Stellenwechsel bei gesundheitlichen Einschränkungen
#1

Hallo zusammen,

kann der Dienstherr einen Beamten in der Verwaltung einfach in eine andere Abteilung versetzen, obwohl der Beamte ihn darauf hingewiesen hat, dass er wegen gesundheitlicher Einschränkung mit dem neuen Arbeitsplatz vielleicht nicht zurecht kommt (Wechsel in das Sozialamt bei zurückliegendem Burnout) ?

Viele Grüße
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#2

Lagen Krankmeldungen (wegen Burnout) in letzter Zeit dem Arbeitgeber vor?
Gruß
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#3

(14.08.2012, 13:14)frage61 schrieb:  kann der Dienstherr einen Beamten in der Verwaltung einfach in eine andere Abteilung versetzen, obwohl der Beamte ihn darauf hingewiesen hat, dass er wegen gesundheitlicher Einschränkung mit dem neuen Arbeitsplatz vielleicht nicht zurecht kommt (Wechsel in das Sozialamt bei zurückliegendem Burnout) ?

Mich würde einmal die Einschätzung interessieren, warum eine Tätigkeit beim Sozialamt nicht möglich sein soll.
Anmerkung dazu: nicht jeder Arbeitsplatz ist mit Publikumsverkehr verbunden.

Gruß Merger

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