Hallo. Ich wurde gerade auf eine andere Stelle gesetzt und soll nun auch geringer bezahlt werden. Ist das rechtens?
Steht Deine Gehaltsgruppe in Deinem Arbeitsvertrag?
Normalerweise ist es so, daß man das bekommt wie die Stelle bewertet ist und das kann auch mal dazu führen, daß man runtergestuft wird zumindest nach einiger Zeit. Das hat unser Personalrat mal gesagt. Geht bei uns nur nicht, weil die Gehaltsstufe im Arbeitsvertrag steht, sie also arbeitsvertraglich vereinbart ist. Bei uns geht das nur mit Änderungskündigung (dann geht natürlich alles).
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Moin,
(29.08.2012, 07:15)Katharina schrieb: Steht Deine Gehaltsgruppe in Deinem Arbeitsvertrag?
Normalerweise ist es so, daß man das bekommt wie die Stelle bewertet ist und das kann auch mal dazu führen, daß man runtergestuft wird zumindest nach einiger Zeit. Das hat unser Personalrat mal gesagt. Geht bei uns nur nicht, weil die Gehaltsstufe im Arbeitsvertrag steht, sie also arbeitsvertraglich vereinbart ist. Bei uns geht das nur mit Änderungskündigung (dann geht natürlich alles).
die Nennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag hat mit Ausnahme außertariflicher Arbeitsverträge rein deklaratorische Funktion. Faktisch ist dennoch wie beschrieben zu verfahren: Die Übertragung einer Tätigkeit, die tariflich geringer bewertet ist, bedarf der Änderungskündigung oder eines einvernehmlichen Änderungsvertrages. Bei dem dünnen Sachverhalt kann ich mich jetzt weder für rechtens oder unrechtens entscheiden...
Grüße
1887