Erwerb und Übertragung von Grundstücken
#1

Hallo liebe Forengemeinschaft, folgende Fragen:

1. Grundstückerwerb
Eine Gemeinde möchte ein Grundstück erwerben. Auf diesem Grundstück befindet sich eine Straße. Wie müssen die Anschaffungskosten aufgeteilt bzw. geplant werden (z.B. die Vermessungskosten). Was wird wie der Straße zugerechnet und was zum Grundstück (in der Planung und später auch beim Bilanzansatz)?

2. Grundstückübertragung
Folgendes Problem: Eine Gemeinde hat ein Grundstück. Dieses überträgt sie ohne Gegenleistung an eine anderen Kommune (es kommt also einer Schenkung gleich). Wie stellt sich das in der Bilanz dar? Irgendwie muss der Grundstückswert ja auch wieder aus der Bilanz raus... Ist das dann eine außerplanmäßige Abschreibung? Eigentlich ja nicht... Oder ein außergewöhnlicher Aufwand?

Bitte helft mir! Vielen Dank :-)
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#2

1.) kauft die Gemeinde nur das Grundstück und gehört ihr die Straße bereits ? Oder wird hier beides erworben. Sofern beides erworben wird, empfehle ich schon im Vertrag eine saubere Trennung, dann ist es für die Inventarisierung später einfacher und eindeutiger.

Beispiel: Die Gemeinde kauft von Herr ***** folgende Objekte für 500,00 Euro
Grundstück Flur/Flustück für 400,00 Euro
Straße für 100,00 Euro

Dann gibt es später keine weiteren Diskussionen. Die Sonstigen Kosten, sofern nicht eindeutig zuordbar, würde ich dann 50/50 teilen.

2.) Das ist ein normaler Anlagen-Abgang mit Buchungsverlust aus Anlagenverkäufen. Mit dem Abgang wird das Grundstück aus dem Anlagevermögen ausgebucht und der Wert des Grundstückes als Verlust in den Aufwand gebucht. Einfach den Abgang erfassen, den Rest sollte das Finanzwesen eigentlich selber wissen und buchen.

Maik
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