlichkeit gebucht werden.

Selbst wenn du heute 1 Jahr später weißt, das du diese Rechnung nicht in komplette Höhe bezahlen wirst, ist der Stand zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz entscheidend und da bestand die Verbindlichkeit noch in voller Höhe.

Maik
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#5

Hallo Maik,

Danke für Deine Bestätigung, habe ich genau so gesehen.


Gruß

Detlef
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