Rufbereitschaft - Wie oft ist sie zumutbar ?
#1

Hallo,
ich arbeite in einer kleinen Gemeinde in NRW. In meinem Amt ist wochenweise eine Rufbereitschaft wahrzunehmen. Dafür erhalte ich zu 1/8 Freizeitausgleich. Da wir nur 5 Kollegen sind und 2 davon krankheitsbedingt häufig ausfallen, muss ich mindestens alle 3-4 Wochen die Rufbereitschaft übernehmen, in manchen Phasen auch alle 2 Wochen. Mittlerweile nervt es mich ziemlich, in diesen Wochen der Rufbereitschaft auf private Dinge wie Ausflüge mit dem Fahrrad, Tanzabende, o.ä. verzichten zu müssen. Kann mir daher jemand sagen, ob diese Häufigkeit der Rufbereitschaft zumutbar ist ?
VG
Fabian
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#2

Hallo Fabian,

wichtig wäre zu wissen, welche Tätigkeit Du ausübst und wie lange die jeweilige Rufbereitschaft dauert.

Gruß

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#3

Hallo,

der Eintrag ist zwar schon ewig her, aber ich versuche es trotzdem mal.

Mir geht es ähnlich wie Fabian.

Wir sind mit 4 Elektronikern die für 5 VG in RLP im Bereich Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zuständig sind.
Aus persönlichen Gründen scheidet 1 Kollege aus und unser Chef verlang nun das wir die Rufbereitschaft mir 3 Elektronikern weiterführen.

Gibt es eine Regelung für eine Mindestanzahl an Arbeitnehmer welche eine Rufbereitschaft abdecken?

Gruß
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